Zur
Erinnerung:
Der Antrag
des FWG auf Sanierung des gemeindeeigenen Wohnhauses mit 4 Mietern in nicht
zeitgemäßen Wohnverhältnissen im Haushaltsjahr 2013 ist von der
Gemeindevertretung abgelehnt worden. Ablehnungsfürsprecher war vor allem der
Bürgermeister. Er sprach sich klar für die Vergabe der Gemeindeimmobilie an den
privaten Wohnungsmarkt aus.
Nun hatte
ich aus der Erfahrung des Umgangs mit Gemeindeimmobilien in Mehrow beim
Bürgermeister nachgefragt, wie es um eine Verpflichtung der Gemeinde steht, „Wohnraum für sozial
Bedürftige“ vorzuhalten.
Jetzt liegt
mir die Antwort des Bürgermeisters (erstellt von Frau Schaaf) vor. Hier eine
verkürzte Wiedergabe:
Es ist keine
Pflichtaufgabe der Gemeinde Wohnraum für sozial Bedürftige sowie überhaupt
Wohnraum vorzuhalten. Freiwillig kann sich die Gemeindevertretung mit Blick auf ihre Leistungsfähigkeit natürlich in der
Wohnraumversorgung (Bestand vorhalten, schaffen, Bestand verkaufen) engagieren.
Diese Entscheidung trifft sie im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung.
Die Gemeinde verfügt über insgesamt
15 Mietwohnobjekte (Anmerkung: interessant die Formulierung, sagt wohl was zur
Qualität und den Wohnverhältnissen aus) mit insgesamt 67 Wohneinheiten. Bis auf
eine Wohneinheit (1 Zimmer) sind alle Wohneinheiten vermietet.
Noch 2008
schreibt der Bürgermeister an mich.
Nach wie vor
besteht ein großer Bedarf an Mietwohnungen in allen Ortsteilen. In Abstimmung
mit den Ortsteilen wurde für die Gemeinde Ahrensfelde eine Bestandsaufnahme zu
kommunalen Mietwohngrundstücken vorgenommen. Im Ergebnis wurde 2008 durch die
Gemeindevertretung festgelegt, welche Grundstücke für kommunale Zwecke
entbehrlich sind und veräußert werden können und welche Grundstücke im Eigentum
der Gemeinde bleiben sollen.
Wenn diese
2008 zu begrüßende Klarstellung im langfristigen Umgang mit den
Gemeindeimmobilien tatsächlich erfolgt ist, dann gehört die auf den Tisch. Und
es kann nicht zu solchem Widerspruch führen wie mit der Dorfstr.6. Da wollen
die Einen die Sanierung und die Anderen den Verkauf und die Dritten eine
jährliche Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanung.
Wieder ein
Beispiel dafür, dass sichtlich die rechte Hand nicht weiß, was die linke Hand
tut.
Ich meine ebenso
wie der Gemeindevertreter Herr Dieter Wolf und einige weitere Gemeindevertreter
des FWG, dass jeder Einwohner der Gemeinde Ahrensfelde heute das Recht auf menschenwürdige
Wohnverhältnisse hat. Und da sollte die Gemeinde sich nicht unsozial mit dem
Totschlagargument der finanziellen Leistbarkeit aus der Verantwortung stehlen.
Ich rate dem „Privatisierungsbürgermeister“
sich in den Ortsteilen, u.a. in Mehrow doch mal umzusehen, was mit den, dem
privaten Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellten ehemaligen Gemeindeimmobilien
zum Wohle der Mieter geschehen ist!
Zu guter
Letzt noch eine Anmerkung eines Lesers zur Schulproblematik (gekürzt).
4 Mio für einen
komplett neuen Oberschulbau - das ist ein Treppenwitz.
Der Vorgang
zeigt mal wieder die erschreckende Inkompetenz dieser Verwaltung.
Gerechter wäre
es, hier nicht zu pauschalisieren!
Demnächst etwas
zur Diskussion um das schnelle Internet und zum Verkauf einer Gemeindeimmobilie
durch Zuruf in der Bürgerfragestunde.
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