Baugebiet Lindenberg
Süd
Windeignungsgebiet
Blumberg
Landschaftspflege und
Naturschutz
So nun der Reihe nach:
Vom
Baugebiet Lindenberg Süd (6,7ha) ist bekannt, dass die GV dem
Antrag auf ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren zugestimmt hat.
Eine vom Gesetzgeber geforderte Voruntersuchung des Geltungsbereiches
ist der GV mit der Beschlussfassung nicht vorgelegt worden! Dieses
Verfahren verpflichtet den Vorhabenträger bei der Größe des
Bebauungsgebietes zu Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen!
Nun
wurden dem Ausschuss erste Planungsvorstellungen präsentiert. Die
Diskussion darum hielt sich in Grenzen, ebenso die kommunale
Einflussnahme. Fachlich substantiell waren im wesentlichen die
Einwürfe des Herrn Wolf (Bündnis 90/Grüne), die allerdings beim
Vorsitzenden und einigen anderen Ausschussmitgliedern kaum Gehör
fanden. Für mich ist der Planungsvorschlag auf die höchstmögliche
Verwertung des Baulandes mit Einfamilien-, Doppel- und
Mehrfamilienhäusern ausgerichtet, ohne soziale Infrastruktur und
eine bedenkliche Verkehrsinfrastruktur über eine Ringstraße,
Stichstraßen und eine primäre Verkehrsanbindung an die Ahrensfelder
Straße längsseits und nahe der Kita. Es ist erstaunlich, dass die
Gemeinde ein bebautes kommunales Grundstück (Karl-Marx-Str.18,
Flurstück 535) für eine weitere Verkehrsanbindung zur Karl-
Marx-Straße (Ortsmitte) zur Verfügung stellt!
Anmerkung: Obwohl Frau
Emmrich (Die Linke) vor Monaten den Bürgermeister gebeten hat, die
Gemeindevertreter mittels Übersicht über kommunale Grundstücke zu
informieren, liegt bis heute nichts vor!
Am
Montag sind die geplanten Windeignungsgebiete für den Barnim und
die Uckermark durch die Regionalversammlung trotz Protest und
Eingriff in die kommunale Planungshoheit sanktioniert worden. Die
Messe scheint gesungen! Verhindern kann die infrage stehenden
Windeignungsgebiete letztlich nur das laufende Volksbegehren!
Die
Entscheidung der Regionalversammlung hat Auswirkungen auf das im
Flächennutzungsplan ausgewiesene Blumberger Bebauungsgebiet
dahingehend, dass 200m hohe Windräder mit einem Rotor von 140m der
Firma Prokon von der geplanten zukünftigen Bebauung ca. 700 bzw.
900m, gemessen vom Fuße des Windrades, entfernt stehen. Das hat
die Präsentation der Firma im Ausschuss deutlich gemacht. Insgesamt
werden 9 Windräder „rechtssicher“ errichtet.
Nach
Aussage von Prokon ist der Gemeinde das Präsentationsmaterial
rechtzeitig zugestellt worden.
Doch
keiner der Ausschussmitglieder hat es offensichtlich bekommen.
Prokon
hat nochmals deutlich gemacht, dass sie zu Ersatz- und
Ausgleichsmaßnahmen nach Gesetz verpflichtet sind. Da die Gemeinde
der Firma trotz Aufforderung keine Flächen benannt hat, haben sie
eigenständig in der Präsentation Standorte für Ersatz- und
Ausgleichsnahmen in der Gemarkung Blumberg ausgewiesen.
Interessant wäre zu
wissen, wie mit den Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu den 6
stehenden Windrädern in der Gemarkung Lindenberg umgegangen wurde?
Wir werden beim Bürgermeister nachfragen!
Zur Debatte stand auch
folgender Antrag des sachkundigen Einwohners Jochen Wünsche.
Wie zu erwarten, wurde trotz aller Bemühungen des Antragstellers und des Ausschussmitgliedes Wolf der Antrag mit den absurdesten Argumenten abgelehnt. Hier wird wieder mal deutlich, welchen Stellenwert der Landschafts/Naturschutz in Teilen der Verwaltung und Gemeindevertretung gegenwärtig hat!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.