Die Fragestunde ist in der
Einwohnerbeteiligungssatzung der GV (es ist noch die der letzten GV
gültig) geregelt.
Nun zur Bürgerfragestunde in der
letzten GV (September).
Erfreulich die Anzahl der Gäste. Zwei
Problembereiche kamen zur Sprache.
Zum Schülertransport:
3 Eltern aus Mehrow, Ahrensfelde und
Eiche empörten sich über den Zustand der seit Schuljahresbeginn
laufenden Schülerbeförderung durch den öffentlichen Nahverkehr.
Überfüllung der Busse, fehlende Sitzgelegenheiten und
obligatorische Verspätungen zum Unterrichtsbeginn sind gang und
gebe. Der althergebrachte Schulbusverkehr ist bekanntlich eingestellt
worden. Der Bürgermeister reagierte auf den Hilferuf dahingehend,
dass dies nicht in Verantwortung der Gemeinde läge. Ansprechpartner
wäre die Busgesellschaft. Auf den Hinweis des Vaters aus Eiche sich
als Gemeinde mit den Problemen an die Verantwortlichen zu wenden, ist
der Bürgermeister nicht eingegangen. Anmerkungen der
Gemeindevertreter dazu, wurden vom Vorsitzenden der GV nicht
zugelassen.
Auf das Problem des Wegfalls des
öffentlichen Busverkehrs an Sonnabenden in Mehrow, schloss sich der
Bürgermeister der ablehnenden Argumentation der Busgesellschaft an.
Kein Bedarf, da nachweislich zu geringe Auslastung in den letzten
anderthalb Jahren.
Später in der Debatte um die
Subventionierung der Docemus Privatschule habe ich das Thema
aufgegriffen und gefordert, dass die Verwaltung im Namen der
Gemeindevertretung sich in der Angelegenheit Problem/Schülertransport
an die Busgesellschaft wendet. Dazu gab es keinen Widerspruch.
Zum Umgang mit Kulturgut:
Hier ging es um den von der
Bauverwaltung genehmigten Abriss und ungenehmigten Verkauf von
Granitsteinen aus dem ehemaligen Schlossgelände Blumberg (Standort
der sich im Bau befindlichen Privatschule). Vertreter des Blumberger
Kulturvereins kritisierten scharf den Vorgang und forderten vehement
und nicht zum ersten Mal die Rückführung der Steine. Der
Bürgermeister, der seine Verantwortlichkeit abstritt, versprach
dennoch, sich für die Rückführung einzusetzen. Erste Gespräche
seinerseits dazu wären gelaufen. Kritisch angemerkt vom Verein wurde
die fehlende Reaktion der Gemeine auf die Auszeichnung des Herrn
Wünsche aus Blumberg für sein jahrelanges Engagement für den
Lennepark durch die Landesregierung.
Nach Einwürfen und
Unterbrechungsversuchen der Redebeiträge durch den Vorsteher der GV
sah sich der Kulturverein veranlasst, die Art und Weise der
Organisation und Führung der Bürgerfragestunde durch den Vorsteher
zu bemängeln.
Ähnlich sahen es auch einige
Gemeindevertreter, die sich im weiteren Verlauf der Sitzung dazu
äußerten.
Hier gilt es im Sinne motivierender
Bürgerbeteiligung über die bestehende Einwohnerbeteiligungssatzung
§2 (Einwohnerfragestunde), mindestens
über deren regelgerechte Umsetzung nachzudenken.
Die
Unabhängigen werden dazu möglicherweise einen Antrag in die GV
einbringen.
§ 2
Einwohnerfragestunde
(1)
In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind alle
Personen, die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berechtigt, kurze
mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung oder
anderen Gemeindeangelegenheiten an die Gemeindevertretung oder den
Hauptverwaltungsbeamten zu stellen sowie Vorschläge oder Anregungen
zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde). Die Einwohnerfragestunde soll
30Minuten nicht überschreiten. Jeder Einwohner kann sich im
Regelfall zu bis zu drei unterschiedlichen Themen zu Wort melden. Die
Wortmeldungen pro Einwohner sollen drei Minuten nicht überschreiten.
Kann eine Frage nicht in der Sitzung mündlich beantwortet werden,
ist eine schriftliche Antwort zugelassen.
Die Einwohnerfragestunde soll vor den Beratungsgegenständen im
öffentlichen Teil der Sitzungen durchgeführt werden.
(2) Die
Festlegungen des Absatzes 1 sind entsprechend auch auf die Sitzungen
des Hauptausschusses, der Fachausschüsse der Gemeindevertretung und
der Ortsbeiräte anzuwenden.
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