Zur Erinnerung: Der Leser(siehe
Teil 1) führt an, dass die Gemeinde
wider aller Planungen des Landkreises
zum Trotz, in den Haushalten 2013/14 Gelder für Planungsleistungen
eingestellt hat. Für Planungsleistungen in Höhe von 600.000€!
Macht das Sinn? Ist das zulässig? Quillt das
Geldsäckel der Gemeinde über, fragt der Leser?
Das macht nur Sinn und ist zulässig, wenn der
Landkreis für die Gemeinde einen Oberschulstandort im Schulentwicklungsplan
vorgesehen hat.
Das macht nur Sinn und ist zulässig, wenn im neuen FNP
dafür ein Standort ausgewiesen ist.
Das macht nur Sinn und ist zulässig, wenn gegenwärtig
ausreichend Geld zur Verfügung steht und andere dringend notwendige Projekte,
wie beispielsweise der DSL-Ausbau nicht deswegen unberücksichtigt bleiben.
Ist das der Fall?
Schlicht und einfach kann das mit einem Nein
beantwortet werden! Die Geldausgabe für die Planung macht gegenwärtig weder
Sinn, noch ist sie zulässig!
Weshalb?
Seit Jahren sieht die Gemeinde die Schulproblematik
Oberschule mit wachsenden Einwohnerzahlen auf sich zukommen. Seit Jahren wird
darüber mehr oder weniger intensiv in der Verwaltung/Gemeindevertretung debattiert.
Auf jeden Fall nicht verbindlich, fachlich fundiert und rechtzeitig am
Schulentwicklungsplan des Landkreises orientiert, denn sonst hätte die Gemeinde
heute klare Vorstellungen vom Typ der weiterführenden Schule, zum Schulstandort,
zur konkreten Schülerzahlentwicklung/Schultypwahlverhalten und zu
Konkurrenzstandorten, wie Werneuchen beispielsweise.
Genau das sind die Voraussetzungen für die Vergabe
zielführender Planungsleistungen!
Was sieht nun der Schulentwicklungsplan des Landkreises
vor?
Definitiv keine weiterführende Schule für die Gemeinde
Ahrensfelde 2012 bis 2017!
Das hat der Kreistag im September 2012 beschlossen.
Der beschließt solch ein Planwerk natürlich nicht ohne Einbeziehung der
Gemeinden. Und siehe da, im Vorfeld der Diskussion um dieses Planwerk hat sich
die Gemeinde nicht beteiligt und noch im Februar 2012 um eine Stellungnahme zur
Schulentwicklungsplanung gebeten, einen Bedarf nach einer weiterführenden
Schule nicht einmal angemeldet!
Wieder mal eine gravierende Fehlleistung des Bürgermeisters und von Teilen der
Verwaltung.
Das Kind war in den Brunnen gefallen! Da halfen weder
der im Eilverfahren im August von der FWG in die Gemeindevertretung
eingebrachte Antrag zur Schulentwicklung,
weder der Appell des Bittstellers Gehrke an den Kreistag vor Ort und auch
ein Änderungsantrag der Ahrensfelder Kreistagsabgeordneten Formazin an den Kreistag nicht!
In den Niederschriften zu den
Gemeindevertretersitzungen Januar, Februar 2012 ist übrigens in keiner
Tagesordnung die Thematik Schulentwicklung Gemeinde/Kreis vermerkt!
Dass der Oberschulentwicklung nicht die nötige
Aufmerksamkeit in den dafür zuständigen Gemeindegremien zuteil wurde, war auch
in der Diskussion um den FNP zu erkennen. Einzig die Gemeindevertreterin
Formazin machte darauf aufmerksam, dass die konkrete Ausweisung des
Gemeinbedarf an Flächen, u.a. einer Fläche für eine weiterführende Schule, in
den Planungen überhaupt bzw. größeren Diskussionsbedarfs braucht und bat um Beschlussverschiebung
des Vorentwurfs, die u.a. auch der Bürgermeister ablehnte.
Der MOZ nach hofft der Bürgermeister jetzt auf ein
„Überdenken“ im Kreis und erklärt im Freud´schen Versprecher „Wenn er die Notwendigkeit sieht, kann er die
Schulen errichten. Wir als Kommune können es nicht. Wir lassen nicht
nach. Die Diskussion hat heute erst begonnen.“
Ein bisschen spät meine ich!
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