Ein Beitrag zum Brandenburger Bürgerblatt April 2016
In
ihrer Sitzung vom 21.03.2016 beschloss die Gemeindevertretung eine
Änderung ihrer Geschäftsordnung. Diese stellt einen deutlichen
Abbau der demokratischen Rechte der fraktionslosen Vertreter in der
Gemeindevertretung selbst, in den Ortsbeiräten und in den
Fachausschüssen gegenüber der bis dahin gültigen Geschäftsordnung
dar. Proteste dagegen im Vorfeld wurden ignoriert. Betroffen von den
Änderungen sind insbesondere auch die Vertreter der Unabhängigen-
der Ahrensfelder Gruppierung der BVB/ FREIE WÄHLER.
Was
wurde geändert? Fraktionslose Gemeindevertreter dürfen unter dem
Tagesordnungspunkt „Anträge der Gemeindevertreter“ keinen
eigenen Anträge mehr einbringen und zur Diskussion stellen. Dieses
Recht haben nur noch Fraktionen oder mindestens zwei
Gemeindevertreter, die sich zusammenfinden. Auch darf ein einzelner
Gemeindevertreter nicht mehr eine namentliche Abstimmung zu wichtigen
Fragen beantrage. Das dürfen nur noch mindestens drei
Gemeindevertreter. Die Pressefreiheit wurde eingeschränkt, da Bild-
und Tonaufzeichnungen von den öffentlichen
Gemeindevertretersitzungen nur noch dann gemacht werden dürfen, wenn
dem alle anwesenden Mitglieder der Gemeindvertretung zustimmen.
Beraten
wurden die Änderungen lediglich im Hauptausschuss der
Gemeindevertretung. Die von den Änderungen ebenfalls betroffenen
Ortsbeiräte wurden im Prozess der Entscheidungsfindung komplett
übergangen. Ein klarer Verstoß gegen demokratische Spielregeln. Das
Argument, die im Hauptausschuss anwesenden Ortsvorsteher der
Ortsbeiräte hätten der Änderung ja zugestimmt, ist unsinnig, da
ohne entsprechende Beschlusslage die Ortsvorsteher nur für sich
selbst, nicht jedoch für den Ortsbeirat sprechen können.
Ursache
für den Geschäftsordnungsänderungsantrag soll die Bildung von
Fraktionen in der Gemeindevertretung nach den letzten Kommunalwahlen
gewesen sein. Bis dahin bildete die Gemeindvertretung keine
strukturierte Einheit, aus der die Öffentlichkeit erkennen konnte,
wer politisch wofür in kommunalen Belangen steht. Das haben die
Unabhängigen durch Antrag verändert, obwohl es angeblich keiner der
Gemeindvertreter so wollte. Warum eigentlich nicht? Eine
Beeinträchtigung der Tätigkeit der Fraktionen entstand nicht. Es
bestand Gleichberechtigung zwischen Fraktionen und fraktionslosen
Gemeindevertretern. Dass viele Anträge der Unabhängigen auf die
Tagesordnung kamen und den zeitlichen Ablauf der
Gemeindevertretungssitzungen beeinflussten, missfiel einigen
Fraktionsmitgliedern. Anträge der Fraktionen gab es in den
vergangenen anderthalb Jahren nur sehr vereinzelt. Ja, gelebte
Demokratie in Volksvertretungen kann anstrengend sein. Wer sich
dieser Anstrengung nicht stellen will oder kann, sollte nicht als
Gemeindevertreter kandidieren oder zurücktreten.
Im
Kern ging es bei der Änderung der Geschäftsordnung offiziell
lediglich darum, den Sitzungsablauf zu straffen.
Statuiert
werden sollte jedoch ein Exempel gegen den Gemeindvertreter der
Unabhängigen, der von einigen Gemeindevertretern der Fraktionen
wegen seiner kritisch-konstruktiven Anträge als Störenfried
gebranntmarkt wurde und quasi mundtot gemacht werden soll. Der Antrag
auf die Geschäftsordnungsänderung war politisches Kalkül in
schlechtem politischen Stil.
Die
beschlossene Änderung der Geschäftsordnung ist die schlechteste,
unintelligenteste und undemokratischste Lösung für eine angestrebte
Straffung des Sitzungsablaufes.
Welche
fatalen Außenwirkungen der gefasste Mehrheitsbeschluss hervorruft,
der sich letztendlich objektiv gegen die Brandenburger Vereinigte
Bürgerbewegung/FREIE WÄHLER im Brandenburger Landtag richtet, hatte
offenbar keiner der Gemeindevertreter vorher bedacht.
Aus
dem Barnimer Umland war von Fremdschämen für Ahrensfelde zu hören.
Dr.
Helmut Pöltelt
Mitglied
der Ortsbeirats Ahrensfelde
für
Die Unabhängigen
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