Gemeint ist
Bürgermeister Gehrke. Wir Unabhängigen, liegen ihm wohl schwer im
Magen mit unserer Transparenz, unseren ständigen Forderungen nach
mehr Bürgerbeteiligung und unseren Anträgen zur Gestaltung und
Entwicklung der Gemeinde.
Und das führt bei ihm
augenscheinlich zu einer Blockadehaltung gegen alles, was von den
Unabhängigen kommt.
So war es in der
letzten Sitzung der GV auch wieder sein Ziel, die Zustimmung der GV
zu den 3 Anträge der Unabhängigen zu verhindern!
Er sieht im Maerker nach wie vor nur die Meckerecke!
Der regelmäßig mit der direkten Bürgerbeteiligung seine Probleme habende Herr Joachim (FWG), ließ sich sogar dazu hinreißen, einzuwerfen, dass er das „Meckerportal“ noch fünf Mal ablehnen würde. Ähnlich äußerte sich der Ortsvorsteher Wollermann. Auf seine „treuen Anhänger“ konnte sich der Bürgermeister verlassen und der Antrag wurde ein zweites Mal abgelehnt.
2. Der Antrag Ahrensfelde sich im Benehmen mit den Kommunen des Mittelbereichs beim Landkreis Barnim für die Optimierung der Busverbindung 895 Ahrensfelde-Bernau-Wandlitz einsetzen: Auch hier war Herr Gehrke in der Debatte der Erste, der das Wort mit bekannter Zielstellung ergriff. Wiederum brachte er seine grundsätzlich ablehnende Haltung auch zu dieser konkreten Busverbindung zum Ausdruck. Dabei ist ihm wohl eingefallen, dass die Unabhängigen über ihren Verkehrsexperten Klaus Hilpert immer wieder ein mittelfristiges Konzept zur Verkehrsinfrastruktur angeregt und eingefordert haben. Und so beantragte er auf ein mittelfristiges Verkehrsinfrastrukturkonzept orientiert, den Antrag in den Bauausschuss zu überweisen. Dem habe ich zugestimmt. Uns so ist es geschehen.
3. Mit folgendem Antrag hatten die Unabhängigen beabsichtigt, dass die Bürger, die mit dem Straßenbau über die Straßenausbaubeitragssatzung mit nicht wenig Kosten belastet werden, bei Einreichung der Bescheide mit Ausweisung der Kosten für die Arbeitsleistung beim Finanzamt steuerlich entlastet werden. Der Antrag basiert auf ein Urteil des Finanzgerichtes Nürnberg aus 2015, dass den Straßenbau als eine steuerlich absetzbare Handwerkerleistung anerkennt. Nun konnte Herr Gehrke nicht selbst agieren und er schickte seinen „Leibjuristen“ in die Debatte. Der verwies drauf, dass das Urteil strittig ist und in höherer Instanz eine weitere Entscheidung erwartet wird. Es stehe jedem Bürger aber frei, den ihm zugegangenen Bescheid beim Finanzamt einzureichen. Die Gemeinde wäre aber nicht in der Lage die Kosten für die Arbeitszeit in den Bescheiden an die Bürger auszuweisen. Ich habe es bei diesen Informationen belassen und den Antrag zurück gezogen.
Heute in der MOZ:
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