Man darf
gespannt sein, wer die Sitzung leitet! Der Vorsitzende, der seinen ständigen
Aufenthaltsort mit Mehrow angibt, hat sein seit September 2012 leerstehendes
Haus noch nicht verkaufen können.
Interessant
ist auch die Fragestellung eines Lesers nach der Aufstellung der Tagesordnung
für eine Sitzung. Dazu kann ich nur sagen, diese wird üblicherweise durch
Vertreter aller Parteien/Organisationen
zum Beispiel im Ältestenrat oder im Hauptausschuss, in dem alle
Parteien/Organisationen durch deren Führungskräfte vertreten sind, aufgestellt.
In unserer Gemeinde geschieht das durch die Verwaltung/Bürgermeister und der in
der Regel inaktive Vorsitzende nickt diese vor der Veröffentlichung dann ab. Es
ist bedauerlich, dass die Gemeindevertreter sich das aus der Hand nehmen
lassen! Das liegt aber auch an deren teilweise Unvermögen sich in die
Gestaltung der Gemeinde über eigene Anträge einzubringen! Wären die
Gemeindevertreter an der Aufstellung der heutigen Tagesordnung beteiligt
worden, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Antrag der FWG auf
Bürgerentscheid zur Ortsumgehung B158 so unwichtig ist, dass dieser als
Tagesordnungspunkt 15 am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung steht.
Jetzt zum
Antrag der FWG: Der Antrag sieht vor, dass die Gemeindevertretung einen
Beschluss zur Bürgerbeteiligung (hier Bürgerentscheid) zu der im
Planfeststellungsverfahren vorgesehenen Ausführungsvariante der Ortsumfahrung
Ahrensfelde fasst.
Ich kann die
Aktivität der FWG in Sachen Anträge generell nur begrüßen. Hier hat man wohl
inzwischen begriffen, was Mitgestaltung heißt. Und zum Gestaltungswille kommt
bei einigen Vertretern, wie sich in letzter Zeit zeigt, auch die nötige
Kompetenz hinzu. Nichts dergleichen ist bei der CDU, SPD und den Linken zu
vermerken! Ein Trauerspiel, was die in der Mehrzahl bieten!
Nun was ich
am Antrag besonders herausheben will, ist das Anliegen der FWG zur Einbeziehung
der Bürger, also die Form der direkten Demokratie! Ist hier direkte Demokratie der Gesetzeslage nach denn machbar? Die
Hauptsatzung der Gemeinde verweist in der Sache auf die Brandenburger
Verfassung. Hier wird im §15 der Brandenburger Verfassung unterschieden
zwischen Bürgerbegehren und Bürgerbescheid. Wenn ich den §15 richtig interpretiere,
müsste der Antrag zunächst auf die Zulassung eines Bürgerbegehrens, mit dem
Ziel einen Bürgerentscheid zu initiieren, lauten. Das Problem ist aber, das Bürgerentscheide
nach der Verfassung (§15) wohl zu Planfeststellungsverfahren nicht zulässig
sind. Ich hoffe, ich irre mich! Nochmals! Ich bin für mehr Bürgerbeteiligung!
So nun zum
Tagesordnungspunkt 12: Hier beantragt die Verwaltung eine Beschlussfassung zu
einem Grundstückstausch in Mehrow. Wenn ich das richtig interpretiere, soll die
öffentliche Straße Am Walde in Trappenfelde im Außenbereich, die nicht
Eigentum der Gemeinde ist, gegen zwei
Waldwege ganz in der Nähe, die Eigentum der Gemeinde sind, getauscht werden. So
gut, so schön. Aber, jetzt kommt`s! Anfang 2000 ist diese sich nicht im Besitz
der Gemeinde befindlichen Straße Am Walde Straße auf all zu durchsichtiges Betreiben der Verwaltung
(Wollermann, Schaaf), des Gemeindevorstehers Jakobs und des damaligen
Bürgermeisters umfangreich für hunderttausende Euro im heutigen Zustand hergerichtet
worden! Die Kommune hat hier ohne eine Perspektive auf Übernahme in das
Gemeindeeigentum investiert! Ich bin mir ziemlich sicher, dass die damaligen
Gemeindevertreter über die Besitzverhältnisse nicht Bescheid wussten. Für die
Sanierung der Innerorts liegenden Gemeindestraße Am Dorfteich war auch damals
kein Geld da! Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, der Teil
Trappenfeldes mit dem Pferdehof lockt inzwischen vieler Besucher an, was ich begrüße.
Zur Erinnerung: Der Bürgermeister hat im Zusammenhang mit der Straße An der Lake jegliche Übernahme von Privatstraßen in Gemeindeeigentum kategorisch abgelehnt. Nur soviel wieder zur Glaubwürdigkeit dieses Bürgermeisters!
Zur Erinnerung: Der Bürgermeister hat im Zusammenhang mit der Straße An der Lake jegliche Übernahme von Privatstraßen in Gemeindeeigentum kategorisch abgelehnt. Nur soviel wieder zur Glaubwürdigkeit dieses Bürgermeisters!
Nun fordert
die Sitzungsvorlage die Beteiligung des Ortsbeirates in dieser Sache. Da wären
wir wieder bei der Informationspolitik der Ortsvorsteherin. Die ist einfach
nicht gegeben! Ich zweifle sogar an deren Sachverständnis in kommunalen
Angelegenheiten und fordere für die nächste Wahlperiode in Mehrow einen
Ortsbeirat, wie er in den anderen Ortsteilen ja existiert, einzurichten/wählen,
der die ihm nach der Gemeindeordnung zustehenden 3 Mitglieder umfasst!
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