Der
Bürgermeister braucht sie, um seinen Alleingängen und seinem
Geltungsbedürfnis den demokratischen Anschein zu geben.
Typisches
Beispiel heute in der MOZ.
Diese
titelt unter „Ahrensfelde will weiter eine Schule“: Heute Treffen
zwischen Kommune und Landkreis!
Und
Gehrke lässt die MOZ wissen: „Auf den Termin hat sich die Kommune
(er meint sich!) gut vorbereitet. Sie will neben detaillierten
Schülerzahlen auch die Entwicklung der prosperierenden Gemeinde am
nördlichen Berliner Stadtrand ausführlich darstellen.“
Von
all dem ist der Gemeindevertretung nichts bekannt. Das Treffen ist
weder in der GV, noch in den Ausschüssen thematisiert und inhaltlich
vorbereitet worden!
Hier die Überlegungen,
die wir Unabhängige in die Debatte um die Schulentwicklung in
Ahrensfelde in die Gemeindevertretung und in die Ausschüsse
einzubringen gedachten:
Ahrensfelde
darf nicht wieder die Kreisschulplanung verschlafen
Erst in der Februar-
Gemeindevertretersitzung erwähnt der Bürgermeister wieder einmal,
dass die Kreisschulplanung 2017 bis 2022 ansteht und er Daten
einholt, um unseren Bedarf an einer Oberschule erneut anzumelden.
Also wieder mal ein später Alleingang des Bürgermeisters, als hätte
er die alleinige fachliche Kompetenz in der Schulentwicklungsplanung.
In der Januar- Sitzung hatte ich vorgeschlagen aus der GV einen
Arbeitskreis zu bilden, der sich mit der Problematik
städtebauliche Entwicklung, Entwicklung der Einwohnerzahlen,
Schulentwicklung- Standortfrage beschäftigt. Geschehen ist nichts.
Der Vorsteher der GV sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf. So
nach dem Motto, der Bürgermeister wird es schon richten und wir
nicken es ab!!
Wie sieht es also mit der
städtebaulichen Entwicklung in den nächsten Jahren aus?
Positiv meine ich. Die Gemeinde hat
erkannt, dass dem Siedlungsdruck auf den Speckgürtel, auch in
Ahrensfelde entsprochen werden muss. Auch in Konkurrenz zu
angrenzenden Kommunen. Und so hat die Gemeinde ausreichend Bauflächen
im Auge, deren Wohnbebauung in absehbarer Zeit zur Realisierung
ansteht.
Eiche – Saarstraße mit 2,7ha
Wohnbebauung ( 31 Einfamilienhäuser).
Eiche – östlich der Kirche mit 11ha
Wohnbebauung.
Ahrensfelde – Kirschenallee/B158 mit
12ha Wohnbebauung.
Ahrensfelde – Lindenberger Straße
mit ?etwa 10ha möglicher Wohnbebauung.
Lindenberg Süd mit 6,7ha Wohnbebauung.
Neu -Lindenberg – Thomas-Müntzer -
Straße mit 1,2ha Wohnbebauung.
Jeder kann sich jetzt ausrechnen, dass
schon im Schulplanungszeitraum mit einer Zunahme der Einwohnerzahlen,
vor allem auch der Kinderzahlen im Kita- und Schulbereich zu rechnen
ist.
Konsequenzen für den Schulbedarf?
Im Grundschulbereich ist mit der
Schulbauerweiterung Vorsorge getroffen worden. Die gegenwärtige
3-Zügigkeit kann auf eine 5-Zügigkeit aufgestockt werden, mit
einer Aufnahmekapazität von max. 140 Schülerinnen und Schülern der
Klassenstufe1 (max. zulässige Belegung pro Klasse 28 Schüler).
Gesamt könnten dann in der Grundschule bei voller Auslastung 840 (?)
Schülerinnen und Schüler beschult werden. Die Räumlichkeiten sind
dafür vorhanden. Doch ist eine so große Grundschule zu vertreten?
Eher nicht! Es muss also im Zusammenhang mit der Forderung nach der
Oberschule im Komplex Oberschule-Grundschule nachgedacht werden!
Bei angenommen voller Auslastung der
Grundschule wäre mit dem Wechsel von jährlich 140
6-Klässlern auf eine weiterführende
Oberschule zu rechnen.
Die Aufnahmekapazität der privaten
Schule (Gymnasium-2-zügig, Oberschule - 1-zügig) pro Jahrgang
beträgt bei einer Klassenstärke von 25, 75 Schülerinnen und
Schüler. 50 im Gymnasium und 25 in der Oberschule.
65 Schülerinnen und Schüler müssten
dann außerhalb der Gemeinde beschult werden!
Der Bedarf zur Errichtung einer
Oberschule in der Gemeinde wäre somit da! Bei Klassenstärken von 20
bis 28 Schülerinnen und Schülern, wie in Brandenburg
vorgeschrieben, ergäbe sich für die Oberschule eine 3-Zügigkeit,
mindestens aber die 2-Zügigkeit.
Sollte der Bedarf am privaten Gymnasium
die Aufnahmekapazität von 50 Schülern übersteigen, so ist denkbar,
dass es zum reinen 3-zügigen Gymnasium wird. Das ist übrigens
sinnvoll für ein gut funktionierendes Kurssystem in der
Sekundarstufe2.
So, nun steht noch die Frage nach
dem Schulstandort für die Oberschule an?
Um die Wegebeziehungen kurz zu halten
und die Zentralität des Ortsteils Ahrensfelde zu unterstreichen käme
als Standort für die Oberschule nur der Ortsteil Ahrensfelde
infrage.
Und logisch ein Schulstandort der
verkehrstechnisch für die Schülerinnen und Schüler gut zu
erreichen ist. Sinnvoll wäre auch die Nähe zu einer bereits
existierenden Sportanlage, die allerdings dem Schulbedarf gerecht
werden müsste.
Den Schulstandortbedingungen entspräche
weitestgehend das schon lange ins Auge gefasste Areal an der
Lindenberger Straße/Ecke Ulmenallee. Das, ich schätze mal 10ha
große Gelände ist Kircheneigentum. Eine Teilfläche von mindestens
2ha müsste also für den Oberschulstandort mit Grundschulteil sowie auch einen sicher
notwendigen Kita-Standort von der Gemeinde erworben werden. Gespräche
diesbezüglich laufen.
Dem Landkreis ist im Rahmen der
Kreisschulplanung 2017 bis 2022 neben der inhaltlich begründeten
Bedarfsanmeldung für die Oberschule unbedingt zeitgleich auch ein
über die Kauf-Absichtserklärung des Areals hinausgehendes
Verhandlungsergebnis mit der Kirche zu präsentieren
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