Mittwoch, 23. Januar 2013

Einblick in die nichtöffentliche Winterdienstausschreibung



Mehrow 21 hat über die Art und Weise der Vergabe berichtet und dessen Rechtmäßigkeit bezweifelt. Ungewöhnlich daran war, dass der Vergabebeschluss in der Gemeindevertretung im nichtöffentlichen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit also und damit ohne jegliche Transparenz für die Öffentlichkeit erfolgte. Das war Anlass für eine Überprüfung durch die Kommunalaufsicht. 

Was hat die nun festgestellt?

Festgestellt hat die Kommunalaufsicht, dass der Beschluss der GV im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Festgestellt hat die Kommunalaufsicht aber auch, dass der Name des Bieters, der den Zuschlag erhalten hat, entgegen der Veröffentlichungspflicht nicht im Beschluss enthalten ist. Das ist gerügt worden und die Gemeinde musste versprechen zukünftig ihre Veröffentlichungspraxis zu ändern.

Die Kommunalaufsicht hat darauf hingewiesen, dass der Vergabebeschluss nur gültig ist, wenn der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat,  in seinem Angebot die Bedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (Zahlung eines  Arbeitsentgeltes  für die im Winterdienst eingesetzten Beschäftigten von 7,50€) berücksichtigt und das schriftlich dokumentiert hat und dies durch die Verwaltung geprüft worden ist. Das Verwaltungshandeln kann durch Akteneinsicht kontrolliert werden. 

Festgestellt hat die Kommunalaufsicht, dass Vergaben grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind.
Und jetzt kommt die Ausnahme auf die sich die Ahrensfelder Verwaltung offenbar stützt.
Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn berechtigte Interessen des Bieters es erfordern!  Dann beispielsweise, wenn sich aus der Angebotssumme des Bieters Rückschlüsse auf die Kalkulation der Preise  (u.a. auf das kalkulierte Arbeitsentgelt für die im Winterdienst eingesetzten Beschäftigten) ziehen lassen. 

Da liegt also der Hase im Pfeffer!

Für den Winterdienst hat die Verwaltung 95.000€ in den Haushalt eingestellt. Dabei hat sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit an dem orientiert, was vertraglich im letzten Jahr mit dem Bieter vereinbart worden ist, der den Zuschlag erhalten hat. Das war ebenfalls die Firma Rahlf.  Es galt zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Brandenburger Vergabegesetz. Anzunehmen ist, dass in der Kalkulation des Bieters die Entgelte für die im Winterdienst Beschäftigten so unter dem heutigen Mindestlohn von 7,50€ lagen.

Nun das Dilemma. 
Offensichtlich hat der Bieter Rahlf auch diesmal ähnlich wie im letzten Jahr kalkuliert (verständlich bei der Finanzvorgabe der Verwaltung) und damit offensichtlich das günstigste Angebot gemacht. Nur ist hier noch Chancengleichheit  für die, die auf der Basis des Vergabegesetzes kalkuliert haben und mit der Vorgabe von 95.000€ nicht zu recht kamen,  gegeben?

Jetzt kommt es zum Widerspruch. 
Die Verwaltung ist verpflichtet das Vergabegesetz umzusetzen. Was heißt, die Vergabe an die Zusage des Bieters zu binden, den Mindestlohn zu zahlen. Nun, das wird für den Bieter problematisch, bringt  letztlich seine Kalkulation und den geplanten Gewinn ins Wanken!
Nun wie reagiert die Verwaltung? 
Da das Kind wohl in den Brunnen gefallen ist, wird damit getröstet, dass für die nächste Winterdienstausschreibung 145.000€ in den Haushalt eingestellt werden. Es darf jetzt vermutet werden, wer Gewinner der nächsten Ausschreibung werden wird!
Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Firma Rahlf tatsächlich jetzt den Mindestlohn von 7,50€ die Stunde an die im Winterdienst Beschäftigten zahlt. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung dies prüfen wird.
So, nun dürfte klar sein, weshalb die Vergabe streng geheim im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt wurde. Das alles ist so geheim, dass auch keinesfalls die Niederschrift zu diesem Teil der Sitzung in die Hände der Öffentlichkeit  gelangen darf!
Abschließend sei noch allgemein angemerkt: Selbst 7.50€ brutto  sind ein Hungerlohn, der mit Sicherheit die so Beschäftigten in die Altersarmut treibt!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.