Mittwoch, 20. Mai 2015

172 Unterschriften werden vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Gemeindevertretung ignoriert

Anmerkungen zur Gemeindevertretersitzung am 18.05.2015, konkret zur Behandlung des Antrages der Unabhängigen auf Einrichtung einer Lärmschutzwand auf der Sportanlage Ulmenallee.

Erkennbares Ziel des Bürgermeisters (CDU) und des Vorsitzenden der Gemeindevertretung (CDU) war schon im Vorfeld der Sitzung, die Behandlung des Antrages in der Sitzung zu verhindern.
Damit sollen der Skandal um die illegale Errichtung des Kunstrasenplatzes und des Kleinspielfeldes ohne Baugenehmigung in Verantwortung des Bürgermeisters und der Bauamtsleiterin Schaaf vor der Öffentlichkeit gedeckelt werden; sowie die Nichtrealisierung der Lärmschutzwand trotz Beschlusses der Gemeindevertretung auf Errichtung aus 2007!!

Das Verhindern begann schon mit der Aufstellung der Tagesordnung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung in Abstimmung mit dem Bürgermeister. Entgegen der bisherigen Gepflogenheit wurde der Antrag nicht unter dem Tagesordnungspunkt Anträge der Gemeindevertreter thematisiert. Damit hat man den Antrag der Öffentlichkeit in den Aushängen und im Internet verschwiegen.

Nun musste die Behandlung des vorliegenden Antrags noch in der Gemeindevertretersitzung verhindert werden.
Der Antrag musste vom Tisch, ohne auf seinen Inhalt eingehen zu müssen!

Was hat sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung dazu einfallen lassen?

Hier war der Justitiar der Verwaltung gefragt. Der musste sich ins Zeug legen und einbringen, dass in der Sache ein schwebendes Verfahren gegen die Gemeinde anhängig ist und man das Verfahren abwarten sollte.

Nun kramte der Vorsitzende der Gemeindevertretung hervor, dass der Antragsteller des Antrags doch fraktionslos wäre und damit nicht antragsberechtigt.
Zur Begründung wurde auf die Kommunalverfassung verwiesen. 
 
Nach §35 sind in die Tagesordnung Beratungsgegenstände aufzunehmen, die von Fraktionen, dem Bürgermeister und von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter benannt werden.

Kurzer Hand wurde diese Vorgabe der Kommunalverfassung zur Erstellung einer Tagesordnung vom Vorsitzenden in der laufenden Sitzung auf den fixen Tagesordnungspunkt Stellen von Anträgen der Gemeindevertretung übertragen.

Meinen Hinweis, dass er damit gegen die Kommunalverfassung §30 und insbesondere auch gegen die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung §6 verstößt und somit gegen die darin verankerten Rechte der Gemeindevertreter, hat der Vorsitzende locker ignoriert und die Gemeindevertretung veranlasst per Beschluss über die Zulässigkeit des Antrages zu entscheiden.
Diese hat mehrheitlich die Zulässigkeit/Behandlung des Antrages abgelehnt!

Ich werde das Verfahren in der Sitzung und den Beschluss durch die Kommunalaufsicht auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

Ein Letztes: Wie wurde eigentlich in der letzten fraktionslosen Wahlperiode mit Anträgen der Gemeindevertreter umgegangen??

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