Dienstag, 26. Februar 2013

Kommunale Selbstbestimmung = Kommunale Willkür?



Genau das scheint in der Gemeinde Ahrensfelde bei der Aufstellung des FNP-Entwurfs unter Verantwortung des Bürgermeisters und seiner Bauverwaltung praktiziert worden zu sein!
 
Auf meine Anfrage zum Vorhandensein eines Brachflächen – und Baulückenkatasters für den Innenbereich der Ahrensfelder  Ortsteile , antwortet Frau Schaaf im Auftrag des Bürgermeisters: 

Die Gemeinde verfügt weder über ein Baulückenkataster noch über ein Brachflächenkataster. Dafür gibt es weder eine gesetzliche Verpflichtung noch eine gesetzliche Grundlage. 

Richtig, so ein Brachflächen- und Baulückenkataster hätte eben die großzügig private Interessen im Außenbereich berücksichtigende  FNP-Planung gestört und den Gemeindevertretern und Bürgern hinsichtlich des wahren Bauflächenpotenzials im Innenbereich die Augen geöffnet! 

Also verschweigen, am besten gar nicht erst gegenüber den Entscheidungsträgern erwähnen.
Und genauso ist man verfahren! So ließ sich auch die nach der Landesentwicklungsplanung mögliche Option von Bauflächen im Außenbereich den Gemeindevertretern prima unterjubeln!

Und insbesondere auch die Einbeziehung des sich im selben Zeitraum in Überarbeitung befindenden und 2012 durch das Bundeskabinett  verabschiedeten Baugesetzes , hätte ebenso die großzügig private Interessen im Außenbereich berücksichtigende FNP-Planung gestört und den Gemeindevertretern und Bürgern hinsichtlich einer nachhaltigen und neuen Gesetzesnovelle entsprechenden notwendigen FNP- Planung, die Augen geöffnet! 

Offensichtlich willkürlich und eigennützig wird in der Flächennutzungsplanung eine zukunftsorientierte Gesetzeslage  ignoriert und den Gemeindevertretern und Bürgern verschwiegen. Genau das hat den gewünschten Erfolg der Zustimmung bei den Entscheidungsträgern erbracht! 

Was steht nun im Fokus des überarbeiteten, zukunftsorientierten, nachhaltigen Baugesetzentwurfs?

Im Fokus steht die weitere Stärkung der Innenentwicklung in den Gemeinden. Das Prinzip Innenentwicklung vor Außenentwicklung wird fest verankert.
So müssen die Potenziale der Innenentwicklung bei laufenden und neuen Planungen grundsätzlich ausgeschöpft werden. Bei der Aufstellung von vermeintlichen Bauplänen über den Innenbereich hinaus muss jetzt die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald und Grünland  genutzter Flächen begründet werden – und zwar auf Basis der vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung, darunter zum Beispiel Brachflächen, Gebäude-Leerstand, Baulücken und anderen Nachverdichtungsmöglichkeiten.
Auf diese Weise werden die Gemeinden verpflichtet und kontrolliert, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung zu prüfen, bevor wertvolle Landwirtschafts-, Grün- oder Forstflächen neu in Anspruch genommen werden.
Weiterer Flächenschutz wird darüber hinaus bei den Naturschutzerwägungen innerhalb von Bauleitplänen/Bebauungsplänen eingeführt. Die bereits bestehenden Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz werden wirkungsgleich auf das Bebauungsplanverfahren übertragen. Damit sollen die Naturschutzstandards auf dem bisherigen Niveau erhalten bleiben und gleichzeitig die Flächeninanspruchnahme auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. 

Fazit: Den Gemeindevertretern und Bürgern ist vom Bürgermeister und seiner Bauverwaltung ein FNP-Entwurf vorgelegt worden bzw. wird vorgelegt, der weder objektiv, nachhaltig noch zukunftsorientiert ist, der schlicht und einfach nicht auf der Höhe der Zeit ist! Zudem sind unverantwortlich erkennbar bauplanungsrechtliche Entwicklungen/Neuerungen/Forderungen ignoriert worden. 

Dieser FNP-Entwurf darf keine Zustimmung erfahren, weder von den Gemeindevertretern, noch von den Bürgern und schon gar nicht von den übergeordneten Behörden!

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