Sonntag, 2. Dezember 2012

Die Antwort des Bürgermeisters zur Winterdienstvergabe liegt jetzt vor




Hier nochmals die Fragestellungen:

Wie lautet der Ausschreibungstext?

Wo ist die Ausschreibung veröffentlicht worden?

Wie viele Anbieter haben sich beworben, mit welchen 
Angeboten?

Was gab den Ausschlag (wie schon seit Jahren) für den 
Zuschlag an die Firma Rahlf?

Ist sichergestellt, dass die Firma Rahlf die Tariftreue 
einhält bzw. ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn 
von mindestens 7,50€ zahlt?

Wie wird das kontrolliert?

Ist die Gemeindevertretung an der Zuschlagerteilung/Auswahl 
der Angebote beteiligt worden?


Frau Schaaf schreibt im Auftrag des Bürgermeisters:

Die Ausschreibung erfolgte im Juli im Amtsblatt der Gemeinde und
gleichzeitig im Ausschreibungsblatt Berlin/Brandenburg.

Anmerkung: Keine Ausschreibung in den Ratsinfos unter der Rubrik Ausschreibungen? Warum eigentlich nicht?

Die Auftragsvergabe erfolgte in der Gemeindevertretersitzung im September.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Auftragsvergabe zur Ausführung der Winterdienstleistungen in allen Ortsteilen der Gemeinde Ahrensfelde (Los 6) für den Zeitraum 01.11.2012 bis 31.03.2013 mit der Option der einmaligen Verlängerung vom 01.11.2013 bis 31.03.2014.
Anmerkung: Der Beschluss erfolgte entgegen aller Gepflogenheiten im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, also unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Entsprechend war die Sitzungsvorlage für die Gemeindevertreter nicht öffentlich einsehbar; nicht in den Ratsinfos veröffentlicht. Entgegen aller Gepflogenheiten erfolgt im Beschluss auch nicht die namentliche Nennung des Auftragnehmers. Ebenfalls ist es der Öffentlichkeit nicht möglich, in der Niederschrift zur Sitzung den Vergabevorgang nachzuvollziehen, da es dazu keine Niederschrift gibt!
Hier zwei Beispiele für Auftragsvergaben aus dem öffentlichen Teil von Gemeindevertretersitzungen.

Beschluss Nr.: 2012/10/13 (Oktober)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Ausführung des Loses 1 (Sandplatte) am Bauvorhaben „Neubau Kindertagesstätte im Ortsteil Lindenberg“ an die Firma Andreas Berg GmbH & Co. KG aus 13156 Berlin zu erteilen.

Beschluss Nr.: 2012/06/09
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Fa. Erhard Sport International GmbH & Co.KG aus 14797 Kloster Lehnin mit der Lieferung und Montage der Sportgeräte Grundausstattung für den Neubau der Turnhalle Blumberg zu beauftragen.

Die dazugehörigen Sitzungsvorlagen mit Bietern und Angeboten waren in den Ratsinfos der Öffentlichkeit zugänglich, sowie auch der Vergabevorgang in den Niederschriften zu den Sitzungen.

Deutlicher kann Willkür und eine Instrumentalisierung der Gemeindevertretung durch die Verwaltung unter Verantwortung des Bürgermeisters nicht demonstriert werden! Wann endlich wacht diese Gemeindevertretung auf und setzt sich kritisch mit dem auseinander, was ihr der Bürgermeister mit seiner Verwaltung auftischt?

Weiter im Text von Frau Schaaf:
Der Zuschlag erfolgte an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Namen und Angebote aller Bieter sind vertraulich zu behandeln.

Anmerkung: Jetzt auf einmal! Bei obigen Beispielen spielte Vertraulichkeit keine Rolle.

Jetzt antwortet Frau Schaaf verallgemeinernd  weiter:

Jeder Bieter muss sich zur Einhaltung der gültigen Mindestlöhne durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung vertraglich verpflichten. Die Auftrag gebende Gemeinde ist zur Überprüfung dieser vereinbarten Vertragsbestimmungen verpflichtet.

Anmerkung: Hat der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, nun eine entsprechende Erklärung abgegeben? Keine Antwort darauf! Ist die verpflichtende Überprüfung durch die Verwaltung erfolgt? Keine Antwort darauf!

Fazit: Letztlich trägt für diese Art von Schreiben die Verantwortung der Bürgermeister! Offensichtlich scheut er in problembehafteten  Angelegenheiten die Transparenz und sucht willkürlich die Lösung über den nichtöffentlichen Weg. Zudem wird das Totschlagargument der Vertraulichkeit in solchen Fällen allzu gern kolportiert.

Ich werde nach dem Schreiben weiter fragen:

Hat der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, sich zur Einhaltung der gültigen Mindestlöhne durch Abgabe  einer entsprechenden Erklärung an die Gemeinde verpflichtet?

Ist die Gemeinde ihrer Pflicht zur Überprüfung der Erklärung zur Einhaltung der gültigen Mindestlöhne bisher nachgekommen und in welcher Form?

Weiter werde ich den Bürgermeister bitten, mir die Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt Winterdienstvergabe zur Verfügung zu stellen.

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