Im Beitrag der MOZ verschweigt Herr Krakau leider, dass es sich hier um ein Areal im Außenbereich handelt, also nur nach §35 BauGB zu bebauen ist. Und hier hat die Aufstellung des Bebauungsplanes nach umfangreichen Gesetzesvorgaben zu erfolgen. Nun haben der Bürgermeister und seine Bauverwaltung der Gemeindevertretung in der Januar-Sitzung 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes nach §13a BauGB untergejubelt. Berger (SPD), Meuschel und Salzmann (beide CDU), alle aus Lindenberg, haben dem ohne jede Bedenken und Anmerkungen zugestimmt!
Der §13a sieht aber eine Bebauung nur für Innenbereichsflächen vor. Also hier wird aus einem von der Bauverwaltung eigens bezifferten Außenbereich zum Vorteil des Eigentümers der Baufläche willkürlich ein Innenbereich gemacht.
Wir Unabhängigen haben das Vohaben bei der unteren und obersten Bauaufsicht zur Prüfung auf Rechtmäßigkeit eingereicht!
Wer sich den Ahrensfelder Landschaftplan für Lindenberg hinsichtlich der Wasserwirtschaft ansieht und konkret die wasserwirtschaftliche Situation im Kernbereich des Ortes kennt, der kann nur Unverständnis für den Ausschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen zeigen.
Im Übrigen kann man bei scout 24 nachlesen, dass über das Immobilienmanagement WIBAG aus Berlin in Ahrensfelde (Lindenberg?) ein attraktives Baugrundstück von 65.422m² für 5,2 Mio€ angeboten wird. Falls Lindenberg, ein erstaunliches Tempo nach dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes!
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