Der Landkreis maßregelt
die Verwaltung in Sachen Bauvorhaben Lindenberg Süd auf einer
ehemaligen Schweinemastanlage hinsichtlich des gewählten
beschleunigten Bebauungsplanverfahrens.
Die auch von uns
Unabhängigen heftig kritisierte und den Investor begünstigende
beschleunigte Aufstellung des Bebauungsplanes ohne Umweltverträglichkeitsprüfung
nach § 2 Abs.4 BauGB und Ersatzmaßnahmen, entspreche nicht den
gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren, so der Landkreis!
Der Landkreis fordert
zurecht, dieAufstellung des Bebauungsplanes im regulären Verfahren
nach §§ 2 ff. BauGB zu realisieren!
Hier die Antwort des Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamtes des Landkreises auf unsere Anfrage zum Bauvorhaben Lindenberg Süd:
hiermit antworte ich auf Ihre Anfrage, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 BauGB durch die Gemeinde Ahrensfelde, welche Sie am 13.10.2016 an den Landkreis Barnim gerichtet hatten.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt stets eine Beteiligung solcher Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche möglicherweise durch die Bauleitplanung berührt werden könnten. Eine Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB erfolgt auch im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, vgl. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Lindenberg Süd“ wurde der Landkreis Barnim im Rahmen der Trägerbeteiligung bereits zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
In diesem Zusammenhang ist das Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt des Landkreises Barnim in seiner Stellungnahme vom 26.10.2016 zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB nicht vorliegen. Demzufolge sollte die Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens im regulären Verfahren nach §§ 2 ff. BauGB erfolgen. Dies hat zur Konsequenz, dass grundsätzlich auch eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen ist.
Des Weiteren wurde auch die dem Landkreis angehörende Untere Bodenschutzbehörde um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Untere Bodenschutzbehörde äußerte hierbei den Hinweis, dass das Vorhabengebiet im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten nach § 29 BbgAbfBodG geführt wird. Aus diesem Grunde besteht aufseiten der Gemeinde Ahrensfelde die Verpflichtung, umgehend und unaufgefordert das Bodenschutzamt zu informieren, für den Fall, dass sich umweltrelevante, organoleptische Auffälligkeiten hinsichtlich vorhandener Schadstoffe im Boden oder im Grundwasser zeigen sollten.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB selbst eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abzugeben. Der Zeitpunkt für die Durchführung dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch die Gemeinde zu gegebenem Zeitpunkt im Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde bekannt gegeben.
Wir bitten um Verständnis, dass der Landkreis aufgrund der in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG normierten Planungshoheit der Gemeinden zu Äußerungen zu den Bauleitplänen außerhalb der Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB nicht berechtigt ist, es sei denn, die Gemeinde selbst ersucht darum.
Wir Ahrensfelder Unabhängige begrüßen die Reaktion des Landkreises auf den Gesetzesverstoß der Ahrensfelder Bauverwaltung in Sachen Aufstellung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd!
Wir haben in den politischen Gremien der Gemeinde mehrmals das Vorgehen der Bauverwaltung kritisiert. Unsere Einwände gegen die Anwendung des beschleunigten Verfahrens fanden jedoch unter dem Einfluss des Bürgermeisters und der Bauverwaltung kein Gehör.
Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor entgegen zu kommen und großzügig gegen das Gemeinwohl auf die Umweltverträglichkeitsprüfung der im Katasteramt als altlastverdächtige und Altlasten geführte Fläche zu verzichten!
Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor in Sachen Ausgleichsmaßnahmen entgegen zu kommen. Und so wurde mit dem beschleunigten Verfahren großzügig gegen das Gemeinwohl auf Ersatzmaßnahmen in beträchtlicher Höhe verzichtet.
Hier ist jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gefragt. Kenntnis davon hat sie!
Transparenz in kommunalen Angelegenheiten war das Wahlversprechen der Unabhängigen.
Mit dem Aufzeigen der Machenschaften im konkreten Fall Lindenberg Süd unter politischer Verantwortung des Bürgermeisters halten wir uns daran.
Wir wiederholen: Es wird Zeit für personelle Veränderungen!
Demnächt setzen wir uns mit der Bildungspolitik (Kita, Schule) in der Gemeinde auseinander!
hiermit antworte ich auf Ihre Anfrage, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 BauGB durch die Gemeinde Ahrensfelde, welche Sie am 13.10.2016 an den Landkreis Barnim gerichtet hatten.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt stets eine Beteiligung solcher Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche möglicherweise durch die Bauleitplanung berührt werden könnten. Eine Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB erfolgt auch im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, vgl. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Lindenberg Süd“ wurde der Landkreis Barnim im Rahmen der Trägerbeteiligung bereits zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
In diesem Zusammenhang ist das Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt des Landkreises Barnim in seiner Stellungnahme vom 26.10.2016 zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB nicht vorliegen. Demzufolge sollte die Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens im regulären Verfahren nach §§ 2 ff. BauGB erfolgen. Dies hat zur Konsequenz, dass grundsätzlich auch eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen ist.
Des Weiteren wurde auch die dem Landkreis angehörende Untere Bodenschutzbehörde um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Untere Bodenschutzbehörde äußerte hierbei den Hinweis, dass das Vorhabengebiet im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten nach § 29 BbgAbfBodG geführt wird. Aus diesem Grunde besteht aufseiten der Gemeinde Ahrensfelde die Verpflichtung, umgehend und unaufgefordert das Bodenschutzamt zu informieren, für den Fall, dass sich umweltrelevante, organoleptische Auffälligkeiten hinsichtlich vorhandener Schadstoffe im Boden oder im Grundwasser zeigen sollten.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB selbst eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abzugeben. Der Zeitpunkt für die Durchführung dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch die Gemeinde zu gegebenem Zeitpunkt im Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde bekannt gegeben.
Wir bitten um Verständnis, dass der Landkreis aufgrund der in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG normierten Planungshoheit der Gemeinden zu Äußerungen zu den Bauleitplänen außerhalb der Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB nicht berechtigt ist, es sei denn, die Gemeinde selbst ersucht darum.
Wir Ahrensfelder Unabhängige begrüßen die Reaktion des Landkreises auf den Gesetzesverstoß der Ahrensfelder Bauverwaltung in Sachen Aufstellung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd!
Wir haben in den politischen Gremien der Gemeinde mehrmals das Vorgehen der Bauverwaltung kritisiert. Unsere Einwände gegen die Anwendung des beschleunigten Verfahrens fanden jedoch unter dem Einfluss des Bürgermeisters und der Bauverwaltung kein Gehör.
Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor entgegen zu kommen und großzügig gegen das Gemeinwohl auf die Umweltverträglichkeitsprüfung der im Katasteramt als altlastverdächtige und Altlasten geführte Fläche zu verzichten!
Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor in Sachen Ausgleichsmaßnahmen entgegen zu kommen. Und so wurde mit dem beschleunigten Verfahren großzügig gegen das Gemeinwohl auf Ersatzmaßnahmen in beträchtlicher Höhe verzichtet.
Hier ist jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gefragt. Kenntnis davon hat sie!
Transparenz in kommunalen Angelegenheiten war das Wahlversprechen der Unabhängigen.
Mit dem Aufzeigen der Machenschaften im konkreten Fall Lindenberg Süd unter politischer Verantwortung des Bürgermeisters halten wir uns daran.
Wir wiederholen: Es wird Zeit für personelle Veränderungen!
Demnächt setzen wir uns mit der Bildungspolitik (Kita, Schule) in der Gemeinde auseinander!
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