Mehrow 21 e.V. setzt sich für eine nachhaltige Dorfentwicklung, mehr Basisdemokratie und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen ein.
Montag, 29. Februar 2016
Das Nürnberger Finanzgericht erklärt Lohnkosten beim Straßenausbau für steuerlich absetzbar
Anhand der Bescheide könnten die Arbeitskosten unproblematisch vom Finanzamt eingeschätzt werden, so der Jurist Schwarz!
Da liegt er mit seiner Aussage, wie das nebenstehende Urteil zeigt, wohl daneben!
Es ist also ratsam für die Betroffenen am Straßenausbau der Straße am Walde und der Jauertschen Siedlung von der Gemeinde Bescheide einzufordern, in denen der Lohnanteil gesondert ausgewiesen ist!
2 MOZ Beiträge vom 26. und 27.2.2016
Samstag, 27. Februar 2016
Zu Besuch beim Ortsbeirat Lindenberg
Alle 4
Ortsbeiratsmitglieder waren anwesend. Dazu der Bürgermeister und
Frau Wenzel aus der Bauverwaltung sowie 7 interessierte Gäste.
Gesamteindruck: Der
Bürgermeister beherrscht den Ortsbeirat mit seinem Wissensvorsprung.
Der Vorsitzende Meuschke nimmt
seine Führungsrolle auch wegen inhaltlicher Defizite nicht
ausreichend wahr.
Einige Anmerkungen zur
Behandlung der Tagesordnungspunkte:
Interessant
die vielen Anmerkungen und Fragestellungen von 2 Besuchern zu
lokalen Problemen, von denen einige in einer der nächsten
Ortsbeiratssitzungen thematisiert werden sollen.
Übergreifend
auch für andere Ortsteile zutreffend, wurde das Thema Nutzung und
Vermüllung von kommunalem Eigentum bezogen auf Neu Lindenberg durch
einen Bürger angesprochen. Es geht wohl um einen ehemaligen Feldweg
am Ortsrand, angrenzend an Privatgrundstücke. Letztlich geht es um
durch die Gemeinde zu realisierende Landschaftspflege! Dafür wäre
kein Geld da und es fehlen der Gemeinde auch die Arbeitskräfte
dafür. Bei dieser Argumentation des Bürgermeisters ist mir sofort
wieder die durch ihn angestrebte Sportplatzerweiterung in Blumberg
für 1,5 Mio€ aufgestoßen. Ich habe mir erlaubt an dieser Stelle
darauf hinzuweisen, dass u.a. er einen Antrag der Unabhängigen auf
Einrichtung eines Etats im Haushalt 2016 zur Landschaftspflege
abgelehnt hat und den Ortsbeirat gebeten, darüber nochmals
nachzudenken.
Schwerpunktthema
war der Bebauungsplan „Thomas – Müntzer – Str.“ in Neu
Lindenberg.
Öffentlich
ausgelegt war er, der BP.
Zunächst ging es um die Abwägung von Einwendungen öffentlicher Träger.
Zunächst ging es um die Abwägung von Einwendungen öffentlicher Träger.
So
wie die Abwägung/Bewertung der Einwendungen durch die Verwaltung vorgegeben
wurden, wurden diese ohne Diskussion durchgewunken.
Die Einwendungen wurden
einfach ignoriert und abgelehnt?
Die
SG Landwirtschaft lehnt in ihrem Einwand jede weitere
Inanspruchnahme einer landwirtschaftlichen Nutzfläche ab, deshalb
auch den vorgelegten Bebauungsplan.
Bei
Realisierung des BP werden von der SG LW konkrete Ersatzmaßnahmen
für die Bodeninanspruchnahme gefordert. Zur Konfliktreduzierung
(Bebauung am Rande von Ackerland) sollte am nördlichen Rand des BP
eine 3m hohe heckenartige Bepflanzung erfolgen.
Die
regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim zur Ausweisung von
Windeignungsgebieten macht deutlich, dass Teile der überbauten
Grundstücksflächen im Abstand von unter 1000m zum
Windeignungsgebiet Lindenberg liegen! Das dadurch vorhersehbare
Konfliktpotential will offensichtlich der Ortsbeirat nicht sehen und
unterläuft mit der uneingeschränkten Zustimmung zum BP die
ablehnende Position der GV zur Ausweisung von Windeignungsgebieten
und Abstandsregelungen zu Wohngebieten durch die regionale
Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim. Hier lassen die Verwaltung und der Ortsbeirat die Käufer der Grundstücke unverantwortlich ins "offene Messer" laufen!
Der
Hinweis der unteren Naturschutzbehörde ist für mich ein Skandal! Es
bestehe keine Pflicht zur Aufstellung eines Umweltberichtes! Auch
wäre eine Eingriffs-Ausgleichs- Bilanzierung nicht notwendig, da
hier das Bebauungsplanverfahren der Gemeinde nach BauGB gemäß §13a
im vereinfachten Verfahren als BP der Innenentwicklung erfolgt. Es
sei an dieser Stelle mal dahingestellt, ob dieses, den Standortfaktor
Umwelt völlig ausschließende Bebauungsverfahren das Richtige im
Fall Thomas – Müntzer - Str. ist! Ich meine nicht! Unbegreiflich
ist allerdings der Stellenwert, den eine Naturschutzbehörde bei
einem Eingriff in die Natur, der Umwelt zugesteht! Das hat die
Ahrensfelder Bauverwaltung jetzt genutzt, um den Einwand der
Landwirtschaft und den Hinweis im Umweltbericht auf eine entsprechend
notwendige Bilanzierung für eine Ersatzmaßnahme für die
Bodeninanspruchnahme, abzuwiegeln.
Bebauungsdichte? Wo bleibt hier der Einfluss der Gemeinde?
Bebauungsdichte? Wo bleibt hier der Einfluss der Gemeinde?
Dem
Ortsbeirat lag ein 30 seitiger Umweltbericht vor. Ob die
Ortsbeiratsmitglieder den überhaupt gelesen haben, raunte mir ein
Besucher zu! Diskutiert wurde jedenfalls dazu nicht.
Freitag, 26. Februar 2016
Wir sind das Volk
Scheindemokratie, formales "demokratisches" Abarbeiten einer bereits feststehenden Entscheidung von Landesregierung und Koalition von SPD und Linken soll heute in Eberswalde dem "Volk" durch Minister Schröter untergejubelt werden.
Hier dazu die Position des Mitgliedes Johannes Madeja der BVB/Freie Wähler:
Mein Wortbeitrag zur sog. Regionalkonferenz am 26. Februar 2016 in Eberswalde
Entwurf! - es gilt das gesprochene Wort! von Johannes Madeja
Zitat:
Wir werden den Bürgern gar keine Fragen beantworten,
weil wir es nicht sind, die mit ihnen kommunizieren! (Zitat Ende)
Der das gesagt hat, übrigens im Landtag, heißt Karl-Heinz Schröter und ist Minister im Land Brandenburg.
Ein Minister ist der Diener des Souveräns, bei uns also - entsprechend Grundgesetz - Diener des Volkes.
Ein Diener, der mit seinem Vorgesetzten nicht redet, der hat sich selbst disqualifiziert und gehört entlassen.
Nun sitzt dieser Herr Schröter heute hier im Raum und will, daß wir ihm zuhören und mit ihm diskutieren.
Plötzlich - hört, hört! - will er mit uns kommunizieren!
Nein Herr Minister, jetzt wollen wir Ihnen nicht zuhören.
Wir haben von der Politik und den Reformen dieser Landeregierung die Nase voll:
Umweltpolitik, Abfallpolitik, Wasserpolitik,
Polizeireform, Schulreform, Forstreform - jede ein Flop für sich!
Wir wollen von Ihnen nicht hören, wie Sie es nach der Heirat von Barnim und Uckermark hier haben wollen,
darüber entscheiden wir alleine! Wir leben hier, nicht Sie!
Die Hochzeit wird nicht stattfinden. Wir reden nicht über Eier, die nicht gelegt werden!
Herr Minister:
Lesen Sie sich den Beschluß des Kreistages dazu durch und begreifen Sie endlich:
Kein UMBAR und kein BARUM
Herr Schröter Ihre Zeit ist um!
Wer auch noch dieser Meinung ist, liebe Freunde und Barnimer Bürger, den fordere ich hiermit auf,
diesen Saal augenblicklich zu verlassen.
Dann kann der Herr Minister mit seinen Domestiken seine Märchenstunde allein bestreiten!
Ich wünsche allen Hierbleibenden einen märchenhaften Abend!
Hier dazu die Position des Mitgliedes Johannes Madeja der BVB/Freie Wähler:
Mein Wortbeitrag zur sog. Regionalkonferenz am 26. Februar 2016 in Eberswalde
Entwurf! - es gilt das gesprochene Wort! von Johannes Madeja
Zitat:
Wir werden den Bürgern gar keine Fragen beantworten,
weil wir es nicht sind, die mit ihnen kommunizieren! (Zitat Ende)
Der das gesagt hat, übrigens im Landtag, heißt Karl-Heinz Schröter und ist Minister im Land Brandenburg.
Ein Minister ist der Diener des Souveräns, bei uns also - entsprechend Grundgesetz - Diener des Volkes.
Ein Diener, der mit seinem Vorgesetzten nicht redet, der hat sich selbst disqualifiziert und gehört entlassen.
Nun sitzt dieser Herr Schröter heute hier im Raum und will, daß wir ihm zuhören und mit ihm diskutieren.
Plötzlich - hört, hört! - will er mit uns kommunizieren!
Nein Herr Minister, jetzt wollen wir Ihnen nicht zuhören.
Wir haben von der Politik und den Reformen dieser Landeregierung die Nase voll:
Umweltpolitik, Abfallpolitik, Wasserpolitik,
Polizeireform, Schulreform, Forstreform - jede ein Flop für sich!
Wir wollen von Ihnen nicht hören, wie Sie es nach der Heirat von Barnim und Uckermark hier haben wollen,
darüber entscheiden wir alleine! Wir leben hier, nicht Sie!
Die Hochzeit wird nicht stattfinden. Wir reden nicht über Eier, die nicht gelegt werden!
Herr Minister:
Lesen Sie sich den Beschluß des Kreistages dazu durch und begreifen Sie endlich:
Kein UMBAR und kein BARUM
Herr Schröter Ihre Zeit ist um!
Wer auch noch dieser Meinung ist, liebe Freunde und Barnimer Bürger, den fordere ich hiermit auf,
diesen Saal augenblicklich zu verlassen.
Dann kann der Herr Minister mit seinen Domestiken seine Märchenstunde allein bestreiten!
Ich wünsche allen Hierbleibenden einen märchenhaften Abend!
Donnerstag, 25. Februar 2016
Bürgerinteressen werden einfach ignoriert - Planungsausschuss als Windradlobby
Leider werden die Sorgen der Bürger und
der Gemeinden von den Ausschussmitgliedern nicht ernst genommen und
stattdessen werden die Interessen der Windlobby bedient.
Es gibt Spielraum für die Ausweisung der Windeignungsgebiete (WEG), der nicht genutzt
wurde.
In anderen Planungsregionen geht man andere Wege, so wurden z.B.
in der Region Oderland-Spree die Zahl der WEG von 49 auf 34 reduziert,
um damit der Natur und den größten Bürgerprotesten Rechnung zu tragen. Hier findet vor allem auch das „Schutzgut Mensch“ mehr Beachtung.
In den vergangenen Ausschusssitzungen wurde fachlich fundiert dargestellt, dass zur
Erreichung der Energiestrategie 2030, die ja überarbeitet werden soll,
weniger Fläche für Windkraft zur Verfügung gestellt werden muss. Es gibt
dazu einen Beschluss der Regierungspartei SPD „Evaluierung der
Energiestrategie und Überprüfung des Flächenziels“! Den
Vorsitzenden des Ausschusses interessiert das alles nicht!
Trotz eines www.Volksbegehren-Windkraft.de
ist dem Ausschuss das Thema Wald nicht relevant. Hier sollen in der Region Uckermark-Barnim weiter WEG für einen
massiven Ausbau der Windkraft ausgewiesen werden, obwohl wir schon heute
Strommüll produzieren bzw. die Windkraftanlagen tageweise abgeschaltet
werden müssen. Das alles geschieht zu Lasten der Menschen, der Natur und
der Landschaft. Man fragt sich, was treibt den Ausschussvorsitzende und die
Ausschussmitglieder zu einer so hochmütigen und starren, jegliche Argumente ignorierenden Haltung?
Eine sachliche Diskussion hat es in den letzten Sitzungen schon lange
nicht mehr stattgefunden. Als Vertreter der Bürgerinitiativen muss man
sich bei Anmerkungen und Einwendungen ständig rechtfertigen und wenn man den Planungsverantwortlichen fachlich fundiert "Hausaufgaben" aufgibt,
wird man noch zynisch verspottet.
Hier würde wohl nur noch ein kompletter Wechsel der Mannschaft
helfen, da sich wohl auch die Ausschussmitglieder in ihrer Wahrnehmung der Realität
verrannt haben.
Wenn man die Sorgen der Bürger und Kommunen ernst nähme, dürfte die
Regionalversammlung im April die Gebietskulisse in den Ausschuss zurückweisen. Und hier sollte dann eine wirkliche Abwägung aller kritischen WEG
erfolgen, mit einer reduzierten Flächenkulisse. Damit entspräche man auch den
Aussagen des Brandenburger Wirtschaftsministers Gerber: „Wir werden einen Gang
zurückschalten“.
Vorstandsmitglied der Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT
Vorstandsmitglied der Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT
Unsere in der Sitzung anwesenden Mitglieder der Ahrensfelder Unabhängigen (Bernhard Ziemer, Dr. Helmut Pöltelt) teilen den Kommentar des Herrn Rainer Ebeling!
Liebe Leser, in anbetracht solcher gegen Natur und Mensch gerichteten Entscheidungen, rufen wir Ahrensfelder Unabhängige zur Teilnahme am Volksbegehren auf! Zeigen sie diesen Leuten damit die rote Karte!
Anwesend auf der Sitzung war auch der Ahrensfelder Bürgermeister, der zum Windeignungsgebiet Lindenberg kritisch und fundiert die ablehnende Position der Gemeindevertretung vorgetragen hat.
Liebe Leser, in anbetracht solcher gegen Natur und Mensch gerichteten Entscheidungen, rufen wir Ahrensfelder Unabhängige zur Teilnahme am Volksbegehren auf! Zeigen sie diesen Leuten damit die rote Karte!
Anwesend auf der Sitzung war auch der Ahrensfelder Bürgermeister, der zum Windeignungsgebiet Lindenberg kritisch und fundiert die ablehnende Position der Gemeindevertretung vorgetragen hat.
Mittwoch, 24. Februar 2016
Wozu braucht Ahrensfelde eigentlich eine Gemeindevertretung?
Der
Bürgermeister braucht sie, um seinen Alleingängen und seinem
Geltungsbedürfnis den demokratischen Anschein zu geben.
Typisches
Beispiel heute in der MOZ.
Diese
titelt unter „Ahrensfelde will weiter eine Schule“: Heute Treffen
zwischen Kommune und Landkreis!
Und
Gehrke lässt die MOZ wissen: „Auf den Termin hat sich die Kommune
(er meint sich!) gut vorbereitet. Sie will neben detaillierten
Schülerzahlen auch die Entwicklung der prosperierenden Gemeinde am
nördlichen Berliner Stadtrand ausführlich darstellen.“
Von
all dem ist der Gemeindevertretung nichts bekannt. Das Treffen ist
weder in der GV, noch in den Ausschüssen thematisiert und inhaltlich
vorbereitet worden!
Hier die Überlegungen,
die wir Unabhängige in die Debatte um die Schulentwicklung in
Ahrensfelde in die Gemeindevertretung und in die Ausschüsse
einzubringen gedachten:
Ahrensfelde
darf nicht wieder die Kreisschulplanung verschlafen
Erst in der Februar-
Gemeindevertretersitzung erwähnt der Bürgermeister wieder einmal,
dass die Kreisschulplanung 2017 bis 2022 ansteht und er Daten
einholt, um unseren Bedarf an einer Oberschule erneut anzumelden.
Also wieder mal ein später Alleingang des Bürgermeisters, als hätte
er die alleinige fachliche Kompetenz in der Schulentwicklungsplanung.
In der Januar- Sitzung hatte ich vorgeschlagen aus der GV einen
Arbeitskreis zu bilden, der sich mit der Problematik
städtebauliche Entwicklung, Entwicklung der Einwohnerzahlen,
Schulentwicklung- Standortfrage beschäftigt. Geschehen ist nichts.
Der Vorsteher der GV sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf. So
nach dem Motto, der Bürgermeister wird es schon richten und wir
nicken es ab!!
Wie sieht es also mit der
städtebaulichen Entwicklung in den nächsten Jahren aus?
Positiv meine ich. Die Gemeinde hat
erkannt, dass dem Siedlungsdruck auf den Speckgürtel, auch in
Ahrensfelde entsprochen werden muss. Auch in Konkurrenz zu
angrenzenden Kommunen. Und so hat die Gemeinde ausreichend Bauflächen
im Auge, deren Wohnbebauung in absehbarer Zeit zur Realisierung
ansteht.
Eiche – Saarstraße mit 2,7ha
Wohnbebauung ( 31 Einfamilienhäuser).
Eiche – östlich der Kirche mit 11ha
Wohnbebauung.
Ahrensfelde – Kirschenallee/B158 mit
12ha Wohnbebauung.
Ahrensfelde – Lindenberger Straße
mit ?etwa 10ha möglicher Wohnbebauung.
Lindenberg Süd mit 6,7ha Wohnbebauung.
Neu -Lindenberg – Thomas-Müntzer -
Straße mit 1,2ha Wohnbebauung.
Jeder kann sich jetzt ausrechnen, dass
schon im Schulplanungszeitraum mit einer Zunahme der Einwohnerzahlen,
vor allem auch der Kinderzahlen im Kita- und Schulbereich zu rechnen
ist.
Konsequenzen für den Schulbedarf?
Im Grundschulbereich ist mit der
Schulbauerweiterung Vorsorge getroffen worden. Die gegenwärtige
3-Zügigkeit kann auf eine 5-Zügigkeit aufgestockt werden, mit
einer Aufnahmekapazität von max. 140 Schülerinnen und Schülern der
Klassenstufe1 (max. zulässige Belegung pro Klasse 28 Schüler).
Gesamt könnten dann in der Grundschule bei voller Auslastung 840 (?)
Schülerinnen und Schüler beschult werden. Die Räumlichkeiten sind
dafür vorhanden. Doch ist eine so große Grundschule zu vertreten?
Eher nicht! Es muss also im Zusammenhang mit der Forderung nach der
Oberschule im Komplex Oberschule-Grundschule nachgedacht werden!
Bei angenommen voller Auslastung der
Grundschule wäre mit dem Wechsel von jährlich 140
6-Klässlern auf eine weiterführende
Oberschule zu rechnen.
Die Aufnahmekapazität der privaten
Schule (Gymnasium-2-zügig, Oberschule - 1-zügig) pro Jahrgang
beträgt bei einer Klassenstärke von 25, 75 Schülerinnen und
Schüler. 50 im Gymnasium und 25 in der Oberschule.
65 Schülerinnen und Schüler müssten
dann außerhalb der Gemeinde beschult werden!
Der Bedarf zur Errichtung einer
Oberschule in der Gemeinde wäre somit da! Bei Klassenstärken von 20
bis 28 Schülerinnen und Schülern, wie in Brandenburg
vorgeschrieben, ergäbe sich für die Oberschule eine 3-Zügigkeit,
mindestens aber die 2-Zügigkeit.
Sollte der Bedarf am privaten Gymnasium
die Aufnahmekapazität von 50 Schülern übersteigen, so ist denkbar,
dass es zum reinen 3-zügigen Gymnasium wird. Das ist übrigens
sinnvoll für ein gut funktionierendes Kurssystem in der
Sekundarstufe2.
So, nun steht noch die Frage nach
dem Schulstandort für die Oberschule an?
Um die Wegebeziehungen kurz zu halten
und die Zentralität des Ortsteils Ahrensfelde zu unterstreichen käme
als Standort für die Oberschule nur der Ortsteil Ahrensfelde
infrage.
Und logisch ein Schulstandort der
verkehrstechnisch für die Schülerinnen und Schüler gut zu
erreichen ist. Sinnvoll wäre auch die Nähe zu einer bereits
existierenden Sportanlage, die allerdings dem Schulbedarf gerecht
werden müsste.
Den Schulstandortbedingungen entspräche
weitestgehend das schon lange ins Auge gefasste Areal an der
Lindenberger Straße/Ecke Ulmenallee. Das, ich schätze mal 10ha
große Gelände ist Kircheneigentum. Eine Teilfläche von mindestens
2ha müsste also für den Oberschulstandort mit Grundschulteil sowie auch einen sicher
notwendigen Kita-Standort von der Gemeinde erworben werden. Gespräche
diesbezüglich laufen.
Dem Landkreis ist im Rahmen der
Kreisschulplanung 2017 bis 2022 neben der inhaltlich begründeten
Bedarfsanmeldung für die Oberschule unbedingt zeitgleich auch ein
über die Kauf-Absichtserklärung des Areals hinausgehendes
Verhandlungsergebnis mit der Kirche zu präsentieren
Dienstag, 23. Februar 2016
Eventuell für Mehrower Altanschließer interessant
Der Wasserverband Strausberg/Erkner (WSE) hat sich erklärt, Altanschließerbeiträge rückzuerstatten. Mehrow ist an den WSE angeschlossen. Sollten Mehrower betroffen sein, die damals mit Zugang einer Beitragsforderung nicht widersprochen haben, können diese bis zum 17.3.2016 mit diesem Musterschreiben an den WSE gezahlte Beiträge rückfordern.
Absender Datum
An
(Trink- und Abwasserzweckverband / Gemeinde …)
Antrag nach § 130 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 Ziffer 3 b), hilfsweise §§ 48 ff VwVfG, § 12 Abs. 1 Nr. 2
b) i.V.m. § 37 Abs. 2 AO und § 218 Abs. 2 AO
In dem Beitragsverfahren
xyz
-Antragsteller
gegen
xyz
-Antragsgegner
beantrage ich, den Beitragsbescheid vom …………….., Aktenzeichen/Kassenzeichen………. (in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom……) zurückzunehmen, einen Abrechnungsbescheid über die Rückzahlung des erlangten Geldbetrages zu erlassen und das zu Unrecht Erlangte zu meinen/unseren Händen auszuzahlen.
Begründung:
Der o.g. Bescheid basiert auf einer grundgesetzwidrigen Rechtsanwendung (BVerfG Beschluss vom 12.11.2015 -1 BvR 2961/14- und -1 BvR 3051/14-) im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides.
Auf der objektiven Seite reicht die Rechtswidrigkeit des Bescheides für die Rücknahme. Das Ermessen für eine Rücknahme ist auf „Null“ reduziert. Der Bescheid steht wegen der Verfassungswidrigkeit mit der Rechtsordnung in einem unerträglichen Konflikt. Es ist aus den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben zwingend geboten, diese Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Das gebietet allein der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 GG.
Eine verfassungswidrige Anwendung eines an sich verfassungsgemäßen Gesetzes ist schwerwiegender als die Anwendung eines erst nachträglich für verfassungswidrig erklärten Gesetzes, weil hier der Grad des grundgesetzwidrigen Verwaltungshandelns weitaus größer ist. Bei einer verfassungswidrigen Gesetzesanwendung ist der Bescheid bereits im Zeitpunkt des Erlasses grundgesetzwidrig. Bei einer nachträglichen Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes musste die Behörde das zunächst geltende Gesetz anwenden.
Rechtsmittel gegen den Bescheid wurden im Vertrauen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Landesverfassungsgerichts Brandenburg nicht eingelegt. Der Antragsgegner hat zudem selbst auf diese Rechtsprechung verwiesen und damit den Antragsteller veranlasst, von der Einlegung des Rechtsmittels abzusehen. Für den Antragsteller war die Grundgesetzwidrigkeit nicht erkennbar. Er musste keine weitergehenden Überlegungen anstellen, als dies die höchsten Gerichte des Landes Brandenburg und die Landesregierung mit diversen Hinweisschreiben und Merkblättern, die allesamt im Internet veröffentlicht wurden, getan hatten. Zudem bin ich der Auffassung, dass der Bescheid zurück genommen werden muss, weil…..
Unterschrift
Für den Wasserverbänd Ahrensfelde träfe das nach Aussage vom Verbandsvorsteher Gehrke nicht zu.
Absender Datum
An
(Trink- und Abwasserzweckverband / Gemeinde …)
Antrag nach § 130 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 Ziffer 3 b), hilfsweise §§ 48 ff VwVfG, § 12 Abs. 1 Nr. 2
b) i.V.m. § 37 Abs. 2 AO und § 218 Abs. 2 AO
In dem Beitragsverfahren
xyz
-Antragsteller
gegen
xyz
-Antragsgegner
beantrage ich, den Beitragsbescheid vom …………….., Aktenzeichen/Kassenzeichen………. (in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom……) zurückzunehmen, einen Abrechnungsbescheid über die Rückzahlung des erlangten Geldbetrages zu erlassen und das zu Unrecht Erlangte zu meinen/unseren Händen auszuzahlen.
Begründung:
Der o.g. Bescheid basiert auf einer grundgesetzwidrigen Rechtsanwendung (BVerfG Beschluss vom 12.11.2015 -1 BvR 2961/14- und -1 BvR 3051/14-) im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides.
Auf der objektiven Seite reicht die Rechtswidrigkeit des Bescheides für die Rücknahme. Das Ermessen für eine Rücknahme ist auf „Null“ reduziert. Der Bescheid steht wegen der Verfassungswidrigkeit mit der Rechtsordnung in einem unerträglichen Konflikt. Es ist aus den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben zwingend geboten, diese Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Das gebietet allein der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 GG.
Eine verfassungswidrige Anwendung eines an sich verfassungsgemäßen Gesetzes ist schwerwiegender als die Anwendung eines erst nachträglich für verfassungswidrig erklärten Gesetzes, weil hier der Grad des grundgesetzwidrigen Verwaltungshandelns weitaus größer ist. Bei einer verfassungswidrigen Gesetzesanwendung ist der Bescheid bereits im Zeitpunkt des Erlasses grundgesetzwidrig. Bei einer nachträglichen Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes musste die Behörde das zunächst geltende Gesetz anwenden.
Rechtsmittel gegen den Bescheid wurden im Vertrauen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Landesverfassungsgerichts Brandenburg nicht eingelegt. Der Antragsgegner hat zudem selbst auf diese Rechtsprechung verwiesen und damit den Antragsteller veranlasst, von der Einlegung des Rechtsmittels abzusehen. Für den Antragsteller war die Grundgesetzwidrigkeit nicht erkennbar. Er musste keine weitergehenden Überlegungen anstellen, als dies die höchsten Gerichte des Landes Brandenburg und die Landesregierung mit diversen Hinweisschreiben und Merkblättern, die allesamt im Internet veröffentlicht wurden, getan hatten. Zudem bin ich der Auffassung, dass der Bescheid zurück genommen werden muss, weil…..
Unterschrift
Für den Wasserverbänd Ahrensfelde träfe das nach Aussage vom Verbandsvorsteher Gehrke nicht zu.
Montag, 22. Februar 2016
Sonntag, 21. Februar 2016
Anliegerstraßen kann man auch mit den Anliegern ausbauen
In anderen Kommunen entscheiden die Bürger von Anliegerstraßen schon vor Planungsbeginn durch ein Büro, in welcher Form und wie ausgebaut werden soll! Da wird ihnen nicht nur wie in Ahrensfelde ein fertiges Planungskonzept vorgelegt, zu dem der Bürger etwas sagen darf, ohne grundlegende bindende Wirkung. Die Hauptkostenträger des Straßenbauvorhabens sind übrigens die Anlieger! In der Jauertschen Siedlung stehen insgesamt 719.500€ an!
MOZ vom 18.2.16: Beitrag gekürzt wiedergegeben.
Der Blog ist heute zum 137.017 mal aufgerufen worden! 1072 Beiträge sorgen für Transparenz und Aufklärung im kommunalen Geschehen sowie für Gestaltungs- und Entwicklungsvorschläge!
MOZ vom 18.2.16: Beitrag gekürzt wiedergegeben.
Der Blog ist heute zum 137.017 mal aufgerufen worden! 1072 Beiträge sorgen für Transparenz und Aufklärung im kommunalen Geschehen sowie für Gestaltungs- und Entwicklungsvorschläge!
Samstag, 20. Februar 2016
Freitag, 19. Februar 2016
Heute in der MOZ
Richtig ist, die Grundschule besitzt auf ihrem Gelände eine dem Grundschulbedarf entsprechende Sportanlage. Die wurde einst errichtet, weil man den Grundschülern den Hinweg von 800m zum Sportplatz nicht zumuten wollte!
Den Vorstoß für die Sportplatzerweiterung hat der Bürgermeister gemacht. Und das mit der "irreführenden" Begründung für die Gemeindevertretung, dies wäre für die Grundschule notwendig! Im Hinterkopf hatte er den Bedarf der entstehenden privaten Oberschule!
Später kam noch die Wunschvorstellung des Ortsvorstehers Dreger für einen Kunstrasenfußballplatz hinzu. Bekanntlich ist Herr Dreger Vereinsvorsitzender des BSV Blumberg!
Den Vorstoß für die Sportplatzerweiterung hat der Bürgermeister gemacht. Und das mit der "irreführenden" Begründung für die Gemeindevertretung, dies wäre für die Grundschule notwendig! Im Hinterkopf hatte er den Bedarf der entstehenden privaten Oberschule!
Später kam noch die Wunschvorstellung des Ortsvorstehers Dreger für einen Kunstrasenfußballplatz hinzu. Bekanntlich ist Herr Dreger Vereinsvorsitzender des BSV Blumberg!
Lesermeinung aus Blumberg zur geplanten Sportplatzerweiterung
Während
der Einwohnerfragestunde in der Gemeindevertretersitzung in
Ahrensfelde erfuhr ich in dieser Woche, dass in Blumberg im Rahmen
der Sportplatzerweiterung für den Schulsport auch ein ligafähiger
Fußballplatz für offenbar ca. 600.000 Euro entstehen soll.
Ligafähiges
Fußballfeld und Schulsport passt für mich irgendwie nicht zusammen.
Nun
hat Blumberg bereits einen, wie ich finde, sehr schönen Fußballplatz
mit mehreren Spielfeldern, einem Gebäude für den Sportverein,
Bewässerungsanlage für den Rasen und Platzbeleuchtung.
Für
ein Dorf mit 2400 Einwohnern ein wirklich großzügiges und
stattliches Fußballgelände. Interessant wäre für mich mal zu
erfahren, mit wie viel 100.000 Euro Steuergeldern der Sportverein zur
Errichtung dieser schönen Anlage bereits unterstützt wurde.
Das
nun wieder in den Fußball eine derart astronomischer Summe
investiert werden soll, empfinde ich als nicht gerecht. Ca. 90% der
Blumberger sind nicht im Sportverein.
In
diesem ist der Fußball wiederum eine von mehreren Sportsektionen.
Ich
finde, der Fußballsport hat in den politischen Gremien der Gemeinde
(Ortsbeirat und in der Gemeindeverwaltung ?) eine zu starke Lobby.
Auf
das während der Versammlung im Zusammenhang mit dem geplanten
Fußballfeld erwähnte fehlende Ortsteilzentrum warten viele
Blumberger schon seit Jahren!!
Warum
ist dafür kein Geld in der Gemeindekasse vorhanden?
Wenn
tatsächlich für Blumberg gerade 600.000 Euro übrig sind, warum
fragt man nicht die Blumberger Bürgerinnen und Bürger in einer
Umfrage, ob unser Dorf ein neues Fußballfeld erhalten soll oder
nicht, doch endlich mal ein Ortsteilzentrum bekommt?
Dieses
käme tatsächlich allen zugute und wäre ganz sicher ein
willkommener Treffpunkt, Veranstaltungsort für vielfältige Kultur
sowie ein Beitrag für ein lebendiges Dorfleben.
Warum
kommt eigentlich von den gewählten Ortsbeiratsmitgliedern niemand
von selbst auf so eine Idee?
Meine Forderung an den die Gemeindevertretung, den Ortsbeirat und den Bürgermeister:
Hände weg von so einer größenwahnsinnigen Sportplatzerweiterung!
Donnerstag, 18. Februar 2016
Gemeindevertretersitzung am 15.02.16 und die Einwohnerfragestunde
Einiges zum dem Thema Entwurf
Kita-Satzung wurde an anderer Stelle schon gesagt.
Weiter gaben Eltern aus Lindenberg
Anregungen und Hinweise zur der Erhöhung der Verkehrssicherheit vor
der Kita. Sie forderten die Gemeinde auf, hier mehr zu tun.
Ein Elternteil aus Lindenberg rief dem
Bürgermeister in Erinnerung, dass sein Versprechen nach einem
Kreisverkehr auf der Ahrensfelder Straße seit 8 Jahren auf die
Realisierung wartet. Heute stehen andere Prioritäten an,
war seine Antwort. Der Kreisverkehr steht jetzt hinten an.
Interessant die Frage eines
Elternteils an den Bürgermeister, wie er zu einer Kita in freier
Trägerschaft steht! Er ist dafür, war seine Antwort. Wir
Unabhängigen auch! Das haben wir hier im Blog und im Zusammenhang
mit der Haushaltsdiskussion und dem Workshop schon kund getan. Wir
werden das Thema über einen Antrag in der Gemeindevertretung zur
Debatte stellen.
Herr Hoffmann aus Blumberg und Herr
Dr. Pöltelt aus Ahrensfelde haben die sogenannte
„Sportplatzerweiterung in Blumberg für die Grundschule“
thematisiert und öffentlich richtig gestellt, wer die eigentlichen
Nutzer sein werden (private Oberschule und Verein).
Bei der überdimensionierten und
weit über den Schulbedarf hinausgehenden Planungsvariante1 sind
Kosten von mehr als 1,5Mio € zu erwarten. Dafür hätten beide kein
Verständnis. Herr Hoffmann bemängelte in dem Zusammenhang, dass für
das in Blumberg fehlende und erwünschte Gemeindezentrum aber kein
Geld da wäre. So jedenfalls die permanente Begründung der Gemeinde.
Dem Bürgermeister scheint die
kritische Diskussion um diese von ihm initiierte
Sportplatzerweiterung in Millionenhöhe inzwischen zu heiß zu werden
und er schob in seiner Antwort letztlich die Verantwortung für
Entscheidung zum Bau der Variante1 der Gemeindevertretung zu!
Viele Zuhörer werden ihren Ohren
nicht getraut haben, als Herr Gehrke in seiner Antwort auf die
Anmerkungen zur Sportplatzerweiterung auch bemerkte, dass nicht
vergessen ist, dass die Anwohner (172 Unterschriften für eine
Lärmschutzwand) am Sportplatz Ahrensfelde auf die Errichtung der
Lärmschutzwand jetzt doch hoffen können! Woher kommt dieser
Sinneswandel bloß? Der Bürgermeister stand bisher an der Spitze derer, die solch ein
Begehren der Anwohner ablehnte! 172 Anwohner stießen mit ihrer Petition
bei ihm auf taube Ohren!
Ich begrüße die jetzige Ankündigung!
Ich begrüße die jetzige Ankündigung!
Mittwoch, 17. Februar 2016
Der Verhinderer wieder am Werk
Gemeint ist
Bürgermeister Gehrke. Wir Unabhängigen, liegen ihm wohl schwer im
Magen mit unserer Transparenz, unseren ständigen Forderungen nach
mehr Bürgerbeteiligung und unseren Anträgen zur Gestaltung und
Entwicklung der Gemeinde.
Und das führt bei ihm
augenscheinlich zu einer Blockadehaltung gegen alles, was von den
Unabhängigen kommt.
So war es in der
letzten Sitzung der GV auch wieder sein Ziel, die Zustimmung der GV
zu den 3 Anträge der Unabhängigen zu verhindern!
Er sieht im Maerker nach wie vor nur die Meckerecke!
Der regelmäßig mit der direkten Bürgerbeteiligung seine Probleme habende Herr Joachim (FWG), ließ sich sogar dazu hinreißen, einzuwerfen, dass er das „Meckerportal“ noch fünf Mal ablehnen würde. Ähnlich äußerte sich der Ortsvorsteher Wollermann. Auf seine „treuen Anhänger“ konnte sich der Bürgermeister verlassen und der Antrag wurde ein zweites Mal abgelehnt.
2. Der Antrag Ahrensfelde sich im Benehmen mit den Kommunen des Mittelbereichs beim Landkreis Barnim für die Optimierung der Busverbindung 895 Ahrensfelde-Bernau-Wandlitz einsetzen: Auch hier war Herr Gehrke in der Debatte der Erste, der das Wort mit bekannter Zielstellung ergriff. Wiederum brachte er seine grundsätzlich ablehnende Haltung auch zu dieser konkreten Busverbindung zum Ausdruck. Dabei ist ihm wohl eingefallen, dass die Unabhängigen über ihren Verkehrsexperten Klaus Hilpert immer wieder ein mittelfristiges Konzept zur Verkehrsinfrastruktur angeregt und eingefordert haben. Und so beantragte er auf ein mittelfristiges Verkehrsinfrastrukturkonzept orientiert, den Antrag in den Bauausschuss zu überweisen. Dem habe ich zugestimmt. Uns so ist es geschehen.
3. Mit folgendem Antrag hatten die Unabhängigen beabsichtigt, dass die Bürger, die mit dem Straßenbau über die Straßenausbaubeitragssatzung mit nicht wenig Kosten belastet werden, bei Einreichung der Bescheide mit Ausweisung der Kosten für die Arbeitsleistung beim Finanzamt steuerlich entlastet werden. Der Antrag basiert auf ein Urteil des Finanzgerichtes Nürnberg aus 2015, dass den Straßenbau als eine steuerlich absetzbare Handwerkerleistung anerkennt. Nun konnte Herr Gehrke nicht selbst agieren und er schickte seinen „Leibjuristen“ in die Debatte. Der verwies drauf, dass das Urteil strittig ist und in höherer Instanz eine weitere Entscheidung erwartet wird. Es stehe jedem Bürger aber frei, den ihm zugegangenen Bescheid beim Finanzamt einzureichen. Die Gemeinde wäre aber nicht in der Lage die Kosten für die Arbeitszeit in den Bescheiden an die Bürger auszuweisen. Ich habe es bei diesen Informationen belassen und den Antrag zurück gezogen.
Heute in der MOZ:
Dienstag, 16. Februar 2016
Nun sind auch die Schließzeiten vom Tisch
Gestern
in der Gemeindevertretersitzung sollte nun der Entwurf der
Kita-Satzung beschlossen werden. Der Gemeindesaal war voller Eltern,
die sich in der Einwohnerfragestunde eifrig und kritisch zu Wort
meldeten.
Kernaussage:
Wir wollen keine Schließzeiten! Wir wollen den vom Sozialausschuss
empfohlenen Entwurf, so wie er den Gemeindevertretern vorliegt,
nicht!
207
Eltern hätten sich zum Entwurf geäußert. 81% hätten sich gegen
Schließzeiten ausgesprochen!
Als
der Tagesordnungspunkt Satzung zur Debatte unter den
Gemeindevertretern aufgerufen wurde, ist zunächst ein Antrag auf
Öffentlichkeit gestellt worden.
Der
wurde abgelehnt, u.a. durch den Bürgermeister!
Danach
habe ich das Wort ergriffen und auf die heute hohe, erfreuliche und
zunehmende Bürgerbeteiligung in der Gemeinde hingewiesen. Ich habe
wiederholend hervorgehoben, dass die übergroße Mehrheit der Eltern
den vorliegenden vom Sozialausschuss empfohlenen Entwurf im Punkt
Schließzeiten ablehnt und die Gemeindevertretung in ihrer
Entscheidung über die Satzung das überwältigende Votum der Eltern
nicht unberücksichtigt lassen darf. Da in der Regel in dieser GV von
Ausschüssen empfohlene Beschlussvorlagen durchgewunken werden, habe
ich um sicher zu stellen, dass hier nicht genauso verfahren wird, den
Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und im
Sozialausschuss mit den Eltern erneut den Entwurf zu diskutieren.
Der Vorschlag wurde mit viel Beifall bedacht.
Nun
schien dem Bürgermeister der Gegenwind zu scharf ins Gesicht zu
blasen und er mühte sich das „kenternde Schiff“ zu verlassen.
Ich darf erinnern, dass unter seiner Verantwortung und Zustimmung der
1.Entwurf erarbeitet wurde. Und der sah eine Schließzeit von 3
Wochen vor sowie ein Kündigungsrecht des Betreuungsvertrages durch
den Träger bei gestörten Vertrauensverhältnis Kita-Eltern.
Der
Bürgermeister beantragte nun unter dem Druck der Eltern gesondert
über die Schließzeiten abzustimmen. Also wer ist für Schließzeiten
und wer ist dagegen? Der Antrag wurde angenommen. Mein Antrag auf
Vertagung wurde damit obsolet. Die Mehrheit der Gemeindevertreter
lehnte schließlich Schließzeiten ab, u.a. auch der Bürgermeister!
Wie er nun seine Kehrtwendung, den Kitas in Ahrensfelde und Eiche
als Befürworter der Schließzeiten erklärt, wäre interessant zu
wissen!
Bericht wird zur Fragestunde und Anträgen fortgestzt.
Montag, 15. Februar 2016
Nun auch im 2.Anlauf gescheitert
Lesermeinung:
Der auf den Absprung aus der politischen Arena der Gemeinde Ahrensfelde orientierte Vorsitzende der Gemeindevertretung Herr Behrendt (CDU) ist nun nach Biesenthal, auch im Amt Britz-Chorin-Oderberg gescheitert. Man darf gespannt sein, wann und wohin seine nächste Bewerbung erfolgt?
Lesermeinung
Der auf den Absprung aus der politischen Arena der Gemeinde Ahrensfelde orientierte Vorsitzende der Gemeindevertretung Herr Behrendt (CDU) ist nun nach Biesenthal, auch im Amt Britz-Chorin-Oderberg gescheitert. Man darf gespannt sein, wann und wohin seine nächste Bewerbung erfolgt?
Lesermeinung
Wo
ist eigentlich der Vorsitzende unserer Gemeindevertretung Behrendt zu
Hause?
Politisch
natürlich in der CDU, wo sonst. Er wohnt in Ahrensfelde, ist ein
sogenannter Einpendler, denn er arbeitet in der Bundeshauptstadt. Was
ja auch nicht verkehrt ist.
Aber
gesellschaftlich scheint er hier nicht ausgefüllt zu sein, denn
immer wieder versucht er sich in fremden Gemeinden in der Kandidatur
als Amtsdirektor.
Nachdem
er in Biesenthal-Barnim gescheitert ist, hatte er sich nun in
Britz-Oderberg beworben, wo er wieder unterlegen war. Insider indes
hatten hier wie dort ja überhaupt nicht schlecht gestaunt , dass mit
Maik Berendt überhaupt ein Bewerber angetreten ist, der aus der
Versicherungsbranche kommt und dem es an lokalen Kenntnissen in
Verwaltung und Politik fehlt.
Auch
in Ahrensfelde glänzt er nicht gerade als Kommunalpolitiker, der die
Gemeindevertretung zu einem aktiven und engagierten Parlament der
Bürger der Großgemeinde macht, sondern eher zu einem Abnickorgan
der Vorgaben aus dem Rathaus. Verkehrte Welt!
So
wurde unter seiner Mitwirkung gegen die Beteiligung an der
Landesinitiative "Maerker" Stimmung gemacht und abgestimmt,
jener Initiative, mit der 81 Kommunen, darunter unsere Nachbarn
Bernau, Werneuchen und Altlandsberg gute Erfahrungen bei der aktiven
Einbeziehung der Bürger, bei der Lösung von Problemen in der
Gemeinde gemacht haben. Oder es wird unter seiner Regie großzügig
nicht nur einmal auf Ausgleichsmaßnahmen bei der Baulanderschließung
verzichtet. Wir haben es ja!
Da
wird schon einmal eine Sportplatzerweiterung für 1,5 Millionen
geplant und für den Wohnungsbau sind es gerade einmal schäbige
200.000 €.
Wie sehen in dieser Gemeinde die Prioritäten aus?
Wie sehen in dieser Gemeinde die Prioritäten aus?
Apropos
Plan, das ist ein Fremdwort in der Gemeinde Ahrensfelde. Denn hier
gibt es weder ein mittelfristiges Konzept für die Entwicklung als
Schulstandort, für den sozialen Wohnungsbau, für betreutes Wohnen,
für den Umwelt- und Naturschutz, die kulturelle Arbeit und so weiter
und so fort.
Und
nun stellt sich die Frage, wo bewirbt sich unser Maik Behrendt, der
sich offensichtlich zu Höherem berufen fühlt und sich
offensichtlich in Ahrensfelde nicht wohl fühlt, als nächstes?
Viellicht ist es eigentlich schade, dass es für ihn in
Britz-Oderberg nicht geklappt hat, für die Bürger unserer Gemeinde.
Dienstag, 9. Februar 2016
Schlappe für den Bürgermeister und seine Verwaltung
Das ist das Ergebnis einer direkten Bürgerbeteilung, die der Bürgermeister möglichst immer zu vermeiden sucht! Der weiß schon warum?
Gestern tagte der Sozialausschuss zum Thema neue Kitasatzung. Der vorliegende Entwurf sollte als Empfehlung beschlossen und an die GV zur Verabschiedung weiter gereicht werden.
Der Saal war voll von betroffenen Eltern aus den 4 Ortsteilen.
Es ging wie erwartet in der Diskussion unter Einbeziehung der Eltern zum Thema turbulent zu!
So dass sich die Ausschussmitglieder vom Paragraphen, der eine Kündigung des Betreuungsvertrages bei renitenten Eltern durch die Verwaltung vorsah, verabschiedeten. Auch von den Schließzeiten
(3 Wochen- kam wohl einzig von der Ahrensfelder Kita) hat man sich verabschiedet und auf einen "Kompromiss" geeinigt.
Zur Erinnerung: Genau zu diesen Teilthemen im Entwurf haben wir Unabhängigen uns öffentlich kritisch geäußert. Wir haben den Kündigungsparagraphen als nicht akzeptabel abgelehnt und das Thema Schließzeiten als äußerst diskussionswürdig kritisiert!
Es ist schlicht peinlich, was da den Eltern von der Verwaltung in Teilen des Entwurfs vorgelegt wurde!
Es folgt in Kürze ein Bericht des in der Sitzung anwesenden Herrn Klaus Hilpert!
Gestern tagte der Sozialausschuss zum Thema neue Kitasatzung. Der vorliegende Entwurf sollte als Empfehlung beschlossen und an die GV zur Verabschiedung weiter gereicht werden.
Der Saal war voll von betroffenen Eltern aus den 4 Ortsteilen.
Es ging wie erwartet in der Diskussion unter Einbeziehung der Eltern zum Thema turbulent zu!
So dass sich die Ausschussmitglieder vom Paragraphen, der eine Kündigung des Betreuungsvertrages bei renitenten Eltern durch die Verwaltung vorsah, verabschiedeten. Auch von den Schließzeiten
(3 Wochen- kam wohl einzig von der Ahrensfelder Kita) hat man sich verabschiedet und auf einen "Kompromiss" geeinigt.
Zur Erinnerung: Genau zu diesen Teilthemen im Entwurf haben wir Unabhängigen uns öffentlich kritisch geäußert. Wir haben den Kündigungsparagraphen als nicht akzeptabel abgelehnt und das Thema Schließzeiten als äußerst diskussionswürdig kritisiert!
Es ist schlicht peinlich, was da den Eltern von der Verwaltung in Teilen des Entwurfs vorgelegt wurde!
Es folgt in Kürze ein Bericht des in der Sitzung anwesenden Herrn Klaus Hilpert!
Montag, 8. Februar 2016
MOZ - Wohnhäuser für Lindenberg
Im Beitrag der MOZ verschweigt Herr Krakau leider, dass es sich hier um ein Areal im Außenbereich handelt, also nur nach §35 BauGB zu bebauen ist. Und hier hat die Aufstellung des Bebauungsplanes nach umfangreichen Gesetzesvorgaben zu erfolgen. Nun haben der Bürgermeister und seine Bauverwaltung der Gemeindevertretung in der Januar-Sitzung 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes nach §13a BauGB untergejubelt. Berger (SPD), Meuschel und Salzmann (beide CDU), alle aus Lindenberg, haben dem ohne jede Bedenken und Anmerkungen zugestimmt!
Der §13a sieht aber eine Bebauung nur für Innenbereichsflächen vor. Also hier wird aus einem von der Bauverwaltung eigens bezifferten Außenbereich zum Vorteil des Eigentümers der Baufläche willkürlich ein Innenbereich gemacht.
Wir Unabhängigen haben das Vohaben bei der unteren und obersten Bauaufsicht zur Prüfung auf Rechtmäßigkeit eingereicht!
Wer sich den Ahrensfelder Landschaftplan für Lindenberg hinsichtlich der Wasserwirtschaft ansieht und konkret die wasserwirtschaftliche Situation im Kernbereich des Ortes kennt, der kann nur Unverständnis für den Ausschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen zeigen.
Im Übrigen kann man bei scout 24 nachlesen, dass über das Immobilienmanagement WIBAG aus Berlin in Ahrensfelde (Lindenberg?) ein attraktives Baugrundstück von 65.422m² für 5,2 Mio€ angeboten wird. Falls Lindenberg, ein erstaunliches Tempo nach dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes!
Der §13a sieht aber eine Bebauung nur für Innenbereichsflächen vor. Also hier wird aus einem von der Bauverwaltung eigens bezifferten Außenbereich zum Vorteil des Eigentümers der Baufläche willkürlich ein Innenbereich gemacht.
Wir Unabhängigen haben das Vohaben bei der unteren und obersten Bauaufsicht zur Prüfung auf Rechtmäßigkeit eingereicht!
Wer sich den Ahrensfelder Landschaftplan für Lindenberg hinsichtlich der Wasserwirtschaft ansieht und konkret die wasserwirtschaftliche Situation im Kernbereich des Ortes kennt, der kann nur Unverständnis für den Ausschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen zeigen.
Im Übrigen kann man bei scout 24 nachlesen, dass über das Immobilienmanagement WIBAG aus Berlin in Ahrensfelde (Lindenberg?) ein attraktives Baugrundstück von 65.422m² für 5,2 Mio€ angeboten wird. Falls Lindenberg, ein erstaunliches Tempo nach dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes!
Sonntag, 7. Februar 2016
Gestern in der MOZ
Ich will nicht wiederholen, was die Motivation der Unabhängigen war, diesen Antrag einzubringen.
Das kann der Leser dem Text entnehmen. Nur soviel: Zentrale Begriffe in unserem Wahlprogramm sind Bürgernähe und Bürgerbeteiligung.
Und wenn Gehrke heuchlerich anmerkt, dass er dafür keine Steuergelder zur Verfügung stellt (es geht hier um etwa 150€), darf ich ihn an seine 25.000€ Steuergelder für den Transport von Schülern an eine private Schule erinnern. Ich darf ihn auch daran erinnern, wie 89.000€ Steuergelder unter seiner Verantwortung für die Umgehungsstraße Eiche verschwendet wurden. Etwa 200.000€ Steuergelder sind bei der Mehrower Dorfteichsanierung durch falsche Planung unter seiner Verantwortung verschwendet worden. Und da wäre noch mehr aufzuzählen! Der Bund der Steuerzahler spricht wohl in ähnlichen Fällen von Verschwendung aber auch von Veruntreuung von Steuergeldern.
Das kann der Leser dem Text entnehmen. Nur soviel: Zentrale Begriffe in unserem Wahlprogramm sind Bürgernähe und Bürgerbeteiligung.
Und wenn Gehrke heuchlerich anmerkt, dass er dafür keine Steuergelder zur Verfügung stellt (es geht hier um etwa 150€), darf ich ihn an seine 25.000€ Steuergelder für den Transport von Schülern an eine private Schule erinnern. Ich darf ihn auch daran erinnern, wie 89.000€ Steuergelder unter seiner Verantwortung für die Umgehungsstraße Eiche verschwendet wurden. Etwa 200.000€ Steuergelder sind bei der Mehrower Dorfteichsanierung durch falsche Planung unter seiner Verantwortung verschwendet worden. Und da wäre noch mehr aufzuzählen! Der Bund der Steuerzahler spricht wohl in ähnlichen Fällen von Verschwendung aber auch von Veruntreuung von Steuergeldern.
Samstag, 6. Februar 2016
Tagesordnung GV-Sitzung am 15.02.2016
Interessant, dass die Auftragsvergaben Straßenreinigung, Laubentsorgung und Straßeneinläufe/Sinkkastenreinigung wieder im nichtöffentlichen Teil vergeben werden!
Es fällt auf, dass Gehrke die Beschlussvorlagen als Fachbereichsleiter unterschreibt. Fachbereichsleiterin ist allerdings Frau Schaaf. Die GV ist aber nicht informiert, was mit der seit Wochen abwesenden leitenden Angestellten ist!? Was soll diese Geheimniskrämerei!
Interessant auch, ob der Vorsitzende Behrendt, die Sitzung leiten wird!
Mir ist Folgendes von einem Bürger mitgeteilt worden:
"ich habe mich oft gewundert, warum der Vorsitzende unserer Gemeindevertretung diese ehrenvolle Arbeit so unengagiert und in der Art "Dienst nach Vorschrift" und oft zum Gefallen seines Parteifreundes undVerwaltungschefs macht.
Nun habe ich in der MOZ gefunden, dass Mike Behrendt ja nicht nur neben dem Vorsitz in der CDU-Ortsgruppe Ahrensfelde ist, was ihn ehrt, sondern ja auch noch Beisitzer im Vorstand der CDU-Barnim ist.Vor allem, dass er sich seit Jahren hier weniger berufen und heimisch fühlt und sich schon 2012 um den Posten als Amtsdirektor in Biesenthal Barnim beworben hatte und nun wieder seine Mütze bei der Wahl zum Amtsdirektor für Britz-Chorin-Oderberg in den Ring geworfen hat.
Da wundert mich nun gar nichts mehr und man fragt sich, warum ist er Vorsitzender unserer Gemeindevertretung?
Da ist was dran, wie auch ich dann in der MOZ lesen konnte! Ich habe mich hier im Blog schon mehrmals zu Herrn Behrendt geäußert, so dass ich mir weitere Anmerkungen zu ihm ersparen kann!
Sollte er hier wie in Biesenthal wieder das Rennen verlieren, ist ernsthaft die Frage zu stellen, ob der Mann, der auf ständiger Jagd nach "höheren politischen Posten" in der Region ist und nur in Ahrensfelde zwischenparkt, der geeignete Vorsteher der Gemeindevertretung ist?
Freitag, 5. Februar 2016
Unsere Anträge in der Februar-Gemeindevertretung
Antrag
Die
Gemeindevertretung möge beschließen:
Die
Gemeinde wird Nutzer des Internet-Portals Maerker Brandenburg.
Die
Verwaltung wird mit der Einrichtung über den „Zentralen
IT-Dienstleister des Landes“ beauftragt. Die Einführung und
mögliche Nutzung des Portals Maerker Brandenburg ist der Bevölkerung
im Amtsblatt und in den Ratsinformationen bekannt zu geben.
Begründung:
Mit
der Nutzung des Portals können die Ahrensfelder Bürger ihrer
Verwaltung auf kurzem und einfachen Wege mitteilen, wo es ein
Infrastrukturproblem im Gemeindegebiet gibt. So beispielsweise über
gefährliche Schlaglöcher, wilde Mülldeponien, zerstörte und nicht
funktionierende Anlagen, ungepflegte Grünanlagen, unzureichende
Straßenreinigung, unzureichender Winterdienst, fehlende Barrieren
für ältere und behinderte Menschen und anderes mehr.
Die
Nutzung kostet der Gemeinde nichts. Die Nutzung wird die örtliche
Verbundenheit sowie die Verbundenheit Bevölkerung/Verwaltung stärken
und einen Beitrag zur Erhöhung der Bürgerbeteiligung am Gemeinwesen
leisten.
Gute
Erfahrungen in diesem Sinne hat die Gemeinde schon mit dem Workshop
und der direkten Beteiligung der Bürger gemacht.
Das
2009 ins Leben gerufene Portal nutzen gegenwärtig 90
Brandenburger Kommunen.
Mit
der im Haushalt 2016 beschlossenen und neu zu schaffenden Stelle für
Öffentlichkeitsarbeit bietet sich die Einrichtung des Maerkers
regelrecht an.
Dr.
Wolfgang Unger
Gemeindevertreter
für die Unabhängigen
Antrag
Die Gemeindevertretung möge
beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich im
Benehmen mit den Kommunen des Mittelbereiches beim Landkreis Barnim,
als Träger des Öffentlichen Personenverkehrs, für die Optimierung
der Busverbindung 895 von Ahrensfelde nach Bernau einzusetzen.
Die Linie 895 sollte zukünftig im
30-Minuten-Takt betrieben werden.
Begründung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Bernau hat einen
entsprechenden Beschluss einstimmig gefasst.
Im gemeinsam verabschiedeten und 2015
bei der Landesregierung eingereichten Mittelbereichskonzept der
Gemeinden Ahrensfelde, Panketal, Bernau und Wandlitz ist die
Verbesserung bzw. Schaffung von Direktverbindungen des ÖPNV zwischen
den Mittelbereichskommunen vereinbart worden. Bernau als
Mittelzentrum fungiert dabei als regionale Mobilitäts-Schnittstelle
mit Anbindung an den Fern- und Reginalexpressverkehr. Die Stärkung
und Förderung bedarfsgerechter ÖPVN-Angebote zwischen den Gemeinden
der Region ist daher auch ein Beitrag zu umweltgerechter Mobiltät
und dient dem Ziel, den CO2-Ausstoß zu begrenzen und zu minimieren.
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter für die Unabhängigen
Antrag
Die Gemeindevertretung
möge beschließen:
Die Verwaltung wird
beauftragt, in den Bescheiden, die den Bürgerinnen und Bürgern mit
dem Straßenausbau nach Straßenausbausatzung zugestellt werden, sind
die Kosten für die Arbeitsleistung auszuweisen. Die Bürgerinnen und
Bürger sind im Amtsblatt darauf hinzuweisen, dass diese Kosten als
haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar sind und die
Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten werden.
Begründung:
Das Finanzgericht
Nürnberg hat im Urteil vom 24.6.2015, Az. 7
K 1356/14 begründet, warum der Straßenausbau eine steuerlich
absetzbare Handwerkerleistung darstellt: Ein Auszug aus dem
angeführten Urteil:
„[...] 1. Nach § 35a
Abs. 3 Satz 1 EStG (2011) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche
Einkommensteuer für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in
einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden,
um 20 %, höchstens um 1.200 €. Nach § 35a
Abs. 5 Satz 2 EStG gilt die Ermäßigung nur für Arbeitskosten.
a) Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte
handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um
regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs-
und Modernisierungsmaßnahmen handelt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai
2010 VI
R 4/09, BFHE
229, 534, BStBl
II 2011, 909 [BFH 06.05.2010 - VI
R 4/09]). Begünstigt werden handwerkliche Tätigkeiten, die von
Mietern und Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte
Wohnung in Auftrag gegeben werden, z.B. das Streichen und Tapezieren
von Innenwänden, die Beseitigung kleinerer Schäden, die Erneuerung
eines Bodenbelags (Teppichboden, Parkett oder Fliesen), die
Modernisierung des Badezimmers oder der Austausch von Fenstern.
Hierzu gehören auch Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück, z.B. Garten- und
Wegebauarbeiten (BTDrucks 16/643, 10, und BTDrucks 16/753, 11), aber
auch die Reparatur, Wartung und Austausch von Gas- und
Wasserinstallationen (Barein in Littmann/Bitz/ Pust, Das
Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 35a Rz 25).b) Nach allgemeiner Meinung ist nicht erforderlich, dass der Leistungserbringer in die Handwerksrolle eingetragen ist (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 15. Februar 2010 IV C 4-S 2296-b/07/0003, 2010/0014334, BStBl I 2010, 140, Tz. 21, ersetzt durch BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 IV C 4-S 2296-b/07/0003:004, 2014/0023765, BStBl I 2014, 75, Tz. 23). Auch Kleinunternehmer i.S. des § 19 des Umsatzsteuergesetzes (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 21, ersetzt durch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 75, Tz. 23) oder die öffentliche Hand können steuerbegünstigte Handwerkerleistungen erbringen (Apitz in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 35a EStG Rz 21; vgl. Eversloh in Lademann, EStG, § 35a EStG Rz 86; Wüllenkemper, EFG 2013, 52; BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140 ). Dies gilt insbesondere dann, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (beispielsweise ein Zweckverband) mit dem Verlegen der Hausanschlussleitungen (= die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers, vgl. § 10 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser --AVBWasserV-- vom 20. Juni 1980, BGBl I 1980, 750) gegen Kostenerstattung im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art unternehmerisch tätig geworden ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 V R 61/03, BStBl II 2009, 321; BMF-Schreiben vom 7. April 2009 IV B 8-S 7100/07/10024, 2009/0215132, BStBl I 2009, 531).
Auf welcher Rechtsgrundlage die öffentliche Hand die Kosten (Heranziehungsbescheid, öffentlich-rechtlicher Vertrag) für den Hausanschluss erhebt, ist dabei ebenso unerheblich wie der Umstand, ob diese Leistung "eigenhändig" oder durch einen von ihr beauftragten bauausführenden Dritten erbracht wird. Denn auch insoweit nimmt der Steuerpflichtige eine, wenn auch durch eine juristische Person vermittelte, Handwerkerleistung in Anspruch.
c) Die Handwerkerleistung muss ferner "in" einem inländischen bzw.in der Europäischen Union oder dem europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Hieraus wird geschlossen, dass nur handwerkliche Tätigkeiten, die in der privaten Wohnung bzw. dem Haus nebst Zubehörräumen und Garten geleistet werden, nicht aber solche, die "für" den Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt sind (BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 15, ersetzt durch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 75, Tz. 15; FG München vom 24. Oktober 2011 7 K 2544/09, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2012, 1118).
Dieses enge Verständnis der Vorschrift greift nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 20.03.2014 VI R 56/12, BStBl II 2014, 882) jedoch zu kurz. Denn der Begriff "im Haushalt" müsse vielmehr räumlich-funktional ausgelegt werden (vgl. Kratzsch in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 35a Rz 77; Eversloh in Lademann, EStG, § 35a EStG Rz 92; Wüllenkemper, EFG 2013, 52; Bode, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 35a Rz D 7, E 7; Schmidt/Krüger, EStG, 32. Aufl., § 35a Rz 4).
Deshalb seien die Grenzen des Haushalts i.S. des § 35a Abs. 3 EStG nicht ausnahmslos --unabhängig von den Eigentumsverhältnissen-- durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; entgegen BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 15, ersetzt durch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 75, Tz. 15). Vielmehr könne auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt sein. Es müsse sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (Schmidt/Krüger, EStG, 32. Aufl., § 35a Rz 4; vgl. auch Köhler in Bordewin/Brandt, EStG, § 35a Rz 300 f.). Hiervon sei insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird. […].“
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BFHE 229, 534, 20.1.2016.
Dr. Wolfgang Unger
Für die Unabhängigen in der
Gemeindevertretung
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