Hier nochmals die Fragestellungen:
Wie lautet der Ausschreibungstext?
Wo ist die Ausschreibung veröffentlicht worden?
Wie viele Anbieter haben sich beworben, mit
welchen
Angeboten?
Was gab den Ausschlag (wie schon seit Jahren) für
den
Zuschlag an die Firma Rahlf?
Ist sichergestellt, dass die Firma Rahlf die
Tariftreue
einhält bzw. ihren Beschäftigten einen
Bruttostundenlohn
von mindestens 7,50€ zahlt?
Wie wird das kontrolliert?
Ist die Gemeindevertretung an der
Zuschlagerteilung/Auswahl
der Angebote beteiligt worden?
Frau Schaaf schreibt im Auftrag des Bürgermeisters:
Die Ausschreibung
erfolgte im Juli im Amtsblatt der Gemeinde und
gleichzeitig im Ausschreibungsblatt
Berlin/Brandenburg.
Anmerkung: Keine Ausschreibung in den Ratsinfos unter
der Rubrik Ausschreibungen? Warum eigentlich nicht?
Die Auftragsvergabe erfolgte in der Gemeindevertretersitzung im September.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Ahrensfelde beschließt die Auftragsvergabe zur Ausführung der
Winterdienstleistungen in allen Ortsteilen der Gemeinde Ahrensfelde (Los 6) für
den Zeitraum 01.11.2012 bis 31.03.2013 mit der Option der einmaligen Verlängerung
vom 01.11.2013 bis 31.03.2014.
Anmerkung: Der Beschluss erfolgte entgegen aller
Gepflogenheiten im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, also unter Ausschluss
der Öffentlichkeit. Entsprechend war die Sitzungsvorlage für die
Gemeindevertreter nicht öffentlich einsehbar; nicht in den Ratsinfos
veröffentlicht. Entgegen aller Gepflogenheiten erfolgt im Beschluss auch nicht
die namentliche Nennung des Auftragnehmers. Ebenfalls ist es der Öffentlichkeit
nicht möglich, in der Niederschrift zur Sitzung den Vergabevorgang
nachzuvollziehen, da es dazu keine Niederschrift gibt!
Hier zwei Beispiele für Auftragsvergaben aus dem
öffentlichen Teil von Gemeindevertretersitzungen.
Beschluss Nr.: 2012/10/13 (Oktober)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
den Auftrag zur Ausführung des Loses 1 (Sandplatte) am Bauvorhaben „Neubau
Kindertagesstätte im Ortsteil Lindenberg“ an die Firma Andreas Berg GmbH &
Co. KG aus 13156 Berlin zu erteilen.
Beschluss Nr.: 2012/06/09
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde
beschließt, die Fa. Erhard Sport International GmbH & Co.KG aus 14797
Kloster Lehnin mit der Lieferung und Montage der Sportgeräte Grundausstattung
für den Neubau der Turnhalle Blumberg zu beauftragen.
Die dazugehörigen Sitzungsvorlagen mit Bietern und
Angeboten waren in den Ratsinfos der Öffentlichkeit zugänglich, sowie auch der
Vergabevorgang in den Niederschriften zu den Sitzungen.
Deutlicher kann Willkür und eine Instrumentalisierung
der Gemeindevertretung durch die Verwaltung unter Verantwortung des Bürgermeisters
nicht demonstriert werden! Wann endlich wacht diese Gemeindevertretung auf und
setzt sich kritisch mit dem auseinander, was ihr der Bürgermeister mit seiner
Verwaltung auftischt?
Weiter im Text von Frau Schaaf:
Der Zuschlag erfolgte an den Bieter mit dem
wirtschaftlichsten Angebot. Namen und Angebote aller Bieter sind vertraulich zu
behandeln.
Anmerkung: Jetzt auf einmal! Bei obigen Beispielen
spielte Vertraulichkeit keine Rolle.
Jetzt antwortet Frau Schaaf verallgemeinernd weiter:
Jeder Bieter muss sich zur Einhaltung der gültigen
Mindestlöhne durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung vertraglich
verpflichten. Die Auftrag gebende Gemeinde ist zur Überprüfung dieser
vereinbarten Vertragsbestimmungen verpflichtet.
Anmerkung: Hat der Bieter, der den Zuschlag erhalten
hat, nun eine entsprechende Erklärung abgegeben? Keine Antwort darauf! Ist die
verpflichtende Überprüfung durch die Verwaltung erfolgt? Keine Antwort darauf!
Fazit: Letztlich trägt für diese Art von Schreiben die
Verantwortung der Bürgermeister! Offensichtlich scheut er in
problembehafteten Angelegenheiten die
Transparenz und sucht willkürlich die Lösung über den nichtöffentlichen Weg. Zudem
wird das Totschlagargument der Vertraulichkeit in solchen Fällen allzu gern
kolportiert.
Ich werde nach dem Schreiben weiter fragen:
Hat der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, sich zur
Einhaltung der gültigen Mindestlöhne durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung an die
Gemeinde verpflichtet?
Ist die Gemeinde ihrer Pflicht zur Überprüfung der
Erklärung zur Einhaltung der gültigen Mindestlöhne bisher nachgekommen und in
welcher Form?
Weiter werde ich den Bürgermeister bitten, mir die
Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt Winterdienstvergabe zur Verfügung zu
stellen.
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