Mehrow 21 hat über die Art und Weise der Vergabe berichtet
und dessen Rechtmäßigkeit bezweifelt. Ungewöhnlich daran war, dass der
Vergabebeschluss in der Gemeindevertretung im nichtöffentlichen Teil unter
Ausschluss der Öffentlichkeit also und damit ohne jegliche Transparenz für die
Öffentlichkeit erfolgte. Das war Anlass für eine Überprüfung durch die
Kommunalaufsicht.
Was hat die nun festgestellt?
Festgestellt hat die Kommunalaufsicht, dass der Beschluss
der GV im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Festgestellt hat die Kommunalaufsicht
aber auch, dass der Name des Bieters, der den Zuschlag erhalten hat, entgegen
der Veröffentlichungspflicht nicht im Beschluss enthalten ist. Das ist gerügt
worden und die Gemeinde musste versprechen zukünftig ihre
Veröffentlichungspraxis zu ändern.
Die Kommunalaufsicht hat darauf hingewiesen, dass der
Vergabebeschluss nur gültig ist, wenn der Bieter, der den Zuschlag erhalten
hat, in seinem Angebot die Bedingungen
des Brandenburgischen Vergabegesetzes (Zahlung eines Arbeitsentgeltes für die im Winterdienst eingesetzten
Beschäftigten von 7,50€) berücksichtigt und das schriftlich dokumentiert hat
und dies durch die Verwaltung geprüft worden ist. Das Verwaltungshandeln kann
durch Akteneinsicht kontrolliert werden.
Festgestellt hat die Kommunalaufsicht, dass Vergaben
grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind.
Und jetzt kommt die Ausnahme auf die sich die Ahrensfelder Verwaltung
offenbar stützt.
Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn berechtigte
Interessen des Bieters es erfordern! Dann
beispielsweise, wenn sich aus der Angebotssumme des Bieters Rückschlüsse auf
die Kalkulation der Preise (u.a. auf das
kalkulierte Arbeitsentgelt für die im Winterdienst eingesetzten Beschäftigten)
ziehen lassen.
Da liegt also der Hase im Pfeffer!
Für den Winterdienst hat die Verwaltung 95.000€ in den
Haushalt eingestellt. Dabei hat sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit an dem
orientiert, was vertraglich im letzten Jahr mit dem Bieter vereinbart worden
ist, der den Zuschlag erhalten hat. Das war ebenfalls die Firma Rahlf. Es galt zu diesem Zeitpunkt noch nicht das
Brandenburger Vergabegesetz. Anzunehmen ist, dass in der Kalkulation des
Bieters die Entgelte für die im Winterdienst Beschäftigten so unter dem
heutigen Mindestlohn von 7,50€ lagen.
Nun das Dilemma.
Offensichtlich hat der Bieter Rahlf auch
diesmal ähnlich wie im letzten Jahr kalkuliert (verständlich bei der
Finanzvorgabe der Verwaltung) und damit offensichtlich das günstigste Angebot
gemacht. Nur ist hier noch Chancengleichheit
für die, die auf der Basis des Vergabegesetzes kalkuliert haben und mit
der Vorgabe von 95.000€ nicht zu recht kamen, gegeben?
Jetzt kommt es zum Widerspruch.
Die Verwaltung ist verpflichtet
das Vergabegesetz umzusetzen. Was heißt, die Vergabe an die Zusage des Bieters
zu binden, den Mindestlohn zu zahlen. Nun, das wird für den Bieter problematisch,
bringt letztlich seine Kalkulation und
den geplanten Gewinn ins Wanken!
Nun wie reagiert die Verwaltung?
Da das Kind wohl in den
Brunnen gefallen ist, wird damit getröstet, dass für die nächste
Winterdienstausschreibung 145.000€ in den Haushalt eingestellt werden. Es darf
jetzt vermutet werden, wer Gewinner der nächsten Ausschreibung werden wird!
Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Firma Rahlf tatsächlich
jetzt den Mindestlohn von 7,50€ die Stunde an die im Winterdienst Beschäftigten
zahlt. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung dies prüfen wird.
So, nun dürfte klar sein, weshalb die Vergabe streng geheim
im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt wurde. Das alles ist so geheim,
dass auch keinesfalls die Niederschrift zu diesem Teil der Sitzung in die Hände
der Öffentlichkeit gelangen darf!
Abschließend sei noch allgemein angemerkt: Selbst 7.50€
brutto sind ein Hungerlohn, der mit
Sicherheit die so Beschäftigten in die Altersarmut treibt!
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