Das demokratische Recht eines
Gemeindevertreters auf Auskünfte und Kontrolle sollte offensichtlich
durch Gebührenforderung ausgehebelt werden!
Zum Vorgang:
Wie bekannt, hat der Mehrower
Tierhalter Rahlf mit Genehmigung vom Januar 2014, die bis dahin
praktizierte illegale Schweinehaltung im Innenbereich des Ortes,
durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises legalisiert
bekommen.
Da gegen die Genehmigung
Gerichtsverfahren laufen, ist diese nicht bestandskräftig!
Auf den Druck hin, hat Herr Rahlf die
Schweinehaltung zu großen Teilen an den Altlandsberger Weg, also in
den Außenbereich Mehrows verlagert.
Nun stehen seit geraumer Zeit dort im
Innenbereich, wo die Schweine sich bisher tummelten, jetzt Rinder
innerhalb und außerhalb der Stallungen. Diese Nutzungsänderung ist
nicht von der streitbefangenen Genehmigung Januar 2014 gedeckt und
Bedarf eines Antrages auf Nutzungsänderung an die untere
Bauaufsichtsbehörde, die Einbeziehung der angrenzenden Nachbarn und
einer Stellungnahme der Gemeinde.
Und wie es darum aussieht, ist von
öffentlichem Interesse!
Liegt also ein Antrag auf
Nutzungsänderung vor bzw. ist die Genehmigung zur Nutzungsänderung
schon erfolgt, war meine Anfrage als Mandatsträger in der
Gemeindevertretung an die untere Bauaufsichtsbehörde. Dabei habe ich
zugleich darauf aufmerksam gemacht, dass seit März 2014 für diesen
Bereich eine rechtsgültige Bauleitplanung (FNP) vorliegt, in der die
Gemeindevertretung ihren Willen zur Wohnbebauung der Fläche zum
Ausdruck bringt.
Der rechtliche Rahmen ist also ein
anderer, als zum Zeitpunkt der Genehmigung vom Januar 2014.
Eingangsbestätigung
Sehr
geehrter Herr Dr. Unger,
Ihre
Anfrage ist am 8. Januar 2016 hier eingegangen und wird
unter
dem oben genannten Aktenzeichen geführt. Es wird
gebeten,
dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben und
Rückfragen
anzugeben.
Wir
sind bemüht, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu
bearbeiten,
weisen Sie jedoch vorsorglich darauf hin, dass dies
einige
Zeit in Anspruch nehmen wird. Sollten weitere
Unterlagen,
Angaben oder Nachweise erforderlich sein, werden
wir
Sie kurzfristig benachrichtigen.
Um
Ihnen unnötige Wartezeiten und Wege zu ersparen, bitten
wir
bei persönlichen Rückfragen um eine vorherige telefonische
Terminabsprache
außer mittwochs, da unsererseits auch
während
der Sprechzeiten Außendiensttätigkeiten
wahrgenommen
werden müssen.
Wir
bitten um Verständnis, dass die Beantwortung von
Anfragen,
deren Bearbeitungsumfang mehr als eine Stunde in
Anspruch
nimmt, eine kostenpflichtige Beratungsleistung
darstellt,
die ab der 2. angefangenen Beratungsstunde mit
derzeit
97,00 €/h berechnet wird. (§ 2 Abs. 1 BbgBauGebO,
01.09.2015,
Anlage 1, Tarifstelle 10.12, 1. Stunde kostenfrei, ab
der
2. Stunde Zeitgebühr, zur Zeit 97,00€/angefangene Stunde)
Sie
können deshalb Ihre Anfrage auch noch innerhalb von zwei Wochen
schriftlich
zurückziehen.
Mit
freundlichen Grüßen
Untere
Bauaufsichtsbehörde
Dieses
Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift
gültig.
Diese
Antwort habe ich mir nicht bieten lassen:
Sehr geehrte Frau Patzelt,
Sie sollten doch erkannt haben, dass ich hier nicht als Privatperson auftrete, sondern in meiner Funktion als Mandatsträger in der Gemeindevertretung.
Und als dieser bin ich für auftretende Probleme bei Bürgern der Gemeinde und die Gemeinde betreffende Probleme da!
Für mich ist es deshalb nicht vorstellbar, dass Sie mir bei meiner Arbeit für Bürger der Gemeinde Gebühren androhen!
Ich erwarte, dass Sie diese Ankündigung zurück nehmen!
Ich bitte um Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter
Sie sollten doch erkannt haben, dass ich hier nicht als Privatperson auftrete, sondern in meiner Funktion als Mandatsträger in der Gemeindevertretung.
Und als dieser bin ich für auftretende Probleme bei Bürgern der Gemeinde und die Gemeinde betreffende Probleme da!
Für mich ist es deshalb nicht vorstellbar, dass Sie mir bei meiner Arbeit für Bürger der Gemeinde Gebühren androhen!
Ich erwarte, dass Sie diese Ankündigung zurück nehmen!
Ich bitte um Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter
Nach einigem Hin und
Her nun die Antwort des Amtsleiters Strukturentwicklungs-
und Bauordnungsamt:
in meiner letzten Mail habe ich Ihnen mitteilen wollen, wie das übliche Verfahren von Anfragen von Gemeindevertretern hier geregelt ist. Daher möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage an das Büro Landrat zu richten, so dass er Kenntnis davon erhält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich hierbei um einen für Sie gebührenpflichtigen Vorgang handeln wird.
MfG
W. Benfer
Fazit:
Schon eigenartig, das hier praktizierte bürokratische Verfahren. Bisher war das nicht üblich! So wird eben mit allen Mitteln versucht, unangenehme Fragen abzuwimmeln, Auskünfte und Kontrolle zu verhindern!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.