Samstag, 16. Januar 2016

Ein unwürdiger, undemokratischer Eiertanz der unteren Bauaufsichtsbehörde

Das demokratische Recht eines Gemeindevertreters auf Auskünfte und Kontrolle sollte offensichtlich durch Gebührenforderung ausgehebelt werden!

Zum Vorgang:

Wie bekannt, hat der Mehrower Tierhalter Rahlf mit Genehmigung vom Januar 2014, die bis dahin praktizierte illegale Schweinehaltung im Innenbereich des Ortes, durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises legalisiert bekommen.
Da gegen die Genehmigung Gerichtsverfahren laufen, ist diese nicht bestandskräftig!
Auf den Druck hin, hat Herr Rahlf die Schweinehaltung zu großen Teilen an den Altlandsberger Weg, also in den Außenbereich Mehrows verlagert.
Nun stehen seit geraumer Zeit dort im Innenbereich, wo die Schweine sich bisher tummelten, jetzt Rinder innerhalb und außerhalb der Stallungen. Diese Nutzungsänderung ist nicht von der streitbefangenen Genehmigung Januar 2014 gedeckt und Bedarf eines Antrages auf Nutzungsänderung an die untere Bauaufsichtsbehörde, die Einbeziehung der angrenzenden Nachbarn und einer Stellungnahme der Gemeinde.
Und wie es darum aussieht, ist von öffentlichem Interesse!
Liegt also ein Antrag auf Nutzungsänderung vor bzw. ist die Genehmigung zur Nutzungsänderung schon erfolgt, war meine Anfrage als Mandatsträger in der Gemeindevertretung an die untere Bauaufsichtsbehörde. Dabei habe ich zugleich darauf aufmerksam gemacht, dass seit März 2014 für diesen Bereich eine rechtsgültige Bauleitplanung (FNP) vorliegt, in der die Gemeindevertretung ihren Willen zur Wohnbebauung der Fläche zum Ausdruck bringt.
Der rechtliche Rahmen ist also ein anderer, als zum Zeitpunkt der Genehmigung vom Januar 2014.

Es antwortet die Mitarbeiterin Frau Patzelt (untere Bauaufsichtsbehörde) wie folgt:
Eingangsbestätigung

Sehr geehrter Herr Dr. Unger,

Ihre Anfrage ist am 8. Januar 2016 hier eingegangen und wird
unter dem oben genannten Aktenzeichen geführt. Es wird
gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben und
Rückfragen anzugeben.
Wir sind bemüht, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu
bearbeiten, weisen Sie jedoch vorsorglich darauf hin, dass dies
einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sollten weitere
Unterlagen, Angaben oder Nachweise erforderlich sein, werden
wir Sie kurzfristig benachrichtigen.
Um Ihnen unnötige Wartezeiten und Wege zu ersparen, bitten
wir bei persönlichen Rückfragen um eine vorherige telefonische
Terminabsprache außer mittwochs, da unsererseits auch
während der Sprechzeiten Außendiensttätigkeiten
wahrgenommen werden müssen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Beantwortung von
Anfragen, deren Bearbeitungsumfang mehr als eine Stunde in
Anspruch nimmt, eine kostenpflichtige Beratungsleistung
darstellt, die ab der 2. angefangenen Beratungsstunde mit
derzeit 97,00 €/h berechnet wird. (§ 2 Abs. 1 BbgBauGebO,
01.09.2015, Anlage 1, Tarifstelle 10.12, 1. Stunde kostenfrei, ab
der 2. Stunde Zeitgebühr, zur Zeit 97,00€/angefangene Stunde)

Sie können deshalb Ihre Anfrage auch noch innerhalb von zwei Wochen schriftlich
zurückziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Untere Bauaufsichtsbehörde
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

Diese Antwort habe ich mir nicht bieten lassen:

Sehr geehrte Frau Patzelt,

Sie sollten doch erkannt haben, dass ich hier nicht als Privatperson auftrete, sondern in meiner Funktion als Mandatsträger in der Gemeindevertretung.
Und als dieser bin ich für auftretende Probleme bei Bürgern der Gemeinde und die Gemeinde betreffende Probleme da!
Für mich ist es deshalb nicht vorstellbar, dass Sie mir bei meiner Arbeit für Bürger der Gemeinde Gebühren androhen!
Ich erwarte, dass Sie diese Ankündigung zurück nehmen!
Ich bitte um Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter

Nach einigem Hin und Her nun die Antwort des Amtsleiters Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt:

Sehr geehrter Herr Dr. Unger,
in meiner letzten Mail habe ich Ihnen mitteilen wollen, wie das übliche Verfahren von Anfragen von Gemeindevertretern hier geregelt ist. Daher möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage an das Büro Landrat zu richten, so dass er Kenntnis davon erhält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich hierbei um einen für Sie gebührenpflichtigen Vorgang handeln wird.
MfG
W. Benfer



Fazit:
Schon eigenartig, das hier praktizierte bürokratische Verfahren. Bisher war das nicht üblich! So wird eben mit allen Mitteln versucht, unangenehme Fragen abzuwimmeln, Auskünfte und Kontrolle zu verhindern!

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