Oft
genug habe ich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde, was die
Schulplanung betrifft, konzeptionell auf schwachen Füßen steht.
Um
mir als Gemeindevertreter konkret ein allgemeines Bild von der
Grundschule Blumberg zu machen, habe ich in einem Telefonat mit
Hinweis auf mein Anliegen das Sekretariat gebeten, mir als
Gemeindevertreter einen Termin mit der Schulleitung auszumachen. Die
Leiterin war krank und die Stellvertreterin im Unterricht. Die
Sekretärin versprach einen Rückruf.
Der
Rückruf kam nicht, so dass ich heute dort anrief. Und was musste ich
hören:
Die
Sekretärin eröffnete mir, dass hinsichtlich meiner Bitte Rückfrage
bei der Verwaltung erfolgt
sei
(man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen!) und infolge
dessen der Bitte nicht entsprochen wird.
Durch
den Juristen Schwarz wurde der Schulleitung mitgeteilt, dass die
Schule meiner Bitte zum Schulbesuch nicht zu entsprechen braucht (
zunächst hieß es bei der Sekretärin „soll“).
Am
04.07. tagt der Hauptausschuss an dem ich teilnehmen kann. Hier stehe
das Schulthema auf der Tagesordnung.
07
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Information zum Schuljahr
2016/2017 für die Grundschule (Schülerzahlen/Zügigkeit)
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08
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Information zum Stand des
Schulentwicklungsplanes 2017 - 2021
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Mit
dieser Aussage regt die Verwaltung die sich in der Trägerschaft der
Gemeinde befindliche Schule an, die einem Gemeindevertreter
zustehenden Rechte auf Information vor Ort zu verweigern bzw. einem
Gemeindevertreter an der Ausübung seiner Rechte zu hindern.
Das ist
gezielter Demokratieabbau, die Fortsetzung dessen, was mit der
Änderung der Geschäftsordnung zum Nachteil parlamentarischer
Demokratie öffentlich Staub aufgewirbelt hat.
Hinzu
kommt, dass die Aussage der Verwaltung, die ohnehin erkennbar
verunsicherte Haltung der Schulleitung zur Transparenz offensichtlich
noch bewusst befördert.
Im
Übrigen bin ich nicht Ausschussmitglied und kann hier nur als
Zuhörer teilnehmen.
Die Aufnahme des Themas Schule ist längst
überfällig und ist dem Druck der Unabhängigen geschuldet.
Die
Information gehört in die Gemeindevertretung und kann nur der Ansatz
für eine noch umfassend zu diskutierende konzeptionelle Schulplanung
der Gemeinde sein.
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