Was
sich die Gemeindevertretung Ahrensfelde in ihrer ersten Sitzung des
neuen Jahres am 18.01.2016 leistete, wird man weithin vergebens
suchen.
Inhaltlich
ging es um die Unterstützung eines politischen Beschlusses der
Gemeindevertretung aus dem Jahr 2015, der sich richtigerweise gegen
die Errichtung von Windrädern im Wald und gegen die Errichtung von
Windrädern in der Nähe von Wohnbebauung gerichtet hatte. Der
Beschluss wurde mit großer Mehrheit gefasst.
Derselben Ansicht waren
über 33 000 Brandenburgerinnen und Brandenburger, wie eine
Unterschriftensammlung der Volksinitiative „Rettet Brandenburg
e.V.“ ergab. In einer Anhörung im Landtag wurden die Argumente der
Volksinitiative mit zum Teil sachunkundigen, zum Teil
betonideologischen Begründungen der Landesregierung abgeschmettert.
Damit war ebenfalls der an den Landtag und die Landesregierung
gerichtete Beschluss der Gemeindevertretung zunächst gescheitert.
Die Initiierung und Ausrufung eines Volksbegehrens durch die
Volksinitiative „Rettet Brandenburg e.V.“ gegen den
landschaftszerstörenden und energiewirtschaftlich unsinnigen
Megaausbau der Windkraft, war die logische Folge.
Nun
hätte die Gemeindevertretung die Möglichkeit und die politische
Pflicht gehabt, ihrem 2015 bekundeten Willen nochmals Nachdruck zu
verleihen. Das tat sie jedoch nicht.
Zur
Abstimmung stand ein Antrag der Unabhängigen, dem nächsten
Amtsblatt eine Info-Karte zur Anforderung der schriftlichen
Unterlagen aus dem Rathaus zur Unterstützung des Volksbegehrens
gegen Windräder im Wald und in der Nähe von Wohnbebauung (10H-
Regelung) beizufügen.
Durch
den Bürgermeister beauftragt, sah der Jurist der Gemeinde im Antrag
und der Info-Karte „die Grenze sachlicher Äußerung
überschritten“, in „den Abstimmungskampf eingegriffen“ und
„eindeutige Abstimmungsempfehlungen“ gegeben. Weiter wurde darauf
hingewiesen, dass bei Zustimmung zum Antrag durch die
Gemeindevertretung der Beschluss dann durch den Bürgermeister
kassiert werden würde!
Angesichts
der Brisanz des Themas beschloss die Gemeindevertretung auf Antrag
des Gemeindevertreters Dr. Unger mehrheitlich die Herstellung der
Öffentlichkeit. Der Bürgermeister enthielt sich wohlweislich der
Stimme.
In
der nun öffentlich geführten Diskussion zeigte sich die
Haltlosigkeit der Rechtsauffassungen der Verwaltung. Weder das Gebot
der sachlichen Äußerung wird verletzt, noch werden
Abstimmungsempfehlungen gegeben. Bei einem Volksbegehren geht es nur
um Teilnahme oder Nichtteilnahme. Parteipolitische Positionen stehen
nicht zur Debatte. Lediglich den Bürgern sollte eine organisatorisch
Hilfe für ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme am Volksbegehren an die
Hand gegeben werden.
Schlussendlich
ging es nur noch um die Kosten für das Beilegen der Info- Karte zum
Amtsblatt in Höhe von ca. 150 Euro. Dafür dürften nach Meinung des
Bürgermeisters keine Steuermittel ausgegeben werden ( offensichtlich
hatte der vergessen, dass auf sein Betreiben hin für den Transport
von 16 Schülern an eine Privatschule die Steuerzahler für 25.000€
aufkommen mussten). Soviel zu seiner Glaubwürdigkeit!
Nachdem
sich spontan ein Bürger zum Sponsoring für den Betrag
bereiterklärte, wurde abgestimmt und der Antrag der Unabhängigen
abgeschmettert.
Somit
hatte die Gemeindevertretung ihren Vorjahresbeschluss selbst
demontiert und sabotiert. Ein unglaublicher Vorgang, Vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den Bürgern sieht anders aus.
Dr.
Helmut Pöltelt
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