Werter Vorsitzender der Gemeindevertretung
Herr Behrendt,
mit Bestürzung habe ich zufällig davon erfahren, dass die Gemeindevertretung auf Vorschlag
der Verwaltung meine Petition nicht als Petition behandelt haben möchte.
Das ist ungesetzlich!
Ich fordere Sie auf, meine Petition zum Umgang mit Petitionen im September wieder auf die
Tagesordnung zu setzen.
Sonst müsste ich mich in dieser Angelegenheit an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden. September deshalb, weil ich erst dann anwesend sein kann.
Offensichtlich wurden Sie von der Verwaltung falsch beraten und haben den Artikel 17 GG
nicht gelesen.
Dort steht: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit
anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die
Volksvertretung zu wenden."
Erstens stand ganz deutlich lesbar darüber Petition!
Zweitens ist es keine Meinungsäußerung, sondern eine Beschwerde im Umgang
in der Gemeindevertretung mit Petitionen, in diesem Fall mit meiner.
Drittens enthält die Petition die Bitte zu prüfen, ob der Petent seine Petition und seine
Motive dafür beim Tagesordnungspunkt Petition erläutern darf.
Also entspricht diese Petition voll und ganz den Anforderungen, die das GG im
Artikel 17 formuliert.
MfG
Hartmut Moreike
Anmerkung: Der Vorgang liegt auf dem Tisch der Kommunalaufsicht!
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