Mittwoch, 30. November 2016

Weiterführende Schule - der Kreistag soll jetzt entscheiden - Antrag 2


Wir Unabhängigen machen seit Beginn der Wahlperiode 2014 das Thema Schule in der Gemeindevertretung zum Dauerthema. Allerdings umfassender als in den Begründungen der Anträge.
Wir wollen wie alle in der GV natürlich eine weiterführende Schule für Ahrensfelde, verweisen allerdings auf die gegenwärtig durch Zahlen belegte Realität. Und es ist Tatsache, dass das private Gymnasium in Blumberg eben nicht nur Gymnasiasten aufnimmt, sondern auch Schüler, die für eine allgemeinbildende öffentliche Oberschule geeignet wären. Es wird also das Potenzial an Oberschülern abgeschöpft, das schon jetzt eine mindestens zweizügige Oberschule begründet hätte und erst recht für die Kreis-Planung 2017 bis 2022.
Und genau das ist auch bei den Planern im Landkreis bekannt und ein Ablehnungsgrund.

Argumentativ ist dem Landkreis die Entwicklung der Schülerzahlen in der Grundschule Blumberg entgegen zu halten. Die Schülerzahlen sind in den letzten 10 Jahren Jahr für Jahr von 221 auf heute 547 gestiegen; also weit mehr als um das Doppelte! Und der Wachstumstrend wird im Planungszeitraum bis 2022 bei dem Zuzug über laufende und geplante Wohnbebauung in Größenordnung verlässlich anhalten, so dass mit ausscheidenden Schülerzahlen aus der Grundschule zu rechnen ist, die die Mindestanzahl an Schülern für die Errichtung einer öffentlichen allgemeinen Oberschule rechtfertigen.
Die Anträge an den Kreistag sollten daher glaubwürdig und mehrheitsfähig sein!

Antrag 2 suggeriert allerdings den Eindruck, dass die Standortfrage für die angestrebte weiterführende Schule entschieden sei. Man will 2 Millionen Euro vom Landkreis für den Ankauf der Fläche Lindenberger Straße - Ulmenallee! Wir Unabhängigen betrachten das als unausgegorenen Schnellschuss. Die Standortfrage bedarf einer breiten Diskussion, weil sie im Komplex mit dem Bau einer notwendigen zweiten Grundschule gesehen werden muss. Für uns Unabhängigen bietet sich als Standort für ein Schulzentrum (Oberschule-Grundschule) auch die 6,3ha große kommunale Fläche an der Kirschenallee an. Die Gemeindevertretung sollte daher dringend ihre Verkaufsabsicht an Bonata/NCC für den privaten Wohnungsbau auf dieser Fläche überdenken, zumal der gebotene Kaufpreis pro m² für die Fläche „unterirdisch“, aktuell nicht zu verantworten ist!

547 Schüler an unserer Grundschule in Blumberg und die Tendenz steigend. Bildungspolitisch und pädagogisch ist die Größenordnung schon jetzt nicht vertretbar. Was wir in der Gemeinde brauchen, sind dreizügige Grundschulen mit maximal 450 Schülern. Genau diese „kleinen“ Grundschulen sind es, die den gesellschaftlichen Bildungsanspruch auf Qualität über mehr Individualität in der Betreuung besser realisieren können.
Und genau dafür treten wir ein!

Montag, 28. November 2016

Weiterführende Schule - der Kreistag soll jetzt entscheiden

Nachdem die vom Bürgermeister zusammengestellte Delegation beim Dezernenten des Landkreises mit der Forderung auf Aufnahme einer weiterführenden Schule in die Schulentwicklungsplanung des Kreises für Ahrensfelde gescheitert ist, soll nun der Verstoß über den Kreistag erfolgen.

Nun meint die Fraktion der Ahrensfelder FWG die Führungsrolle in Sachen weiterführende Schule über ihr Kreistagsmitglied Frau Formazin übernehmen zu müssen. Eine konkrete Konzeption, mit der die FWG Anträge in den Kreistag einbringen will, ist weder der Gemeindevertretung, noch einem Arbeitskreis, noch einem Ausschuss vorgestellt worden. 
Ein zweimaliges Gesprächsangebot der Unabhängigen an die FWG über unser ihnen zugestelltes Konzept zur Schulentwicklung (siehe Blogbeiträge) ist von den Herren Hackbarth und Stock (Sozialausschussvorsitzender) brüsk abgelehnt worden.
Vorarbeit (im Auftrag der Verwaltung?) hat das Büro Formazin bezüglich des konkreten Standortes Lindenberger Straße - Ulmenallee (Kirchengelände) schon mal in Form einer Standortuntersuchung schon im Oktober 2014 geleistet!

Hier die Anträge der Bürgerfraktion Barnim/FDP, deren Mitglied Frau Formazin ist, an den Kreistag:




Antrag 2 und weitere Anmerkungen folgen!

Freitag, 25. November 2016

Zur Sitzung der Gemeindevertretung 21.11.2016

Heute zur "Debatte" um den Tagesordnungspunkt Offenlagebeschluss Baugebiet Lindenberg II.

Es handelt sich hier um ein kleines Baugebiet am Rande Alt-Lindenbergs.
Hier sollen 8 Einfamilienhäuser errichtet werden. Bemerkenswert ist, dass das Planungsbüro mal nicht aus Bernau (Büro Hass) kommt und die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht nach dem nach Baugesetzbuch §13a (beschleunigtes Verfahren), also ohne Forderung auf Ausgleichsmaßnahmen für die Inanspruchnahme von Ackerland und den Grad der Versiegelung ist.
Soviel vorweg!

Ich habe mich wie folgt dazu geäußert:
Zunächst habe ich bedauert, dass die Gemeinde wieder im Außenbereich für Bauvorhaben Ackerland in Anspruch nimmt und damit der Novelle des Baugesetzbuches, die nur in begründeten Ausnahmefällen den Zugriff gestattet, keine Beachtung schenken!
Anerkennend habe ich hervorgehoben, dass diesmal beabsichtigt ist, anders als bei den Bauvorhaben Thomas - Müntzer-Straße und Lindenberg Süd, Zahlungen für Ausgleichsmaßnahmen vertraglich einzufordern. Hier sind das etwa 22.600€ für 2260m²!

Ich habe in dem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, das die Gemeinde mit dem Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen beim Baugebiet Lindenberg Süd auf mindestens 200.000€ verzichtet und damit gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstößt!
Anmerkung: Hinzu käme ja noch der Verzicht auf die Ausgleichszahlungen vom 1,2ha Baugebiet Thomas – Müntzer-Straße!

Reaktion Frau Wenzel (Bauverwaltung):
Die Baufläche ist im FNP als Baufläche ausgewiesen. Wenn da Ackerland in Anspruch genommen wird, dann ist das von der Gemeindevertretung mit dem Beschluss des FNP so gewollt!
 Anmerkung: Sprich die Gemeindevertretung ist schuld an der Vereinnahmung von Ackerland!

Der Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen würde die Gemeinde nicht treffen, da die Ausgleichszahlungen sowieso an das Land bzw. Landkreis (Fond für Ausgleichszahlungen) gingen!
Anmerkung: Ich meine, es ist schlicht ein Skandal als Amtsperson so etwas zu äußern!

Ich habe Frau Wenzel dann vorgehalten, dass bei in der Gemeinde vorliegenden Projekten für die Landschaftsgestaltung mittels Ausgleichsmaßnahmen durchaus auch ein Zugriff auf den Fond für Ausgleichszahlungen erfolgen kann! 
Solche Projekte gäbe es nicht, die Gemeinde hätte dafür keine Flächen, war die kompetente Antwort!
Anmerkung: Wir haben übrigens im selben Fachbereich eine junge Mitarbeiterin für Umweltfragen. Die wäre sicher in der Lage als Teilnehmerin des Workshops Natur (organisiert vom Landkreis) Frau Wenzel über dort für unsere Gemeinde erarbeitete Möglichkeiten aufzuklären!

Wo ein Wille, da ein Weg. Wo kein Wille, da eine Ausrede: Hier zugunsten des Investors!

Zwischen der Gemeinde und der Hochschule für Nachhaltigkeit in Eberswalde besteht seit Jahren eine Kooperationsvereinbarung. In Zusammenarbeit hätten hier obige Projekte erarbeitet werden können. Passiert ist nichts! An der Hochschule hat es nicht gelegen!

Weitere Debattenbeiträge durch Gemeindevertreter gab es nicht!

Es folgt die "Debatte" um die 1.Lesung des Haushaltes 2017!

Mittwoch, 23. November 2016

Das Interesse am Blog ist ungebrochen

Ahrensfelder Unabhängige

mit Blog www.mehrow21.blogspot.com mit 1251 Beiträgen und 168147 Seitenaufrufen!

In Transparenz, Demokratieverständnis, Entwicklungs und Gestaltungsvorschlägen in der Gemeinde alternativlos!

Unsere nächste Zusammenkunft findet am 6.12.16, 18.30 Uhr beim Inder statt.
Gäste sind herzlich willkommen!

Dr. Wolfgang Unger 

Ein Leser fragt nach, ob es bei uns Unabhängigen "wie bei der SPD zugeht" und verweist auf folgenden MOZ-Artikel:


Ich hab ihm geraten, sich vor Ort davon zu überzeugen!

Umgang in der Gemeindevertretung - Meinung eines anwesenden Bürgers

Schreiben an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung:

Sehr geehrter Herr Maik Behrendt,
als engagierter Bürger unserer Gemeinde bin ich verwundert über den rüden Ton und das Gehabe in der Gemeindevertretersitzung. Wenn die Herren Unger und Wolf, die sich offenbar gründlich mit den vorliegenden Beschlussvorlagen beschäftigt haben, dazu Anmerkungen oder Vorschläge haben, kommen von den Mitgliedern Wollermann, Berger und Herzog, die offensichtlich diese Dokumente weder gelesen noch verstanden haben, Unmutsäußerungen, Gemaule und dümmliche Bemerkungen. Das zeugt nicht gerade von menschlicher Reife und der Befähigung, der Gemeindevertretung anzugehören. Und das vor der Kulisse der anwesenden Bürger. 

Das ist nicht die Gemeindevertretung, der ich die Geschicke unserer Kommune anvertrauen möchte. Ich würde Sie freundlich bitten, mein Schreiben zum Anlass zu nehmen, die Debattenkultur in den Sitzungen in Ihrer ruhigen und besonnenen Art einmal zur Sprache zu bringen und als Vorsitzender darauf zu achten, dass die Atmosphäre sachlich und von gegenseitiger Achtung auch zwischen den Fraktionen getragen ist. Denn hier geht es nicht um parteipolitische Profilierung, sondern nur um eins: um Ahrensfelde und seine Bürger.

Mit freundlichem Gruß
Hartmut Moreike




Sonntag, 20. November 2016

Zwei Blumberger richten Petition an die Gemeindevertretung


Leserpost zum Beitrag der MOZ vom 26.10.2016 „Rasenmäher kostet 1500€“

Herr Krakau hat diesen Beitrag nicht ohne Grund mit dieser Überschrift versehen, denke ich.

Sieht man sich die Verteilung der Haushaltsgelder 2017 für Vereine mal genauer an, dann wird man beim Zugriff der Ortsvorsteher auf die Verteilungsmasse sehr schnell Klientelpolitik erkennen.
Beispiel Blumberg! Hier ist der Ortsvorsteher Dreger auch Vereinsvorsitzender.
Da bekommt der BSV Blumberg locker mal 20.400€. 11.700€ als Grundförderung, 7500€ als Betriebskostenzuschuss und 1200€ für die Herstellung eines Telefonanschlusses. Von den geplanten Investitionen in Millionenhöhe für die Sportplatzerweiterung des etwa 400 Mitglieder starken Vereins ganz zu schweigen.
Wichtig scheint dem Ortsvorsteher auch die Siedlergemeinschaft Elisenau e.V., denn die erhält ohne Zaudern einen Zuschuss für die Anschaffung eines Rasenmähers!
Weniger nahe steht ihm offensichtlich der Kulturverein von Canitz e.V.. Diesen aktiven, für seine qualifizierten Veranstaltungen bekannten Verein, sind nicht einmal die für Veranstaltungen beantragten 1200€ zugestanden worden.
Auch der Hundeverein wird wohl leer ausgehen. Die beantragten 1300€ für diverse Instandhaltungen fanden bisher keine Zustimmung durch ihn.
Die Arbeitsgruppe IGA 2017 des Kulturverein Canitz hat mit ihrem vorgelegten Konzept um eine Unterstützung von 8000€ gebeten. Auch hier blieb die Unterstützung durch den Ortsvorsteher bisher aus. Kultur scheint dem Ortsvorsteher wohl eher nicht seine Sache!

Das nennt sich hier in Ahrensfelde breite Bürgerbeteiligung! Einen Antrag der Unabhängigen auf mehr direkte Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Haushaltes ist bekanntlich auf Betreiben des Bürgermeisters abgelehnt worden!

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Ziemer
Blumberg

Freitag, 18. November 2016

Schlusslicht bei der Mitbestimmung

In Brandenburg ist das wohl so! Und in Ahrensfelde?
Wohl nicht viel anders, wie die Ablehnung von direkter Demokratie in der laufenden Wahlperiode durch eine Mehrheit (darunter jeweils der Bürgermeister) in der Gemeindevertretung gezeigt hat.
Wie wir Unabhängigen als Minderheit um die Durchsetzung üblicher demokratischer Gepflogenheiten und unserer Rechte in der Gemeindevertretung gerungen haben und noch kämpfen müssen, haben wir im Blog und über Öffentlichkeitsarbeit  mehrfach bekannt gemacht.
Nun haben sich der Bürgermeister und der Vorsitzende der Gemeindevertretung (beide CDU) wieder was Neues einfallen lassen.
In den Niederschriften zu den Gemeindevertretersitzungen und zu den Ausschüssen werden die dort in den Bürgerfragestunden mit Fragen, Meinungen, Kritik und Anregungen auftretenden Bürger nicht mehr namentlich genannt. Jahrelang war das anders!
Warum also diese Kehrtwende? Datenschutz?
Ein Bürger meinte neulich: Das geht gegen euch Unabhängige, denn ihr seid die, die öffentlich regelmäßig und mehrheitlich aktiv in den Fragestunden auftreten!
Was unterstellte  neulich der Bürgermeister im Hauptausschuss den Unabhängigen Patrick Seiler in der Bürgerfragestunde nach seinen Anregungungen zur Schulpolitik: Ihm gehe es nur um öffentliche Profilierung! 
Und die soll womöglich verhindert werden?

Mittwoch, 16. November 2016

Zur neuen umstrittenen Gemeinde-Kita-Gebühren-Satzung

In Brandenburg wehren sich immer mehr Eltern erfolgreich gegen die als überhöht empfundenen Kita-Gebühren, titelt die MOZ vom 12.11.16 ihren Beitrag.

Wie steht es darum in unserer Gemeinde Ahrensfelde?
Ein Blick auf die Niederschrift des Sozialausschusses vom September lohnt sich:

Sechs von 7 Ausschussmitgliedern waren anwesend; plus 4 sachkundige Einwohner. An Zuhörern 80, Eltern, die ihren Groll über den Entwurf loswerden wollten.

Die Eltern waren es, die sich in der Debatte kritisch mit dem Entwurf der Verwaltung auseinandersetzten. Antworten erhielten sie vor allem vom Juristen Schwarz. Die Ausschussmitglieder und sachkundigen Einwohner beteiligten sich so gut wie nicht an der Debatte, obwohl der Jurist deutlich darauf verwies, dass letztlich der Ausschuss mit Blick auf die Elternschaft und den Möglichkeiten des Gemeindehaushaltes über die Sozialverträglichkeit/soziale Ausgewogenheit der Gebührensatzung zu entscheiden hat.

Hier Bürgermeinungen aus dem Ausschuss:
Die Satzung ist politisch ein völlig falsches Signal. Sie ist eine desolate familienpolitische Entscheidung. Die Höchstsätze sind hier höher als in anderen Gemeinden. In Brandenburg soll ab 2018 schrittweise die Beitragsfreiheit realisiert werden.
Es sind mehr als 50% der Eltern, die mit Mehrkosten zur Kasse gebeten werden. Es muss über eine andere Verteilung nachgedacht werden. Reiche sollen eine höhere Last tragen, als der Mittelstand. Der zweite beitragsfreie Monat soll beibehalten werden. Durch den Wegfall kommt es zur Verteuerung der Gebühren in allen Bereichen. Das Bruttoeinkommen ist die falsche Berechnungsgrundlage. Es soll beim Netto als die sozial ausgewogene Berechnungsgrundlage bleiben. Ein Vergleich zeigt, dass Tagesmütter nun günstiger werden.
U.a.!

Die Satzung ist inzwischen in der Gemeindevertretung verabschiedet worden. Heute steht sie im Amtsblatt.
Was die Eltern nun mit ihren Anmerkungen/Forderungen bewirkt haben, kann nun jeder einsehen, wenn er den Entwurf zum Vergleich in die Hand nimmt!!

Wir Ahrensfelder Unabhängige plädieren für ein Begrüßungsgeld für Neugeborene ab 2017 in unserer Gemeinde!

Was fordern wir BVB Freie Wähler im Landtag? Hier der Antrag unserer Mitglieder des Landtages! 





Samstag, 12. November 2016

Bericht vom Hauptausschuss (7.11.20016)

Als Zuhörer anwesend waren nur Mitglieder der Wählergruppe der Ahrensfelder Unabhängigen.

Der Vorsitzende berichtete u.a. über die Aktivität der Unabhängigen in Sachen B158n in Richtung Landesregierung (nachzulesen im Blog Mehrow21).

Ich machte auf das gegenwärtige Problem Schülertransport aufmerksam. Der Schulbus hat seit einer Woche Verspätungen bis zu 50 Minuten. Die Bürgermeister hätte davon Kenntnis, verweist aber auf den Landkreis als Zuständigen. Ursache sei die Straßenbautätigkeit.

Herr Seiler kritisiert, dass zur Delegation in Sachen Schulentwicklung beim Landkreis kein Vertreter der Unabhängigen gehörte. Mit den Vorschlägen der Unabhängigen zur Schulentwicklung wäre Kompetenz für die Diskussion mit dem Landkreis vorhanden gewesen. Der Bürgermeister lehnte erneut die Zusammenarbeit mit den Unabhängigen ab; sprach den Unabhängigen jegliche Schulkompetenz ab. Das konnte ich nicht im Raum stehen lassen und ich habe begründet auf sein bekanntes Versagen in Sachen Schulentwicklung hingewiesen ( nachzulesen im Blog Mehrow21).

Herr Moreike verwies darauf, dass es in Altlandsberg, bei weniger Einwohnern als Ahrensfelde, zwei Seniorenresidenzen gibt. Er kritisierte das Fehlen solcher Einrichtung in Ahrensfelde und wollte wissen, ob im Zuge der städtebaulichen Entwicklung so eine Einrichtung vorgesehen ist. Der Bürgermeister erwiderte, dass bislang dafür kaum Bedarf gesehen wurde, man aber jetzt mit Investoren darüber im Gespräch sei. Der GV ist davon wieder mal nichts bekannt!

Kritik an der neuen Kita-Satzung durch Herrn Seiler, begegnete der Bürgermeister mit der Zusage, nach angemessener Zeit, diese zu überprüfen. Herrn Seiler warf er unsachlich vor, sich mit seiner Kritik profilieren zu wollen.
In einem Blogbeitrag gehen wir Unabhängigen später nochmals auf die Gebührensatzung intensiver ein!

Zum Tagesordnungspunkt Entwicklung der Gemeinde im Wohnungsbau, insbesondere sozialer Mietwohnungsbau, gab es sehr unterschiedliche Auffassungen. Ablehnend äußerten sich die Vertreter der CDU (Gehrke, Behrendt) mit kaum nachzuvollziehenden Argumenten, wie z.B., die gegenwärtige Sozialstruktur der Gemeinde würde in eine Schieflage geraten; die Gemeinde könnte sozialen Wohnungsbau auch mit Fördermitteln des Landes und ohne eigene Wohnungsbaugesellschaft nicht stemmen. Man könnte Einzellösungen von kleinen Wohneinheiten mit privaten Investoren aushandeln! Es ständen ja 75 kommunale Wohneinheiten auch zur Verfügung. Zum Zustand dieser wurde nichts gesagt!
Unter Vorbehalten sprachen sich die Vertreter von Linken, FWG und SPD für sozialen Wohnungsbau, ohne zu überzeugen! Zu einer Handlungsempfehlung für die Verwaltung kam es nicht, so dass dass Thema im Zuge der städtebaulichen Entwicklung wieder unberücksichtigt bleibt.

Zum Thema Schulentwicklung gab es den Bericht der Delegation, die beim Landkreis in Sachen weiterführende Schule vorgesprochen hat. Wie zu erwarten brachte der Besuch keinen Erfolg! Ahrensfelde bekommt keine weiterführende Schule! Die Verantwortung dafür trägt der Bürgermeister mit seiner bisherigen konzeptionslosen und inkompetenten Schulpolitik! Wir berichteten darüber im Blog! Das Thema Grundschule wurde überhaupt nicht angesprochen, obwohl gerade hier aus pädagogischer Sicht mittelfristig dringend Bedarf an einem zweiten Schulstandort im Ortsteil Ahrensfelde besteht!

Nach dem neuen Landesentwicklungsplan sind und bleiben die Ortsteile Ahrensfelde, Eiche und Teile Lindenbergs Schwerpunkte der städtebaulichen Entwicklung.

Die Fördermittel aus der Mittelbereichsplanung für 2017 sind vom Land für die Projekte Radweg Blumberg – Bernau und den IGA- Lenne-Park genehmigt.
Das Angebot für weitere Projekte ist von der Verwaltung nicht aufgegriffen worden. Man hat sich Panketal angeschlossen. Panketal hat einen Antrag auf einen Radweg Ahrensfelde – Schwanebeck gestellt.
Meinen Einwand, dass der Radweg Mehrow – Ahrensfelde seit den neunziger Jahren auf der Agende aller Parteien steht, fand beim Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern (auch dem Ortsvorsteher Mehrow) kein Gehör. Wir sollten uns in der Gemeinde nicht übernehmen und daran denken, dass mit den Radwegen die Übernahme der Baulast verbunden ist, war die Argumentation des Bürgermeisters.


Freitag, 11. November 2016

Aufruhr in Wandlitz

Bürger protestieren in Wandlitz mit einem offenen Brief gegen eine von einem Anlieger am Seeufer geplante Bebauung im Außenbereich - hier Landschaftsschutzgebiet!

Mein Kommentar dazu als Leserpost:



Donnerstag, 10. November 2016

Gehrke, Schaaf und Wenzel und ihr "Fach- und Transparenzverständnis"

Weil ein direkter Anlieger Zweifel an der Aussage von Frau Wenzel in der bejahenden Stellungnahme zum Bauantrag (Nutzung des Areals für die Schweinehaltung) des Schweinehalters Rahlf hegt, dass die Schweinehaltung des Herrn Rahlf am Krummenseer Weg inmitten Mehrows, "aus fachlicher Sicht" im Außenbereich Mehrows erfolgt und nach der Begründung für die "fachliche Sicht der Frau Wenzel" fragt, bekommt er vom Bürgermeister obige "kompetente, bürgerfreundliche Antwort"!

Jeder Leser darf sich jetzt sein eigenes Urteil bilden!

Dienstag, 8. November 2016

Weitere Klatsche für Gehrke, Schaaf und Wenzel

Jetzt melden sich auch die anerkannten Naturschutzverbände und geißeln die Machenschaften der Ahrensfelder Bauverwaltung und des politisch verantwortlichen Bürgermeisters um das Baugebiet Lindenberg Süd!

Hier das Schreiben an das Planungsbüro/Verwaltung als Antwort auf die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes:


Stellungnahme der o.g. Naturschutzverbände zum
Bebauungsplan „Lindenberg-Süd“ in Ahrensfelde/OT Lindenberg

"die Verbände bedanken sich für die Beteiligung an o.g. Planvorhaben.
Die Planung beinhaltet die Entwicklung einer 7,1ha grossen Fläche zur Wohnbaufläche auf einer Konversationsfläche der ehemaligen Schweinemastanlage.

Entgegen der Auffassung der Gemeinde und des Planungsbüros gehen die Naturschutzverbände nicht von einer Innenentwicklung sondern von einer Inanspruchnahme eines Außenbereiches im Innenbereich aus.
Die Bauleitplanung ist demnach nach §35 BauGB zu erstellen und die bau- und anlagebedingten Eingriffe sind zu bilanzieren.
Die Planung stimmt nicht vollständig mit den Aussagen des FNP überein, der für Teilbereiche Grün- und Ackerland ausgewiesen hat.

Die Entscheidung auf Kompensationsmassnahmen völlig zu verzichten, wird von den Verbänden nicht mitgetragen (s. Pkt. 2.3/Flächenbilanzierung/Umweltbeitrag).
Im Plangebiet befinden sich 2 geschützte Biotope (Teiche) deren Erhalt und weitere Entwicklung gesondert gefordert wird.
In den textlichen Festsetzungen sind Massnahmen zum Schutz/Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (M1 – M3) aufgeführt. Ob diese Massnahmen genügen, um den Eingriff ausreichend auszugleichen, kann nur in einer Eingriffs/Ausgleichsbilanz im Zuge der Eingriffsregelung geprüft werden.
Ebenso sollte für die 28 Baumfällungen der konkrete Ersatz benannt werden.

FAZIT:
Grundsätzliche Bedenken gegenüber der baulichen Nachnutzung dieser Fläche bestehen nicht. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Bauleitplanung nach § 35 BauGB zu entwickeln ist und es einer qualifizierten Eingriffs-/Ausgleichsplanung im Rahmen der Eingriffsregelung bedarf.
Die Verbände bitten um weitere Beteiligung am laufenden Verfahren." 

Es wird wahrlich Zeit, dass genannte Personen, recht bald das "Gemeindeboot" verlassen! 

Freitag, 4. November 2016

Der neue Mehrower Spielplatz - ein Hingucker







Nachdem die alten Geräte "ihr Leben ausgehaucht hatten", musste neues Leben her. So hat es die Gemeindevertretung beschlossen. 
Gratulation den Mehrowern, die bei der Auswahl - Farbgestaltung der Spielgeräte und Planung der Anlage mitgewirkt haben. 
Auch wenn der Aufbau länger als geplant dauerte, das "Ding" ist gelungen und wird ein buntes Treiben auf dem Spielplatz ermöglichen. 
Die Beschlagnahme des Spielplatzes durch Mehrower und auswärtiger Kinder hat ja schon stattgefunden!
Wollen wir hoffen, dass es bei den geplanten 120,000€ für den Spielplatz und die Einzäunung geblieben ist!
Unser aller Aufgabe sollte es nun sein, diesen schönen neuen Spielplatz vor Zerstörungen zu bewahren! 
Eine Idee zum Spielplatzschild: Sicher bezahlbar aus dem 3100€ Ortsvorsteherfonds.

 

Dienstag, 1. November 2016

Rüffel für Gehrke, Schaaf und Wenzel

Der Landkreis maßregelt die Verwaltung in Sachen Bauvorhaben Lindenberg Süd auf einer ehemaligen Schweinemastanlage hinsichtlich des gewählten beschleunigten Bebauungsplanverfahrens.

Die auch von uns Unabhängigen heftig kritisierte und den Investor begünstigende beschleunigte Aufstellung des Bebauungsplanes ohne Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB und Ersatzmaßnahmen, entspreche nicht den gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren, so der Landkreis!

Der Landkreis fordert zurecht, dieAufstellung des Bebauungsplanes im regulären Verfahren nach §§ 2 ff. BauGB zu realisieren!

Hier die Antwort des Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamtes des Landkreises auf unsere Anfrage zum Bauvorhaben Lindenberg Süd:

hiermit antworte ich auf Ihre Anfrage, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 BauGB durch die Gemeinde Ahrensfelde, welche Sie am 13.10.2016 an den Landkreis Barnim gerichtet hatten.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt stets eine Beteiligung solcher Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche möglicherweise durch die Bauleitplanung berührt werden könnten. Eine Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB erfolgt auch im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, vgl. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Lindenberg Süd“ wurde der Landkreis Barnim im Rahmen der Trägerbeteiligung bereits zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
In diesem Zusammenhang ist das Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt des Landkreises Barnim in seiner Stellungnahme vom 26.10.2016 zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB nicht vorliegen. Demzufolge sollte die Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens im regulären Verfahren nach §§ 2 ff. BauGB erfolgen. Dies hat zur Konsequenz, dass grundsätzlich auch eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen ist.
Des Weiteren wurde auch die dem Landkreis angehörende Untere Bodenschutzbehörde um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Untere Bodenschutzbehörde äußerte hierbei den Hinweis, dass das Vorhabengebiet im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten nach § 29 BbgAbfBodG geführt wird. Aus diesem Grunde besteht aufseiten der Gemeinde Ahrensfelde die Verpflichtung, umgehend und unaufgefordert das Bodenschutzamt zu informieren, für den Fall, dass sich umweltrelevante, organoleptische Auffälligkeiten hinsichtlich vorhandener Schadstoffe im Boden oder im Grundwasser zeigen sollten.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB selbst eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abzugeben. Der Zeitpunkt für die Durchführung dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch die Gemeinde zu gegebenem Zeitpunkt im Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde bekannt gegeben.
Wir bitten um Verständnis, dass der Landkreis aufgrund der in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG normierten Planungshoheit der Gemeinden zu Äußerungen zu den Bauleitplänen außerhalb der Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB nicht berechtigt ist, es sei denn, die Gemeinde selbst ersucht darum.

Wir Ahrensfelder Unabhängige begrüßen die Reaktion des Landkreises auf den Gesetzesverstoß der Ahrensfelder Bauverwaltung in Sachen Aufstellung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd!

Wir haben in den politischen Gremien der Gemeinde mehrmals das Vorgehen der Bauverwaltung kritisiert. Unsere Einwände gegen die Anwendung des beschleunigten Verfahrens fanden jedoch unter dem Einfluss des Bürgermeisters und der Bauverwaltung kein Gehör.

Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor entgegen zu kommen und großzügig gegen das Gemeinwohl auf die Umweltverträglichkeitsprüfung der im Katasteramt als altlastverdächtige  und Altlasten geführte Fläche zu verzichten!

Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor in Sachen Ausgleichsmaßnahmen entgegen zu kommen. Und so wurde mit dem beschleunigten Verfahren großzügig gegen das Gemeinwohl auf Ersatzmaßnahmen in beträchtlicher Höhe verzichtet.
Hier ist jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gefragt. Kenntnis davon hat sie!

Transparenz in kommunalen Angelegenheiten war das Wahlversprechen der Unabhängigen. 
Mit dem Aufzeigen der Machenschaften im konkreten Fall Lindenberg Süd unter politischer Verantwortung des Bürgermeisters halten wir uns daran.

Wir wiederholen: Es wird Zeit für personelle Veränderungen! 

Demnächt setzen wir uns mit der Bildungspolitik (Kita, Schule) in der Gemeinde auseinander!