Dienstag, 13. März 2018

Hier die Antwort der Verwaltung auf den Antrag Prüfung Kitagebühren-Bescheide

Interessant, die Antwort durfte eine Mitarbeiterin unterschreiben. Hier drückt sich offenbar jemand "Großes" vor der Verantwortung. Ob das rechtens ist? Die Elternschreiben werden sich wohl an den Bürgermeister gerichtet haben.

Wer Widerspruch einlegen  will, sollte die Frist beachten. Ist unbedingt notwendig für eine Klageabsicht, aber sicher auch für einen Rechtsanspruch bei erfolgreicher Klage eines anderen Klagenden. Die Antwort der Verwaltung ist deren Interpretation der Sachlage, muss also keinen Bestand vor einem Gericht haben. Soweit ich gehört habe, wird Klage beabsichtigt.


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