Dienstag, 19. Januar 2016

Fehlstart ins Neue Jahr

Was sich die Gemeindevertretung Ahrensfelde in ihrer ersten Sitzung des neuen Jahres am 18.01.2016 leistete, wird man weithin vergebens suchen.
Inhaltlich ging es um die Unterstützung eines politischen Beschlusses der Gemeindevertretung aus dem Jahr 2015, der sich richtigerweise gegen die Errichtung von Windrädern im Wald und gegen die Errichtung von Windrädern in der Nähe von Wohnbebauung gerichtet hatte. Der Beschluss wurde mit großer Mehrheit gefasst.

Derselben Ansicht waren über 33 000 Brandenburgerinnen und Brandenburger, wie eine Unterschriftensammlung der Volksinitiative „Rettet Brandenburg e.V.“ ergab. In einer Anhörung im Landtag wurden die Argumente der Volksinitiative mit zum Teil sachunkundigen, zum Teil betonideologischen Begründungen der Landesregierung abgeschmettert. Damit war ebenfalls der an den Landtag und die Landesregierung gerichtete Beschluss der Gemeindevertretung zunächst gescheitert. Die Initiierung und Ausrufung eines Volksbegehrens durch die Volksinitiative „Rettet Brandenburg e.V.“ gegen den landschaftszerstörenden und energiewirtschaftlich unsinnigen Megaausbau der Windkraft, war die logische Folge. 
 
Nun hätte die Gemeindevertretung die Möglichkeit und die politische Pflicht gehabt, ihrem 2015 bekundeten Willen nochmals Nachdruck zu verleihen. Das tat sie jedoch nicht.
Zur Abstimmung stand ein Antrag der Unabhängigen, dem nächsten Amtsblatt eine Info-Karte zur Anforderung der schriftlichen Unterlagen aus dem Rathaus zur Unterstützung des Volksbegehrens gegen Windräder im Wald und in der Nähe von Wohnbebauung (10H- Regelung) beizufügen.

Durch den Bürgermeister beauftragt, sah der Jurist der Gemeinde im Antrag und der Info-Karte „die Grenze sachlicher Äußerung überschritten“, in „den Abstimmungskampf eingegriffen“ und „eindeutige Abstimmungsempfehlungen“ gegeben. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass bei Zustimmung zum Antrag durch die Gemeindevertretung der Beschluss dann durch den Bürgermeister kassiert werden würde! 
 
Angesichts der Brisanz des Themas beschloss die Gemeindevertretung auf Antrag des Gemeindevertreters Dr. Unger mehrheitlich die Herstellung der Öffentlichkeit. Der Bürgermeister enthielt sich wohlweislich der Stimme.
 
In der nun öffentlich geführten Diskussion zeigte sich die Haltlosigkeit der Rechtsauffassungen der Verwaltung. Weder das Gebot der sachlichen Äußerung wird verletzt, noch werden Abstimmungsempfehlungen gegeben. Bei einem Volksbegehren geht es nur um Teilnahme oder Nichtteilnahme. Parteipolitische Positionen stehen nicht zur Debatte. Lediglich den Bürgern sollte eine organisatorisch Hilfe für ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme am Volksbegehren an die Hand gegeben werden.
 
Schlussendlich ging es nur noch um die Kosten für das Beilegen der Info- Karte zum Amtsblatt in Höhe von ca. 150 Euro. Dafür dürften nach Meinung des Bürgermeisters keine Steuermittel ausgegeben werden ( offensichtlich hatte der vergessen, dass auf sein Betreiben hin für den Transport von 16 Schülern an eine Privatschule die Steuerzahler für 25.000€ aufkommen mussten). Soviel zu seiner Glaubwürdigkeit!

Nachdem sich spontan ein Bürger zum Sponsoring für den Betrag bereiterklärte, wurde abgestimmt und der Antrag der Unabhängigen abgeschmettert.

Somit hatte die Gemeindevertretung ihren Vorjahresbeschluss selbst demontiert und sabotiert. Ein unglaublicher Vorgang, Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bürgern sieht anders aus. 
 
Dr. Helmut Pöltelt

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