Dienstag, 8. November 2016

Weitere Klatsche für Gehrke, Schaaf und Wenzel

Jetzt melden sich auch die anerkannten Naturschutzverbände und geißeln die Machenschaften der Ahrensfelder Bauverwaltung und des politisch verantwortlichen Bürgermeisters um das Baugebiet Lindenberg Süd!

Hier das Schreiben an das Planungsbüro/Verwaltung als Antwort auf die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes:


Stellungnahme der o.g. Naturschutzverbände zum
Bebauungsplan „Lindenberg-Süd“ in Ahrensfelde/OT Lindenberg

"die Verbände bedanken sich für die Beteiligung an o.g. Planvorhaben.
Die Planung beinhaltet die Entwicklung einer 7,1ha grossen Fläche zur Wohnbaufläche auf einer Konversationsfläche der ehemaligen Schweinemastanlage.

Entgegen der Auffassung der Gemeinde und des Planungsbüros gehen die Naturschutzverbände nicht von einer Innenentwicklung sondern von einer Inanspruchnahme eines Außenbereiches im Innenbereich aus.
Die Bauleitplanung ist demnach nach §35 BauGB zu erstellen und die bau- und anlagebedingten Eingriffe sind zu bilanzieren.
Die Planung stimmt nicht vollständig mit den Aussagen des FNP überein, der für Teilbereiche Grün- und Ackerland ausgewiesen hat.

Die Entscheidung auf Kompensationsmassnahmen völlig zu verzichten, wird von den Verbänden nicht mitgetragen (s. Pkt. 2.3/Flächenbilanzierung/Umweltbeitrag).
Im Plangebiet befinden sich 2 geschützte Biotope (Teiche) deren Erhalt und weitere Entwicklung gesondert gefordert wird.
In den textlichen Festsetzungen sind Massnahmen zum Schutz/Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (M1 – M3) aufgeführt. Ob diese Massnahmen genügen, um den Eingriff ausreichend auszugleichen, kann nur in einer Eingriffs/Ausgleichsbilanz im Zuge der Eingriffsregelung geprüft werden.
Ebenso sollte für die 28 Baumfällungen der konkrete Ersatz benannt werden.

FAZIT:
Grundsätzliche Bedenken gegenüber der baulichen Nachnutzung dieser Fläche bestehen nicht. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Bauleitplanung nach § 35 BauGB zu entwickeln ist und es einer qualifizierten Eingriffs-/Ausgleichsplanung im Rahmen der Eingriffsregelung bedarf.
Die Verbände bitten um weitere Beteiligung am laufenden Verfahren." 

Es wird wahrlich Zeit, dass genannte Personen, recht bald das "Gemeindeboot" verlassen! 

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