Die Kritik des Struktur- und Entwicklungsamtes des Landkreises richtet sich gegen den Umgang mit den gesetzlich geforderten Kompensationsmaßnahmen/Ersatzmaßnahmen für die Beanspruchung von Ackerland.
Die SG Landwirtschaft lehnt den Entwurf des Benauungsplanes ab!
Zur Erinnerung: Die gleiche Willkür wie beim Bauvorhaben Lindenberg Süd!
Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes:
Offensichtlich ist der Einwand des Landkreises für das Bauamt kein Abwägungsgrund, also kein Grund zu reagieren. Man nimmt das locker zur Kenntnis und das wird es wohl dann gewesen sein! Die Bauverwaltung erwartet von der GV, dass ihr Abwägungsvorschlag (die Kenntnisnahme) wie immer ohne Diskussion und Konsequenzen durchgewunken wird!
Wir werden sehen, was dabei heraus kommt! Wie der Landkreis reagiert!
Demnächst noch zum Umgang mit den Bürgereinwendungen!
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