Dienstag, 10. Dezember 2013

Wann endlich findet die „Schweinerei“ im Zentrum Mehrows ein Ende?



Wenn man die skrupellosen Aktivitäten des Herrn Rahlf verfolgt, wohl nie! Da werden trotz vom Landkreis ausgesprochener Illegalität der Viehhaltung und Nutzungsuntersagung weiter rücksichtslos  Dutzende  Schweine gehalten und gezüchtet. Massenhaft suhlen sich Gänse im „grünen“ Freigelände, auf dem die Schweine ihre Gülle und ihren Kot in den Boden eingebracht haben. Massenhaft werden Emmissionen zum Schaden von Mensch und Natur mitten im Ort freigesetzt. Die Nähe der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu Wohnstätten und Biotopen interessiert Herrn Rahlf nicht. Und alles bleibt von der Ortsvorsteherin unbeanstandet. Vom Dreck und der Geruchsbelästigung im Ort, vom ständigen Maschinenlärm auch an Sonn- und Feiertagen, den diese „qualifizierte Viehhaltung“  schafft, ganz zu schweigen!
 
Anderenorts haben Gerichte diesem Tun ein Ende gesetzt! Hier ein Beispiel (gekürzt):
Die Haltung von 3 Wollschweinen ohne Genehmigung in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem allgemeinen Wohngebiet ist unzulässig, sagt die Kreisverwaltung! Sie erklärt auch die mit starken Geruchsemmissionen verbundene Schweinehaltung für besonders rücksichtslos. Es wird eine Nutzungsuntersagungsverfügung ausgesprochen. Die Sache kommt letztlich vor Gericht. Das Gericht erklärt die Nutzungs­untersagungs­verfügung wegen fehlender Genehmigung zur Haltung der Tiere für rechtmäßig. Das ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt.

Begründung: Die Schweinehaltung der Antragsteller sei baugenehmigungspflichtig. Die Antragsteller seien jedoch nicht im Besitz der erforderlichen Baugenehmigung. Allein die formelle Illegalität der Nutzung rechtfertige den Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung. Insbesondere erweise sich auch die mit starken Geruchsemmissionen verbundene Schweinehaltung in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem im allgemeinen Wohngebiet liegenden Baugrundstück als besonders rücksichtslos. Im Interesse der Nachbarschaft, von den Belästigungen der ungenehmigten Schweinehaltung der Antragsteller verschont zu werden, bestehe auch ein überragendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagungsverfügung. Die 3 Wollschweine müssen an anderen Standort gebracht werden.

Hier in Mehrow geht es nicht um 3 Schweine, sondern um Dutzende, deren Stallungen und Freigehege  unmittelbar  an Wohnstätten (teilweise unter 50m) und ein Biotop grenzen. Hinzu kommen hunderte Gänse und das auch gehaltene Rindvieh. 
Der Zustand wie für Mehrow beschrieben, schwelt nun schon eineinhalb Jahre! Ich will hoffen, dass der Landkreis nun bald seine Nutzungsuntersagung auch rechtssicher durchsetzt! Wie heißt das gleich? Wer nicht gegen Unrecht kämpft, der hat schon verloren!

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