Sonntag, 10. Februar 2013

Flächennutzungsplan im Eichener Ortsbeirat



Die Verabschiedung des  FNP soll über die Anhörung in den Ortsbeiräten vorangetrieben werden; mit dem Ziel in der Gemeindevertretung am 18.03. den Beschluss auf die öffentlich vorgeschriebene Auslegung zu fassen. Angekündigt ist die Einarbeitung/Berücksichtigung  der Ergebnisse des Abwägungsprozesses.

Ich gehe davon aus, dass die 5 Ortsbeiratsmitglieder im Besitz des überarbeiteten Vorentwurfs sind.
Die Besucher, die in der ohnehin zeitlich begrenzten Fragestunde zum FNP gern Auskunft hätten, haben in Vorbereitung auf die Sitzung leider nicht die Möglichkeit der Vorinformation, da in den Sitzungsunterlagen für die Öffentlichkeit der FNP-Entwurf fehlt. Das bedarf natürlich der Kritik!

Mehrow 21 appelliert  wiederholt an die Gemeindevertreter.
Werden  Sie mit Ihrem Beschluss zum FNP Ihrer Verantwortung für die Zukunft gerecht! Entscheiden Sie sich für Nachhaltigkeit im Umgang mit der Natur!

Das Siedlungswachstum in Deutschland hält ungebremst an. Gegenwärtig werden bundesweit täglich 90ha Natur für Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen!

Man hat die Zeichen der Zeit erkannt! Und genau diese unheilvolle Entwicklung ist es, die die Bundespolitik endlich dazu bewegt hat, eine Novellierung/Überarbeitung des Baugesetzbuches auf den Weg zu bringen. Der Gesetzentwurf liegt vor und ist vom Bundeskabinett beschlossen worden.  Auf dem parlamentarischen Weg wurde er im Januar im Verkehrsausschuss des Bundestags diskutiert und wird mit großer Wahrscheinlichkeit  Mitte März im Bundestag als Gesetz verabschiedet.

Was ist das Ziel der Novelle?

Das Ziel ist, den ungezügelten Flächenfraß von Natur und Landschaft zu bremsen! Ausdrücklich wird im Gesetz jetzt die Vorrangigkeit der Innenentwicklung als Ziel für die Siedlungsentwicklung festgeschrieben. Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist das Gebot für eine nachhaltige Entwicklung! Und dazu wird die Erfassung der Innenbereichspotenziale  dringend notwendig vorgeschrieben! Lücken- und Brachflächenkataster müssen her. Und auf dieses abzielend, bedarf jede baulastige Umwandlungsabsicht von Natur nun einer besonderen Begründungspflicht.

Nun wie steht es da um den FNP-Entwurf der Gemeinde?
Dieser ist rückwärts gewandt und konterkariert  die Novellierung des Baugesetzbuches. Der Bürgermeister und die Bauverwaltung sind mit der der Gemeindevertretung vorgeschlagenen Bauflächenausweisung im FNP-Entwurf ganz offensichtlich nicht auf der Höhe der Zeit. Das bedarf der Korrektur und nicht des Durchpeitschens des jetzigen FNP-Entwurfs durch die Gemeindevertretung.

Mehrow 21 fordert deshalb, den FNP-Entwurf auf den Prüfstand zu stellen und so der Novelle des Baugesetzbuches Rechnung zu tragen!

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