Genau das scheint in der Gemeinde Ahrensfelde bei der Aufstellung des FNP-Entwurfs
unter Verantwortung des Bürgermeisters und seiner Bauverwaltung praktiziert
worden zu sein!
Auf meine Anfrage zum Vorhandensein eines Brachflächen – und
Baulückenkatasters für den Innenbereich der Ahrensfelder Ortsteile , antwortet Frau Schaaf im Auftrag
des Bürgermeisters:
Die Gemeinde
verfügt weder über ein Baulückenkataster noch über ein Brachflächenkataster.
Dafür gibt es weder eine gesetzliche Verpflichtung noch eine gesetzliche
Grundlage.
Richtig, so ein Brachflächen- und Baulückenkataster hätte eben die großzügig
private Interessen im Außenbereich berücksichtigende FNP-Planung gestört und den
Gemeindevertretern und Bürgern hinsichtlich des wahren Bauflächenpotenzials im
Innenbereich die Augen geöffnet!
Also verschweigen, am besten gar nicht erst gegenüber den
Entscheidungsträgern erwähnen.
Und genauso ist man verfahren! So ließ sich auch die nach der
Landesentwicklungsplanung mögliche Option von Bauflächen im Außenbereich den Gemeindevertretern
prima unterjubeln!
Und insbesondere auch die Einbeziehung des sich im selben Zeitraum in
Überarbeitung befindenden und 2012 durch das Bundeskabinett verabschiedeten Baugesetzes , hätte ebenso
die großzügig private Interessen im Außenbereich berücksichtigende FNP-Planung
gestört und den Gemeindevertretern und Bürgern hinsichtlich einer nachhaltigen und
neuen Gesetzesnovelle entsprechenden notwendigen FNP- Planung, die Augen
geöffnet!
Offensichtlich willkürlich und eigennützig wird in der
Flächennutzungsplanung eine zukunftsorientierte Gesetzeslage ignoriert und den Gemeindevertretern und
Bürgern verschwiegen. Genau das hat den gewünschten Erfolg der Zustimmung bei
den Entscheidungsträgern erbracht!
Was steht
nun im Fokus des überarbeiteten, zukunftsorientierten, nachhaltigen
Baugesetzentwurfs?
Im Fokus steht die weitere Stärkung der
Innenentwicklung in den Gemeinden. Das Prinzip Innenentwicklung vor
Außenentwicklung wird fest verankert.
So müssen die Potenziale der Innenentwicklung bei laufenden
und neuen Planungen grundsätzlich ausgeschöpft werden. Bei der Aufstellung von vermeintlichen
Bauplänen über den Innenbereich hinaus muss jetzt die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald und Grünland genutzter Flächen begründet werden – und zwar
auf Basis der vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung, darunter zum Beispiel
Brachflächen, Gebäude-Leerstand, Baulücken und anderen
Nachverdichtungsmöglichkeiten.
Auf diese Weise werden die Gemeinden verpflichtet und
kontrolliert, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung zu prüfen, bevor
wertvolle Landwirtschafts-, Grün- oder Forstflächen neu in Anspruch genommen
werden.
Weiterer Flächenschutz wird darüber hinaus bei den
Naturschutzerwägungen innerhalb von Bauleitplänen/Bebauungsplänen eingeführt.
Die bereits bestehenden Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz werden wirkungsgleich
auf das Bebauungsplanverfahren übertragen. Damit sollen die
Naturschutzstandards auf dem bisherigen Niveau erhalten bleiben und
gleichzeitig die Flächeninanspruchnahme auf das absolut notwendige Maß
beschränkt werden.
Fazit: Den Gemeindevertretern und Bürgern
ist vom Bürgermeister und seiner Bauverwaltung ein FNP-Entwurf vorgelegt worden
bzw. wird vorgelegt, der weder objektiv, nachhaltig noch zukunftsorientiert ist, der
schlicht und einfach nicht auf der Höhe der Zeit ist! Zudem sind unverantwortlich erkennbar
bauplanungsrechtliche Entwicklungen/Neuerungen/Forderungen ignoriert worden.
Dieser FNP-Entwurf darf keine Zustimmung erfahren,
weder von den Gemeindevertretern, noch von den Bürgern und schon gar nicht von
den übergeordneten Behörden!