Mehrow 21 e.V. setzt sich für eine nachhaltige Dorfentwicklung, mehr Basisdemokratie und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen ein.
Montag, 31. Oktober 2016
Sonntag, 30. Oktober 2016
1238 Beiträge und 165.148 Aufrufe des Blogs
Das kann sich sehen lassen!
Wir sorgen für Transparenz in kommunalen Angelegenheiten. Wir sorgen für Hintergrundwissen. Wir berichten über Machenschaften in Verwaltung und kommunaler Politik.
Wir tagen monatlich beim " Inder". Demnächst wieder am 8.11., 18.30 Uhr. Interessierte sind herzlich willkommen! Ahrensfelder, stärkt unsere Reihen!
Nicht Ruhe, nicht Unterwürfigkeit gegenüber der Obrigkeit ist die erste Bürgerpflicht,
sondern Kritik und ständige demokratische Wachsamkeit.
(Otto Brenner, 1968).
Wir sorgen für Transparenz in kommunalen Angelegenheiten. Wir sorgen für Hintergrundwissen. Wir berichten über Machenschaften in Verwaltung und kommunaler Politik.
Wir tagen monatlich beim " Inder". Demnächst wieder am 8.11., 18.30 Uhr. Interessierte sind herzlich willkommen! Ahrensfelder, stärkt unsere Reihen!
Nicht Ruhe, nicht Unterwürfigkeit gegenüber der Obrigkeit ist die erste Bürgerpflicht,
sondern Kritik und ständige demokratische Wachsamkeit.
(Otto Brenner, 1968).
Samstag, 29. Oktober 2016
Radweg Mehrow/Ahrensfelde - Landesregierung antwortet
Antwortder
Landesregierung auf
die Kleine Anfrage 2141
des
Abgeordneten Péter Vida
BVB/FREIE
WÄHLER Gruppe
Landtagsdrucksache
6/5159
Radweg
an der Landstraße 228 zwischen Mehrow und Ahrensfelde
Namens
der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und
Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung
des Fragestellers
Die
Landesstraße 228 zwischen Mehrow und Ahrensfelde gilt wegen des
zunehmend starken Verkehrsaufkom-mens als anerkannt gefährlich. Sie
wird u.a. stark von Schulkindern genutzt. Seit den 90er Jahren wurde
deshalb die Schaffung eines Radweges thematisiert und das
entsprechende Projekt ständig rang- und zeitverschoben in
In-vestitionslisten (Bedarfslisten) des Landes aufgenommen. Ende 2000
war die Planungsreife des Projekts erreicht. Eine Umsetzung wurde vom
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg in Eberswalde für 2015
denkbar gehalten. Passiert ist nichts.
Vorbemerkung
der Landesregierung
Im
Land Brandenburg gibt es keine Landesstraße 228. Es wird davon
ausgegangen, dass die Landesstraße 339 gemeint ist. Diese weist im
Landesdurchschnitt ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen von
2.733 Kfz/24 h (letzte offizielle Straßenverkehrszählung 2010) auf.
Frage
1:
Was
ist die Ursache für die beträchtliche zeitliche Verzögerung und
die auch wiederholten Rückstufungen des Projekts?
zu
Frage 1:
Die
Haushaltsmittel für die Planung von Radwegen werden nach Kriterien
wie insbesondere das Verkehrsaufkommen priorisiert. Da nach dieser
Priorisierung anderen Projekten Vorrang eingeräumt wurde, wurde die
Planung für den Radweg ausgesetzt und konnte bis heute nicht wieder
aufgenommen werden.
Frage
2:
An
welcher Stelle steht das Projekt in der laufenden Investitionsplanung
(Bedarfsliste) des Landes Brandenburg?
Frage
3:
Welche
zeitlichen Vorstellungen gibt es zur baulichen Umsetzung des
Projektes gegenwärtig?
zu
Fragen 2 und 3:
Derzeit
erfolgt eine Überarbeitung der Bedarfsermittlung. Eine
Prioritätensetzung erfolgt u. a. auf der Grundlage der vorhandenen
Kfz-Belastung sowie z. B. unter dem Aspekt der Sicherung von
Schulwegen.
Die
Bedarfsermittlung ist noch nicht abgeschlossen, deshalb kann zur
Einordnung des Radwegs an der L 339 und einer möglichen Umsetzung
derzeit keine Aussage getroffen werden.
Unser Landtagsabgeordneter Peter Vida fragt nach:
Es muss erst jemand verunfallen!
Soweit darf es nicht kommen! Wir Ahrensfelder Unabhängige bleiben am Radwegebau dran!
Unser Landtagsabgeordneter Peter Vida fragt nach:
Bernau,
den 24.10.2016
Nachfrage
zur Kleinen Anfrage 2141: Radweg an der Landstraße 339 zwischen
Mehrow und Ahrensfelde
Vorweg
möchte ich bestätigen, dass wie in Ihrer Antwort richtig
dargestellt es sich um die Landesstraße 339 anstatt 228 handelt.
Nach
Prüfung der Antwort der Landesregierung (6/5159) ergeben sich
folgende Nachfragen:
Die
genannte Anzahl von 2.733 Kfz/24 h mit Stand 2010 ist eine Zahl, die
so ohne Erläuterung und Hintergrundwissen gar nicht bewertet
werden kann.
Ich
frage die Landesregierung:
Péter
Vida, MdL
- Inwiefern werden nach der Feststellung des Gesamtverkehrsaufkommens die Randbedingungen (Fahrbahnbreite, Fahrbahnzustand besonders an den Kanten, Kurven, eingeschränkte Übersichtlichkeit wegen Hügeln oder in die Fahrbahn hineinragenden Bäumen, Bauwerken u. ä., Ausleuchtung durch Straßenlampen) bei der Bewertung berücksichtigt?
- Wie teilt sich dieses festgestellte Gesamtverkehrsaufkommen richtungsweise nach Ahrensfelde bzw. Mehrow dar?
- Zu welchen Zeiten und Tagen und an wie viel Tagen wurde diese Erfassung des Gesamtverkehrs vorgenommen?
- Wurden dabei auch Radfahrer erfasst und wenn ja auch richtungsweise?
- Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Erfassung des Verkehrsaufkommens im Jahre 2010 für eine heutige Bewertung zur Priorisierung der Erforderlichkeit des Radweges noch ausreichend ist?
Es muss erst jemand verunfallen!
Soweit darf es nicht kommen! Wir Ahrensfelder Unabhängige bleiben am Radwegebau dran!
Donnerstag, 27. Oktober 2016
B158n - Landesregierung antwortet
Der Gemeinde - Dauerbrenner lässt weiter auf sich warten!
Wir Unabhängigen finden uns mit diesem Zustand im Interesse der Bürger nicht ab und werden uns an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages wenden!
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2140
Wir Unabhängigen finden uns mit diesem Zustand im Interesse der Bürger nicht ab und werden uns an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages wenden!
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2140
des
Abgeordneten Péter Vida
BVB/FREIE
WÄHLER Gruppe
Landtagsdrucksache
6/5158
Planfeststellungsverfahren/Anhörungsverfahren
B 158n Ahrensfelde
Namens
der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und
Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung
des Fragestellers
Die
Einwendungsfrist zum Planfeststellungsverfahren/Anhörungsverfahren B
158n (Umfahrung Ahrensfelde) mit ca. 1.000 Einwendungen ist am
08.11.2011 abgelaufen. Seitdem herrscht bei den Einwendern und
betroffenen Kom-munen Unklarheit über den Fortgang des Verfahrens,
da es bisher keine konkreten Rückäußerungen des zuständi-gen
Landesbetriebes Straßenwesen gibt.
Frage
1:
Was
sind die Ursachen für die beträchtliche zeitliche Verzögerung des
Verfahrensabschlusses bzw. Stillschweigen in dem ganzen Projekt?
Frage
2:
Wie
ist der Stand des Verfahrens?
zu
Fragen 1 und 2:
Am
02.09.2011 wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Basis
der diesem Verfahren zugrunde liegenden Planung war der
Gesehenvermerk des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) vom 18.08.2009, der u.a. einen teilweise
überdeckten Trog zur Reduzierung der Lärmimmissionen und optimalen
Einpassung der Verkehrsanlage in die städtebaulichen Gegebenheiten
entlang der Klandorfer Straße beinhaltete.
Mit
Prüfungsmitteilung vom 01.08.2011 wurde das Vorhaben parallel durch
den Bundesrechnungshof (BRH) einer Prüfung unterzogen. Infolge von
Hinweisen durch den Bundesrechnungshof mussten verschiedene
technische und finanzielle Sachverhalte erneut überprüft werden. Im
Ergebnis einer anschließenden Projektbegutachtung hat der
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestages die
bereits bestätigte Vorzugsvariante mit gedeckeltem Trog als zu teuer
in Frage gestellt und sich für eine ebenerdige Linienführung, für
die ein Einsparpotential von 9 Mio. EUR gesehen wird, ausgesprochen.
Da sich das Bundesverkehrsministerium zwischenzeitlich dieser
Auffassung angeschlossen hat, fehlt bis zur Klärung dieser offenen
Sachverhalte die rechtliche Grundlage zur Weiterführung des
Planfeststellungsverfahrens, das daraufhin Anfang 2013 ausgesetzt
wurde.
Frage
3:
Welche
zeitlichen Vorstellungen/Planungen gibt es zum Abschluss des
Verfahrens?
zu
Frage 3:
In
der Zwischenzeit hat es vielfältige Abstimmungen und Stellungnahmen
der Auftragsverwaltungen mit dem Bund mit dem Ziel der Beibehaltung
der bisherigen Lösung gegeben, da dies nach Überzeugung der
Auftragsverwaltungen die städtebaulich verträglichste Variante ist
und bis zu 10 m hohe Lärmschutzwände eine unverhältnismäßige
Zerschneidungswirkung an der Grenze zum Land Berlin erzeugen würden.
Trotz aller Bemühungen konnte in dieser Frage bislang kein Konsens
gefunden werden.
Samstag, 15. Oktober 2016
Bürgermeister und Fachbereichsleiterin Schaaf machen sich lächerlich, sind fehl am Platze
Ich war da mal ne Woche weg:
Jetzt die Antwort des Bürgermeisters auf meine einfache Anfrage auf Initiative von Anwohnern des Krummenseer Weges, die die "Schweinerei" satt haben:
Weshalb in der Stellungnahme der Ahrensfelder Bauverwaltung zum Bauantrag des Herrn Rahlf bezüglich der Schweinehaltung am Krummenseer Weg diese Fläche durch Frau Wenzel merkwürdigerweise dem Außenbereich Mehrows zugeordnet wurde?
Wer ein derartiges Schreiben einem Bürger zumutet, der ist unsicher, der hat etwas zu verbergen, der ist nicht ehrlich und der ist letztendlich in dieser verantwortungsvollen Funktion fehl am Platze!
Wer kann da noch Vertrauen in diese Verwaltungsspitze haben?
Zur Erinnerung: Bürgermeister, Frau Schaaf und Frau Wenzel haben im rechtsgültigen Flächennutzungsplan genau diese Fläche dem Innenbereich (Ausweisung als Baufläche) zugeordnet. Auch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises sieht das nicht anders!
Bürgerreaktion:
Jetzt die Antwort des Bürgermeisters auf meine einfache Anfrage auf Initiative von Anwohnern des Krummenseer Weges, die die "Schweinerei" satt haben:
Weshalb in der Stellungnahme der Ahrensfelder Bauverwaltung zum Bauantrag des Herrn Rahlf bezüglich der Schweinehaltung am Krummenseer Weg diese Fläche durch Frau Wenzel merkwürdigerweise dem Außenbereich Mehrows zugeordnet wurde?
Wer ein derartiges Schreiben einem Bürger zumutet, der ist unsicher, der hat etwas zu verbergen, der ist nicht ehrlich und der ist letztendlich in dieser verantwortungsvollen Funktion fehl am Platze!
Wer kann da noch Vertrauen in diese Verwaltungsspitze haben?
Zur Erinnerung: Bürgermeister, Frau Schaaf und Frau Wenzel haben im rechtsgültigen Flächennutzungsplan genau diese Fläche dem Innenbereich (Ausweisung als Baufläche) zugeordnet. Auch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises sieht das nicht anders!
Bürgerreaktion:
"Was
da läuft, könnte auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Es
ist offensichtlich, dass die Verwaltung das Grundstück wider
besseren Wissens im Genehmigungsverfahren dem Außenbereich
zugeordnet hat - die Immobilie liegt mitten im Ort und die Beratungen
zum FNP sind erst wenige Jahre her. Es ist nicht der erste Fall, wo
Bauvorhaben so durchgedrückt werden.
Es
ist ebenso offensichtlich, dass die Verwaltung mit der bewussten und
entscheidenden Falschangabe - Außenbereich statt Innenbereich - die
Interessen eines einzigen Bauherren und Schweinezüchters zum
Nachteil aller anderen Interessen (Anwohner, Umwelt) damit
vorsätzlich begünstigt.
Und
es ist offensichtlich, dass das jetzt vertuscht werden soll, indem
sogar von Bürgermeister und Verwaltungschef Gehrke persönlich
berechtigte Auskunftsansprüche abgebügelt werden und das mit
absurden "Argumenten".
Für
wie blöd hält der Bürgermeister Gehrke die Bürger eigentlich?
Klar ist es richtig, dass die Kreisverwaltung an das Einvernehmen der
Gemeinde nicht gebunden ist, aber meist hält sich der Kreis daran.
Aber das spielt doch hier gar keine Rolle!
Vielmehr
ist der umgekehrte und hier vorliegende Fall entscheidend! Wenn
nämlich die Gemeinde kein Einvernehmen erteilt hätte, würde
in der Regel auch die Kreisverwaltung keine Zustimmung erteilen! Und
die Ablehnung eines solchen Vorhabens im INNENBEREICH sollte bei
dieser von Rahlf beabsichtigten Nutzungsform für jede anständige
Verwaltung zwingend sein.
Eine
Strafanzeige, die auch an die Presse gegeben wird, wäre meines
Erachtens in diesem Fall eine konsequente Reaktion.
Es
ist einfach eine einzige Sauerei, was sich dieser Klüngel hier seit
so vielen Jahren und in so vielen Fällen erlaubt."
Jetzt scheint mehreren Mehrowern der Kragen zu platzen
Der
nach wie vor bestialisch - ätzende Gestank, der vom
Schweinehaltungsareal Krummenseer Weg ausgeht, scheint nun auch mehrere Anwohner des Krummenseer Weges und darüber hinaus zu stinken!
Hinzu kommt, dass durch die unhygienische Freilandfütterung der Schweine zunehmend Ungeziefer, Ratten, Krähen und Wildtiere (Fuchs, Waschbär, Wildschweine) als Krankheitsüberträger angelockt werden.
Darüber hinaus bemängeln diese Mehrower zurecht, dass die unzumutbare Schweinehaltung inmitten Mehrows die Attraktivität des Ortsteils wesentlich mindert.
Ein untragbarer Zustand, der die Mehrower veranlasst hat, sich an die Genehmigungsbehörde zu wenden!
Kommentar zum MOZ-Beitrag: Wandlitz "Neue Häuser im Landschaftsschutzgebiet"
Dr. Wolfgang Unger
Landschaftsschutz und Landschaftspflege nur Worthülsen
Ein weitererKommentar:
Kerstin Berbig
Landschaftsschutz und Landschaftspflege nur Worthülsen
Hier haben wir wieder ein Beispiel dafür, was
kommunale Selbstverwaltung anrichten kann! Das Gemeinwohl soll den
Interessen Einzelner geopfert werden, weil eine "qualifizierte Mehrheit"
der Gemeindevertretung, aus welchen biederen Gründen auch immer,
Landschaftsschutz und Landschaftspflege offensichtlich nur als
Worthülsen gebraucht!
Was sollen da die vom Landkreis aufwendig betriebenen Workshops in den Kommunen?
Alles nur formal, der Bürgertäuschung wegen?
Hier der Beitrag:
http://www.moz.de/lokalredaktionen/barnim/bernau/artikel3/dg/0/1/1522377/Alles nur formal, der Bürgertäuschung wegen?
Hier der Beitrag:
Ein weitererKommentar:
Kerstin Berbig
Wald- und Seengemeinde???
Als Gemeindevertreterin muss ich Dr Unger Recht geben. Diese Entscheidung der Gemeindevertretung dient eben nicht dem Gemeinwohl und wurde daher auch von mir abgelehnt. Aus meiner Sicht sollten sich die Gemeindeverwaltung und auch die Gemeindevertreter darauf besinnen was unseren Ort ausmacht, nämlich die Waldgebiete und die Seen. Das sollte durch uns geschützt werden und nicht durch uns zur Abholzung freigegeben werden. Denn oft genug wurde mit einer „ geringen“ Abholzung begonnen und dann „oh Schreck“ waren plötzlich die anderen Bäume auch weg. Wir haben uns als Gemeinde eine Baumschutzsatzung gegeben um unseren Bestand zu schützen, wir sollten dabei an alle Waldflächen denken. Es ist auch nicht richtig den schwarzen Peter an den Landkreis zu schieben, die könnten ja ablehnen. Wir als Gemeinde sind in der Pflicht, auch für die Zukunft unserer Kinder, dafür zu sorgen dass unsere Wälder erhalten bleiben. Ich wurde heute von Einwohnern gefragt warum wir diese Entscheidung getroffen haben. Ich kann diese Frage nicht beantworten, weil auch ich nicht nachvollziehen kann warum der Großteil der Gemeindevertreter so entschieden hat.Donnerstag, 13. Oktober 2016
Patrick Seiler - Ahrensfelde aus unserer Wählergruppe der Unabhängigen wendet sich zum GV-Tagesordnungspunkt Verabschiedung der Kita-Gebührensatzung an die Gemeindevertretung und den Vorsitzenden mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:
Gemeindevertretung Ahrensfelde
z. Hd. Vorsitzender Maik Berendt
Lindenberger Straße 1
16356 Ahrensfelde
Ahrensfelde, 12.10.2016
27. Gemeindevertretersitzung, 17.10.2016 – Einwohnerfragestunde
Sehr geehrter Herr Berendt,
in Bezug auf die oben genannte Sitzung bitte ich Sie, da ich persönlich nicht anwesend sein kann, um öffentliches Vortragen, Stellungnahme bzw. Beantwortung der nachfolgenden Anregungen bzw. Fragen an alle Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung innerhalb des Tagesordnungspunktes „06 Einwohnerfragestunde“:
Thema: KitaGebS
1) Im „Niederschriftauszug – Sitzung des Ausschusses für Finanzen der Gemeinde Ahrensfelde am 29.09.2016“ ist Folgendes erwähnt: „[…] Der Mittelwert des durchschnittlichen Einkommens wurde auf 4.855,00 € erhöht. Die zweite Änderung erfolgte in Erweiterung der Einkommensgruppen im oberen Bereich, um weitere drei Gruppen, so dass die Höchstgebühren erst bei einem monatlichen Familieneinkommen in Höhe von 8.730,00 € brutto erreicht werden. […].
Frage:
Welches genaue Durchschnittseinkommen existiert im Jahr 2015 im Gemeindegebiet und warum (Bitte um konkrete Werte und Aspekte!) lässt man „Normalverdienern“ nahezu die gesamte finanzielle Last der Kita-Gebühren tragen und geht mit der oberen Einkommensgrenze nicht noch weiter nach oben?
2) Das Land Brandenburg schafft ab 2018 schrittweise die Kita-Gebühren ab. Dies ist ein richtiger und längst überfälliger Schritt.
Frage: Warum geht die ehemals kinder- und familienfreundliche Gemeinde Ahrensfelde hier einen vollkommen umgekehrten Weg und bereichert sich kurz vor Abschaffung derart am Haushaltseinkommen der hier lebenden Familien?
3) Wenn schon durchschnittlich verdienende Familien ab dem Jahr 2017 rigoros belastet werden sollen, welche Ideen bzw. Möglichkeiten sieht die Gemeindevertretung und -verwaltung, ab dem Jahr 2017 vermögende Einwohnerinnen und Einwohner (denkbar ist monatliches Bruttoeinkommen ab 75.000 € pro Person) am Füllen des kommunalen Haushaltes zu beteiligen und so einen sozialen Ausgleich zu generieren?
4) Ausdrücklich an alle Abgeordneten: Die Vorbereitung der meisten Abgeordneten ist in der Sitzung des Sozialausschusses rückblickend mit „ungenügend“ zu bewerten (keine Kenntnisse des Satzungsinhaltes, keine multiperspektivische Argumentation; unreflektiertes, (abhängiges?) Folgen des Bürgermeisters).
Frage: Warum bereiten sich einige von Ihnen inhaltlich nur unzureichend auf Sitzungen vor und sind Sie bereit diesen misslichen Zustand durch vorbildliche Vor- und Nachbereitung zeitnah zu beenden?
Vielen Dank und freundliche Grüße
gez. Patrick Seiler
Außerdem weist Herr Seiler den Vorsitzenden der GV auf Folgendes hin:
Sehr geehrter Herr Berendt,
wie Sie wissen, begünstigt die am 17. 10.2016 zu beschließende "KiaGebS" Beamte gegenüber allen anderen beruflichen Statusgruppen überdurchschnittlich stark. Sollten Sie diesen Status inne haben, so fordere ich Sie hiermit ausdrücklich auf, sich bei der im Betreff genannten Abstimmung für "befangen" zu erklären oder sich zu enthalten, da Sie Kinder in Betreung haben und von dieser neuen Satzung finanziell profitieren würden. Vielleicht geben Sie diesen Hinweis ebenfalls allen anderen Gemeindevertretern mit "Beamtenstatus" (auch zeitlich befristet) zur Entscheidungsfindung weiter.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Patrick Seiler
Hier die Antwort des Herrn Berendt:
Sehr geehrter Herr Seiler,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider kann ich Ihrer Bitte nicht entsprechen, da die zugrunde liegenden Regelungswerke ein solches Verfahren nicht vorsehen.
Üblicherweise werden schriftliche Anfragen an die Verwaltung, von dort schriftlich beantwortet.
Freundliche Grüße
Maik Berendt
Ganz offensichtlich will sich der Bürgermeister vor der öffentlichen Beantwortung der Fragen drücken. Wie auch wieder die letzte Sozialausschusssitzung gezeigt hat, ist der Entwurf selbst in den Reihen der Gemeindevertretung umstritten. Andere Kommunen sehen da kein Problem mit dem"Regelwerk". Die Geschäftsordnung ist gegenwärtig im Internet nicht einsehbar.
Ich rate Herrn Seiler das Handeln des Vorsitzenden von der Kommunalaufsicht bewerten zu lassen!
Wir Unabhängigen sehen im Handeln des Vorsitzenden Berendt und des Bürgermeisters (beide CDU) einen weiteren Versuch die demokratische Kultur unserer Gemeinde zu untergraben.
Wir Unabhängigen sehen im Handeln des Vorsitzenden Berendt und des Bürgermeisters (beide CDU) einen weiteren Versuch die demokratische Kultur unserer Gemeinde zu untergraben.
Sonntag, 9. Oktober 2016
Lindenberg Süd - Gemeindevertretung - Handlanger der Bauverwaltung?
Die
3ha große Fläche im Außenbereich war Standort einer
Schweinemastanlage. Im 2014 verabschiedeten FNP wurde sie als
Wohnfläche ausgewiesen. Mit der Erarbeitung des FNP wurde das Planungsbüro
a.r.s aus Bernau, Geschäftsführerin Frau Haß, durch die
Bauverwaltung Ahrensfelde beauftragt. Textlich im FNP wurde
festgehalten, dass das im Außenbereich liegende Bauvorhaben über einen
Bebauungsplan nach §13a BauGB der Innenentwicklung zu realisieren
ist.
Damit war klar, die Bauverwaltung verzichtet mit diesem
Verfahren sowohl auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung als auch
auf Ersatzmaßnahmen/Ersatzzahlungen für die Inanspruchnahme der Schutzgüter Boden
und Natur.
Inwiefern
die GV damals die Tragweite der Entscheidung für dieses Verfahren
erkannt hat, ist fraglich!
Ein
Lindenberger Investor hat diese Fläche von der BVVG (Treuhand)
sowie weitere angrenzende Flächen (Ackerland und Grünland) erworben
und sein Interesse zur Bebauung von 6,7ha bei der Bauverwaltung
Ahrensfelde bekundet.
Dem
wurde entsprochen und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach §13a
BauGB beschlossen.
Auch
hier ist fraglich, ob sich die GV der Erweiterung der im FNP
ausgewiesenen Baufläche von
3 auf
6,7ha ohne Beschluss auf Änderung des FNP bewusst war!
In
der Vorlage der Bauverwaltung für die GV heißt es nämlich:“Die
Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt“,
was ja nicht stimmt!!
Von einem Verzicht auf Ersatzmaßnahmen ist in
der Vorlage ebenfalls nicht die Rede!
Durch weiteren Zukauf erfasst der
Geltungsbereich des BP – Entwurfes jetzt sogar 7,1ha.
Beauftragt mit der Erstellung des
Bebauungsplanes wurde vom Investor offensichtlich auf Empfehlung der
Bauverwaltung das Bernauer Planungsbüro a.r.s.!
Die GV hat inzwischen die Offenlegung
des BP-Entwurfes Lindenberg Süd beschlossen.
Und wen beauftragt der Bürgermeister per Vollmacht mit der städtebaulichen Planung und Mitwirkung beim Bauleitplanungsverfahren? Und wen bevollmächtigt der Bürgermeister im Namen der Gemeinde alle für das Bauleitplanverfahren notwendigen Anfragen und Abstimmungen zu führen?
Genau! Das Planungsbüro a.r.s. aus Bernau, welches vom Investor mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd beauftragt wurde!
Den "objektiven Umgang" mit den Stellungnahmen, auch der Bürger kann man nur erahnen!
Samstag, 8. Oktober 2016
Unser Landtagsabgeordneter Peter Vida in PotsdamTV
Ahrensfelder Unabhängige - es ändert sich in der politischen Landschaft was!
Sehen und hören sie unsere Positionen:
http://www.potsdam.tv/mediathek/27105/Peter_Vida_im_Interview.html
Sehen und hören sie unsere Positionen:
http://www.potsdam.tv/mediathek/27105/Peter_Vida_im_Interview.html
Freitag, 7. Oktober 2016
PRESSEMITTEILUNG BVB / FREIE WÄHLER ZU KREISFUSIONSPLÄNEN DER LANDESREGIERUNG
„Da ist ihnen einer abgegangen“ – BVB / FREIE WÄHLER kritisiert rot-rote Kreisfusionspläne
BVB / FREIE WÄHLER tritt den heute bekannt gewordenen Kreisfusionsplänen von Rot-Rot (http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/10/brandenburg-plaene-fuer-kreisgebietsreform-vorgestellt.html) mit
deutlicher Kritik entgegen. Entgegen den bisherigen Versprechungen,
einen ausgewogenen, auf die Hinweise von Verbänden und Kommunen
gestützten und fachlich begründeten Vorschlag zu unterbreiten, zieht die
Koalition willkürlich Kreisgrenzen neu.
„Das kann ich mir
bildlich gut vorstellen. Über eine Landkarte gebeugt, ziehen die
rot-roten Strategen die Kreisgrenzen neu. Da ist ihnen bestimmt einer
abgegangen – so ganz einfach ohne Rücksicht auf alle Hinweise die eigene
Macht zu zelebrieren“ erklärte BVB/FREIE WÄHLER-Gruppensprecher Péter Vida.
Die Landesregierung
und die sie tragenden Fraktionen entlarven sich damit auch selbst. Über
Monate hinweg wurde beteuert, dass territoriale Vorschläge erst als
Ergebnis des Prozesses erfolgen würden. Nun werden bereits ohne
tiefgründige Erörterung Fakten geschaffen. Und diese widersprechen auch
der von den Planern gesetzten Logik. Denn die neuen Zuschnitte erfüllen
in keiner Weise die strukturellen und demographischen Maßstäbe, die
Rot/Rot selbst gesetzt hat
Faktencheck:
Es hieß, man müsse im
Groben gleichgroße Landkreise schaffen aufgrund von angeblich vom
Innenminister „analysierten“ Skalen- und Synergieeffekten.
1. Bisher hatte der
einwohnermäßig kleinste Landkreis (Prignitz) 63% weniger Einwohner als
der größte (Potsdam-Mittelmark). In Zukunft hat der kleinste Landkreis
(Prignitz-OPR) 60% weniger Einwohner als der größte (Groß-Lausitz).
Ergo: Disproportionalitäten bleiben bestehen.
2. Bisher lag der
Unterschied zwischen dem flächenmäßig kleinsten Landkreis
(Oberspreewald-Lausitz) und dem größten (Uckermark) bei 152%. In Zukunft
vergrößert sich diese Spanne sogar: Oberhavel vs. Groß-Lausitz: 173%
Flächenunterschied.
Mit dem
Großlausitzkreis entsteht auch der flächenmäßig zweitgrößte Landkreis
Deutschlands. Man versprach, nicht dieselben Fehler wie in
Mecklenburg-Vorpommern zu wiederholen – tut es aber trotzdem. Es
entstehen Landkreise mit einer Ausdehnung von bis zu 150 Kilometern. Das
hat mit kommunaler Selbstverwaltung im Sinne des Grundgesetzes nichts
zu tun. Von den viel gepriesenen Sektoralkreisen (alle grenzen an
Berlin) ist offenbar auch keine Rede mehr.
Diese Landkarte zeigt,
dass all die Beteuerungen von Lokal- und Regionalpolitikern von SPD und
Linken nichts wert waren. Sei es Sylvia Lehmann (SPD), die hoch und
heilig versprach, dass Dahme-Spreewald eigenständig bleibt oder
Landrätin Kornelia Wehlan (Linke), die damit warb, in ihrer Partei den
Bestand Teltow-Flämings durchsetzen zu können oder Landrat Bodo Ihkre
(SPD), der stets Vorhalte, Barnim müsse mit der Uckermark fusionieren,
zurückwies. Man erkennt: Am Ende führen auch sie die Vorgaben der
Parteizentralen aus.
Gegen dieses Vorgehen
kann es nur ein Mittel geben: Die von BVB / FREIE WÄHLER mitinitiierte
Volksinitiative zum Stopp dieses Vorhabens. Diese Landkartenwillkür kann
man nur mit Hilfe der VI aufhalten – aber mit Hilfe der VI werden wir
sie aufhalten.
Péter Vida, MdL
BVB / FREIE WÄHLER
0170-4890034
Dienstag, 4. Oktober 2016
Mehrower fragen, wann für die Bodenaufbereitungsanlage des Herrn Rahlf am Ortseingang endlich das Aus kommt
Es geht in Mehrow das Gerücht um, 2017
wäre es soweit. Dann wären die „genehmigten 10 Jahre“ um und
Mehrow wäre eine von Herrn Rahlf zu verantwortende Dreckecke los.
Einen anonymen "Duzfreund" stören die aufklärenden Infos für die Mehrower so, dass er übelst mit Dreck werfen muss:
"Du bist so ..... Bauer Rahlf kämpft im Krankenhaus und und du.... So ein Dreck für Mehrow. Du bist gemeint. Hau endlich ab. Verschwinde nach Berlin zurück."
Hier die Reaktion eines Lesers:
Die übliche gehässige und plumpe Reaktion auf unterstem Niveau.
Woher das Gerücht kommt, ist mir nicht
bekannt. Ich weiß allerdings, dass um dieses im FNP ausgewiesene
Gebiet eine Klage eines anliegenden Eigentümers gegen die Gemeinde
läuft, deren Verhandlung noch aussteht.
Eventuell liefert diese Klage den Stoff
für das Gerücht.
Ich habe im Genehmigungsbescheid des
Landesumweltamtes Brandenburg vom 28.02.2007 nachgesehen und da steht
nichts von einer befristeten Genehmigung.
In der
Genehmigung der Anlage zur Aufbereitung von Boden mit Zwischenlager
steht aber, dass die Gemeinde Ahrensfelde am 16.10.2006 das
gemeindliche Einvernehmen erteilt hat!
Noch heute sitzen Gemeindevertreter in
der GV, die damals dafür die Hand gehoben und Mehrow das eingebrockt
haben; die mit dieser Entscheidung dem Ortsansehen geschadet und der
Ortsentwicklung „Knüppel zwischen die Beine“ geworfen haben. Genau
so, wie es die Ahrensfelder Bauverwaltung und der Bürgermeister mit
der Einvernehmenserklärung zum Rahlfschen Bauantrag Schweinehaltung,
jetzt wieder getan haben!
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des
Landkreises hat im Gegensatz dazu damals die Genehmigung abgelehnt!
Da die Firma Rahlf Straßenreinigung
betreibt, kommt von den Bürgern auch die Frage, was mit dem
Straßenkehricht passiert?
Dazu wird in der Genehmigung
festgehalten: Die Verwendung von Straßenkehricht zur
Gemischherstellung ist nicht zulässig! Straßenkehricht zur
Zwischenlagerung darf nur angenommen werden, wenn dem Landesumweltamt
ein Entsorgungsweg nachgewiesen und dieser vom Amt bestätigt wurde.
Wer dazu mehr wissen will, der wende
sich an das Landesumweltamt Außenstelle Schwedt (Anlagen-und Umweltüberwachung).
Welche Position der Ortsvorsteher Wollermann zu dieser Anlage am Ortseingang hat, ist öffentlich nicht bekannt!
Welche Position der Ortsvorsteher Wollermann zu dieser Anlage am Ortseingang hat, ist öffentlich nicht bekannt!
Wen es interessiert: Hier der Hinweis
auf einen Beitrag der MOZ.
Einen anonymen "Duzfreund" stören die aufklärenden Infos für die Mehrower so, dass er übelst mit Dreck werfen muss:
"Du bist so ..... Bauer Rahlf kämpft im Krankenhaus und und du.... So ein Dreck für Mehrow. Du bist gemeint. Hau endlich ab. Verschwinde nach Berlin zurück."
Hier die Reaktion eines Lesers:
Die übliche gehässige und plumpe Reaktion auf unterstem Niveau.
Die "Bodenaufbereitung" ist ein einziger Skandal, vor allem die
Genehmigung und der so lange von den Behörden geduldete Betrieb eines
solchen Schandflecks für unseren Ort.
Nicht nur der Betreiber Rahlf, auch der Bürgermeister und die
wechselnden Ortsvorsteher sollten sich schämen, dass Mehrow durch diese
trostlose Anlage seit Jahren so verunstaltet wird. Und das in
prominenter Lage gleich am Ortseingang und nahe von Wohnbebauung und
Kirche!
Da weiß jeder Besucher gleich, dass sich hier in unserem Mehrow
offenbar jemand alles erlauben kann - und damit leider zu oft auch bei
den Behörden durchkommt, die bei dieser Person auffällig viel Nachsicht
zeigen.
Natürlich wünschen wir dem "Bauer" Rahlf (und auch dem Ex-Makler
Rahlf, dem Massentier- und Schweinehalter Rahlf sowie Landhofbesitzer, dem Fuhrpark-Besitzer
Rahlf, dem Ex-Bauunternehmer Rahlf, dem Besitzer der Erd-, Tief- und Landschaftsbau GmbH und dem Ex-Gemeindevertreter Rahlf)
gute Besserung - in jeder Hinsicht, nicht nur gesundheitlich.
Sonntag, 2. Oktober 2016
Mit schwerem Rucksack zum Bildungsdezernenten
Ahrensfelder Unabhängige
Wie
schon berichtet zieht demnächst eine Ahrensfelder Bildungskarawane
unter Führung des Bürgermeisters nach Eberswalde zum
Bildungsdezernenten des Landkreises. Von den Unabhängigen darf
keiner mit, denn deren der Gemeindevertretung und dem Landkreis
vorgestelltes Schulkonzept, so der Bürgermeister, ist für ihn und
seine Verwaltung von Desinteresse.
Löbliches
Ziel des Besuchs ist, in die Kreisschulplanung 2017 bis 2022 mit
einer
weiterführenden
Schule aufgenommen zu werden. Da sind sich in der Gemeindevertretung
alle einig! Und der Bedarf in der Bevölkerung ist da!
Doch
was ist im Rucksack drin, dass der Zielstellung wenig hilfreich ist?
Es
ist die bisherige Schulentwicklung in der Gemeinde.
Was
ist falsch gemacht worden und was könnte der Gemeinde jetzt auf die
Füße fallen?
Auf
die Füße wird der Gemeinde der vom Bürgermeister inszenierte
Schnellschuss mit dem privaten zweizügigen Gymnasium in Blumberg
fallen. Das Gymnasium ist unbestritten gut für die etwa 50 Schüler
der Blumberger Grundschule, die es nach der 6. Klasse aufsuchen
wollen.
Der
Haken ist der, dass das private Gymnasium aber auch einen
Oberschulbereich für etwa 25 Schüler anbietet.
Da
wir in der Gemeinde auch in den nächsten Jahren mit etwa 100
Schülern pro Jahrgang als Abgänger aus der Grundschule rechnen
müssen, ist einsehbar, dass für eine öffentliche weiterführende
Oberschule lediglich 25 Schüler zur Verfügung ständen.
Eine
genehmigungsfähige weiterführende Oberschule bedarf mindestens aber
50 Schüler, um zweizügig geführt werden zu können!
Für
25 Schüler ist eine möglichst wohnungsnahe Beschulung gegenwärtig
also nicht möglich. Diese müssen in den Landkreis ausweichen.
Eine
denkbare Lösung wäre der Ausbau des Gymnasiums auf eine
Dreizügigkeit, bei gleichzeitigem Abbau des einzügigen
Oberschulbereiches!
Nun
zur Grundschule:
Die
Gemeinde hat unbestritten ein gut ausgerüstetes, aber ein mit dem
vollzogenen Anbau zu großes Grundschulgebäude in Blumberg.
Das
jetzige Gebäude ermöglicht eine Fünfzügigkeit pro Jahrgangsstufe
mit insgesamt 600 bis 700 Schülern an der Schule. Pädagogisch sind
Schulen dieser Größenordnung jenseits von Gut und Böse!
Hätte
man sich bei steigendem Schüleraufkommen und notwendig größer
werdendem Bedarf an Räumlichkeiten für die Grundschule am
Brandenburger Schulgesetz orientiert, dann wäre eine pädagogisch
sinnvollere Lösung angesagt gewesen.
Das
Schulgesetz lässt um eine möglichst wohnungsnahe Beschulung zu
sichern, ein Mehr an Schulstandorten im Gemeindegebiet zu.
Bedingung
ist, dass für jede Schule mindestens zwei Jahrgangsstufen mit zwei
Klassen eingerichtet werden.
Und
genau das wäre in unserer Gemeinde mit jährlich etwa 100
Schulanfängern für zwei Schulen möglich gewesen.
Zwei
Schulen mit je sechs Jahrgangsstufen mit je zwei Klassen. Und man
hätte mit 300 Schülern je Schule, überschaubare,
pädagogisch-wertvolle Schulen.
Was
nicht ist, sollte noch werden. Es ist in der Gemeinde
Diskussionsbedarf angesagt!
Liebe Leserinnen und Leser sprechen sie in ihrem Umfeld über dieses Thema, machen sie die Schullandschaft zum Gespräch in der Gemeinde!
Liebe Leserinnen und Leser sprechen sie in ihrem Umfeld über dieses Thema, machen sie die Schullandschaft zum Gespräch in der Gemeinde!
Nach
dem Schulgesetz haben Gemeinden ihren Grundschulen Schulbezirke
zuzuordnen, für die die Schulen örtlich zuständig sind.
Soweit
mir bekannt ist, ist der Schulbezirk für die Blumberger Grundschule
durch die Gemeinde gegenwärtig lediglich auf den Ortsteil Blumberg
beschränkt. Dieser muss im Sinne von Planungssicherheit für das
gesamte Gemeindegebiet festgeschrieben werden!
Auszug aus der Niederschrift des Hauptausschusses vom Juli 2016:
"Herr Gehrke ergänzt, dass die Gemeinde Träger der Grundschule ist.
Diese ist für eine 5-Zügigkeit ausgebaut und könnte im Ausnahmefall sogar auch 6-zügig vorgehalten werden." !!!
Demnächst:
Mehrower fragen, wann für die Bodenaufbereitungsanlage des Herrn Rahlf am Ortseingang endlich das Aus kommt?
Auszug aus der Niederschrift des Hauptausschusses vom Juli 2016:
"Herr Gehrke ergänzt, dass die Gemeinde Träger der Grundschule ist.
Diese ist für eine 5-Zügigkeit ausgebaut und könnte im Ausnahmefall sogar auch 6-zügig vorgehalten werden." !!!
Demnächst:
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