Freitag, 19. September 2014

Die Bürgerfragestunde in der Gemeindevertretung

Die Fragestunde ist in der Einwohnerbeteiligungssatzung der GV (es ist noch die der letzten GV gültig) geregelt.

Nun zur Bürgerfragestunde in der letzten GV (September).

Erfreulich die Anzahl der Gäste. Zwei Problembereiche kamen zur Sprache.

Zum Schülertransport:

3 Eltern aus Mehrow, Ahrensfelde und Eiche empörten sich über den Zustand der seit Schuljahresbeginn laufenden Schülerbeförderung durch den öffentlichen Nahverkehr. Überfüllung der Busse, fehlende Sitzgelegenheiten und obligatorische Verspätungen zum Unterrichtsbeginn sind gang und gebe. Der althergebrachte Schulbusverkehr ist bekanntlich eingestellt worden. Der Bürgermeister reagierte auf den Hilferuf dahingehend, dass dies nicht in Verantwortung der Gemeinde läge. Ansprechpartner wäre die Busgesellschaft. Auf den Hinweis des Vaters aus Eiche sich als Gemeinde mit den Problemen an die Verantwortlichen zu wenden, ist der Bürgermeister nicht eingegangen. Anmerkungen der Gemeindevertreter dazu, wurden vom Vorsitzenden der GV nicht zugelassen.
Auf das Problem des Wegfalls des öffentlichen Busverkehrs an Sonnabenden in Mehrow, schloss sich der Bürgermeister der ablehnenden Argumentation der Busgesellschaft an. Kein Bedarf, da nachweislich zu geringe Auslastung in den letzten anderthalb Jahren.

Später in der Debatte um die Subventionierung der Docemus Privatschule habe ich das Thema aufgegriffen und gefordert, dass die Verwaltung im Namen der Gemeindevertretung sich in der Angelegenheit Problem/Schülertransport an die Busgesellschaft wendet. Dazu gab es keinen Widerspruch.

Zum Umgang mit Kulturgut:

Hier ging es um den von der Bauverwaltung genehmigten Abriss und ungenehmigten Verkauf von Granitsteinen aus dem ehemaligen Schlossgelände Blumberg (Standort der sich im Bau befindlichen Privatschule). Vertreter des Blumberger Kulturvereins kritisierten scharf den Vorgang und forderten vehement und nicht zum ersten Mal die Rückführung der Steine. Der Bürgermeister, der seine Verantwortlichkeit abstritt, versprach dennoch, sich für die Rückführung einzusetzen. Erste Gespräche seinerseits dazu wären gelaufen. Kritisch angemerkt vom Verein wurde die fehlende Reaktion der Gemeine auf die Auszeichnung des Herrn Wünsche aus Blumberg für sein jahrelanges Engagement für den Lennepark durch die Landesregierung.
Nach Einwürfen und Unterbrechungsversuchen der Redebeiträge durch den Vorsteher der GV sah sich der Kulturverein veranlasst, die Art und Weise der Organisation und Führung der Bürgerfragestunde durch den Vorsteher zu bemängeln.

Ähnlich sahen es auch einige Gemeindevertreter, die sich im weiteren Verlauf der Sitzung dazu äußerten.

Hier gilt es im Sinne motivierender Bürgerbeteiligung über die bestehende Einwohnerbeteiligungssatzung §2 (Einwohnerfragestunde), mindestens über deren regelgerechte Umsetzung nachzudenken.
Die Unabhängigen werden dazu möglicherweise einen Antrag in die GV einbringen.

§ 2
Einwohnerfragestunde

(1) In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind alle Personen, die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berechtigt, kurze mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung oder anderen Gemeindeangelegenheiten an die Gemeindevertretung oder den Hauptverwaltungsbeamten zu stellen sowie Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde). Die Einwohnerfragestunde soll 30Minuten nicht überschreiten. Jeder Einwohner kann sich im Regelfall zu bis zu drei unterschiedlichen Themen zu Wort melden. Die Wortmeldungen pro Einwohner sollen drei Minuten nicht überschreiten. Kann eine Frage nicht in der Sitzung mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zugelassen.
        Die Einwohnerfragestunde soll vor den Beratungsgegenständen im öffentlichen Teil der Sitzungen durchgeführt werden.

(2)   Die Festlegungen des Absatzes 1 sind entsprechend auch auf die Sitzungen des Hauptausschusses, der Fachausschüsse der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte anzuwenden.

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