Fall 1.
In der
Novembersitzung der Gemeindevertretung im TOP 14 der Tagesordnung stand der
Beschluss zum Verkauf des Gemeindegrundstücks Lindenberg, Karl-Marx-Str. 48,
1585m² mit Wohngebäude an (die Immobilie ist kommunal abkömmlich- der
Ortsbeirat hat dem Verkauf zugestimmt).
Ich gehe mal
davon aus, dass hierzu eine Ausschreibung nach den durch die Gemeindevertretung
auferlegten Bieterverfahren erfolgt ist. Die Bieter haben offensichtlich nicht
die geforderte Mindestsumme nach Verkehrswertgutachten geboten und den
entsprechenden Hinweis auf den Abschluss des Verfahrens nach Auswertung durch
die Verwaltung erhalten. Resultat, die Immobilie kann entsprechend dem Ausschreibungsinhalt
und den vorliegenden Geboten nach, nicht verkauft werden.
Nun scheint
einem Bieter nahe gelegt worden sein, sein Gebot doch zu erhöhen. Vielleicht
ließe sich da was in der Gemeindevertretersitzung machen! Und siehe da, der
Bieter Pruschke aus Lindenberg teilt in der Einwohnerfragestunde der Gemeindevertretung mit, dass er sein
Kaufangebot auf 130.000€ erhöht. Macht den Kauf aber abhängig von einer
positiven Antwort auf eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Lagerhalle und
Nutzung als Gewerbeimmobilie.
Dem Aufruf
des Tagesordnungspunktes folgt dann der Beschluss die Immobilie für 130.000€ zu
verkaufen, unter dem Vorbehalt der positiv beschiedenen Bauvoranfrage.
Wer bekommt bei solch einem Verfahren
nicht Bauchschmerzen? Wo bleibt die Chancengleichheit? Lässt sich die Gemeinde
hier nicht erpressen?
Fall 2:
Im TOP 15
war vorgesehen, die Immobilie Kietz 10 in Blumberg zu verkaufen. Eine
Ausschreibung ist wohl bisher nicht erfolgt, wie die nach Aufruf des
Tagesordnungspunktes erfolgte Diskussion zeigt.
Der
Ortsvorsitzende Dreger (SPD) verneint eine Beteiligung des Ortsbeirates mit der
Begründung, lohnt nicht, weil der schlechte Zustand des Gebäudes nur den Abriss
zulässt. Frau Formazin (FWG) lehnt den Verkauf mit dem Hinweis ab, hier handele
es sich nach dem FNP um eine Mischgebietsfläche, die zur Lösung eines dort
anstehenden baulichen Problems im Eigentum der Gemeinde bleiben sollte. Frau
Schaaf widerspricht dem und beharrt auf dem sofortigen Verkauf. Herr Schönian
(Linke) will eine Ausschreibung wegen
des höheren Buchwertes. Dem schließt sich der Bürgermeister an. Er will
mindestens 9.000€ für die Immobilie und den Verkauf an den Meistbietenden -
Ausschreibung auf der Homepage der Gemeinde (3 Wochen lang). Das wird dann
beschlossen.
Zur Erinnerung – Aussage des Bürgermeisters
2008:
2008 wurde durch die
Gemeindevertretung festgelegt, welche Grundstücke für kommunale Zwecke
entbehrlich sind und veräußert werden können und welche Grundstücke im Eigentum
der Gemeinde bleiben sollen!!
Der Fall 2 zeigt wieder, wie willkürlich mit dem Verkauf von
Gemeindeimmobilien umgegangen wird und was von den Aussagen des Bürgermeisters
womöglich zu halten ist.
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