Hier die MOZ dazu:
Man darf gespannt sein, ob der Bürgermeister/Vorsteher der Gemeindevertretung an der Diskussion am Montag in Angermünde teilnehmen. Hier gilt es die Ablehnung des beabsichtigten Windeignungsgebietes Blumberg/Trappenfelde durch die Gemeindevertretung öffentlich zu verteidigen.
Mehrow 21 e.V. setzt sich für eine nachhaltige Dorfentwicklung, mehr Basisdemokratie und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen ein.
Samstag, 30. Januar 2016
Freitag, 29. Januar 2016
Einiges zur Gemeindevertretersitzung am 18.01.2016
Was kam vom Bürgermeister?
Windkraftanlagenbauer Prokon will im
Ortsteil Blumberg und Mehrow/Trappenfelde investieren. Der Investor hat sich zu einem
Gespräch bei Gehrke angemeldet. Ich gehe davon aus, dass der
Arbeitskreis Energie Gesprächsteilnehmer ist und Gehrke keinen Alleingang startet.
In der Gemeinde sind 4
Flüchtlingsfamilien untergebracht. Der Landkreis will weitere 18
Wohnungen zur Verfügung gestellt haben.
Gegen die Massentierhaltung haben in
der Gemeinde 383 Einwohner votiert.
Zum Winterdienst hat Gehrke die
Großzügigkeit der Gemeinde angemerkt. Eigentlich hat die Gemeinde
nur die Pflicht Winterdienst an gefährlichen öffentlichen
Verkehrsflächen zu leisten. Das war die Antwort auf Meckerer zum
gegenwärtigen Winterdienst.
Was zum Inhalt der
Einwohnerfragestunde:
Nach Gehrke dem Verbandsvorsteher des
WAZV betrifft den Verband die Altanschließerproblematik nicht.
Zum Hinweis auf die Einführung des
Maerkers unter den neuen Personalvoraussetzungen wird auf keinen
vorliegenden Antrag verwiesen.
Das angesprochene Thema Volksbegehren
Windkraft wird auf die Diskussion zum Antrag verschoben.
In den 4 Kitas ist vom Landkreis das
Qualitätsmanagement bewertet und ausgewertet worden. Der Verwaltung
wäre nach Auskunft von Gehrke die Zusammenfassung noch nicht
zugestellt worden.
Es wird bemängelt, dass die
Elternschaft der Ahrensfelder Kita in die Gestaltung des neuen
Spielplatzes nicht einbezogen wurde. Jedenfalls ist in den
vorliegenden Protokollen dazu nichts vermerkt.
Bemängelt wurde der Umgang des
Bürgermeisters mit der Benutzerordnung für den Gemeindesaal in
Mehrow. Er entzieht sich als der beantragte Veranstaltungen zu
Genehmigende der Verantwortung. Konkret hätte er nach
Benutzerordnung die als Feuerwehrveranstaltung deklarierte private
Silvesterfeier nicht genehmigen dürfen. Eine Antwort erhielt der
Fragesteller von Gehrke nicht.
Anfang Januar hatte die Landesregierung
Kommunen zu einem Kongress zum Thema Kreis- und Verwaltungsreform
eingeladen. Vertreter aus 500 Kommunen waren anwesend. Trotz
Einladung unsere Gemeinde nicht. Die GV wurde vom Bürgermeister
nicht informiert. Er selbst hat von dieser Veranstaltung nichts Neues
erwartet und hat deshalb nicht teilgenommen, war sie Antwort auf
meine Frage.
Thema Schulentwicklung:
Ich habe das Thema Schulentwicklung
erneut aufgegriffen. In diesem Jahr wird der Schulentwicklungsplan
2017 bis 2022 festgeschrieben. Mit den gegenwärtig laufenden
Bauflächenausweisungen/Bauleitplanungen in Größenordnung ist ein
enormer Zuwachs im Kinder- und Jugendbereich für die nächsten Jahre
zu erwarten.
Die Gemeinde wird einen öffentlich
Oberschulstandort mindestens zweizügig brauchen. Hier sind fachlich
fundierte, den Landkreis überzeugende Argumente gefragt. Ich habe
deshalb vorgeschlagen, dass ein fachlich interessierter Arbeitskreis
sich der Thematik umgehend zuwendet.
Nicht aus der
Sitzung: Zum Bauvorhaben Kirschenallee an der B158:
Im laufenden
Interessenkundenverfahren (Investor wird gesucht) zum Baugebiet
(jetzt Ackerland von 10ha) an der B158 gehört zu den städtebaulichen
Vorgaben der Verwaltung: „ Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen
(§1aAbs.3 BauGB) außerhalb des Plangebietes (z.B. Ökopool
Landkreis) möglich.“
Wieder sollen
an Ausgleichszahlungen für das Schutzgut Boden etwa 400.000€
verschenkt werden. Ein Unding bei dem Bedarf an Landschaftspflege in
der Gemeinde! Ein Unding, dass der Bürgermeister als Verwaltungschef
nichts gegen diesen möglichen Schaden für die Gemeinde einzuwenden
hatte!
Noch erwähnenswert: Frau Schaaf, die Leiterin des Fachbereiches fehlte in der Sitzung. Sie fehlt noch immer. Keiner in der Verwaltung will sich zur Abwesenheit äußern!
Noch erwähnenswert: Frau Schaaf, die Leiterin des Fachbereiches fehlte in der Sitzung. Sie fehlt noch immer. Keiner in der Verwaltung will sich zur Abwesenheit äußern!
Mittwoch, 27. Januar 2016
Und wieder macht die Bauverwaltung willkürlich aus einem Außenbereich einen Innenbereich, um nach §13a einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufstellen zu lassen
Diesmal geht es um das Bauvorhaben
„Neu-Lindenberg/Thomas – Müntzer-Straße“. Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vom September 15 lautet:
Der BP wird im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach §2 Abs.4
BauGB aufgestellt. Ziel ist es ein allgemeines Wohngebiet (etwa 20 Wohngebäude) zu
schaffen.
1,2ha Ackerland sollen bebaut werden.
Antragsteller ist die GbR Thomas-Müntzer – Straße (?). Die
Bauverwaltung ordnet in der Beschlussvorlage die 1,2ha dem
Außenbereich im Sinne des §35 BauGB zu und behauptet aber in der
Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zum Flächennutzungsplan
handelt es sich um eine Fläche der Innenentwicklung!?
Und wieder ist
kein Ausgleichsbetrag im Sinne der Eingriffsregelung nach §14
BNatSchG vorgesehen.
Es werden immerhin hier 4745m²
versiegelt und als erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden zu
werten und auszugleichen. Der Wert des Ausgleichsbetrages wird sich
etwa im Rahmen von 70 bis 80.000€ bewegen.
Inzwischen steht der Bebauungsplan
und die GV hat die öffentliche Auslegung beschlossen und die am
Verfahren zu Beteiligenden können sich einbringen.
Wir Unabhängigen werden auch den Beschluss und das beabsichtigte Bauleitverfahren von den oberen Behörden auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Ein interessierter Bürger hat übrigens bei uns nachgefragt, wie es um den Ausgleichsbetrag für den Bau der 6 errichteten Windkraftanlagen in Lindenberg steht!
Wir werden nachfragen.
Es fehlen im Beschluss die städtebaulichen Vorgaben. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau? Das wird offensichtlich dem Eigentümer überlassen!
Wir Unabhängigen werden auch den Beschluss und das beabsichtigte Bauleitverfahren von den oberen Behörden auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Ein interessierter Bürger hat übrigens bei uns nachgefragt, wie es um den Ausgleichsbetrag für den Bau der 6 errichteten Windkraftanlagen in Lindenberg steht!
Wir werden nachfragen.
Es fehlen im Beschluss die städtebaulichen Vorgaben. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau? Das wird offensichtlich dem Eigentümer überlassen!
Die Bürgermeisterin von Wandlitz bekennt sich öffentlich zum Volksbegehren
Herr Dr. Pöltelt als unser Vertreter am 17.1. bei der Wanderung im Liepnitzwald meldet sich zu Wort:
Liebe Freunde,
anbei einige ausgewählte optische Eindrücke der heutigen Wanderung mit mehr als 220 Teilnehmern und rbb- Fernsehteam.
Es war ein weiterer Mosaikstein zum Gelingen unseres WKA- Volksbegehrens und ein guter Erfolg in winterlichem, frisch verschneitem Wald.
Gruss
Helmut
Wo bleibt das öffentliche Bekenntnis zum Volksbegehren von Gehrke? Auch unsere Gemeinde bleibt im Raum Blumberg/Mehrow von weiteren Windkraftanlagen nicht verschont!
Dienstag, 26. Januar 2016
Freitag, 22. Januar 2016
Was der Bauverwaltung die Umwelt und ein Investor wert ist! (1.2.3.u.4.Teil)
Die Natur ist kein Ausflugsziel. Sie ist unser Zuhause.
So der amerikanische Schriftsteller Gary Snyder.
Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretersitzung am 18.1.16 war eine den Gemeindevertretern vorliegende Beschlussvorlage der Bauverwaltung (Unterschrift Schaaf, Wenzel, Gehrke, Knop), in der es um die Zustimmung der Gemeindevertretung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenberg Süd“ ging. Die Sitzungsunterlagen dazu wurden den Gemeindevertretern per Post am zugestellt.
So der amerikanische Schriftsteller Gary Snyder.
Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretersitzung am 18.1.16 war eine den Gemeindevertretern vorliegende Beschlussvorlage der Bauverwaltung (Unterschrift Schaaf, Wenzel, Gehrke, Knop), in der es um die Zustimmung der Gemeindevertretung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenberg Süd“ ging. Die Sitzungsunterlagen dazu wurden den Gemeindevertretern per Post am zugestellt.
Darin wird den Gemeindevertretern
mitgeteilt, dass das Plangebiet eine Fläche von 6,7ha umfasst und es
wurde vom Eigentümer, der GbR Alte Schulstraße (Anmerkung: im
Internet Lackart GbR in Lindenberg), ein entsprechender Antrag zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt.
Vorgesehen wäre ein allgemeines
Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleinteilige
Mehrfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
ist dem Außenbereich i.S. §35 Baugesetzbuch zuzuordnen, hält die
Bauverwaltung fest.
Einer Zustimmung zur Beschlussvorlage stand somit meinerseits nichts im Wege.
Einer Zustimmung zur Beschlussvorlage stand somit meinerseits nichts im Wege.
Letztendlich
habe ich der Beschlussvorlage jedoch nicht zugestimmt!
Weshalb?
Lesen Sie Teil 2!
Als
der Tagesordnungspunkt in der Sitzung aufgerufen wurde, baten die
Einreichenden um eine Erweiterung der Beschlussvorlage. In diese
sollte plötzlich zusätzlich aufgenommen werden:
Der
Bebauungsplan wird gemäß §13a BGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt.
Weiter wurde von Frau Wenzel angemerkt der Verzicht auf die
gesetzlich vorgeschriebenen und einzufordernden Ausgleichsmaßnahmen
mittels Einzelvertrag.
Weshalb also
der plötzliche Zusatz zur Beschlussvorlage?
Ich habe
nachgehakt.
Frau
Wenzel erläuterte den Verzicht auf vertraglich festzuschreibende
Ausgleichsmaßnahmen/Ausgleichszahlungen dahingehend, dass sich der
Investor dazu bekannt hat, Anpflanzungen außerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplanes vorzunehmen, was so in den
städtebaulichen Vertrag aufzunehmen wäre.
Ich
habe diese dubiose Verfahrensweise abgelehnt und gefordert, mit
Hinweis auf das Verfahren Bebauungsplan Saarstraße die
Ausgleichsmaßnahme/Ausgleichszahlung, wie gesetzlich gefordert,
konkret finanziell und Standort bezogen vertraglich zu binden und im
Gemeindegebiet zu realisieren.
Anmerkung:
Im Ergebnis der Eingriffsregelung nach §14 BNatSchG ist die
Neuversiegelung als Eingriff in das Schutzgut Boden zu werten und
auszugleichen.
Der vertraglich fixierte Ausgleichsbetrag für die Baufläche (2,6
ha) Eiche/Saarstraße betrug 104.000€. Die schöne Summe wurde
bekanntlich dem Landkreis geschenkt, weil wir in der Gemeinde
keine Flächen für Anpflanzungen zur Verfügung hätten, so die
damalige Aussage des Bürgermeisters und der Bauverwaltung.
Hier
in Lindenberg Süd haben wir eine Baufläche von 6,7ha. Als
Ausgleichszahlung wären vom Investor also etwas über 300.000€ für
Ausgleichsmaßnahmen einzufordern!
Und jetzt auf
einmal scheint die Bauverwaltung für den Investor plötzlich auch
Flächen zu kennen, auf denen die vom Investor angebotenen
Anpflanzungen realisiert werden können!
Schon
eigenartig das Procedere. Aber es kommt noch dicker!
Lesen Sie Teil 3!
Lesen Sie Teil 3!
In
der den Gemeindevertretern vorgelegten Beschlussvorlage beschreibt
die Bauverwaltung das Bebauungsgebiet Lindenberg Süd als im
Außenbereich liegend. Dem entsprechend ist ein
Bebauungsplan nach §35 des BGB zu erstellen, der bei der Größe der
Baufläche eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung nach
UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
einschließt.
Ich halte dies für notwendig, da auf dem Baugelände Jahrzehnte
Schweinemast nach DDR-Standard betrieben wurde, nach der Bebauung
mit etwa 80 Wohngebäuden zu rechnen ist, mit der entsprechend hohen
Einwohnerzahl. Hinzu kommt die enorme Verkehrs-, Lärm- und
Luftbelastung für die anliegende Kita über die Ahrensfelder Straße
sowie für die Anlieger der Karl-Marx-Straße und Alten Schulstraße.
Nun
der Kurswechsel in der Bauverwaltung! Man will offensichtlich
dem Lindenberger Eigentümer der Baufläche und Ersteller des
Bebauungsplanes großzügig entgegen kommen!
Helfersyndrom?
Warum darf spekuliert werden!
Plötzlich
soll der Bebauungsplan als Bebauungsplan
der Innenentwicklung erstellt werden.
Was
heißt Innenentwicklung städtebaulich?
Innenentwicklung
bezeichnet städtebaulich die Nutzung/Nachnutzung von innerörtlichen,
bereits erschlossenen Flächen, also Flächen
im Innenbereich!
Hoppla, hatte
die Bauverwaltung die Baufläche Lindenberg Süd eingangs nicht dem
Außenbereich zugeordnet?
Ja,
so einfach geht das in der Bauverwaltung. Bei Bedarf und nach eigenem
Gusto wird eben aus dem Außenbereich ein Innenbereich oder dem
Innenbereich ein Außenbereich gemacht. Das ist nichts Neues, wie
auch aus Mehrow (Schweinehaltung im Innenbereich wurde durch die
Bauverwaltung zum Außenbereich gemacht.) bekannt.
Die
willkürliche Umdeutung Außenbereich/Innenbereich/Innenent-
wicklung
ermöglicht nun dem Investor die Aufstellung des Bebauungsplanes nach
§13a BauGB. Nach diesem Paragraphen 13a kann ein Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Und die Crux dabei ist,
dass
nun sogar in einem vereinfachten Verfahren auf die
Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann! Und genau das
kommt dem Investor entgegen. Schließlich spart er Zeit und Geld.
Teil
4 folgt!
Die
Gemeindevertretung hat schlussendlich dem erweiterten
Aufstellungsbeschluss wunschgemäß zugestimmt. Eine inhaltliche
Debatte war nicht gewollt, was auch der Bauausschussvorsitzende
Dreger (SPD) mit seiner Bemerkung, es gehe nur um das Ja zum
Beschluss und um keine inhaltliche Debatte zum Bauleitverfahren,
anmerkte. Ich bin mir sicher, dass der Großteil der
Gemeindevertreter fachlich überfordert war und auf die
„Fachkompetenz“ der Bauverwaltung vertraute. So meldeten sich nur
Herr Wolf (Bündnis90/Grüne) und ich zu Wort.
Wir
Unabhängigen werden den Beschluss und das beabsichtigte Bauleitverfahren von den oberen Behörden auf
Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Es fehlen im Beschluss für die Aufstellung des BP die städtebaulichen Vorgaben für dieses große Baugebiet. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau bzw. auch soziale Einrichttungen? Das wird offensichtlich großzügig dem Eigentümer überlassen!
Es fehlen im Beschluss für die Aufstellung des BP die städtebaulichen Vorgaben für dieses große Baugebiet. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau bzw. auch soziale Einrichttungen? Das wird offensichtlich großzügig dem Eigentümer überlassen!
Leute mit Mut und Charakter sind anderen Leuten immer sehr unheimlich.
Das ist von Hermann Hesse-Schriftsteller 1877 - 1962.
Der Denkanstoß gilt auch für das Land Brandenburg und die Kommune Ahrensfelde, möchte ich meinen!
Unsere politischen Vertreter im Landtag. Hören und lesen Sie!
http://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2016/20--januar-2016/20__januar_2016_-_22__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags/peter-vida--bvb-freie-waehler---top1.html
https://dub115.mail.live.com/?tid=cmg-PD_LW75RGZAwAhWtcaCA2&fid=flinbox
Der Denkanstoß gilt auch für das Land Brandenburg und die Kommune Ahrensfelde, möchte ich meinen!
Unsere politischen Vertreter im Landtag. Hören und lesen Sie!
http://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2016/20--januar-2016/20__januar_2016_-_22__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags/peter-vida--bvb-freie-waehler---top1.html
https://dub115.mail.live.com/?tid=cmg-PD_LW75RGZAwAhWtcaCA2&fid=flinbox
Donnerstag, 21. Januar 2016
MOZ- Beiträge vom 18./19.1.16
Das "nicht ganz so positive" Ansehen der Kommunalpolitik wird durch die schnodrige Antwort des Vorsitzenden Behrendt (CDU) auf die Anfrage des Bürgers Dr. Pöltelt auf die Einführung des Maerkers bei geplanten Veränderungen in der Verwaltung "Mir sind dazu keine Anträge bekannt" das Ansehen der Kommunalpolitik mit Sicherheit nicht aufpolieren!
Die Antwort des Vorsitzenden gibt den Unabhängigen allerdings eine Steilvorlage, einen neuen Antrag zu stellen.
Reaktionen auf den Beitrag "Antrag der CDU-Fraktion abgewiesen"
Hier aus der Schorfheide:
Hallo Wolfgang,
der Antrag des Herrn Meuschel (oder Meuschke) von der CDU ist in der Tat erstaunlich. Wenn ich nicht verbindlich wüßte - schließlich hast Du das geschrieben - daß der Mann von der CDU ist, dann hätte ich als Antragsteller AfD oder PEGIDA vermutet. Wenn der Mann wirklich Angst, begründete Angst um die Frauen und Mädchen in der Gemeinde Ahrensfelde hat - das kann ich nicht beurteilen - dann wäre er gut beraten gewesen, in der Gemeindevertretung - etwa unter dem TOP "Sonstiges" - einen Schulterschluß mit allen anderen Abgeordneten zu üben, denn es gibt sicher keinen einzigen Gemeindevertreter, dem nicht die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde am Herzen liegen würde.
So etwas aber als Tischvorlage und dann auch noch von der CDU, da sehe ich Profilierungssucht und versuchten Stimmenfang unter Ausnutzung von Bürgerängsten. Das ist auch ein Appell an niedrige Instinkte und damit schäbiges Verhalten! Wes Geistes Kind ist Herr M. eigentlich? Ich setze Dein Einverständnis voraus, wenn ich Deine Mail mit dem "Antrag" Peter Vida zur Kenntnis gebe - in seiner Funktion als Vorsitzender des Migrationsbeirates und als Landtagsabgeordneter. Ich an seiner Stelle würde den Antrag dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landtag mal unter die Nase halten und ihn nach seiner Meinung dazu befragen. Ich kann mir gut vorstellen, daß Herr Meuschel/ Meuschke danach Ärger in seiner Partei bekommt - und den hat er auch verdient! Daß Herr M. den Antrag schließlich zurückgezogen hat, das kann ihm nicht mehr helfen. Man kann die Zahncreme nicht mehr in die Tube zurückdrücken.
einen guten Abend wünscht Dir der Hannes au (der) Schorfheide
Hier aus Eiche Herr Hilbert:
War also eine Tischvorlage , hatte die ein Entstehungsdatum - immerhin war die Köln-Geschichte schon 14 Tage alt...
Hatten denn die christdemokratischen Zampanos Berendt und Gehrke davon keine Ahnung ? Gehts da zu wie in der großen Union ?
Wer hat denn den Antrag kritisiert und wer dann zurückgezogen ? Welche Rolle hat dabei Berendt gespielt ?
Und in dem tollen Antrag waren mindestens 12 Rechtschreib- und GrammatikFEHLER !
Vor allem aber: WER von der CDU und WER von der FWG? Bisher ist die AfD ja noch nicht in der GV vertreten....aber was nicht ist, kann ja noch werden !!!
Ein weiterer Kommentar macht sich den CDU-Antrag zu eigen. Da er anonym ist, wird er von mir nicht veröffentlicht!
Hier aus Blumberg:
Hallo Wolfgang,
der Antrag des Herrn Meuschel (oder Meuschke) von der CDU ist in der Tat erstaunlich. Wenn ich nicht verbindlich wüßte - schließlich hast Du das geschrieben - daß der Mann von der CDU ist, dann hätte ich als Antragsteller AfD oder PEGIDA vermutet. Wenn der Mann wirklich Angst, begründete Angst um die Frauen und Mädchen in der Gemeinde Ahrensfelde hat - das kann ich nicht beurteilen - dann wäre er gut beraten gewesen, in der Gemeindevertretung - etwa unter dem TOP "Sonstiges" - einen Schulterschluß mit allen anderen Abgeordneten zu üben, denn es gibt sicher keinen einzigen Gemeindevertreter, dem nicht die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde am Herzen liegen würde.
So etwas aber als Tischvorlage und dann auch noch von der CDU, da sehe ich Profilierungssucht und versuchten Stimmenfang unter Ausnutzung von Bürgerängsten. Das ist auch ein Appell an niedrige Instinkte und damit schäbiges Verhalten! Wes Geistes Kind ist Herr M. eigentlich? Ich setze Dein Einverständnis voraus, wenn ich Deine Mail mit dem "Antrag" Peter Vida zur Kenntnis gebe - in seiner Funktion als Vorsitzender des Migrationsbeirates und als Landtagsabgeordneter. Ich an seiner Stelle würde den Antrag dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landtag mal unter die Nase halten und ihn nach seiner Meinung dazu befragen. Ich kann mir gut vorstellen, daß Herr Meuschel/ Meuschke danach Ärger in seiner Partei bekommt - und den hat er auch verdient! Daß Herr M. den Antrag schließlich zurückgezogen hat, das kann ihm nicht mehr helfen. Man kann die Zahncreme nicht mehr in die Tube zurückdrücken.
einen guten Abend wünscht Dir der Hannes au (der) Schorfheide
Hier aus Eiche Herr Hilbert:
Hallo Wolfgang,
das ist ja ein starkes Stück von Meuschke - da nicht dagewesen, bin ich an Details interessiert...Ein weiterer Kommentar macht sich den CDU-Antrag zu eigen. Da er anonym ist, wird er von mir nicht veröffentlicht!
Hier aus Blumberg:
Hallo Wolfgang, hier mein Beitrag zum
Aufreger-Antrag des Herrn M.
Der Mörder ist immer der
Gärtner..............
in unserem Falle ist es ein
Blumenhändler, auch noch in der CDU, igittt.
Was ein echter Kasperl ist, der nimmt
jetzt einen Knüppel und haut ihm eins auf die Rübe. Das ist gelebte
Demokratie.
Als West-Berliner-Kind der 60er Jahre
sehe ich das aber anders. Habe mit Multikult schon sehr
früh viel Erfahrung gesammelt. Und
dann habe ich noch 20 Jahre bei der Berliner Polizei täglich
erleben
müssen, was hier los ist. Davon 5
Jahre Praxis im Abschiebegewahrsam.
Es kann sich kaum jemand vorstellen,
was seit Monaten in mir vorgeht, wenn ich mir von Ahnungslosen
das Geplapper über Willkommenskultur
anhören muß.
Einstein-Zitat: " Zwei Dinge sind
unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit."
Dummheit bekämpft man mit
Lesen:
- GG Art. 16a Abs. 1 und Abs. 2 ,
eindeutig
- Asyl VfG § 26a
- Verordnung EU Nr.
604/2013
- § 14 und 95 ff.
Aufenth.G besagt, illegale Einreise nach D. ist eine schwere
Straftat
- man kann auch Artikel von
Staatsrechtlern lesen, Rupert Scholz
Asylrecht ist
Individualrecht, muß einzeln nachgewiesen werden
Asylrecht steht nicht
über unserem Grundrecht und es gibt verfass.rechtliche Schranken
- Buch Prof.
Schachtschneider
Erinnerung an das
Recht
- Abhandlungen von Prof. di Fabio und
Prof. Papier über Rechts- und Verfassungsbrüche der Frau
Merkel und ihre Folgen für
uns
- Buch Kirsten Heisig
Das Ende der
Geduld
- alle Computer-Besitzer haben die
Möglichkeit, sich auf unzensierten Medien über die Auswirkungen der
offenen Grenzen zu
informieren. Wir haben ca. 300.000 IS-Verbrecher im Land, wie sieht
da
wohl unsere Zukunft aus
?
- Google hat auch was über die Firma
Sunimex und auch was über Thomas Barnett
- unter www.institut-fuer-asylrecht.de
kann man wunderbar nachlesen, was ein Flüchtling ist und ab
wann dieser Status
endet.
- und für ganz harte Typen gibt es ab
25.Januar 2016 die Deutsche Fassung von dem Buch
Massenmigration als Waffe,
Amazon oder Kopp-Verlag
Wenn man sich mal mit diesen Dingen
beschäftigt hat, wird man es wohl nicht mehr "shocking" finden,
wenn ein Vertreter der Gemeinde
Ahrensfelde in unserem Interesse Fragen stellt.
Das "Verbrechen" des Herrn M. sind
nicht seine Fragen, sondern die Tatsache, daß er ein heikles Thema
anspricht, vor dem sich bisher alle
gedrückt haben.
UND DAS IST GUT SO !!!
Viele Grüße von Regina
Riederer
Mittwoch, 20. Januar 2016
Antrag der CDU-Fraktion abgewiesen
Auch die CDU hat erstaunlich mal durch den Fraktionsvorsitzenden Meuschel einen schriftlichen Antrag eingebracht. Allerdings als Tischvorlage zu Beginn der Gemeindevertretersitzung und so für die Öffentlichkeit im Internetportal der Gemeinde nicht in der Tagesordnung und den Sitzungsunterlagen einsehbar.
Hier der Antrag:
In der Debatte zum Antrag bedienten sich zur Verwunderung der Zuhörer und Gemeindevertreter je ein Vertreter der CDU und der FWG den aus einer allseits bekannten Bewegung kolportierten Begriff Lügenpresse sich zu eigen zu machen!
Nach harscher Kritik am Inhalt und Form des Antrages zog der Fraktionsvorsitzende kleinlaut diesen zurück.
Hier der Antrag:
In der Debatte zum Antrag bedienten sich zur Verwunderung der Zuhörer und Gemeindevertreter je ein Vertreter der CDU und der FWG den aus einer allseits bekannten Bewegung kolportierten Begriff Lügenpresse sich zu eigen zu machen!
Nach harscher Kritik am Inhalt und Form des Antrages zog der Fraktionsvorsitzende kleinlaut diesen zurück.
Dienstag, 19. Januar 2016
Fehlstart ins Neue Jahr
Was
sich die Gemeindevertretung Ahrensfelde in ihrer ersten Sitzung des
neuen Jahres am 18.01.2016 leistete, wird man weithin vergebens
suchen.
Inhaltlich
ging es um die Unterstützung eines politischen Beschlusses der
Gemeindevertretung aus dem Jahr 2015, der sich richtigerweise gegen
die Errichtung von Windrädern im Wald und gegen die Errichtung von
Windrädern in der Nähe von Wohnbebauung gerichtet hatte. Der
Beschluss wurde mit großer Mehrheit gefasst.
Derselben Ansicht waren
über 33 000 Brandenburgerinnen und Brandenburger, wie eine
Unterschriftensammlung der Volksinitiative „Rettet Brandenburg
e.V.“ ergab. In einer Anhörung im Landtag wurden die Argumente der
Volksinitiative mit zum Teil sachunkundigen, zum Teil
betonideologischen Begründungen der Landesregierung abgeschmettert.
Damit war ebenfalls der an den Landtag und die Landesregierung
gerichtete Beschluss der Gemeindevertretung zunächst gescheitert.
Die Initiierung und Ausrufung eines Volksbegehrens durch die
Volksinitiative „Rettet Brandenburg e.V.“ gegen den
landschaftszerstörenden und energiewirtschaftlich unsinnigen
Megaausbau der Windkraft, war die logische Folge.
Nun
hätte die Gemeindevertretung die Möglichkeit und die politische
Pflicht gehabt, ihrem 2015 bekundeten Willen nochmals Nachdruck zu
verleihen. Das tat sie jedoch nicht.
Zur
Abstimmung stand ein Antrag der Unabhängigen, dem nächsten
Amtsblatt eine Info-Karte zur Anforderung der schriftlichen
Unterlagen aus dem Rathaus zur Unterstützung des Volksbegehrens
gegen Windräder im Wald und in der Nähe von Wohnbebauung (10H-
Regelung) beizufügen.
Durch
den Bürgermeister beauftragt, sah der Jurist der Gemeinde im Antrag
und der Info-Karte „die Grenze sachlicher Äußerung
überschritten“, in „den Abstimmungskampf eingegriffen“ und
„eindeutige Abstimmungsempfehlungen“ gegeben. Weiter wurde darauf
hingewiesen, dass bei Zustimmung zum Antrag durch die
Gemeindevertretung der Beschluss dann durch den Bürgermeister
kassiert werden würde!
Angesichts
der Brisanz des Themas beschloss die Gemeindevertretung auf Antrag
des Gemeindevertreters Dr. Unger mehrheitlich die Herstellung der
Öffentlichkeit. Der Bürgermeister enthielt sich wohlweislich der
Stimme.
In
der nun öffentlich geführten Diskussion zeigte sich die
Haltlosigkeit der Rechtsauffassungen der Verwaltung. Weder das Gebot
der sachlichen Äußerung wird verletzt, noch werden
Abstimmungsempfehlungen gegeben. Bei einem Volksbegehren geht es nur
um Teilnahme oder Nichtteilnahme. Parteipolitische Positionen stehen
nicht zur Debatte. Lediglich den Bürgern sollte eine organisatorisch
Hilfe für ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme am Volksbegehren an die
Hand gegeben werden.
Schlussendlich
ging es nur noch um die Kosten für das Beilegen der Info- Karte zum
Amtsblatt in Höhe von ca. 150 Euro. Dafür dürften nach Meinung des
Bürgermeisters keine Steuermittel ausgegeben werden ( offensichtlich
hatte der vergessen, dass auf sein Betreiben hin für den Transport
von 16 Schülern an eine Privatschule die Steuerzahler für 25.000€
aufkommen mussten). Soviel zu seiner Glaubwürdigkeit!
Nachdem
sich spontan ein Bürger zum Sponsoring für den Betrag
bereiterklärte, wurde abgestimmt und der Antrag der Unabhängigen
abgeschmettert.
Somit
hatte die Gemeindevertretung ihren Vorjahresbeschluss selbst
demontiert und sabotiert. Ein unglaublicher Vorgang, Vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den Bürgern sieht anders aus.
Dr.
Helmut Pöltelt
Samstag, 16. Januar 2016
Ein unwürdiger, undemokratischer Eiertanz der unteren Bauaufsichtsbehörde
Das demokratische Recht eines
Gemeindevertreters auf Auskünfte und Kontrolle sollte offensichtlich
durch Gebührenforderung ausgehebelt werden!
Zum Vorgang:
Wie bekannt, hat der Mehrower
Tierhalter Rahlf mit Genehmigung vom Januar 2014, die bis dahin
praktizierte illegale Schweinehaltung im Innenbereich des Ortes,
durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises legalisiert
bekommen.
Da gegen die Genehmigung
Gerichtsverfahren laufen, ist diese nicht bestandskräftig!
Auf den Druck hin, hat Herr Rahlf die
Schweinehaltung zu großen Teilen an den Altlandsberger Weg, also in
den Außenbereich Mehrows verlagert.
Nun stehen seit geraumer Zeit dort im
Innenbereich, wo die Schweine sich bisher tummelten, jetzt Rinder
innerhalb und außerhalb der Stallungen. Diese Nutzungsänderung ist
nicht von der streitbefangenen Genehmigung Januar 2014 gedeckt und
Bedarf eines Antrages auf Nutzungsänderung an die untere
Bauaufsichtsbehörde, die Einbeziehung der angrenzenden Nachbarn und
einer Stellungnahme der Gemeinde.
Und wie es darum aussieht, ist von
öffentlichem Interesse!
Liegt also ein Antrag auf
Nutzungsänderung vor bzw. ist die Genehmigung zur Nutzungsänderung
schon erfolgt, war meine Anfrage als Mandatsträger in der
Gemeindevertretung an die untere Bauaufsichtsbehörde. Dabei habe ich
zugleich darauf aufmerksam gemacht, dass seit März 2014 für diesen
Bereich eine rechtsgültige Bauleitplanung (FNP) vorliegt, in der die
Gemeindevertretung ihren Willen zur Wohnbebauung der Fläche zum
Ausdruck bringt.
Der rechtliche Rahmen ist also ein
anderer, als zum Zeitpunkt der Genehmigung vom Januar 2014.
Eingangsbestätigung
Sehr
geehrter Herr Dr. Unger,
Ihre
Anfrage ist am 8. Januar 2016 hier eingegangen und wird
unter
dem oben genannten Aktenzeichen geführt. Es wird
gebeten,
dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben und
Rückfragen
anzugeben.
Wir
sind bemüht, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu
bearbeiten,
weisen Sie jedoch vorsorglich darauf hin, dass dies
einige
Zeit in Anspruch nehmen wird. Sollten weitere
Unterlagen,
Angaben oder Nachweise erforderlich sein, werden
wir
Sie kurzfristig benachrichtigen.
Um
Ihnen unnötige Wartezeiten und Wege zu ersparen, bitten
wir
bei persönlichen Rückfragen um eine vorherige telefonische
Terminabsprache
außer mittwochs, da unsererseits auch
während
der Sprechzeiten Außendiensttätigkeiten
wahrgenommen
werden müssen.
Wir
bitten um Verständnis, dass die Beantwortung von
Anfragen,
deren Bearbeitungsumfang mehr als eine Stunde in
Anspruch
nimmt, eine kostenpflichtige Beratungsleistung
darstellt,
die ab der 2. angefangenen Beratungsstunde mit
derzeit
97,00 €/h berechnet wird. (§ 2 Abs. 1 BbgBauGebO,
01.09.2015,
Anlage 1, Tarifstelle 10.12, 1. Stunde kostenfrei, ab
der
2. Stunde Zeitgebühr, zur Zeit 97,00€/angefangene Stunde)
Sie
können deshalb Ihre Anfrage auch noch innerhalb von zwei Wochen
schriftlich
zurückziehen.
Mit
freundlichen Grüßen
Untere
Bauaufsichtsbehörde
Dieses
Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift
gültig.
Diese
Antwort habe ich mir nicht bieten lassen:
Sehr geehrte Frau Patzelt,
Sie sollten doch erkannt haben, dass ich hier nicht als Privatperson auftrete, sondern in meiner Funktion als Mandatsträger in der Gemeindevertretung.
Und als dieser bin ich für auftretende Probleme bei Bürgern der Gemeinde und die Gemeinde betreffende Probleme da!
Für mich ist es deshalb nicht vorstellbar, dass Sie mir bei meiner Arbeit für Bürger der Gemeinde Gebühren androhen!
Ich erwarte, dass Sie diese Ankündigung zurück nehmen!
Ich bitte um Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter
Sie sollten doch erkannt haben, dass ich hier nicht als Privatperson auftrete, sondern in meiner Funktion als Mandatsträger in der Gemeindevertretung.
Und als dieser bin ich für auftretende Probleme bei Bürgern der Gemeinde und die Gemeinde betreffende Probleme da!
Für mich ist es deshalb nicht vorstellbar, dass Sie mir bei meiner Arbeit für Bürger der Gemeinde Gebühren androhen!
Ich erwarte, dass Sie diese Ankündigung zurück nehmen!
Ich bitte um Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter
Nach einigem Hin und
Her nun die Antwort des Amtsleiters Strukturentwicklungs-
und Bauordnungsamt:
in meiner letzten Mail habe ich Ihnen mitteilen wollen, wie das übliche Verfahren von Anfragen von Gemeindevertretern hier geregelt ist. Daher möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage an das Büro Landrat zu richten, so dass er Kenntnis davon erhält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich hierbei um einen für Sie gebührenpflichtigen Vorgang handeln wird.
MfG
W. Benfer
Fazit:
Schon eigenartig, das hier praktizierte bürokratische Verfahren. Bisher war das nicht üblich! So wird eben mit allen Mitteln versucht, unangenehme Fragen abzuwimmeln, Auskünfte und Kontrolle zu verhindern!
Freitag, 15. Januar 2016
Die Kirchen und das Geld (Beitrag aus ARTE)
Sehenswert! Kirche und kein Geld?
http://www.arte.tv/guide/de/051618-000-A/die-kirche-und-das-geld?autoplay=1
http://www.arte.tv/guide/de/051618-000-A/die-kirche-und-das-geld?autoplay=1
Donnerstag, 14. Januar 2016
Bilanz
1,5 Jahre sind in der
neuen Wahlperiode vergangen – Zeit für die Unabhängigen
Bilanz zu ziehen
In
die politischen Gremien der Gemeinde eingezogen sind wir Ahrensfelder
Unabhängige als Neueinsteiger, erfreulicherweise mit Dr. Helmut
Pöltelt und Stephan Liepe in die Ortsbeiräte von Ahrensfelde und
Blumberg sowie mit Dr. Wolfgang Unger in die Gemeindevertretung.
Was
hatten wir uns für die Wahlperiode vorgenommen?
Wir
hatten uns vorgenommen, frischen Wind und neue Ideen in die Arbeit
der politischen Gremien zum Wohle der Gemeinde einzubringen!
Dass
dies bei den „ererbten“ Strukturen in der Gemeindevertretung und
Verwaltung schwer sein würde, war uns klar.
Trotz
alledem begannen wir zunächst damit, aus der bisherigen „Nationalen
Front“ in der vom Bürgermeister und Teilen der Verwaltung
dominierten Gemeindevertretung, wie in politischen Parlamenten
üblich, Fraktionen, so wie es der Wähler mit seiner Wahl entschied
hat, nach der Kommunalverfassung zu etablieren. Das war neu und
notwendig!
Zudem
notwendig war, die Rechte der Gemeindevertreter zu stärken. So
konnte durchgesetzt werden, das auch Gemeindevertreter, unabhängig
von einer Mitgliedschaft in einer Fraktion, Anträge zur
Beschlussfassung stellen dürfen. Gleiches gilt für die Durchsetzung
des Mitspracherechts jeden Gemeindevertreters in den Sitzungen der
Ortsbeiräte.
Hinzu
kommt, dass jetzt auch Zuhörer auf unser Wirken hin , sich in der
sogenannten Einwohnerfragestunde über Fragen hinaus mit Anregungen,
Anmerkungen und Statements zu kommunalen Angelegenheiten an die
Gemeindevertretung wenden können.
Zugleich
haben wir das demokratische Recht der Einwohner auf Einreichung von
Petitionen an die Gemeindevertretung ins öffentliche Bewusstsein
gerückt. Im Umgang damit hat die Gemeindevertretung noch heute
Probleme.
Nun
wie steht es um unseren Einsatz in der Gemeindevertretung zur
Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde. Auch hier haben wir was
vorzuweisen.
Wir
haben mit unseren monatlichen schriftlichen Anträgen und Anfragen in
der Einwohnerfragestunde zu mehr Bürgerbeteiligung , Kontrolle und
verschiedenen Sachthemen Bewegung in die Gemeindevertretung und
Verwaltung gebracht. Wir haben mit den Sachanträgen deutlich
gemacht, dass die Gemeindevertretung der Souverän bei der Gestaltung
und Entwicklung der Gemeinde ist. Bisher war es in der Regel so, dass
Politik in der Gemeinde beliebig durch den Bürgermeister und Teilen
seiner Verwaltung gemacht wurde. Um den demokratischen Anschein zu
wahren, durften deren Beschlussvorlagen meist ohne Debatte von den
Gemeindevertretern abgenickt werden.
Wir
mussten erleben, dass unsere Aktivitäten in den vergangenen Monaten
zähneknirschend von den Alteingesessenen begleitet und unsere
Anträge bis auf wenige Ausnahmen unter Einfluss des Bürgermeisters
abgelehnt wurden.
Wir halten das für ein optimistisches
Zeichen, wenn der Gegner Nerven zeigt und sich dann doch unserer
Ideen bedient.
Von Gandhi wissen wir: Zuerst
ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie
dich und dann gewinnst du.“
In dem Sinne werden wir uns auch 2016
weiter möglichst konsensfähig und im gegenseitigen Einvernehmen um
die Umsetzung unseres Wahlprogramms zum Wohle der Gemeinde bemühen!
Mittwoch, 13. Januar 2016
Ablehnen, aussitzen und dann als eigenes Produkt verkaufen.
Kennen wir das nicht bezüglich unserer Forderung nach mehr direkter Bürgerbeteiligung, Landschaftspflege und Transparenz auch aus Ahrensfelde?
Dienstag, 12. Januar 2016
Heute in der MOZ
Mein Kommentar dazu:
Auftraggeber für die Umfrage war nicht
der Bürgermeister, sondern die Gemeindevertretung. Es hätte dem Ego
des Herrn Gehrke also nicht schlecht zu Gesicht gestanden, hier mal
den Auftraggeber öffentlich wirksam werden zu lassen. Damit würde
sich auch das „nicht ganz so positive“ Ansehen der
Kommunalpolitik bei den Ahrensfeldern womöglich aufbessern. Aber der
Bürgermeister kann bekanntlich nicht anders, sich öffentlich als
Macher zu präsentieren.
Die Ahrensfelder scheinen Gehrke nun
deutlich gemacht zu haben, dass die Zeit der formalen
Bürgerbeteiligung am kommunalen Geschehen abgelaufen ist! Alle
Anträge der Unabhängigen, die mehr direkte Bürgerbeteiligung
forderten, hat er bisher regelmäßig abgelehnt!
Ja, die Verwaltung insgesamt verdient
gute Noten. Teile der Bauverwaltung allerdings nicht. Dafür sind zu
viel Steuergelder durch Fehlentscheidungen verschleudert worden.
15% Beteiligung der Haushalte sind ein
Anfang, doch befriedigen kann die Bürgerbeteiligung nicht. Noch
weniger die Teilnahme von nur 15 Einwohnern am lang angekündigten
Workshop 2 zur ersten Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse.
Schlicht katastrophal ist das Desinteresse der jungen Leute am
kommunalen Geschehen in der Gemeinde, wie die Umfrage zeigt.
Es verwundert schon, das der Ortsteil
Mehrow die rote Laterne in Sachen Beteiligung (4% der Haushalte) an
gehangen bekommt. Das sind an den Fingern ab zuzählende Haushalte,
die sich an der Umfrage beteiligt haben. Warum wohl?
Fühlen die Mehrower sich seit Jahren
etwa nicht mehr gleichberechtigt von der Gemeindevertretung und den
örtlichen Parteien vertreten und wenden der Politik so den Rücken
zu?
Montag, 11. Januar 2016
Sonntag, 10. Januar 2016
Gestern: Start zum Volksbegehren in Potsdam
RBB berichtet:
http://www.ardmediathek.de/tv/Brandenburg-aktuell/Auftakt-zum-Volksbegehren-gegen-Windr%C3%A4de/rbb-Fernsehen/Video?documentId=32672390&bcastId=3822126
Wir Unabhängigen (Dr. Helmut Pöltelt, Dr. Wolfgang Unger) waren dabei!
http://www.ardmediathek.de/tv/Brandenburg-aktuell/Auftakt-zum-Volksbegehren-gegen-Windr%C3%A4de/rbb-Fernsehen/Video?documentId=32672390&bcastId=3822126
Wir Unabhängigen (Dr. Helmut Pöltelt, Dr. Wolfgang Unger) waren dabei!
BVB/FREIE WÄHLER/Unabhängige fordert: Funktionalreform und Mitarbeiterqualifikation statt sinnloser Zwangsfusionen
BVB / FREIE WÄHLER mit Grundsatzerklärung zur Kreisgebietsreform: Gebt die Zwangsfusionen auf!
Lesen Sie mehr zu unserer
Ablehnung der Zwangsfusionen und der Forderung nach Bürgerentscheiden sowie
besserer Mitarbeiterqualifikation und passender Aufgabenverteilung in unserer
umfassenden Mitteilung unter: http://bvbfw.de/index.php/9-presse/617-gebt-die-zwangsfusionen-auf
Donnerstag, 7. Januar 2016
Gestern in der MOZ - Spielplatz im "Koboldland" wird erweitert
Erfreulich, dass nun endlich der seit über einem Jahr leerstehende Wohncontainer nach Lindenberg abtransportiert worden ist und damit Platz für die Erweiterung des Spielplatzes geschaffen wurde.
Es ist jetzt zu erwarten, dass in die Planung zur Gestaltung des Spielplatzes neben dem Kitaausschuss auch die Eltern einbezogen werden.
Die hier praktizierte Ausschreibungspraxis der Bauverwaltung zur Erweiterung der Spielmöglichkeiten macht auf ein Problem aufmerksam, welches ich auch im Zusammenhang mit der Ausschreibung zur Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde in der letzten Gemeindevertretersitzung angesprochen habe.
Zudem stellte Dr. Pöltelt als Zuhörer in der Fragestunde die Frage, weshalb die Auftragsvergabe Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird?
Antwort:
Anmerkung:
Auffällig ist, dass im nicht öffentlichen Teil mit der obigen Begründung Auftragsvergaben schon mehrmals erfolgt sind, wenn Anbieter auftreten, die nicht erstmalig Dienstleistungen mit "günstigtem Angebot" für die Gemeinde realisiert haben. Inwiefern nun hier im konkreten Fall die Bieter die nicht öffentlichen Preisgabe ihres Angebots gefordert haben, sollte eine Akteneinsicht ergeben.
Bemängelt habe ich in der Sitzung die Praxis der beschränkten Ausschreibung. Da werden aus dem der Bauverwaltung vorliegenden Firmenpool bekannte Unternehmen angeschrieben, Angebote zu machen. Nach Meinung der Unabhängigen wird damit der Subjektivität und Willkür des Ausschreibenden Vorschub für gesetzwidriges Handeln geboten. Wir fordern diese Ausschreibungspraxis aufzugeben und der Objektivität halber, die Ausschreibungen über das Amtsblatt hinaus, mindestens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg und dem Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin der bi medien GmbH und abhängig vom Ausschreibungsgegenstand in weiteren Medien zu veröffentlichen.
Die Antwort der Verwaltung in der Sitzung war: Die praktizierte beschränkte Ausschreibung wäre den geltenden Gesetzlichkeiten nach zulässig und würde Kosten und Zeit sparen.
Einzig der Gemeindevertreter und Ortsvorsteher Wollermann (SPD) ereiferte sich über meinen Einwand und bekräftigte die Antwort der Verwaltung auf Zeit und Kosteneinsparung.
Besser er hätte sich nicht zu Wort gemeldet!
Zur Erinnerung: In seiner Zeit als Amtsdirektor hat er sich ganz ohne Ausschreibung im Zusammenspiel mit seinem Bauamt (Frau Schaaf) und dem damaligen Ortsbürgermeister Lüdtke ein kommunales Grundstück in Mehrow am Lake-See zugeschanzt!
Auffällig ist, dass im nicht öffentlichen Teil mit der obigen Begründung Auftragsvergaben schon mehrmals erfolgt sind, wenn Anbieter auftreten, die nicht erstmalig Dienstleistungen mit "günstigtem Angebot" für die Gemeinde realisiert haben. Inwiefern nun hier im konkreten Fall die Bieter die nicht öffentlichen Preisgabe ihres Angebots gefordert haben, sollte eine Akteneinsicht ergeben.
Bemängelt habe ich in der Sitzung die Praxis der beschränkten Ausschreibung. Da werden aus dem der Bauverwaltung vorliegenden Firmenpool bekannte Unternehmen angeschrieben, Angebote zu machen. Nach Meinung der Unabhängigen wird damit der Subjektivität und Willkür des Ausschreibenden Vorschub für gesetzwidriges Handeln geboten. Wir fordern diese Ausschreibungspraxis aufzugeben und der Objektivität halber, die Ausschreibungen über das Amtsblatt hinaus, mindestens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg und dem Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin der bi medien GmbH und abhängig vom Ausschreibungsgegenstand in weiteren Medien zu veröffentlichen.
Die Antwort der Verwaltung in der Sitzung war: Die praktizierte beschränkte Ausschreibung wäre den geltenden Gesetzlichkeiten nach zulässig und würde Kosten und Zeit sparen.
Einzig der Gemeindevertreter und Ortsvorsteher Wollermann (SPD) ereiferte sich über meinen Einwand und bekräftigte die Antwort der Verwaltung auf Zeit und Kosteneinsparung.
Besser er hätte sich nicht zu Wort gemeldet!
Zur Erinnerung: In seiner Zeit als Amtsdirektor hat er sich ganz ohne Ausschreibung im Zusammenspiel mit seinem Bauamt (Frau Schaaf) und dem damaligen Ortsbürgermeister Lüdtke ein kommunales Grundstück in Mehrow am Lake-See zugeschanzt!
Mittwoch, 6. Januar 2016
Volksbegehren gegen Massentierhaltung braucht jede Unterschrift
Dienstag, 5. Januar 2016
Landtagsabgeordneter Liebehenschel (CDU) ist an Heuchelei nicht zu überbieten
Bürgertäuschung und Heuchelei der CDU-Barnim müssen endlich aufhören:
Landtagsabgeordneter Liebehenschel fordert was er noch im September abgelehnt
hat.
Erneut versucht die CDU im Barnim
ihre jahrelange Mitwirkung an der Festsetzung und Eintreibung der
verfassungswidrigen Altanschließerbeiträge zu verschleiern. So forderte jüngst
der CDU-Landtagsabgeordnete Liebehenschel aus Wandlitz, dass das Kommunalabgabengesetz
endlich geändert werden müsse (siehe MOZ vom 05.01.2016: http://www.moz.de/heimat/lokalredaktionen/bernau/artikel3/dg/0/1/1448258/).
Noch im September hatte
Liebehenschel allerdings gemeinsam mit der gesamten CDU-Fraktion die Anträge
von BVB / FREIE WÄHLER im Landtag abgelehnt. Die Anträge sahen vor, die
Altanschließerbeiträge abzuschaffen und eine verfassungskonforme
Verjährungsregelung festzuschreiben. BVB / FREIE WÄHLER hatte im September
exakt das beantragt, was das Bundesverfassungsgericht wenige Wochen später als
zwingendes Recht festgestellt hat. Dennoch lehnte die CDU im Landtag samt Uwe
Liebenheschel genau diese Anträge ab. Sich jetzt als großer Veränderer
hinzustellen und die Landesregierung aufzufordern, das Gesetz zu ändern, ist an
Heuchelei nicht zu überbieten. Die CDU im Barnim muss endlich anfangen, ihr
Abstimmungsverhalten an ihre Äußerungen anzupassen. Es ist ein unerträglicher
Zustand, dass man vor Ort wohlklingende, mutige Forderungen aufstellt, aber im
Landtag – da, wo es darauf ankommt – feige eben jene Dinge ablehnt. Diesen
demokratie- und rechtsstaatswidrigen Zustand muss die CDU endlich beenden.
Ebenso sei daran erinnert, dass Liebehenschel über Jahre hinweg eine führende
Rolle eingenommen hat in der Diskreditierung des einzigen Wandlitzer
Gemeindevertreters, der immer und immer wieder auf die Verfassungswidrigkeit
der Beiträge hingewiesen hatte, Jürgen Hintze (Die Unabhängigen, BVB / FREIE
WÄHLER).
Angesichts dessen schuldet
Liebehenschel und die gesamte CDU-Barnim den Tausenden Altanschließern, die in
verfassungswidriger Weise in Existenznöte gebracht worden sind, eine
Entschuldigung. Zugleich fordert BVB / FREIE WÄHLER, endlich Ehrlichkeit,
Klarheit und Verlässlichkeit in dieser politischen Frage walten zu lassen. Wer
vor Ort etwas verspricht, muss dies in den Parlamenten auch halten und durch
sein Abstimmungsverhalten auch dokumentieren.
Péter Vida
Unser Antrag für die Gemeindevertretersitzung im Januar 2016
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Das laufende Volksbegehren „Volksinitiative für größere Mindestabstände sowie keine Windräder im Wald“ vom 0.7. 01. bis 06.07. 2016 wird unterstützt, indem die von der Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ erstellten Postkarten zum Volksbegehren an die Ahrensfelder Haushalte als Beilage zum Amtsblatt verteilt werden.
Begründung: Beschlusslage der Gemeindevertretung:
Beschluss Nr.: 2015/04/22
Die Gemeindevertretung Ahrensfelde als vom Windkraftanlagenbau betroffen fordert den Landtag
und die Landesregierung auf:
1. Höhenabhängige Abstände von Windkraftanlagen zu beschließen und die Brandenburger
Bauordnung entsprechend zu ändern. Die Abstände sollen das l0-fache der Gesamthöhe der
Windkraftanlage zu jeglicher Wohnbebauung betragen.
2. Waldgebiete komplett von der Bebauung mit Windkraftanlagen auszuschließen und den aktuellen
Windkrafterlass Brandenburgs entsprechend zu ändern.“
Postkarte: Vorder- und Rückseite
Für die Unabhängigen
Dr. Wolfgang Unger
Montag, 4. Januar 2016
Vom Grundsatz kann auch Ahrensfelde optimistisch ins Jahr 2016 starten
Doch wenn Gehrke heute die MOZ gelesen hat, müssten bei seiner Einstellung zum Naturschutz/Landschaftspflege und zum bisher praktizierten Umgang mit kommunalen Immobilien/Wohnimmobilien Tag und Nacht die Ohren klingeln!
Samstag, 2. Januar 2016
Und nun bedient sich das Amt Biesenthal -Barnim auch noch der "Meckerecke"
Genau das hat der "bürgernahe" Gehrke in unserer Gemeinde erfolgreich verhindert. Darauf kann er echt stolz sein! Wer so wiederholt direkte Bürgerbeteiligung verhindert, gehört vom Hof gejagt!
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