Heute zur "Debatte" um den
Tagesordnungspunkt Offenlagebeschluss Baugebiet Lindenberg II.
Es handelt sich hier um ein kleines
Baugebiet am Rande Alt-Lindenbergs.
Hier sollen 8 Einfamilienhäuser
errichtet werden. Bemerkenswert ist, dass das Planungsbüro mal nicht
aus Bernau (Büro Hass) kommt und die Aufstellung des Bebauungsplanes
nicht nach dem nach Baugesetzbuch §13a (beschleunigtes Verfahren),
also ohne Forderung auf Ausgleichsmaßnahmen für die Inanspruchnahme
von Ackerland und den Grad der Versiegelung ist.
Soviel vorweg!
Ich habe mich wie folgt dazu geäußert:
Zunächst habe ich bedauert, dass die
Gemeinde wieder im Außenbereich für Bauvorhaben Ackerland in
Anspruch nimmt und damit der Novelle des Baugesetzbuches, die nur in
begründeten Ausnahmefällen den Zugriff gestattet, keine Beachtung
schenken!
Anerkennend habe ich hervorgehoben,
dass diesmal beabsichtigt ist, anders als bei den Bauvorhaben Thomas
- Müntzer-Straße und Lindenberg Süd, Zahlungen für
Ausgleichsmaßnahmen vertraglich einzufordern. Hier sind das etwa
22.600€ für 2260m²!
Ich habe in dem Zusammenhang auch
darauf hingewiesen, das die Gemeinde mit dem Verzicht auf
Ausgleichsmaßnahmen beim Baugebiet Lindenberg Süd auf mindestens
200.000€ verzichtet und damit gegen das Gebot der
Wirtschaftlichkeit verstößt!
Anmerkung: Hinzu käme ja noch der
Verzicht auf die Ausgleichszahlungen vom 1,2ha Baugebiet Thomas –
Müntzer-Straße!
Reaktion Frau Wenzel (Bauverwaltung):
Die Baufläche ist im FNP als Baufläche
ausgewiesen. Wenn da Ackerland in Anspruch genommen wird, dann ist
das von der Gemeindevertretung mit dem Beschluss des FNP so gewollt!
Anmerkung: Sprich die Gemeindevertretung ist schuld an der
Vereinnahmung von Ackerland!
Der Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen
würde die Gemeinde nicht treffen, da die Ausgleichszahlungen sowieso
an das Land bzw. Landkreis (Fond für Ausgleichszahlungen) gingen!
Anmerkung: Ich meine, es ist
schlicht ein Skandal als Amtsperson so etwas zu äußern!
Ich habe Frau
Wenzel dann vorgehalten, dass bei in der Gemeinde vorliegenden
Projekten für die Landschaftsgestaltung mittels Ausgleichsmaßnahmen durchaus auch ein Zugriff
auf den Fond für Ausgleichszahlungen erfolgen kann!
Solche Projekte
gäbe es nicht, die Gemeinde hätte dafür keine Flächen, war die
kompetente Antwort!
Anmerkung:
Wir haben übrigens im selben Fachbereich eine junge Mitarbeiterin
für Umweltfragen. Die wäre sicher in der Lage als Teilnehmerin des
Workshops Natur (organisiert vom Landkreis) Frau Wenzel über dort
für unsere Gemeinde erarbeitete Möglichkeiten aufzuklären!
Wo
ein Wille, da ein Weg. Wo kein Wille, da eine Ausrede: Hier zugunsten des Investors!
Zwischen
der Gemeinde und der Hochschule für Nachhaltigkeit in Eberswalde
besteht seit Jahren eine Kooperationsvereinbarung. In Zusammenarbeit
hätten hier obige Projekte erarbeitet werden können. Passiert ist
nichts! An der Hochschule hat es nicht gelegen!
Weitere
Debattenbeiträge durch Gemeindevertreter gab es nicht!
Es folgt die "Debatte" um die 1.Lesung des Haushaltes 2017!
Es folgt die "Debatte" um die 1.Lesung des Haushaltes 2017!
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