Samstag, 30. Januar 2016

Windeignungsgebiet Blumberg/Trappenfelde

Hier die MOZ dazu:




































Man darf gespannt sein, ob der Bürgermeister/Vorsteher der Gemeindevertretung an der Diskussion am Montag in Angermünde teilnehmen. Hier gilt es die Ablehnung des beabsichtigten Windeignungsgebietes Blumberg/Trappenfelde durch die Gemeindevertretung öffentlich zu verteidigen.

Freitag, 29. Januar 2016

Einiges zur Gemeindevertretersitzung am 18.01.2016

Was kam vom Bürgermeister?
Windkraftanlagenbauer Prokon will im Ortsteil Blumberg und Mehrow/Trappenfelde investieren. Der Investor hat sich zu einem Gespräch bei Gehrke angemeldet. Ich gehe davon aus, dass der Arbeitskreis Energie Gesprächsteilnehmer ist und Gehrke keinen Alleingang startet.
In der Gemeinde sind 4 Flüchtlingsfamilien untergebracht. Der Landkreis will weitere 18 Wohnungen zur Verfügung gestellt haben.
Gegen die Massentierhaltung haben in der Gemeinde 383 Einwohner votiert.
Zum Winterdienst hat Gehrke die Großzügigkeit der Gemeinde angemerkt. Eigentlich hat die Gemeinde nur die Pflicht Winterdienst an gefährlichen öffentlichen Verkehrsflächen zu leisten. Das war die Antwort auf Meckerer zum gegenwärtigen Winterdienst.

Was zum Inhalt der Einwohnerfragestunde:
Nach Gehrke dem Verbandsvorsteher des WAZV betrifft den Verband die Altanschließerproblematik nicht.
Zum Hinweis auf die Einführung des Maerkers unter den neuen Personalvoraussetzungen wird auf keinen vorliegenden Antrag verwiesen.
Das angesprochene Thema Volksbegehren Windkraft wird auf die Diskussion zum Antrag verschoben.
In den 4 Kitas ist vom Landkreis das Qualitätsmanagement bewertet und ausgewertet worden. Der Verwaltung wäre nach Auskunft von Gehrke die Zusammenfassung noch nicht zugestellt worden.
Es wird bemängelt, dass die Elternschaft der Ahrensfelder Kita in die Gestaltung des neuen Spielplatzes nicht einbezogen wurde. Jedenfalls ist in den vorliegenden Protokollen dazu nichts vermerkt.
Bemängelt wurde der Umgang des Bürgermeisters mit der Benutzerordnung für den Gemeindesaal in Mehrow. Er entzieht sich als der beantragte Veranstaltungen zu Genehmigende der Verantwortung. Konkret hätte er nach Benutzerordnung die als Feuerwehrveranstaltung deklarierte private Silvesterfeier nicht genehmigen dürfen. Eine Antwort erhielt der Fragesteller von Gehrke nicht.
Anfang Januar hatte die Landesregierung Kommunen zu einem Kongress zum Thema Kreis- und Verwaltungsreform eingeladen. Vertreter aus 500 Kommunen waren anwesend. Trotz Einladung unsere Gemeinde nicht. Die GV wurde vom Bürgermeister nicht informiert. Er selbst hat von dieser Veranstaltung nichts Neues erwartet und hat deshalb nicht teilgenommen, war sie Antwort auf meine Frage.

Thema Schulentwicklung:
Ich habe das Thema Schulentwicklung erneut aufgegriffen. In diesem Jahr wird der Schulentwicklungsplan 2017 bis 2022 festgeschrieben. Mit den gegenwärtig laufenden Bauflächenausweisungen/Bauleitplanungen in Größenordnung ist ein enormer Zuwachs im Kinder- und Jugendbereich für die nächsten Jahre zu erwarten.
Die Gemeinde wird einen öffentlich Oberschulstandort mindestens zweizügig brauchen. Hier sind fachlich fundierte, den Landkreis überzeugende Argumente gefragt. Ich habe deshalb vorgeschlagen, dass ein fachlich interessierter Arbeitskreis sich der Thematik umgehend zuwendet.

Nicht aus der Sitzung: Zum Bauvorhaben Kirschenallee an der B158:

Im laufenden Interessenkundenverfahren (Investor wird gesucht) zum Baugebiet (jetzt Ackerland von 10ha) an der B158 gehört zu den städtebaulichen Vorgaben der Verwaltung: „ Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen (§1aAbs.3 BauGB) außerhalb des Plangebietes (z.B. Ökopool Landkreis) möglich.“
Wieder sollen an Ausgleichszahlungen für das Schutzgut Boden etwa 400.000€ verschenkt werden. Ein Unding bei dem Bedarf an Landschaftspflege in der Gemeinde! Ein Unding, dass der Bürgermeister als Verwaltungschef nichts gegen diesen möglichen Schaden für die Gemeinde einzuwenden hatte!

Noch erwähnenswert: Frau Schaaf, die Leiterin des Fachbereiches fehlte in der Sitzung. Sie fehlt noch immer. Keiner in der Verwaltung will sich zur Abwesenheit äußern!


Mittwoch, 27. Januar 2016

Und wieder macht die Bauverwaltung willkürlich aus einem Außenbereich einen Innenbereich, um nach §13a einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufstellen zu lassen

Diesmal geht es um das Bauvorhaben „Neu-Lindenberg/Thomas – Müntzer-Straße“. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vom September 15 lautet: Der BP wird im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach §2 Abs.4 BauGB aufgestellt. Ziel ist es ein allgemeines Wohngebiet (etwa 20 Wohngebäude) zu schaffen.
1,2ha Ackerland sollen bebaut werden. Antragsteller ist die GbR Thomas-Müntzer – Straße (?).     Die Bauverwaltung ordnet in der Beschlussvorlage die 1,2ha dem Außenbereich im Sinne des §35 BauGB zu und behauptet aber in der Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zum Flächennutzungsplan handelt es sich um eine Fläche der Innenentwicklung!?


Und wieder ist kein Ausgleichsbetrag im Sinne der Eingriffsregelung nach §14 BNatSchG vorgesehen.
Es werden immerhin hier 4745m² versiegelt und als erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden zu werten und auszugleichen. Der Wert des Ausgleichsbetrages wird sich etwa im Rahmen von 70 bis 80.000€ bewegen.
Inzwischen steht der Bebauungsplan und die GV hat die öffentliche Auslegung beschlossen und die am Verfahren zu Beteiligenden können sich einbringen.

Wir Unabhängigen werden auch den Beschluss und das beabsichtigte Bauleitverfahren von den oberen Behörden auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.

Ein interessierter Bürger hat übrigens bei uns nachgefragt, wie es um den Ausgleichsbetrag für den Bau der 6 errichteten Windkraftanlagen in Lindenberg steht! 
Wir werden nachfragen. 

Es fehlen im Beschluss die städtebaulichen Vorgaben. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau? Das wird offensichtlich dem Eigentümer überlassen!

Die Bürgermeisterin von Wandlitz bekennt sich öffentlich zum Volksbegehren



Herr Dr. Pöltelt als unser Vertreter am 17.1. bei der Wanderung im Liepnitzwald meldet sich zu Wort:

Liebe Freunde,
anbei einige ausgewählte optische Eindrücke der heutigen Wanderung mit mehr als 220 Teilnehmern und rbb- Fernsehteam.
Es war ein weiterer Mosaikstein zum Gelingen unseres WKA- Volksbegehrens und ein guter Erfolg in winterlichem, frisch verschneitem Wald.
Gruss
Helmut

Wo bleibt das öffentliche Bekenntnis zum Volksbegehren von Gehrke? Auch unsere Gemeinde bleibt im Raum Blumberg/Mehrow von weiteren Windkraftanlagen nicht verschont!

Freitag, 22. Januar 2016

Was der Bauverwaltung die Umwelt und ein Investor wert ist! (1.2.3.u.4.Teil)

Die Natur ist kein Ausflugsziel. Sie ist unser Zuhause.  
So der amerikanische Schriftsteller Gary Snyder.

Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretersitzung am 18.1.16 war eine den Gemeindevertretern vorliegende Beschlussvorlage der Bauverwaltung (Unterschrift Schaaf, Wenzel, Gehrke, Knop), in der es um die Zustimmung der Gemeindevertretung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenberg Süd“ ging. Die Sitzungsunterlagen dazu wurden den Gemeindevertretern per Post am zugestellt.
Darin wird den Gemeindevertretern mitgeteilt, dass das Plangebiet eine Fläche von 6,7ha umfasst und es wurde vom Eigentümer, der GbR Alte Schulstraße (Anmerkung: im Internet Lackart GbR in Lindenberg), ein entsprechender Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt.
Vorgesehen wäre ein allgemeines Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleinteilige Mehrfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem Außenbereich i.S. §35 Baugesetzbuch zuzuordnen, hält die Bauverwaltung fest.

Einer Zustimmung zur Beschlussvorlage stand somit meinerseits nichts im Wege.

Letztendlich habe ich der Beschlussvorlage jedoch nicht zugestimmt!

Weshalb? 
Lesen Sie Teil 2! 

Als der Tagesordnungspunkt in der Sitzung aufgerufen wurde, baten die Einreichenden um eine Erweiterung der Beschlussvorlage. In diese sollte plötzlich zusätzlich aufgenommen werden:
Der Bebauungsplan wird gemäß §13a BGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt. Weiter wurde von Frau Wenzel angemerkt der Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen und einzufordernden Ausgleichsmaßnahmen mittels Einzelvertrag.

Weshalb also der plötzliche Zusatz zur Beschlussvorlage?

Ich habe nachgehakt.

Frau Wenzel erläuterte den Verzicht auf vertraglich festzuschreibende Ausgleichsmaßnahmen/Ausgleichszahlungen dahingehend, dass sich der Investor dazu bekannt hat, Anpflanzungen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes vorzunehmen, was so in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen wäre.
Ich habe diese dubiose Verfahrensweise abgelehnt und gefordert, mit Hinweis auf das Verfahren Bebauungsplan Saarstraße die Ausgleichsmaßnahme/Ausgleichszahlung, wie gesetzlich gefordert, konkret finanziell und Standort bezogen vertraglich zu binden und im Gemeindegebiet zu realisieren.
Anmerkung:
Im Ergebnis der Eingriffsregelung nach §14 BNatSchG ist die Neuversiegelung als Eingriff in das Schutzgut Boden zu werten und auszugleichen.
Der vertraglich fixierte Ausgleichsbetrag für die Baufläche (2,6 ha) Eiche/Saarstraße betrug 104.000€. Die schöne Summe wurde bekanntlich dem Landkreis geschenkt, weil wir in der Gemeinde keine Flächen für Anpflanzungen zur Verfügung hätten, so die damalige Aussage des Bürgermeisters und der Bauverwaltung.
Hier in Lindenberg Süd haben wir eine Baufläche von 6,7ha. Als Ausgleichszahlung wären vom Investor also etwas über 300.000€ für Ausgleichsmaßnahmen einzufordern!
Und jetzt auf einmal scheint die Bauverwaltung für den Investor plötzlich auch Flächen zu kennen, auf denen die vom Investor angebotenen Anpflanzungen realisiert werden können!

Schon eigenartig das Procedere. Aber es kommt noch dicker!

Lesen Sie Teil 3!

In der den Gemeindevertretern vorgelegten Beschlussvorlage beschreibt die Bauverwaltung das Bebauungsgebiet Lindenberg Süd als im Außenbereich liegend. Dem entsprechend ist ein Bebauungsplan nach §35 des BGB zu erstellen, der bei der Größe der Baufläche eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
einschließt. Ich halte dies für notwendig, da auf dem Baugelände Jahrzehnte Schweinemast nach DDR-Standard betrieben wurde, nach der Bebauung mit etwa 80 Wohngebäuden zu rechnen ist, mit der entsprechend hohen Einwohnerzahl. Hinzu kommt die enorme Verkehrs-, Lärm- und Luftbelastung für die anliegende Kita über die Ahrensfelder Straße sowie für die Anlieger der Karl-Marx-Straße und Alten Schulstraße.

Nun der Kurswechsel in der Bauverwaltung! Man will offensichtlich dem Lindenberger Eigentümer der Baufläche und Ersteller des Bebauungsplanes großzügig entgegen kommen!
Helfersyndrom? Warum darf spekuliert werden!

Plötzlich soll der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung erstellt werden.
Was heißt Innenentwicklung städtebaulich?
Innenentwicklung bezeichnet städtebaulich die Nutzung/Nachnutzung von innerörtlichen, bereits erschlossenen Flächen, also Flächen im Innenbereich!
Hoppla, hatte die Bauverwaltung die Baufläche Lindenberg Süd eingangs nicht dem Außenbereich zugeordnet?
Ja, so einfach geht das in der Bauverwaltung. Bei Bedarf und nach eigenem Gusto wird eben aus dem Außenbereich ein Innenbereich oder dem Innenbereich ein Außenbereich gemacht. Das ist nichts Neues, wie auch aus Mehrow (Schweinehaltung im Innenbereich wurde durch die Bauverwaltung zum Außenbereich gemacht.) bekannt.

Die willkürliche Umdeutung Außenbereich/Innenbereich/Innenent-
wicklung ermöglicht nun dem Investor die Aufstellung des Bebauungsplanes nach §13a BauGB. Nach diesem Paragraphen 13a kann ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Und die Crux dabei ist,
dass nun sogar in einem vereinfachten Verfahren auf die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann! Und genau das kommt dem Investor entgegen. Schließlich spart er Zeit und Geld.

Teil 4 folgt!


Die Gemeindevertretung hat schlussendlich dem erweiterten Aufstellungsbeschluss wunschgemäß zugestimmt. Eine inhaltliche Debatte war nicht gewollt, was auch der Bauausschussvorsitzende Dreger (SPD) mit seiner Bemerkung, es gehe nur um das Ja zum Beschluss und um keine inhaltliche Debatte zum Bauleitverfahren, anmerkte. Ich bin mir sicher, dass der Großteil der Gemeindevertreter fachlich überfordert war und auf die „Fachkompetenz“ der Bauverwaltung vertraute. So meldeten sich nur Herr Wolf (Bündnis90/Grüne) und ich zu Wort.
Wir Unabhängigen werden den Beschluss und das beabsichtigte Bauleitverfahren von den oberen Behörden auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.

Es fehlen im Beschluss für die Aufstellung des BP die städtebaulichen Vorgaben für dieses große Baugebiet. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau bzw. auch soziale Einrichttungen? Das wird offensichtlich großzügig dem Eigentümer überlassen!
 

Leute mit Mut und Charakter sind anderen Leuten immer sehr unheimlich.

Das ist von Hermann Hesse-Schriftsteller 1877 - 1962.
Der Denkanstoß gilt auch für das Land Brandenburg und die Kommune Ahrensfelde, möchte ich meinen!

Unsere politischen Vertreter im Landtag. Hören und lesen Sie! 

http://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2016/20--januar-2016/20__januar_2016_-_22__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags/peter-vida--bvb-freie-waehler---top1.html 


https://dub115.mail.live.com/?tid=cmg-PD_LW75RGZAwAhWtcaCA2&fid=flinbox 

Donnerstag, 21. Januar 2016

MOZ- Beiträge vom 18./19.1.16
















Das "nicht ganz so positive" Ansehen der Kommunalpolitik wird durch die schnodrige Antwort des Vorsitzenden Behrendt (CDU) auf die Anfrage des Bürgers Dr. Pöltelt auf die Einführung des Maerkers bei geplanten Veränderungen in der Verwaltung "Mir sind dazu keine Anträge bekannt" das Ansehen der Kommunalpolitik mit Sicherheit nicht aufpolieren!
Die Antwort des Vorsitzenden gibt den Unabhängigen allerdings eine Steilvorlage, einen neuen Antrag zu stellen.

Reaktionen auf den Beitrag "Antrag der CDU-Fraktion abgewiesen"

Hier aus der Schorfheide:

Hallo Wolfgang,
der Antrag des Herrn Meuschel (oder Meuschke) von der CDU ist in der Tat erstaunlich. Wenn ich nicht verbindlich wüßte - schließlich hast Du das geschrieben - daß der Mann von der CDU ist, dann hätte ich als Antragsteller AfD oder PEGIDA vermutet. Wenn der Mann wirklich Angst, begründete Angst um die Frauen und Mädchen in der Gemeinde Ahrensfelde hat - das kann ich nicht beurteilen - dann wäre er gut beraten gewesen, in der Gemeindevertretung - etwa unter dem TOP "Sonstiges" - einen Schulterschluß mit allen anderen Abgeordneten zu üben, denn es gibt sicher keinen einzigen Gemeindevertreter, dem nicht die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde am Herzen liegen würde.
So etwas aber als Tischvorlage und dann auch noch von der CDU, da sehe ich Profilierungssucht und versuchten Stimmenfang unter Ausnutzung von Bürgerängsten. Das ist auch ein Appell an niedrige Instinkte und damit schäbiges Verhalten! Wes Geistes Kind ist Herr M. eigentlich? Ich setze Dein Einverständnis voraus, wenn ich Deine Mail mit dem "Antrag" Peter Vida zur Kenntnis gebe - in seiner Funktion als Vorsitzender des Migrationsbeirates und als Landtagsabgeordneter. Ich an seiner Stelle würde den Antrag dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landtag mal unter die Nase halten und ihn nach seiner Meinung dazu befragen. Ich kann mir gut vorstellen, daß Herr Meuschel/ Meuschke danach Ärger in seiner Partei bekommt - und den hat er auch verdient! Daß Herr M. den Antrag schließlich zurückgezogen hat, das kann ihm nicht mehr helfen. Man kann die Zahncreme nicht mehr in die Tube zurückdrücken.

einen guten Abend wünscht Dir        der Hannes au (der) Schorfheide

Hier aus Eiche Herr Hilbert:

Hallo Wolfgang,
das ist ja ein starkes Stück von Meuschke - da nicht dagewesen, bin ich an Details interessiert...
War also eine Tischvorlage , hatte die ein Entstehungsdatum - immerhin war die Köln-Geschichte schon 14 Tage alt...
Hatten denn die christdemokratischen Zampanos Berendt und Gehrke davon keine Ahnung ? Gehts da zu wie in der großen Union ?
Wer hat denn den Antrag kritisiert und wer dann zurückgezogen ? Welche Rolle hat dabei Berendt gespielt ?
Und in dem tollen Antrag waren mindestens 12 Rechtschreib- und GrammatikFEHLER !
Vor allem aber: WER  von der CDU und WER von der FWG? Bisher ist die AfD ja noch nicht in der GV vertreten....aber was nicht ist, kann ja noch werden !!!

Ein weiterer Kommentar macht sich den CDU-Antrag zu eigen. Da er anonym ist, wird er von mir nicht veröffentlicht! 

Hier aus Blumberg:

Hallo Wolfgang, hier mein Beitrag zum Aufreger-Antrag des Herrn M.
 
Der Mörder ist immer der Gärtner..............
 
in unserem Falle ist es ein Blumenhändler, auch noch in der CDU, igittt.
Was ein echter Kasperl ist, der nimmt jetzt einen Knüppel und haut ihm eins auf die Rübe. Das ist gelebte
Demokratie.
Als West-Berliner-Kind der 60er Jahre sehe ich das aber anders. Habe mit Multikult schon sehr
früh viel Erfahrung gesammelt. Und dann habe ich noch 20 Jahre bei der Berliner Polizei täglich erleben
müssen, was hier los ist. Davon 5 Jahre Praxis im Abschiebegewahrsam.
Es kann sich kaum jemand vorstellen, was seit Monaten in mir vorgeht, wenn ich mir von Ahnungslosen
das Geplapper über Willkommenskultur anhören muß.
 
Einstein-Zitat: " Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit."
Dummheit bekämpft man mit Lesen:
- GG Art. 16a Abs. 1 und Abs. 2 , eindeutig
- Asyl VfG § 26a
- Verordnung EU Nr. 604/2013
- § 14 und 95 ff. Aufenth.G   besagt, illegale Einreise nach D. ist eine schwere Straftat
- man kann auch Artikel von Staatsrechtlern lesen, Rupert Scholz
   Asylrecht ist Individualrecht, muß einzeln nachgewiesen werden
   Asylrecht steht nicht über unserem Grundrecht und es gibt verfass.rechtliche Schranken
- Buch Prof. Schachtschneider
  Erinnerung an das Recht
- Abhandlungen von Prof. di Fabio und Prof. Papier über Rechts- und Verfassungsbrüche der Frau
  Merkel und ihre Folgen für uns
- Buch Kirsten Heisig
  Das Ende der Geduld
- alle Computer-Besitzer haben die Möglichkeit, sich auf unzensierten Medien über die Auswirkungen der
  offenen Grenzen zu informieren. Wir haben ca. 300.000 IS-Verbrecher im Land, wie sieht da
  wohl unsere Zukunft aus ?
- Google hat auch was über die Firma Sunimex und auch was über Thomas Barnett
- unter www.institut-fuer-asylrecht.de kann man wunderbar nachlesen, was ein Flüchtling ist und ab
  wann dieser Status endet.
- und für ganz harte Typen gibt es ab 25.Januar 2016 die Deutsche Fassung von dem Buch
  Massenmigration als Waffe, Amazon oder Kopp-Verlag
 
Wenn man sich mal mit diesen Dingen beschäftigt hat, wird man es wohl nicht mehr "shocking" finden,
wenn ein Vertreter der Gemeinde Ahrensfelde in unserem Interesse Fragen stellt.
Das "Verbrechen" des Herrn M. sind nicht seine Fragen, sondern die Tatsache, daß er ein heikles Thema
anspricht, vor dem sich bisher alle gedrückt haben.
UND DAS IST GUT SO !!!
 
Viele Grüße von Regina Riederer

Mittwoch, 20. Januar 2016

Antrag der CDU-Fraktion abgewiesen

Auch die CDU hat erstaunlich mal durch den Fraktionsvorsitzenden Meuschel einen schriftlichen Antrag eingebracht. Allerdings als Tischvorlage zu Beginn der Gemeindevertretersitzung und so für die Öffentlichkeit im Internetportal der Gemeinde nicht in der Tagesordnung und den Sitzungsunterlagen einsehbar.

Hier der Antrag:

































In der Debatte zum Antrag bedienten sich  zur Verwunderung der Zuhörer und Gemeindevertreter je ein Vertreter der CDU und der FWG den aus einer allseits bekannten Bewegung kolportierten Begriff Lügenpresse sich zu eigen zu machen!
Nach harscher Kritik am Inhalt und Form des Antrages zog der Fraktionsvorsitzende kleinlaut diesen zurück.

Dienstag, 19. Januar 2016

Fehlstart ins Neue Jahr

Was sich die Gemeindevertretung Ahrensfelde in ihrer ersten Sitzung des neuen Jahres am 18.01.2016 leistete, wird man weithin vergebens suchen.
Inhaltlich ging es um die Unterstützung eines politischen Beschlusses der Gemeindevertretung aus dem Jahr 2015, der sich richtigerweise gegen die Errichtung von Windrädern im Wald und gegen die Errichtung von Windrädern in der Nähe von Wohnbebauung gerichtet hatte. Der Beschluss wurde mit großer Mehrheit gefasst.

Derselben Ansicht waren über 33 000 Brandenburgerinnen und Brandenburger, wie eine Unterschriftensammlung der Volksinitiative „Rettet Brandenburg e.V.“ ergab. In einer Anhörung im Landtag wurden die Argumente der Volksinitiative mit zum Teil sachunkundigen, zum Teil betonideologischen Begründungen der Landesregierung abgeschmettert. Damit war ebenfalls der an den Landtag und die Landesregierung gerichtete Beschluss der Gemeindevertretung zunächst gescheitert. Die Initiierung und Ausrufung eines Volksbegehrens durch die Volksinitiative „Rettet Brandenburg e.V.“ gegen den landschaftszerstörenden und energiewirtschaftlich unsinnigen Megaausbau der Windkraft, war die logische Folge. 
 
Nun hätte die Gemeindevertretung die Möglichkeit und die politische Pflicht gehabt, ihrem 2015 bekundeten Willen nochmals Nachdruck zu verleihen. Das tat sie jedoch nicht.
Zur Abstimmung stand ein Antrag der Unabhängigen, dem nächsten Amtsblatt eine Info-Karte zur Anforderung der schriftlichen Unterlagen aus dem Rathaus zur Unterstützung des Volksbegehrens gegen Windräder im Wald und in der Nähe von Wohnbebauung (10H- Regelung) beizufügen.

Durch den Bürgermeister beauftragt, sah der Jurist der Gemeinde im Antrag und der Info-Karte „die Grenze sachlicher Äußerung überschritten“, in „den Abstimmungskampf eingegriffen“ und „eindeutige Abstimmungsempfehlungen“ gegeben. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass bei Zustimmung zum Antrag durch die Gemeindevertretung der Beschluss dann durch den Bürgermeister kassiert werden würde! 
 
Angesichts der Brisanz des Themas beschloss die Gemeindevertretung auf Antrag des Gemeindevertreters Dr. Unger mehrheitlich die Herstellung der Öffentlichkeit. Der Bürgermeister enthielt sich wohlweislich der Stimme.
 
In der nun öffentlich geführten Diskussion zeigte sich die Haltlosigkeit der Rechtsauffassungen der Verwaltung. Weder das Gebot der sachlichen Äußerung wird verletzt, noch werden Abstimmungsempfehlungen gegeben. Bei einem Volksbegehren geht es nur um Teilnahme oder Nichtteilnahme. Parteipolitische Positionen stehen nicht zur Debatte. Lediglich den Bürgern sollte eine organisatorisch Hilfe für ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme am Volksbegehren an die Hand gegeben werden.
 
Schlussendlich ging es nur noch um die Kosten für das Beilegen der Info- Karte zum Amtsblatt in Höhe von ca. 150 Euro. Dafür dürften nach Meinung des Bürgermeisters keine Steuermittel ausgegeben werden ( offensichtlich hatte der vergessen, dass auf sein Betreiben hin für den Transport von 16 Schülern an eine Privatschule die Steuerzahler für 25.000€ aufkommen mussten). Soviel zu seiner Glaubwürdigkeit!

Nachdem sich spontan ein Bürger zum Sponsoring für den Betrag bereiterklärte, wurde abgestimmt und der Antrag der Unabhängigen abgeschmettert.

Somit hatte die Gemeindevertretung ihren Vorjahresbeschluss selbst demontiert und sabotiert. Ein unglaublicher Vorgang, Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bürgern sieht anders aus. 
 
Dr. Helmut Pöltelt

Samstag, 16. Januar 2016

Ein unwürdiger, undemokratischer Eiertanz der unteren Bauaufsichtsbehörde

Das demokratische Recht eines Gemeindevertreters auf Auskünfte und Kontrolle sollte offensichtlich durch Gebührenforderung ausgehebelt werden!

Zum Vorgang:

Wie bekannt, hat der Mehrower Tierhalter Rahlf mit Genehmigung vom Januar 2014, die bis dahin praktizierte illegale Schweinehaltung im Innenbereich des Ortes, durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises legalisiert bekommen.
Da gegen die Genehmigung Gerichtsverfahren laufen, ist diese nicht bestandskräftig!
Auf den Druck hin, hat Herr Rahlf die Schweinehaltung zu großen Teilen an den Altlandsberger Weg, also in den Außenbereich Mehrows verlagert.
Nun stehen seit geraumer Zeit dort im Innenbereich, wo die Schweine sich bisher tummelten, jetzt Rinder innerhalb und außerhalb der Stallungen. Diese Nutzungsänderung ist nicht von der streitbefangenen Genehmigung Januar 2014 gedeckt und Bedarf eines Antrages auf Nutzungsänderung an die untere Bauaufsichtsbehörde, die Einbeziehung der angrenzenden Nachbarn und einer Stellungnahme der Gemeinde.
Und wie es darum aussieht, ist von öffentlichem Interesse!
Liegt also ein Antrag auf Nutzungsänderung vor bzw. ist die Genehmigung zur Nutzungsänderung schon erfolgt, war meine Anfrage als Mandatsträger in der Gemeindevertretung an die untere Bauaufsichtsbehörde. Dabei habe ich zugleich darauf aufmerksam gemacht, dass seit März 2014 für diesen Bereich eine rechtsgültige Bauleitplanung (FNP) vorliegt, in der die Gemeindevertretung ihren Willen zur Wohnbebauung der Fläche zum Ausdruck bringt.
Der rechtliche Rahmen ist also ein anderer, als zum Zeitpunkt der Genehmigung vom Januar 2014.

Es antwortet die Mitarbeiterin Frau Patzelt (untere Bauaufsichtsbehörde) wie folgt:
Eingangsbestätigung

Sehr geehrter Herr Dr. Unger,

Ihre Anfrage ist am 8. Januar 2016 hier eingegangen und wird
unter dem oben genannten Aktenzeichen geführt. Es wird
gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben und
Rückfragen anzugeben.
Wir sind bemüht, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu
bearbeiten, weisen Sie jedoch vorsorglich darauf hin, dass dies
einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sollten weitere
Unterlagen, Angaben oder Nachweise erforderlich sein, werden
wir Sie kurzfristig benachrichtigen.
Um Ihnen unnötige Wartezeiten und Wege zu ersparen, bitten
wir bei persönlichen Rückfragen um eine vorherige telefonische
Terminabsprache außer mittwochs, da unsererseits auch
während der Sprechzeiten Außendiensttätigkeiten
wahrgenommen werden müssen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Beantwortung von
Anfragen, deren Bearbeitungsumfang mehr als eine Stunde in
Anspruch nimmt, eine kostenpflichtige Beratungsleistung
darstellt, die ab der 2. angefangenen Beratungsstunde mit
derzeit 97,00 €/h berechnet wird. (§ 2 Abs. 1 BbgBauGebO,
01.09.2015, Anlage 1, Tarifstelle 10.12, 1. Stunde kostenfrei, ab
der 2. Stunde Zeitgebühr, zur Zeit 97,00€/angefangene Stunde)

Sie können deshalb Ihre Anfrage auch noch innerhalb von zwei Wochen schriftlich
zurückziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Untere Bauaufsichtsbehörde
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

Diese Antwort habe ich mir nicht bieten lassen:

Sehr geehrte Frau Patzelt,

Sie sollten doch erkannt haben, dass ich hier nicht als Privatperson auftrete, sondern in meiner Funktion als Mandatsträger in der Gemeindevertretung.
Und als dieser bin ich für auftretende Probleme bei Bürgern der Gemeinde und die Gemeinde betreffende Probleme da!
Für mich ist es deshalb nicht vorstellbar, dass Sie mir bei meiner Arbeit für Bürger der Gemeinde Gebühren androhen!
Ich erwarte, dass Sie diese Ankündigung zurück nehmen!
Ich bitte um Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter

Nach einigem Hin und Her nun die Antwort des Amtsleiters Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt:

Sehr geehrter Herr Dr. Unger,
in meiner letzten Mail habe ich Ihnen mitteilen wollen, wie das übliche Verfahren von Anfragen von Gemeindevertretern hier geregelt ist. Daher möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage an das Büro Landrat zu richten, so dass er Kenntnis davon erhält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich hierbei um einen für Sie gebührenpflichtigen Vorgang handeln wird.
MfG
W. Benfer



Fazit:
Schon eigenartig, das hier praktizierte bürokratische Verfahren. Bisher war das nicht üblich! So wird eben mit allen Mitteln versucht, unangenehme Fragen abzuwimmeln, Auskünfte und Kontrolle zu verhindern!

Donnerstag, 14. Januar 2016

Bilanz

1,5 Jahre sind in der neuen Wahlperiode vergangen – Zeit für die Unabhängigen Bilanz zu ziehen

In die politischen Gremien der Gemeinde eingezogen sind wir Ahrensfelder Unabhängige als Neueinsteiger, erfreulicherweise mit Dr. Helmut Pöltelt und Stephan Liepe in die Ortsbeiräte von Ahrensfelde und Blumberg sowie mit Dr. Wolfgang Unger in die Gemeindevertretung.

Was hatten wir uns für die Wahlperiode vorgenommen?

Wir hatten uns vorgenommen, frischen Wind und neue Ideen in die Arbeit der politischen Gremien zum Wohle der Gemeinde einzubringen!
Dass dies bei den „ererbten“ Strukturen in der Gemeindevertretung und Verwaltung schwer sein würde, war uns klar.

Trotz alledem begannen wir zunächst damit, aus der bisherigen „Nationalen Front“ in der vom Bürgermeister und Teilen der Verwaltung dominierten Gemeindevertretung, wie in politischen Parlamenten üblich, Fraktionen, so wie es der Wähler mit seiner Wahl entschied hat, nach der Kommunalverfassung zu etablieren. Das war neu und notwendig!
Zudem notwendig war, die Rechte der Gemeindevertreter zu stärken. So konnte durchgesetzt werden, das auch Gemeindevertreter, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer Fraktion, Anträge zur Beschlussfassung stellen dürfen. Gleiches gilt für die Durchsetzung des Mitspracherechts jeden Gemeindevertreters in den Sitzungen der Ortsbeiräte.
Hinzu kommt, dass jetzt auch Zuhörer auf unser Wirken hin , sich in der sogenannten Einwohnerfragestunde über Fragen hinaus mit Anregungen, Anmerkungen und Statements zu kommunalen Angelegenheiten an die Gemeindevertretung wenden können.
Zugleich haben wir das demokratische Recht der Einwohner auf Einreichung von Petitionen an die Gemeindevertretung ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Im Umgang damit hat die Gemeindevertretung noch heute Probleme.

Nun wie steht es um unseren Einsatz in der Gemeindevertretung zur Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde. Auch hier haben wir was vorzuweisen.
Wir haben mit unseren monatlichen schriftlichen Anträgen und Anfragen in der Einwohnerfragestunde zu mehr Bürgerbeteiligung , Kontrolle und verschiedenen Sachthemen Bewegung in die Gemeindevertretung und Verwaltung gebracht. Wir haben mit den Sachanträgen deutlich gemacht, dass die Gemeindevertretung der Souverän bei der Gestaltung und Entwicklung der Gemeinde ist. Bisher war es in der Regel so, dass Politik in der Gemeinde beliebig durch den Bürgermeister und Teilen seiner Verwaltung gemacht wurde. Um den demokratischen Anschein zu wahren, durften deren Beschlussvorlagen meist ohne Debatte von den Gemeindevertretern abgenickt werden.
Wir mussten erleben, dass unsere Aktivitäten in den vergangenen Monaten zähneknirschend von den Alteingesessenen begleitet und unsere Anträge bis auf wenige Ausnahmen unter Einfluss des Bürgermeisters abgelehnt wurden.
Wir halten das für ein optimistisches Zeichen, wenn der Gegner Nerven zeigt und sich dann doch unserer Ideen bedient.
Von Gandhi wissen wir: Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“

In dem Sinne werden wir uns auch 2016 weiter möglichst konsensfähig und im gegenseitigen Einvernehmen um die Umsetzung unseres Wahlprogramms zum Wohle der Gemeinde bemühen!


Mittwoch, 13. Januar 2016

Ablehnen, aussitzen und dann als eigenes Produkt verkaufen.

Kennen wir das nicht bezüglich unserer Forderung nach mehr direkter Bürgerbeteiligung, Landschaftspflege  und Transparenz auch aus Ahrensfelde?

Dienstag, 12. Januar 2016

Heute in der MOZ

Mein Kommentar dazu:
Auftraggeber für die Umfrage war nicht der Bürgermeister, sondern die Gemeindevertretung. Es hätte dem Ego des Herrn Gehrke also nicht schlecht zu Gesicht gestanden, hier mal den Auftraggeber öffentlich wirksam werden zu lassen. Damit würde sich auch das „nicht ganz so positive“ Ansehen der Kommunalpolitik bei den Ahrensfeldern womöglich aufbessern. Aber der Bürgermeister kann bekanntlich nicht anders, sich öffentlich als Macher zu präsentieren.
Die Ahrensfelder scheinen Gehrke nun deutlich gemacht zu haben, dass die Zeit der formalen Bürgerbeteiligung am kommunalen Geschehen abgelaufen ist! Alle Anträge der Unabhängigen, die mehr direkte Bürgerbeteiligung forderten, hat er bisher regelmäßig abgelehnt!
Ja, die Verwaltung insgesamt verdient gute Noten. Teile der Bauverwaltung allerdings nicht. Dafür sind zu viel Steuergelder durch Fehlentscheidungen verschleudert worden.
15% Beteiligung der Haushalte sind ein Anfang, doch befriedigen kann die Bürgerbeteiligung nicht. Noch weniger die Teilnahme von nur 15 Einwohnern am lang angekündigten Workshop 2 zur ersten Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse. Schlicht katastrophal ist das Desinteresse der jungen Leute am kommunalen Geschehen in der Gemeinde, wie die Umfrage zeigt.
Es verwundert schon, das der Ortsteil Mehrow die rote Laterne in Sachen Beteiligung (4% der Haushalte) an gehangen bekommt. Das sind an den Fingern ab zuzählende Haushalte, die sich an der Umfrage beteiligt haben. Warum wohl?
Fühlen die Mehrower sich seit Jahren etwa nicht mehr gleichberechtigt von der Gemeindevertretung und den örtlichen Parteien vertreten und wenden der Politik so den Rücken zu?

Sonntag, 10. Januar 2016

Donnerstag, 7. Januar 2016

Gestern in der MOZ - Spielplatz im "Koboldland" wird erweitert



Erfreulich, dass nun endlich der seit über einem Jahr leerstehende Wohncontainer nach Lindenberg abtransportiert worden ist und damit Platz für die Erweiterung des Spielplatzes geschaffen wurde.
Es ist jetzt zu erwarten, dass in die Planung zur Gestaltung des Spielplatzes neben dem Kitaausschuss auch die Eltern einbezogen werden.

Die hier praktizierte Ausschreibungspraxis der Bauverwaltung zur Erweiterung der Spielmöglichkeiten macht auf ein Problem aufmerksam, welches ich auch im Zusammenhang mit der Ausschreibung zur Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde in der letzten Gemeindevertretersitzung angesprochen habe.

Zudem stellte Dr. Pöltelt als Zuhörer  in der Fragestunde die Frage, weshalb die Auftragsvergabe Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird?
Antwort:


Anmerkung:
Auffällig ist, dass im nicht öffentlichen Teil mit der obigen Begründung Auftragsvergaben schon mehrmals erfolgt sind, wenn Anbieter auftreten, die nicht erstmalig Dienstleistungen mit "günstigtem Angebot" für die Gemeinde realisiert haben. Inwiefern nun hier im konkreten Fall die Bieter die nicht öffentlichen Preisgabe ihres Angebots gefordert haben, sollte eine Akteneinsicht ergeben.

Bemängelt habe ich in der Sitzung die Praxis der beschränkten Ausschreibung. Da werden aus dem der Bauverwaltung vorliegenden Firmenpool bekannte Unternehmen angeschrieben, Angebote zu machen. Nach Meinung der Unabhängigen wird damit der Subjektivität und Willkür des Ausschreibenden Vorschub für gesetzwidriges Handeln geboten. Wir fordern diese Ausschreibungspraxis aufzugeben und der Objektivität halber, die Ausschreibungen über das Amtsblatt hinaus, mindestens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg und dem Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin der bi medien GmbH und abhängig vom Ausschreibungsgegenstand in weiteren Medien zu veröffentlichen.

Die Antwort der Verwaltung in der Sitzung war: Die praktizierte beschränkte Ausschreibung wäre den geltenden Gesetzlichkeiten nach zulässig und würde Kosten und Zeit sparen.

Einzig der Gemeindevertreter und Ortsvorsteher Wollermann (SPD) ereiferte sich über meinen Einwand und bekräftigte die Antwort der Verwaltung auf Zeit und Kosteneinsparung.
Besser er hätte sich nicht zu Wort gemeldet!
Zur Erinnerung: In seiner Zeit als Amtsdirektor hat er sich ganz ohne Ausschreibung im Zusammenspiel mit seinem Bauamt (Frau Schaaf) und dem damaligen Ortsbürgermeister Lüdtke ein kommunales Grundstück in Mehrow am Lake-See zugeschanzt!



Mittwoch, 6. Januar 2016

Volksbegehren gegen Massentierhaltung braucht jede Unterschrift

Wer noch unterschreiben möchte, kopiere das Nachstehende, fülle es aus und schicke es an die Gemeinde. FAX 03093690069. Letzter Termin der Abgabe ist der 14.01.2016!
 





































Dienstag, 5. Januar 2016

Landtagsabgeordneter Liebehenschel (CDU) ist an Heuchelei nicht zu überbieten

Bürgertäuschung und Heuchelei der CDU-Barnim müssen endlich aufhören: Landtagsabgeordneter Liebehenschel fordert was er noch im September abgelehnt hat.

Erneut versucht die CDU im Barnim ihre jahrelange Mitwirkung an der Festsetzung und Eintreibung der verfassungswidrigen Altanschließerbeiträge zu verschleiern. So forderte jüngst der CDU-Landtagsabgeordnete Liebehenschel aus Wandlitz, dass das Kommunalabgabengesetz endlich geändert werden müsse (siehe MOZ vom 05.01.2016: http://www.moz.de/heimat/lokalredaktionen/bernau/artikel3/dg/0/1/1448258/).

Noch im September hatte Liebehenschel allerdings gemeinsam mit der gesamten CDU-Fraktion die Anträge von BVB / FREIE WÄHLER im Landtag abgelehnt. Die Anträge sahen vor, die Altanschließerbeiträge abzuschaffen und eine verfassungskonforme Verjährungsregelung festzuschreiben. BVB / FREIE WÄHLER hatte im September exakt das beantragt, was das Bundesverfassungsgericht wenige Wochen später als zwingendes Recht festgestellt hat. Dennoch lehnte die CDU im Landtag samt Uwe Liebenheschel genau diese Anträge ab. Sich jetzt als großer Veränderer hinzustellen und die Landesregierung aufzufordern, das Gesetz zu ändern, ist an Heuchelei nicht zu überbieten. Die CDU im Barnim muss endlich anfangen, ihr Abstimmungsverhalten an ihre Äußerungen anzupassen. Es ist ein unerträglicher Zustand, dass man vor Ort wohlklingende, mutige Forderungen aufstellt, aber im Landtag – da, wo es darauf ankommt – feige eben jene Dinge ablehnt. Diesen demokratie- und rechtsstaatswidrigen Zustand muss die CDU endlich beenden. Ebenso sei daran erinnert, dass Liebehenschel über Jahre hinweg eine führende Rolle eingenommen hat in der Diskreditierung des einzigen Wandlitzer Gemeindevertreters, der immer und immer wieder auf die Verfassungswidrigkeit der Beiträge hingewiesen hatte, Jürgen Hintze (Die Unabhängigen, BVB / FREIE WÄHLER).

Angesichts dessen schuldet Liebehenschel und die gesamte CDU-Barnim den Tausenden Altanschließern, die in verfassungswidriger Weise in Existenznöte gebracht worden sind, eine Entschuldigung. Zugleich fordert BVB / FREIE WÄHLER, endlich Ehrlichkeit, Klarheit und Verlässlichkeit in dieser politischen Frage walten zu lassen. Wer vor Ort etwas verspricht, muss dies in den Parlamenten auch halten und durch sein Abstimmungsverhalten auch dokumentieren.

Péter Vida
 

Unser Antrag für die Gemeindevertretersitzung im Januar 2016

Antrag

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Das laufende Volksbegehren „Volksinitiative für größere Mindestabstände sowie keine Windräder im Wald“ vom 0.7. 01. bis 06.07. 2016 wird unterstützt, indem die von der Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ erstellten Postkarten zum Volksbegehren an die Ahrensfelder Haushalte als Beilage zum Amtsblatt verteilt werden.

Begründung: Beschlusslage der Gemeindevertretung:

Beschluss Nr.: 2015/04/22
Die Gemeindevertretung Ahrensfelde als vom Windkraftanlagenbau betroffen fordert den Landtag
und die Landesregierung auf:
1. Höhenabhängige Abstände von Windkraftanlagen zu beschließen und die Brandenburger
Bauordnung entsprechend zu ändern. Die Abstände sollen das l0-fache der Gesamthöhe der
Windkraftanlage zu jeglicher Wohnbebauung betragen.
2. Waldgebiete komplett von der Bebauung mit Windkraftanlagen auszuschließen und den aktuellen
Windkrafterlass Brandenburgs entsprechend zu ändern.“

Postkarte: Vorder- und Rückseite




Für die Unabhängigen
Dr. Wolfgang Unger



Montag, 4. Januar 2016

Vom Grundsatz kann auch Ahrensfelde optimistisch ins Jahr 2016 starten

Doch wenn Gehrke heute die MOZ gelesen hat, müssten bei seiner Einstellung zum Naturschutz/Landschaftspflege und zum bisher praktizierten Umgang mit kommunalen Immobilien/Wohnimmobilien Tag und Nacht die Ohren klingeln!

Samstag, 2. Januar 2016

Und nun bedient sich das Amt Biesenthal -Barnim auch noch der "Meckerecke"

Genau das hat der "bürgernahe" Gehrke in unserer Gemeinde erfolgreich verhindert. Darauf kann er echt stolz sein! Wer so wiederholt direkte Bürgerbeteiligung verhindert, gehört vom Hof gejagt!