Dienstag, 6. August 2013

Sozialausschuss: Sitzung am 12.08.13

Tagesordnungspunkte :


Diskussion zu Standorten für die Errichtung einer Privatschule. Beratung zum Beschlussantrag über die Festlegung eines Standortes für eine Privatschule - Oberschule/Gymnasium - in der Gemeinde Ahrensfelde.

Beratung zum Beschlussantrag über die Beauftragung und Ermächtigung der Verwaltung einen Erbbaurechtsvertrag für das Gelände einer künftigen Privatschule vorzubereiten und zu verhandeln.

Die bisherige Konzeptlosigkeit in der Gemeinde in der Schulentwicklungsplanung habe ich im Blog versucht aufzuzeigen. Kritisiert und für nicht vertretbar ohne Bürgerbefragung/Bürgereinbeziehung halte ich jetzt die Eile, mit der das weiterführende private Gymnasium eingerichtet werden soll. Wieder sollen die Bürger vor vollendete Tatsachen über die Bekanntgabe eines Beschlusses im Amtsblatt gestellt werden!

Nun hat der Bürgermeister den Gemeindevertretern in der Sitzungsvorlage die von der Verwaltung bewerteten möglichen Schulstandorte zur Entscheidungsfindung vorgegeben.
Auf den ersten Blick auffällig ist, dass die kartographische Darstellung nur vom Schlossgelände in Blumberg und der Ulmenstraße/Lindenbergerstraße in Ahrensfelde beigefügt sind. Also hier schon eine gewisse Beeinflussung der Gemeindevertreter praktiziert wird. Die soll sich wohl aus der Kriterienauswertung (nachfolgende Tabelle) ergeben. 
  
Was ist von der Bewertung zu halten?

Die zentrale Kategorie in den Bewertungskriterien sollte der Schülerbezug sein! Da sind weniger schwergewichtig der Erbbaurechtsvertrag, die offensichtlich laufenden oder möglichen Gerichtsverfahren und die Planungserfordernisse. 

Im Zentrum der Entscheidung für den Standort sollte stehen, aus welchem Ortsteil die Masse der Schüler kommen wird. Und das ist ohne Zweifel Ahrensfelde. Auch die Wegebeziehungen dorthin sind für die anderen Ortsteile positiv zu bewerten. Da anzunehmen ist, dass der private Schulträger auch an Berliner Schülern interessiert ist, ist auch diese Lagebeziehung von Vorteil.

Ein Blick auf die Stundentafel macht zudem die umfangreiche zeitliche Einbindung des Sportunterrichts deutlich. Was heißt, die Wegebeziehung zu den Außensportanlagen müssen stimmen. Den Schülern und der Schulplanung kann eine Wegebeziehung von 800m nicht zugemutet werden. Auch eine fehlende 400m Bahn gehört zum Sportunterricht. Ich bezweifle, dass die Turnhalle der bald fünfzügigen Grundschule in Blumberg die Kapazität hergibt, auch den Sportunterricht der Privatschule abzudecken. Eine Turnhalle ist also an jedem Standort neu zu errichten. 

Akzeptanz wird nur erreicht, wenn ich die eventuell vom Standort betroffenen Anwohner einbeziehe und das ist in keinem Fall geschehen. Die Bewertung hier ist mehr oder weniger wohl aus der Luft gegriffen. Erst neulich hat eine Blumbergerin sich mir gegenüber vehement gegen den Standort im Schlossgelände ausgesprochen.

Das soll an Anmerkungen zur Standortwahl genügen. Schlussendlich halte ich den Ortsteil Ahrensfelde für den geeignetsten Schulstandort. Und wenn ich mit zu entscheiden hätte, würde ich hier den Standort in Sportplatznähe befürworten.

Hier noch Anmerkungen der Verwaltung aus der Sitzungsvorlage zur Bewertung möglicher Standorte:

In der Anlage sind die Auswahl- und Bewertungskriterien der für die Standortbestimmung geeigneten Objekte in der Gemeinde Ahrensfelde ausgewiesen. Bis auf das Grundstück an der Lindenberger Straße/Ulmenallee befinden sich alle Grundstücke im Eigentum der Gemeinde.

Die Docemus Bildungsgruppe hat im Juni mitgeteilt, dass von ihrer Seite das Schloßgelände in Blumberg und das Gelände an der Lindenberger Straße/Ulmenallee als geeignete Objekte ausgewählt wurden.

Zum Objekt an der  Ulmenallee/Lindenberger Straße hat ein Gespräch mit Vertretern der Eigentümerin - der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische-Oberlausitz – stattgefunden.
Bis zum Zeitpunkt der Versendung der Unterlagen lag keine Antwort zu einer möglichen Verfügbarkeit über das Grundstück vor.

Die Kosten für die Schaffung von Baufreiheit auf dem Objekt Schloßstraße 7 wurden mit 150.000,- € geschätzt. Für die Umquartierung der Einrichtungen, die sich in den zum Abriss vorgesehenen Bauteilen befinden, sollten vorsorglich 15.000 € vorgesehen werden.

Meine Anmerkung: 
Wer soll denn die 165.000€ tragen? Die Gemeinde? Wozu diese Standortvorschläge, wenn schon durch den Investor vorbestimmt wird, welche Standorte nur in Frage kommen? Die Gemeindevertretung soll wieder mal Beschlossenes nur ab nicken. Also ein formaler Akt von Demokratie, eine Farce schlechthin! Weshalb sollen die Gemeindevertreter über den Standort Ulmenstraße befinden, wenn der Eigentümer Ulmenstraße bisher keine Verfügbarkeit über das Grundstück signalisiert hat. Mit anderen Worten, der Bürgermeister/ die Verwaltung haben sich schon auf Blumberg festgelegt und organisieren  hier nur für die Gemeindevertreter, dem eigentlichen Souverän und Entscheidungsträger, zum Schein Mitbestimmung.

Wir sind übrigens bei 43.000 Seitenaufrufen angelangt!!
Die Tabelle ist auch in den Ratsinformationen/Sozialausschuss/Sitzungsvorlagen einsehbar!

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