Freitag, 25. November 2016

Zur Sitzung der Gemeindevertretung 21.11.2016

Heute zur "Debatte" um den Tagesordnungspunkt Offenlagebeschluss Baugebiet Lindenberg II.

Es handelt sich hier um ein kleines Baugebiet am Rande Alt-Lindenbergs.
Hier sollen 8 Einfamilienhäuser errichtet werden. Bemerkenswert ist, dass das Planungsbüro mal nicht aus Bernau (Büro Hass) kommt und die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht nach dem nach Baugesetzbuch §13a (beschleunigtes Verfahren), also ohne Forderung auf Ausgleichsmaßnahmen für die Inanspruchnahme von Ackerland und den Grad der Versiegelung ist.
Soviel vorweg!

Ich habe mich wie folgt dazu geäußert:
Zunächst habe ich bedauert, dass die Gemeinde wieder im Außenbereich für Bauvorhaben Ackerland in Anspruch nimmt und damit der Novelle des Baugesetzbuches, die nur in begründeten Ausnahmefällen den Zugriff gestattet, keine Beachtung schenken!
Anerkennend habe ich hervorgehoben, dass diesmal beabsichtigt ist, anders als bei den Bauvorhaben Thomas - Müntzer-Straße und Lindenberg Süd, Zahlungen für Ausgleichsmaßnahmen vertraglich einzufordern. Hier sind das etwa 22.600€ für 2260m²!

Ich habe in dem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, das die Gemeinde mit dem Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen beim Baugebiet Lindenberg Süd auf mindestens 200.000€ verzichtet und damit gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstößt!
Anmerkung: Hinzu käme ja noch der Verzicht auf die Ausgleichszahlungen vom 1,2ha Baugebiet Thomas – Müntzer-Straße!

Reaktion Frau Wenzel (Bauverwaltung):
Die Baufläche ist im FNP als Baufläche ausgewiesen. Wenn da Ackerland in Anspruch genommen wird, dann ist das von der Gemeindevertretung mit dem Beschluss des FNP so gewollt!
 Anmerkung: Sprich die Gemeindevertretung ist schuld an der Vereinnahmung von Ackerland!

Der Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen würde die Gemeinde nicht treffen, da die Ausgleichszahlungen sowieso an das Land bzw. Landkreis (Fond für Ausgleichszahlungen) gingen!
Anmerkung: Ich meine, es ist schlicht ein Skandal als Amtsperson so etwas zu äußern!

Ich habe Frau Wenzel dann vorgehalten, dass bei in der Gemeinde vorliegenden Projekten für die Landschaftsgestaltung mittels Ausgleichsmaßnahmen durchaus auch ein Zugriff auf den Fond für Ausgleichszahlungen erfolgen kann! 
Solche Projekte gäbe es nicht, die Gemeinde hätte dafür keine Flächen, war die kompetente Antwort!
Anmerkung: Wir haben übrigens im selben Fachbereich eine junge Mitarbeiterin für Umweltfragen. Die wäre sicher in der Lage als Teilnehmerin des Workshops Natur (organisiert vom Landkreis) Frau Wenzel über dort für unsere Gemeinde erarbeitete Möglichkeiten aufzuklären!

Wo ein Wille, da ein Weg. Wo kein Wille, da eine Ausrede: Hier zugunsten des Investors!

Zwischen der Gemeinde und der Hochschule für Nachhaltigkeit in Eberswalde besteht seit Jahren eine Kooperationsvereinbarung. In Zusammenarbeit hätten hier obige Projekte erarbeitet werden können. Passiert ist nichts! An der Hochschule hat es nicht gelegen!

Weitere Debattenbeiträge durch Gemeindevertreter gab es nicht!

Es folgt die "Debatte" um die 1.Lesung des Haushaltes 2017!

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