Patrick
Seiler
Ahrensfelde, 6.4.2016
Ahrensfelde
An
die Gemeindevertretung Ahrensfelde
z.
Hd. Vorsitzender
Maik Berendt
Lindenberger
Straße 1
16356
Ahrensfelde
Petition:
Arbeitsleistung Straßenbau
Sehr
geehrte Damen
und Herren,
bezug
nehmend auf
das Urteil des
Finanzgerichtes Nürnberg ,
Az.7 KL356lL4
und den
in
der
Sitzung Ihres Gremiums
vom 13.2.2016
durch Herrn
Dr. Wolfgang
Unger eingereichten
Antrag
rege ich Sie dazu
mit einem Beschluss
an, die
Gemeindeverwaltung Ahrensfelde
zu
folgendem, verbindlichen
und nachhaltigem Handeln
aufzufordern;
Die
Gemeindeverwaltung
Ahrensfelde stellt
gegenüber den
Unternehmen bei
allen
zukünftigen
Ausschreibungsverfahren in Bezug
auf den
Straßenbau
folgende
Forderungen:
a)
Schätzung der
Arbeitsleistung im
Angebot und
b)
Ausweisung der
Kosten für
Arbeitsleitung bei
Rechnungslegung.
Weiterhin
weist die Gemeindeverwaltung explizit die Arbeitsleistung in den den
Grundstückseigentümern zugestellten Gebührenbescheiden aus.
Begründunqen:
1)
Jedes handwerklich
tätige Unternehmen
ist betriebswirtschaftlich
zu einer möglichst
genauen
Schätzung der
Arbeitsleistung in
der Lage.
2)
Auch beinhaltet jede
Rechnung über eine
handwerkliche Dienstleistung immer den
Posten
,,Bezeichnung der erbrachten
Leistung" o. Ä., demzufolge
auch die Arbeitsleistung.
3)
Die
Ausschreibungsverfahren
widersprechen dieser Praxis
nicht!
4)
Das Vergabeverfahren
bleibt weiterhin Bestandteil
des nichtöffentlichen Teils,
sodass
betriebswirtschaftliche
Geheimnisse unberührt bleiben.
5)
Die Gemeindeverwaltung
sollte an den Stellen,
bei denen es unkompliziert möglich
ist,
seinen Bürgerinnen
und Bürgern entgegenkommen, noch dazu, dass eine gültige
Rechtsprechung
existiert.
Mit
freundlichen Grüßen
Patrick
Seiler
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