Diskussion zu Standorten für die Errichtung einer Privatschule. Beratung
zum Beschlussantrag über die Festlegung eines Standortes für eine Privatschule
- Oberschule/Gymnasium - in der Gemeinde Ahrensfelde.
Beratung zum Beschlussantrag über die Beauftragung und Ermächtigung der
Verwaltung einen Erbbaurechtsvertrag für das Gelände einer künftigen
Privatschule vorzubereiten und zu verhandeln.
Die bisherige Konzeptlosigkeit in der Gemeinde in der Schulentwicklungsplanung
habe ich im Blog versucht aufzuzeigen. Kritisiert und für nicht vertretbar ohne
Bürgerbefragung/Bürgereinbeziehung halte ich jetzt die Eile, mit der das
weiterführende private Gymnasium eingerichtet werden soll. Wieder sollen die
Bürger vor vollendete Tatsachen über die Bekanntgabe eines Beschlusses im
Amtsblatt gestellt werden!
Nun hat der Bürgermeister den Gemeindevertretern in der Sitzungsvorlage die
von der Verwaltung bewerteten möglichen Schulstandorte zur Entscheidungsfindung
vorgegeben.
Auf den ersten Blick auffällig ist, dass die kartographische Darstellung
nur vom Schlossgelände in Blumberg und der Ulmenstraße/Lindenbergerstraße in
Ahrensfelde beigefügt sind. Also hier schon eine gewisse Beeinflussung der
Gemeindevertreter praktiziert wird. Die soll sich wohl aus der
Kriterienauswertung (nachfolgende Tabelle) ergeben.
Was ist von der Bewertung zu halten?
Was ist von der Bewertung zu halten?
Die zentrale Kategorie in den Bewertungskriterien sollte der Schülerbezug
sein! Da sind weniger schwergewichtig der Erbbaurechtsvertrag, die
offensichtlich laufenden oder möglichen Gerichtsverfahren und die Planungserfordernisse.
Im Zentrum der Entscheidung für den Standort sollte stehen, aus welchem
Ortsteil die Masse der Schüler kommen wird. Und das ist ohne Zweifel
Ahrensfelde. Auch die Wegebeziehungen dorthin sind für die anderen Ortsteile
positiv zu bewerten. Da anzunehmen ist, dass der private Schulträger auch an
Berliner Schülern interessiert ist, ist auch diese Lagebeziehung von Vorteil.
Ein Blick auf die Stundentafel macht zudem die umfangreiche zeitliche
Einbindung des Sportunterrichts deutlich. Was heißt, die Wegebeziehung zu den Außensportanlagen
müssen stimmen. Den Schülern und der Schulplanung kann eine Wegebeziehung von
800m nicht zugemutet werden. Auch eine fehlende 400m Bahn gehört zum
Sportunterricht. Ich bezweifle, dass die Turnhalle der bald fünfzügigen
Grundschule in Blumberg die Kapazität hergibt, auch den Sportunterricht der
Privatschule abzudecken. Eine Turnhalle ist also an jedem Standort neu zu
errichten.
Akzeptanz wird nur erreicht, wenn ich die eventuell vom Standort betroffenen
Anwohner einbeziehe und das ist in keinem Fall geschehen. Die Bewertung hier
ist mehr oder weniger wohl aus der Luft gegriffen. Erst neulich hat eine
Blumbergerin sich mir gegenüber vehement gegen den Standort im Schlossgelände
ausgesprochen.
Das soll an Anmerkungen zur Standortwahl genügen. Schlussendlich halte ich
den Ortsteil Ahrensfelde für den geeignetsten Schulstandort. Und wenn ich mit
zu entscheiden hätte, würde ich hier den Standort in Sportplatznähe
befürworten.
Hier noch Anmerkungen der Verwaltung
aus der Sitzungsvorlage zur Bewertung möglicher Standorte:
In der Anlage sind die Auswahl- und
Bewertungskriterien der für die Standortbestimmung geeigneten Objekte in der
Gemeinde Ahrensfelde ausgewiesen. Bis auf das Grundstück an der Lindenberger
Straße/Ulmenallee befinden sich alle Grundstücke im Eigentum der Gemeinde.
Die
Docemus Bildungsgruppe hat im Juni mitgeteilt, dass von ihrer Seite das
Schloßgelände in Blumberg und das Gelände an der Lindenberger Straße/Ulmenallee
als geeignete Objekte ausgewählt wurden.
Zum Objekt an
der Ulmenallee/Lindenberger Straße hat ein Gespräch mit Vertretern der
Eigentümerin - der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-Schlesische-Oberlausitz – stattgefunden.
Bis zum
Zeitpunkt der Versendung der Unterlagen lag keine Antwort zu einer möglichen
Verfügbarkeit über das Grundstück vor.
Die Kosten für die Schaffung von Baufreiheit auf dem Objekt Schloßstraße 7
wurden mit 150.000,- € geschätzt. Für die Umquartierung der Einrichtungen, die
sich in den zum Abriss vorgesehenen Bauteilen befinden, sollten vorsorglich
15.000 € vorgesehen werden.
Meine
Anmerkung:
Wer soll denn die 165.000€ tragen? Die Gemeinde? Wozu diese
Standortvorschläge, wenn schon durch den Investor vorbestimmt wird, welche
Standorte nur in Frage kommen? Die Gemeindevertretung soll wieder mal
Beschlossenes nur ab nicken. Also ein formaler Akt von Demokratie, eine Farce schlechthin!
Weshalb sollen die Gemeindevertreter über den Standort Ulmenstraße befinden,
wenn der Eigentümer Ulmenstraße bisher keine Verfügbarkeit über das Grundstück signalisiert
hat. Mit anderen Worten, der Bürgermeister/ die Verwaltung haben sich schon auf
Blumberg festgelegt und organisieren hier nur für die Gemeindevertreter, dem
eigentlichen Souverän und Entscheidungsträger, zum Schein Mitbestimmung.
Wir sind übrigens bei 43.000 Seitenaufrufen angelangt!!
Die Tabelle ist auch in den Ratsinformationen/Sozialausschuss/Sitzungsvorlagen einsehbar!
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