Anmerkungen zur
Gemeindevertretersitzung am 18.05.2015, konkret zur Behandlung des
Antrages der Unabhängigen auf Einrichtung einer Lärmschutzwand auf
der Sportanlage Ulmenallee.
Erkennbares Ziel des
Bürgermeisters (CDU) und des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
(CDU) war schon im Vorfeld der Sitzung, die Behandlung des Antrages
in der Sitzung zu verhindern.
Damit
sollen der Skandal um die illegale Errichtung des Kunstrasenplatzes
und des Kleinspielfeldes ohne Baugenehmigung in Verantwortung des
Bürgermeisters und der Bauamtsleiterin Schaaf vor der Öffentlichkeit
gedeckelt werden; sowie die Nichtrealisierung der Lärmschutzwand
trotz Beschlusses der Gemeindevertretung auf Errichtung aus 2007!!
Das Verhindern begann
schon mit der Aufstellung der Tagesordnung durch den Vorsitzenden
der Gemeindevertretung in Abstimmung mit dem Bürgermeister. Entgegen
der bisherigen Gepflogenheit wurde der Antrag nicht unter dem
Tagesordnungspunkt Anträge der Gemeindevertreter thematisiert. Damit
hat man den Antrag der Öffentlichkeit in den Aushängen und im
Internet verschwiegen.
Nun musste die
Behandlung des vorliegenden Antrags noch in der
Gemeindevertretersitzung verhindert werden.
Der Antrag musste vom
Tisch, ohne auf seinen Inhalt eingehen zu müssen!
Was hat sich der
Vorsitzende der Gemeindevertretung dazu einfallen lassen?
Hier war der Justitiar
der Verwaltung gefragt. Der musste sich ins Zeug legen und
einbringen, dass in der Sache ein schwebendes Verfahren gegen die
Gemeinde anhängig ist und man das Verfahren abwarten sollte.
Nun kramte der
Vorsitzende der Gemeindevertretung hervor, dass der Antragsteller des
Antrags doch fraktionslos wäre und damit nicht antragsberechtigt.
Zur Begründung wurde auf die Kommunalverfassung verwiesen.
Nach §35 sind in die
Tagesordnung Beratungsgegenstände aufzunehmen, die von Fraktionen,
dem Bürgermeister und von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen
Anzahl der Gemeindevertreter benannt werden.
Kurzer Hand wurde diese
Vorgabe der Kommunalverfassung zur Erstellung einer Tagesordnung vom Vorsitzenden in der laufenden
Sitzung auf den fixen Tagesordnungspunkt Stellen von Anträgen der
Gemeindevertretung übertragen.
Meinen Hinweis, dass er
damit gegen die Kommunalverfassung §30 und insbesondere auch gegen die
Geschäftsordnung der Gemeindevertretung §6 verstößt und somit gegen
die darin verankerten Rechte der Gemeindevertreter, hat der Vorsitzende locker
ignoriert und die Gemeindevertretung veranlasst per Beschluss über
die Zulässigkeit des Antrages zu entscheiden.
Diese hat mehrheitlich die Zulässigkeit/Behandlung des Antrages abgelehnt!
Ich werde das Verfahren
in der Sitzung und den Beschluss durch die Kommunalaufsicht auf
Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Ein Letztes: Wie wurde
eigentlich in der letzten fraktionslosen Wahlperiode mit Anträgen
der Gemeindevertreter umgegangen??
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