Wenn man die skrupellosen Aktivitäten des Herrn
Rahlf verfolgt, wohl nie! Da werden trotz vom Landkreis ausgesprochener
Illegalität der Viehhaltung und Nutzungsuntersagung weiter rücksichtslos Dutzende Schweine gehalten und gezüchtet. Massenhaft
suhlen sich Gänse im „grünen“ Freigelände, auf dem die Schweine ihre Gülle und
ihren Kot in den Boden eingebracht haben. Massenhaft werden Emmissionen zum
Schaden von Mensch und Natur mitten im Ort freigesetzt. Die Nähe der gesetzlich
vorgeschriebenen Abstände zu Wohnstätten und Biotopen interessiert Herrn Rahlf nicht.
Und alles bleibt von der Ortsvorsteherin unbeanstandet. Vom Dreck und der
Geruchsbelästigung im Ort, vom ständigen Maschinenlärm auch an Sonn- und
Feiertagen, den diese „qualifizierte Viehhaltung“ schafft, ganz zu schweigen!
Anderenorts haben Gerichte diesem Tun ein Ende gesetzt! Hier ein Beispiel
(gekürzt):
Die Haltung von 3 Wollschweinen ohne Genehmigung
in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem allgemeinen Wohngebiet ist unzulässig,
sagt die Kreisverwaltung! Sie erklärt auch die mit starken Geruchsemmissionen verbundene
Schweinehaltung für besonders rücksichtslos. Es wird eine
Nutzungsuntersagungsverfügung ausgesprochen. Die Sache kommt letztlich vor
Gericht. Das Gericht erklärt die Nutzungsuntersagungsverfügung
wegen fehlender Genehmigung zur Haltung der Tiere für rechtmäßig. Das ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Neustadt.
Begründung: Die Schweinehaltung der
Antragsteller sei baugenehmigungspflichtig. Die Antragsteller seien jedoch nicht
im Besitz der erforderlichen Baugenehmigung. Allein die formelle Illegalität
der Nutzung rechtfertige den Erlass einer
Nutzungsuntersagungsverfügung. Insbesondere erweise sich auch die mit
starken Geruchsemmissionen verbundene Schweinehaltung in unmittelbarer
Nachbarschaft zu einem im allgemeinen Wohngebiet liegenden Baugrundstück als
besonders rücksichtslos. Im Interesse der Nachbarschaft, von den Belästigungen
der ungenehmigten Schweinehaltung der Antragsteller verschont zu werden,
bestehe auch ein überragendes öffentliches Interesse an der sofortigen
Vollziehung der Nutzungsuntersagungsverfügung. Die 3 Wollschweine müssen an
anderen Standort gebracht werden.
Hier in
Mehrow geht es
nicht um 3 Schweine, sondern um Dutzende, deren Stallungen und Freigehege unmittelbar
an Wohnstätten (teilweise unter 50m) und ein Biotop grenzen. Hinzu kommen hunderte
Gänse und das auch gehaltene Rindvieh.
Der Zustand wie für Mehrow beschrieben, schwelt nun
schon eineinhalb Jahre! Ich will hoffen, dass der Landkreis nun bald seine
Nutzungsuntersagung auch rechtssicher durchsetzt! Wie heißt das gleich? Wer
nicht gegen Unrecht kämpft, der hat schon verloren!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.