Die Verabschiedung des FNP soll über die Anhörung in den Ortsbeiräten
vorangetrieben werden; mit dem Ziel in der Gemeindevertretung am 18.03. den
Beschluss auf die öffentlich vorgeschriebene Auslegung zu fassen. Angekündigt
ist die Einarbeitung/Berücksichtigung
der Ergebnisse des Abwägungsprozesses.
Ich gehe davon aus, dass die 5 Ortsbeiratsmitglieder im
Besitz des überarbeiteten Vorentwurfs sind.
Die Besucher, die in der ohnehin zeitlich begrenzten
Fragestunde zum FNP gern Auskunft hätten, haben in Vorbereitung auf die Sitzung
leider nicht die Möglichkeit der Vorinformation, da in den Sitzungsunterlagen
für die Öffentlichkeit der FNP-Entwurf fehlt. Das bedarf natürlich der Kritik!
Mehrow 21
appelliert wiederholt an die
Gemeindevertreter.
Werden Sie mit Ihrem Beschluss zum FNP Ihrer
Verantwortung für die Zukunft gerecht! Entscheiden Sie sich für Nachhaltigkeit
im Umgang mit der Natur!
Das Siedlungswachstum in Deutschland hält ungebremst an.
Gegenwärtig werden bundesweit täglich 90ha Natur für Siedlungs- und
Verkehrsflächen in Anspruch genommen!
Man hat die Zeichen
der Zeit erkannt! Und genau diese unheilvolle Entwicklung ist es, die die
Bundespolitik endlich dazu bewegt hat, eine Novellierung/Überarbeitung des Baugesetzbuches
auf den Weg zu bringen. Der Gesetzentwurf liegt vor und ist vom Bundeskabinett
beschlossen worden. Auf dem
parlamentarischen Weg wurde er im Januar im Verkehrsausschuss des Bundestags
diskutiert und wird mit großer Wahrscheinlichkeit Mitte März im Bundestag als Gesetz verabschiedet.
Was ist das Ziel der Novelle?
Das Ziel ist, den
ungezügelten Flächenfraß von Natur und Landschaft zu bremsen! Ausdrücklich wird
im Gesetz jetzt die Vorrangigkeit der Innenentwicklung als Ziel für die
Siedlungsentwicklung festgeschrieben. Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist
das Gebot für eine nachhaltige Entwicklung! Und dazu wird die Erfassung der
Innenbereichspotenziale dringend
notwendig vorgeschrieben! Lücken- und Brachflächenkataster müssen her. Und auf
dieses abzielend, bedarf jede baulastige Umwandlungsabsicht von Natur nun einer
besonderen Begründungspflicht.
Nun wie steht es da
um den FNP-Entwurf der Gemeinde?
Dieser ist rückwärts
gewandt und konterkariert die
Novellierung des Baugesetzbuches. Der Bürgermeister und die Bauverwaltung sind
mit der der Gemeindevertretung vorgeschlagenen Bauflächenausweisung im
FNP-Entwurf ganz offensichtlich nicht auf der Höhe der Zeit. Das bedarf der
Korrektur und nicht des Durchpeitschens des jetzigen FNP-Entwurfs durch die
Gemeindevertretung.
Mehrow 21 fordert
deshalb, den FNP-Entwurf auf den Prüfstand zu stellen und so der Novelle des
Baugesetzbuches Rechnung zu tragen!
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