Freitag, 29. April 2016

Ahrensfelde braucht auch Sozialwohnungen

Das bedingt einen Strategiewechsel in der Wohnungspolitik der Gemeinde.
Wie sah diese Politik bisher aus?

Kommunales Eigentum wurde und wird immer noch verkauft.
Kommunales Wohneigentum wird und wurde in der Werterhaltung sträflich vernachlässigt.
Politisch wird seit Jahren einzig auf die Errichtung von privatem Wohneigentum in Form von Einfamilienhäusern auf in den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen gesetzt.

Die Gemeinde hat auch eine soziale Verantwortung. Um dem Bedarf "wenig betuchter" Leute nach bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden, braucht Ahrensfelde, neben dem freien Wohnungsbau auch den sozialen Wohnungsbau.
Der Bürgermeister im Herbst 2015 in der MOZ: Auch im kommunalen Wohnungsbau könnte die Gemeinde tätig werden. 200.000€ Planungsmittel stehen im Haushalt bereit. Wir wollen auf die vom Land angekündigten Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau vorbereitet sein. Wir sind auf der Suche nach entsprechenden Flächen!

Ist die Gemeinde darauf vorbereitet?

Als möglicher Standort für den sozialen Wohnungsbau bietet sich u.a. ein Teil der 12ha großen Baufläche Kirschenallee an der B158 an. Etwa die Hälfte (6ha) der Fläche befindet sich im Gemeindebesitz.

An sozialer Infrastruktur auf dieser kommunalen Teilfläche ist bisher aber kein Gedanke verschwendet worden. Im Gegenteil, die politischen Gremien haben, dem Vorschlag der Bauverwaltung folgend, für die Entwicklung der 12ha zu einem allgemeinen Wohngebiet ein Interessenbekundungsverfahren befürwortet und wiederum nur für den privaten Wohnungsbau (Einfamilienhausbau, Mietwohnungsbau). Die kommunale Fläche der Gemeinde (ca 6ha) soll neben den privaten Flächen ebenfalls dem Auserwählten des Verfahrens verkauft werden.
Wie  die Fachbereichsleiterin Frau Schaaf (Bauverwaltung) in der MOZ berichtet, ist der von der Verwaltung und den anderen Eigentümern der 12ha auserwählte Interessent die NCC Deutschland GmbH aus Fürstenwalde.

Ich nehme an, dass bei den Verhandlungsgesprächen kein Gemeindevertreter dabei war. Aber Frau Schaaf nimmt für sich in Anspruch, das Auswahlergebnis der Presse verkünden zu dürfen, bevor die Gemeindevertretung dem zugestimmt hat. Vier Bewerber gab es. Mit zwei Bewerbern sollten Gespräche geführt werden, war der Auftrag der Gemeindevertretung.
Einer der Bewerber entsprach den vorgegebenen städtebaulichen Vorgaben und Bewertungskriterien vollumfänglich,  NCC nur teilweise!

Nun betont Frau Schaaf, dass das Gespräch mit NCC unter Vorbehalt geführt wurde und durchaus bei Nichteinigung noch ein anderer Wettbewerber zum Zuge kommen könnte.

Wir Unabhängigen meinen, jetzt wäre es sinnvoll und notwendig umzusteuern, wenn man es ernst mit sozialem Wohnungsbau für Jung und Alt und mit weiterer sozialer Infrastruktur
( Schule, Kita)  meint. Dafür gilt es die geeigneten Partner für die kommunale Fläche an der Kirschenallee zu finden. Warum nicht eine kommunale Wohnungsgesellschaft?
Das Land Brandenburg steht genwärtig Gewehr bei Fuß, um den Mietwohnungsbau mit Zuschüssen oder Darlehen zu fördern. Die Verwaltung muss sich nur endlich bewegen!

Da war die Ablehnung des Antrags der Unabhängigen in dieser Sache im Herbst 2015 wenig hilfreich!

Antrag an die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern die Bedingungen (Bedarf, Flächenpotential, Eigenmittel, Fördermöglichkeiten, Nachhaltigkeit) für den sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde gegeben sind. Das Ergebnis ist der Gemeinde im 1.Quartal 2016 zur Kenntnis zu geben.

Begründung:
In der Diskussion um „Ahrenfelde – zukunftsfeste Gemeinde“ haben nicht wenige
Gemeindevertreter auf Grund der sich abzeichnenden Entwicklung der Gemeinde in den nächsten
Jahren für den sozialen Wohnungsbau u.a. in Eigenregie plädiert. Hinzu kommt, dass das Land
Brandenburg angekündigt hat, die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau erheblich
aufzustocken und Kommunen als förderfähig einzustufen, die es bisher nicht waren. Ahrensfelde
gehört dazu.


Dr. Wolfgang Unger
Für Die Unabhängigen


Diesen Antrag hatten wir Unabhängige im November 2015 in die Gemeindevertretung eingebracht. Der wurde vom Bürgermeister und seiner Gefolgschaft mit den abwegigsten Argumenten abgelehnt!








Unterstützen Sie diese Kampagne mit Ihrer Unterschrift

Ich habe es getan.

Reiche zur Kasse bitten!


http://www.vermoegensteuerjetzt.de/

Mittwoch, 27. April 2016

Sieh an, es tut sich in der Landschaftspflege jetzt doch etwas !

Zur Erinnerung: 
 
Alle Anträge der Unabhängigen und von Herrn Wünsche auf Landschaftspflege und den Einsatz von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen dafür, sind auf Anregung der Bauverwaltung und des Bürgermeisters abgelehnt worden. Auf Ausgleichsmaßnahmen wurde verzichtet bzw. die Zahlungen dafür, sind an den Landkreis verschenkt worden. Angeblich ständen keine kommunalen Flächen für die Realisierung von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung!

Es geht doch, wie hier an der Thomas-Müntzer-Straße gezeigt wird. Auch hier hat die Gemeinde im städtebaulichen Vertrag auf Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen verzichtet.

Offensichtlich hat man es sich jetzt in der Bauverwaltung anders überlegt! Transparenz, politischer und öffentlicher Druck zeigen Wirkung.
Ein steter Tropfen höhlt bekanntlich jeden Stein!

Die Unabhängigen fordern: Ein weiter so in der Landschaftspflege und nicht nur Symbolik 
am "Tag des Baumes"!



Dienstag, 26. April 2016

Neue Ungereimtheiten zum Baufeld Lindenberg Süd

Bekannt ist, dass hier nach dem vereinfachten Verfahren Baugesetzbuch §13a für den Geltungsbereich Lindenberg Süd ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Das hat die GV auf Anraten der Bauverwaltung beschlossen.

Der Beschluss der GV ist erfolgt, ohne dass den Gemeindevertretern von der Bauverwaltung das Ergebnis einer vom Gesetzgeber geforderten Vorprüfung auf die Umweltverträglichkeit mit Beteiligung der Träger für öffentliche Belange für den Geltungsbereich vorgelegt wurde.
Es ist der GV nicht bekannt, ob die Vorprüfung überhaupt gemacht wurde!

Der Beschluss der GV ist erfolgt, ohne dass den Gemeindevertretern die für die Erschließung des Baufeldes benötigten kommunalen Grundstücke zur Kenntnis gegeben wurden.

Erst im Bauausschuss wurde bekannt, dass für die Verkehrsinfrastruktur das kommunale 
Flurstück 535 (angrenzend an die Karl-Marx-Straße) herhalten muss.

Nun soll die GV zwei weitere kommunale Grundstücke abgeben. So wird es von der Bauverwaltung im Ortsbeirat Lindenberg am Donnerstag angekündigt.

Beschluss zum Verkauf von Grundstücken in Lindenberg; Flur 4, Flurstücke 31 und 743 (Teilfläche) und Flur 5, Flurstücke 251 und 253 (jeweils Teilflächen)

Bei diesen Flächen handelt es sich um Grabenflächen bzw. Feldwege, die sich im Geltungsbereich des B-Planes „Lindenberg-Süd“ befinden.
Für die Umsetzung des B-Planes ist der Verkauf der Flächen an den Investor erforderlich, um eine zügige Baulandentwicklung zu gewährleisten.

Anmerkung: Grabenflächen zur Entwässerung des Areals!




Hier haben wir ein Beispiel für eine "gute" Informationspolitik der Bauverwaltung gegenüber der Gemeindevertretung und für den "vertrauensvollen" Umgang der Bauverwaltung mit den politischen Gremien der Gemeinde.

Montag, 25. April 2016

Auswertung Bürgerbefragung "Zukunftsgemeinde 2030" und Beratung zur weiteren Verfahrensweise

Interessant war die externe Auswertung der Einwohnerbefragung durch einen Vertreter der Hochschule für nachhaltige Entwicklung. 

Hier der Vortrag:

http://www.ahrensfelde.de/rig/ris/instanz_2/index.htm

Link aufrufen und dann linke Spalte Ortsbeirat Lindenberg und hier Sitzungsvorlagen anklicken!

Freitag, 22. April 2016

Diskussionsgrundlage/Denkanstoß

Schulentwicklungsplanung 2017 bis 2022 und weiter

Die Gemeinde Ahrensfelde wird im Zeitraum der Schulentwicklungsplanung 2017 bis 2022 und darüber hinaus zu den prosperierenden Kommunen im sogenannten Speckgürtel gehören. Ein hoher Siedlungsdruck aus dem Ballungsraum Berlin, aber auch aus der Innenentwicklung ist schon jetzt erkennbar.
Die Gemeinde hat sich mit der Ausweisung von Bauflächen im Flächennutzungsplan darauf eingestellt. 54 ha Bauland mit möglichen 900 Wohneinheiten plus die weitere Verdichtung lassen einen Bevölkerungszuwachs von über 3000 Einwohnern erwarten.
Für das Schuljahr 2016/17 liegen in der Grundschule Blumberg Anmeldungen für 94 Schülerinnen und Schülern vor, also bei voller Auslastung der Klassen von 28 Schülern eine über die Dreizügigkeit hinausgehende Frequenz. Und dabei wird es bei dem prognostizierten Bevölkerungszuwachs nicht bleiben.
Voraussetzungen für die Sicherung einer guten Bildung wäre schon jetzt die Einrichtung von vier ersten Klassen. Wenn es bei durchlaufender Vierzügigkeit bleiben sollte wird die Grundschule Blumberg schon an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Sowohl in der Anzahl der Grundschüler von ca. 650 Schülerinnen und Schülern insgesamt, als auch in den gegenwärtig zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten.
Ein Problem, dass nur über einen Ausbau der Grundschule zu lösen sein wird, weil es bei dem zu erwartenden Bevölkerungszuwachs und Schülerzugang zur vierzügigen Grundschule nicht bleiben wird.

Bei dann fünfzügiger Grundschule wäre mit dem Wechsel von jährlich 140
6-Klässlern auf eine weiterführende Oberschule zu rechnen.
Die Aufnahmekapazität der privaten Schule (Gymnasium-2-zügig, Oberschule - 1-zügig) pro Jahrgang beträgt bei einer Klassenstärke von 25, 75 Schülerinnen und Schüler.
50 im Gymnasium und 25 in der Oberschule.
65 Schülerinnen und Schüler müssten dann außerhalb der Gemeinde beschult werden!

Der Bedarf zur Einrichtung einer weiterführenden Schule in Trägerschaft der Gemeinde wäre somit da!

Bei Klassenstärken von 20 bis 28 Schülerinnen und Schülern, wie in Brandenburg vorgeschrieben, ergäbe sich für die weiterführende Schule eine 3-Zügigkeit, mindestens aber die 2-Zügigkeit.
Sollte der Bedarf am privaten Gymnasium die Aufnahmekapazität von 50 Schülern in den Gymnasialbereich übersteigen, so ist denkbar, dass dieses zum reinen 3-zügigen Gymnasium wird. Das ist übrigens sinnvoll für ein gut funktionierendes Kurssystem in der Sekundarstufe II.

Als Schultyp für die weiterführende Schule sind die integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Stufe oder die Oberschule möglich.

Die Gesamtschule ermöglicht Abschlüsse der Sekundarstufe I und auch die Hochschulreife. Mit diesem Schultyp könnten alle Abgänger aus der Blumberger Grundschule, die nicht das private Gymnasium besuchen können, erfasst werden und der Weg außerorts blieb ihnen erspart.

Die Oberschule vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung in den Jahrgangsstufen 7 bis 10. Hier werden die Bildungsgänge der Sekundarstufe I zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR) und zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR) geführt. Bei besonderen Leistungen wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt.



So, nun steht noch die Frage nach dem Schulstandort für die weiterführende Schule an?

Um die Wegebeziehungen kurz zu halten und die Zentralität des Ortsteils Ahrensfelde zu unterstreichen käme als Standort für die Schule nur der Ortsteil Ahrensfelde infrage.
Und logisch ein Schulstandort mit den notwendigen Sportanlagen der verkehrstechnisch für die Schülerinnen und Schüler gut zu erreichen ist.
Den Schulstandortbedingungen entspräche weitestgehend das schon lange ins Auge gefasste Areal an der Lindenberger Straße/Ecke Ulmenallee. Das Gelände ist Kircheneigentum. Eine Teilfläche von mindestens 2ha müsste also für den Schulstandort erworben werden. Gespräche diesbezüglich laufen. Als weniger geeignet scheint die Mitnutzung der Sportanlage Ulmenallee wegen der zunehmenden Lärmbelastung.
Geeignet für den Schulstandort wäre auch die geschätzte 5 ha große gemeindeeigene Fläche auf der geplanten Baufläche Kirschenallee neben weiterer sozialer Infrastruktur.
Um das Problem „wachsende Grundschule“ und fehlende Räumlichkeiten zu lösen, wäre hier in einem Schulkomplex/Schulzentrum mit der weiterführenden Schule die Einbindung der Klassenstufen 5 und 6 als Schulteil der Grundschule denkbar.

Mittwoch, 20. April 2016

Vorgestern in der Gemeindevertretung

Wer bei den Infos des Bürgermeisters auf Aussagen zur Schulentwicklungsplanung 2017 bis 2022 gehofft hat, hat das vergebens getan. Als wäre das nicht dringend, kein Wort dazu, so wie auch schon in den vergangenen Sitzungen nicht. Auch scheinbar beim Vorsitzenden Stock (FWG) des Sozialausschuss kein Bedarf, obwohl der Landkreis demnächst die Schulentwicklungsplanung 2017 – 2022 zum Abschluss bringt.
Zur Schulplanung demnächst von mir ein Beitrag!

In der Einwohnerfragestunde ergriffen 2 Eltern aus dem Kita-Ausschuss Blumberg das Wort.
U.a. wurde die Ausschreibung Essensvergabe seitens der Verwaltung ohne Beteiligung des Kita-Ausschusses kritisiert. Darauf ging der Bürgermeister mit den Worten ein, dass das die Sache des Trägers wäre und dem folgten wie bei ihm üblich, nicht zur Sache gehörende Ausschweifungen. Das merkte die Fragestellerin dann auch kritisch an.
Die zweite Elternvertreterin kritisierte sowohl die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Kita-Ausschuss, als auch die innerbetriebliche Situation.
Zudem wurde bemängelt, dass die in der Blumberger Kita durch den Landkreis erfolgte Evaluierung und die der Kita-Leitung vorliegenden Ergebnisse nicht bekannt gemacht und ausgewertet worden sind. Langes Gerede, viel Drumherum und ein Versprechen, dass alles mit mehr Personalbesatz besser wird, war die unbefriedigende Antwort des Bürgermeisters.
Hoffen wir mal, dass der Sozialausschussvorsitzende Stock die Evaluierungsergebnisse in den Kitas zum Thema einer Sitzung macht.

Ein Besucher hat den Bürgermeister gebeten, die Ausgaben der Gemeinde für die Sportanlage Ahrensfelde in den letzten 10 Jahren bekannt zu geben. Das soll schriftlich erfolgen, so Gehrke. Weiter regte der Bürger an, die Ergebnisse der Auswertung der Einwohnerbefragung doch zeitnah der Bevölkerung nahe zu bringen. Die entdemokratisierte Geschäftsordnung, ob sie nun auch für die Ortsbeiräte gelte, beantwortete der Bürgermeister mit einem Ja.

Interessant war die externe Auswertung der Einwohnerbefragung durch einen Vertreter der Hochschule für nachhaltige Entwicklung. Weniger gut kam dabei die Bewertung der Kommunalpolitik, die der Bürgerbeteiligung und die des Naturschutzes weg.
Es biete sich an, sich für die 2.Phase von „Zukunftsstadt Ahrensfelde“ zu bewerben. Bis Juni muss der Antrag eingereicht werden.
Ich habe darauf verwiesen, die Bürgerversammlung zu den Ergebnissen der Befragung bald einzuberufen. Die beteiligten und interessierten Bürger hätten es verdient, zeitnah informiert zu werden.

Interessant auch die Meinungen zur Petition, Arbeitsleistungen beim Bau von Anliegerstraßen in den Gebührenbescheiden an die Anlieger gesondert auszuweisen, um sie beim Finanzamt absetzen zu können. Über die Verwaltung sollte so Bürgernähe/Bürgerfreundlichkeit realisiert werden. Mit der positive Entscheidung der Finanzämter Nürnberg und Ulm auf die steuerliche Absetzbarkeit wurde die Petition begründet.
In der Ablehnung der Petition taten sich neben dem Bürgermeister für die Verwaltung, vor allem einige Mitglieder der FWG (Hackbarth, Stock, Joachim) hervor, so dass Frau Emmrich (Die Linke) schließlich die ständige, größtenteils unsachliche und emotional bedingte Verneinung von Entwicklungs- und Gestaltungsvorschlägen der Unabhängigen und Linken und jetzt auch von Petitionen durch, CDU, SPD und Teilen der FWG kritisierte.

Interessant auch die Aussage der Bauverwaltung, dass die im FNP auf Ackerland ausgewiesene Baufläche an der Thomas-Müntzer-Straße in Neu-Lindenberg nicht wie vorgesehen im westlichen Bereich bebaut wird. Gründe führt die Verwaltung nicht an. Für mich sind die Gründe die Nähe zum Windeignungsgebiet und die Inanspruchnahme von Ackerland, die endlich den Widerstand der Landwirtschaft hervorgerufen hat. Genau deshalb habe ich der Aufstellung eines BP für die Ackerfläche Saarstraße Nordost nicht zugestimmt. Ich gehe davon aus, dass die Landwirtschaft der Bebauung im Abwägungsverfahren ebenfalls die Zustimmung verweigert.

Herr Wolf (Bündnis 90/Grüne) kritisiert zu recht in einer Anfrage indirekt die vom Gesetzgeber geforderte aber nicht gemachte Voruntersuchung des Geltungsbereiches auf beispielsweise die zu erwartende Lärmbelastung vor der Zustimmung der GV zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd. Konkret bemängelt er die Nichteinbeziehung des Kita-Ausschusses und der Eltern im Vorfeld der Bebauungsplanung. Der Hauptverkehrsstrom aus dem zukünftigen ca. 5ha großen Wohngebiet verläuft in wenigen Metern Abstand parallel zur Kita und dem Kita-Spielplatz! Wieder ein Beispiel für eine verfehlte Bürgerbeteiligung!

Dienstag, 19. April 2016

Hier was zum Schmunzeln

Bei dem Beitrag ist zu erwarten, dass der Bedarf von Berlin nach Mehrow zu ziehen, enorm wächst. Da sollten wir am Krummenseer Weg bald Baufreiheit schaffen, für das im FNP dort ausgewiesene Baugebiet.

Großes Lob der Wohngemeinschaft an der Lake! Der den Lake-See begleitende Uferweg ist in Teilen wunderbar hergerichtet worden. Foto folgt!


Unser Ortsvorsteher scheint doch genau der richtige, tatkräftige Mann für die Barnimer Feldmark zu sein!


Montag, 18. April 2016

BVB / FREIE WÄHLER geht mit großem Vorsprung in Stahnsdorfer Stichwahl – 48,8% für Bernd Albers

BVB / FREIE WÄHLER liegt nach der ersten Runde der Stahnsdorfer Bürgermeisterwahl mit großem Vorsprung in Führung. Unser Kandidat Bernd Albers erzielte 48,8% der Stimmen und geht somit in die Stichwahl mit Daniel Mühlner (CDU, 29,3%). Die Bewerber von SPD und Grünen liegen bei jeweils knapp über 10%.

Albers und BVB / FREIE WÄHLER standen und betonten im Wahlkampf stets ihren Einsatz für die Stärkung der Gemeinde gegenüber hoheitlichen Eingriffen des Landes, für die Rückzahlung der Altanschließerbeiträge und den Ausbau direktdemokratischer Elemente. Ebenso kann Albers auf eine gute Planungsarbeit zur Realisierung des S-Bahn-Anschlusses nach Teltow verweisen. Statt nur Forderungen aufzustellen, punktet er mit konkreten Handlungen zum Wohle von Stahnsdorf. Diese fundierte, sachorientierte und bürgernahe Arbeit steht nun am 1. Mai zur Wiederwahl.

BVB / FREIE WÄHLER wird die Bürgerinnen und Bürger mobilisieren, auch zur Stichwahl zu gehen, um so durch eine hohe Wahlbeteiligung die Wiederwahl von Bernd Albers zu sichern. Es gilt, seine Arbeit als ehrlicher Sachwalter der Bürgerinteressen fortzusetzen. Wir sind zuversichtlich, zusammen mit der lokalen Wählergruppe Bürger für Bürger - die Stahnsdorfer in 2 Wochen zu gewinnen.

Péter Vida, MdL
Landesvorsitzender BVB / FREIE WÄHLER
0170-4890034

Weg von den Altparteien! 
Die Bevölkerung honoriert zunehmend die sachliche, transparente und bürgernahe Arbeit  der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegung/Freie Wähler!Unabhängige!

Samstag, 16. April 2016

Interessante Themen im Bauausschuss am 12.04.2016 über die es sich zu berichten lohnt

Baugebiet Lindenberg Süd
Windeignungsgebiet Blumberg
Landschaftspflege und Naturschutz

So nun der Reihe nach:

Vom Baugebiet Lindenberg Süd (6,7ha) ist bekannt, dass die GV dem Antrag auf ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren zugestimmt hat. Eine vom Gesetzgeber geforderte Voruntersuchung des Geltungsbereiches ist der GV mit der Beschlussfassung nicht vorgelegt worden! Dieses Verfahren verpflichtet den Vorhabenträger bei der Größe des Bebauungsgebietes zu Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen!
Nun wurden dem Ausschuss erste Planungsvorstellungen präsentiert. Die Diskussion darum hielt sich in Grenzen, ebenso die kommunale Einflussnahme. Fachlich substantiell waren im wesentlichen die Einwürfe des Herrn Wolf (Bündnis 90/Grüne), die allerdings beim Vorsitzenden und einigen anderen Ausschussmitgliedern kaum Gehör fanden. Für mich ist der Planungsvorschlag auf die höchstmögliche Verwertung des Baulandes mit Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern ausgerichtet, ohne soziale Infrastruktur und eine bedenkliche Verkehrsinfrastruktur über eine Ringstraße, Stichstraßen und eine primäre Verkehrsanbindung an die Ahrensfelder Straße längsseits und nahe der Kita. Es ist erstaunlich, dass die Gemeinde ein bebautes kommunales Grundstück (Karl-Marx-Str.18, Flurstück 535) für eine weitere Verkehrsanbindung zur Karl- Marx-Straße (Ortsmitte) zur Verfügung stellt!
Anmerkung: Obwohl Frau Emmrich (Die Linke) vor Monaten den Bürgermeister gebeten hat, die Gemeindevertreter mittels Übersicht über kommunale Grundstücke zu informieren, liegt bis heute nichts vor!


Am Montag sind die geplanten Windeignungsgebiete für den Barnim und die Uckermark durch die Regionalversammlung trotz Protest und Eingriff in die kommunale Planungshoheit sanktioniert worden. Die Messe scheint gesungen! Verhindern kann die infrage stehenden Windeignungsgebiete letztlich nur das laufende Volksbegehren!
Die Entscheidung der Regionalversammlung hat Auswirkungen auf das im Flächennutzungsplan ausgewiesene Blumberger Bebauungsgebiet dahingehend, dass 200m hohe Windräder mit einem Rotor von 140m der Firma Prokon von der geplanten zukünftigen Bebauung ca. 700 bzw. 900m, gemessen vom Fuße des Windrades, entfernt stehen. Das hat die Präsentation der Firma im Ausschuss deutlich gemacht. Insgesamt werden 9 Windräder „rechtssicher“ errichtet.
Nach Aussage von Prokon ist der Gemeinde das Präsentationsmaterial rechtzeitig zugestellt worden.
Doch keiner der Ausschussmitglieder hat es offensichtlich bekommen.
Prokon hat nochmals deutlich gemacht, dass sie zu Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen nach Gesetz verpflichtet sind. Da die Gemeinde der Firma trotz Aufforderung keine Flächen benannt hat, haben sie eigenständig in der Präsentation Standorte für Ersatz- und Ausgleichsnahmen in der Gemarkung Blumberg ausgewiesen.
Interessant wäre zu wissen, wie mit den Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu den 6 stehenden Windrädern in der Gemarkung Lindenberg umgegangen wurde? Wir werden beim Bürgermeister nachfragen!

Zur Debatte stand auch folgender Antrag des sachkundigen Einwohners Jochen Wünsche.



Wie zu erwarten, wurde trotz aller Bemühungen des Antragstellers und des Ausschussmitgliedes Wolf der Antrag mit den absurdesten Argumenten abgelehnt. Hier wird wieder mal deutlich, welchen Stellenwert der Landschafts/Naturschutz in Teilen der Verwaltung und Gemeindevertretung gegenwärtig hat!

Freitag, 15. April 2016

Sozialausschuss: Ausschusssitzung aus Besucher- und MOZ-Sicht

Hallo Herr Dr. Unger,
 
ja Ihr Antrag hat zur Diskussion und zu den ersten Überlegungen geführt, dass ist wirklich toll.
So die Resonanz aus der Sitzung.

Zur Sitzung:

Die Reaktionen waren sehr offen und meiner Meinung nach positiv. Der Sozialausschuss hat sich dafür ausgesprochen, sich weiter mit dem Thema zu beschäftigen. Informationen zur freien Trägerschaft und die Bedeutung für die Gemeinde und deren Bewohner sind zu untersuchen.

Wir möchten gern die Abgeordneten dabei unterstützen.

Was ich sehr gut fand, dass Frau Hübner auch für eine freie Trägerschaft von schon bestehenden Kitas wäre.
Es ging dabei insbesondere um den Punkt der Überführung in eine private Trägerschaft, dass ist nicht gewünscht.

Da in Zukunft viele Kitaplätze benötigt werden, schlug Frau Schaaf vor, eine große Kita mit bis zu 150 Kindern zwischen Blumberg und Ahrensfelde zu bauen.

Unsere Jugendkoordinatorin zeigte auf, dass dies zu groß sei, auch Herr Dreger findet kleine Einrichtungen pro Ortsteil besser, um auch den Verkehr zu entlasten und die Kinder nicht schon im Kita-Alter mit dem Verkehr zu belasten. Frau Tietze schlug eine Generationenübergreifende Kita-Lösung pro OT vor.

Auch wir würden uns kleinere Einrichtungen in freier Trägerschaft je OT wünschen. Ich denke dies wäre auch schneller realisierbar.

Warum dieser Weg für uns so wichtig ist? Weil die Gemeinde die Mängel seit Jahren in unserer Kita kennt, Herr Gehrke persönlich war 2014 bei uns im Stammtisch, danach folgten weitere persönliche Termine und Briefe. Es ändert sich nichts. Auch die Einstellung der Kita-Koordinatorin hat keine Besserung gebracht. Frau Niemann lehnt es auch ab mit uns Elternsprecher ins Gespräch zu kommen. Das finde ich bedenklich. Was ist ihre Aufgabe?

In unserem persönlichen Fall sind wir sogar in Potsdam gewesen. Frau Brück war danach auch in unserer Kita, es ist nichts weiter geschehen, auch das Jugendamt ist untätig. Man redet nicht mit den Eltern und versucht Dinge zeitlich hinauszuzögern, um ggf. das Problem so zu klären.

Mich erschreckt, dass sowohl die Gemeinde, das Jugendamt und Ministerium die Umstände in unserer Kita kennen und nichts getan wird. Im Gegenteil, nun kündigt auch eine neue Erzieherin und geht in die freie Trägerschaft zurück. Das können wir uns nicht leisten, gute Erzieherinnen gehen zu lassen.

Es ist wirklich Zeit den Druck zu erhöhen und glauben Sie mir, viele würden sofort die Kita wechseln, Alternativen über Tagesmütter gibt es nicht in Blumberg. Die Bezahlung der Tagesmütter im Landkreis Barnim ist sehr schlecht und derzeit fast unter dem Mindestlohn, so dass es kaum Tagesmütter gibt.

Ich habe einen Piloten vorgeschlagen, gern könnte man unsere Kita in eine freie Trägerschaft überführen. Das Prozedere ist nicht schwer, dazu gibt es sogar Handlungshilfen, welche Herr Berendt auch am Montag von uns erhalten hat. Die Kita müsste per Ausschreibungsverfahren in die freie Trägerschaft überführt werden. Das Personal bleibt zu den gleichen Bedingungen an Bord, weil es eine Betriebsübernahme ist. Kitas in freier Trägerschaft weisen eine bessere Qualität auf. Wir sind seit fünf Jahre in unserer Kita und ich wusste bis vor 2 Jahren nicht, dass es einen Kita-Ausschuss und ein Kita-Konzept gibt.

Die Zusammenarbeit zwischen Elternsprecher, Kita-Ausschuss und Träger sind mangelhaft, man wird nicht ernst genommen.

Unser Kita-Konzept wird seit Jahren nicht umgesetzt und jeder macht was es will und was er für richtig hält. Weder der Träger noch die Kita-Leitung sind im Stande die Unstimmigkeiten zwischen den Erzieherinnen und der Leitung zu klären, man droht ab und zu mit Kündigung, Supervisionen sind gescheitert und auch die Trennung von Hort und Kita haben für die Kita keine positive Veränderung gebracht. Die Fehlzeiten unserer Kita-Leiterin zeigen dies deutlich.

Ich hoffe, dass die Abgeordneten den Weg einer freien Trägerschaft mit uns gehen.

Nachtrag:

Nur kurz zu den Kita-Kursen. Unsere Kita läuft derzeit unter dem musikalischen Profil. Außer das Herr Stübner ein Angebot für die musikalische Früherziehung anbietet, welches wir selbst bezahlen, gibt es kaum Musik. Was ich damit sagen will, dass das "einfache" Kita-Konzept noch nicht einmal umgesetzt wird. Ich versuche auch seit 4 Jahren das Thema gesunde Ernährung als Programm zu etablieren. Sogar Herr Gehrke hat dem zugestimmt, aber bisher sahen sich die Erzieherinnen und die Kita-Leitung nicht in der Lage dies umzusetzen, weil die Organisation (das Team) nicht funktioniert. Der hohe Krankenstand in unserer Kita zeigt dies deutlich.
Mit unserem Kita-Ausschuss sind wir aktiv an den Themen, merken aber auch, dass wir an Grenzen stoßen. Der Träger arbeitet nicht gut mit der Elternschaft zusammen und das Thema Eltern-Beteiligung scheint nicht erwünscht, weil unbequem.



Auch die MOZ berichtet über die Sitzung:




































Anmerkung: Ich bin der Meinung, dass es in der Diskussion um eine Veränderung in der Ahrensfelder Kitalandschaft vorerst ohne den erforderlichen fachlichen Hintergrund keine Tabus geben sollte.
Gute Ansätze sind aus der Diskussion erkennbar. Hier gilt es dran zu bleiben.
Hinweis: Im Auftrag des Landkreises sind unsere Kitas 2014/15 evaluiert worden. In jeder Kita liegt das Ergebnis aus. Die Eltern sollten Einsicht fordern! Die Ergebnisse sind öffentlich zu machen!

Donnerstag, 14. April 2016

Richtigstellung

Die MOZ von gestern:

Richtig ist, dass ich kritisiert habe, das im städtebaulichen Vertrag Aussagen zu Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die Inanspruchnahme von 1,2ha Ackerland fehlen und das ich eingefordert habe, einen entsprechenden Passus zur Aufnahme von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen in den Vertrag aufzunehmen.

Richtig ist, dass die Gemeindevertretung auf Beschlussvorlage der Verwaltung (Bürgermeister) mit der vereinfachten Aufstellung des Bebauungsplanes nach Baugesetzbuch §13a zum Vorteil des Bauträgers aus Lindenberg freiwillig auf Ersatz- und Ausgleichsmaßmahmen verzichtet hat.

"Eine weitere Erleichterung besteht darin, wenn die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt, naturschutzrechtliche Eingriffe nicht ausgeglichen werden müssen."
Richtig, nicht müssen, aber im gegenseitigen Einvernehmen können!

Keiner der Gemeindevertreter hat die Verwaltung (Bürgermeister) aufgefordert, entgegen dem üblichen Verfahren zur Aufstellung des BP nach BauGB §34 (hier sind eingeschlossen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen), das vereinfachte Aufstellungsverfahren anzuwenden!
Doch wie so oft hatte der Bürgermeister auch hier seine Gefolgschaft im Griff und großzügig wurde der Verzicht auf Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen durch die GV sanktioniert!

Mittwoch, 13. April 2016

Erst die Petition eines Bürgers muss an die Realisierung des Beschlusses vom September 2014 erinnern!

August 2014
Beschluss Nr.: 2014/08/08
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag von Herrn Gehrke zu: Der Antrag von Herrn Dr. Unger (Die Unabhängigen) an die Gemeindevertretung Ahrensfelde zur Einrichtung eines Bürgerhaushaltes und Jugendetats im Haushaltsjahr 2015 wird abgelehnt und für die nächste Sitzung durch die Fraktionsvorsitzenden fraktionsübergreifend neu formuliert.



September 2014
Beschluss Nr.: 2014/09/08
Die Gemeindevertretung Ahrensfelde beschließt, Elemente und Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung in unserer Gemeinde zu fördern und zu stärken.
Dafür soll/sollen:
1. sich die Fachausschüsse der Gemeindevertretung sowie die Ortsbeiräte bis Mai 2015 (1. Runde mit Auswertung) mit Fragen möglicher Bürgerbeteiligung befassen und
a) die aktuelle Situation sowie
b) neue Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohnerinnen und Einwohner beraten.
2. der Ausschuss für Soziales und Kultur das Kinder- und Jugendparlament in die Beratungen einbeziehen.
3. bei Bedarf externer Sachverstand hinzugezogen werden.
4. die Ergebnisse der Beratungen von den Vorsitzenden der Ortsbeiräte, der Ausschussvorsitzenden sowie dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung aufbereitet und den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern in der Junisitzung 2015 zur Beratung vorgelegt werden.

Petition vom März 2016

Nun hat die Gemeindevertretung in der März-Sitzung 2016 beschlossen, die Petition im Juni
zu behandeln!
Im Ausschuss Kultur/Soziales im April (11.4.) war der Bürgerhaushalt wieder kein Thema!
Man darf gespannt sein, welche Empfehlung nach "zweijähriger Beratung" aus den 
Ortsbeiräten und Ausschüssen der GV im Juni vorgelegt wird!

Dienstag, 12. April 2016

Das Ergebnis können die Unabhängigen sich auf ihre Fahne schreiben


Das war der Stand September 2014:

Beschluss Nr.: 2014/09/12
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde lehnt den Antrag von Herrn Dr. Unger (Die Unabhängigen):
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, den Kontakt zur IGA-Geschäftsführung auszubauen und das Angebot der IGA-Geschäftsführung zur Aufnahme des Lenné-Parks in das Rahmenprogramm durch eine eigene, finanziell untersetzte konzeptionelle Vorstellung zur Gestaltung des Parks in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen der Gemeindevertretung, dem Ortsbeirat sowie u.a. dem Kulturverein von Canitz, der Barnimer Feldmark und anderen Interessierten zu konkretisieren. Das Ergebnis ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.“ ab.

Wir, die Unabhängigen sind dran geblieben und haben in Zusammenarbeit mit der Feldmark und dem Kulturverein das Projekt Lenne-Park erarbeitet!

Das ist der Stand heute: 

Der LAG Barnim e.V. hat in seiner Vorstandssitzung am 16.03.2016 über alle zum Stichtag 29.02.2016 zur Förderung aus dem ELER eingereichten Projekte beraten.  Von den 57 der LAG zum Termin vorliegenden Vorhaben konnten 48 in die Rangfolgeliste aufgenommen werden. 43 Vorhaben erhielten ein positives Votum des LAG - Vorstandes. Das für diesen Stichtag zur Verfügung gestellte Budget in Höhe von 7 Mio. € reichte leider nicht für alle aus. Fünf Vorhaben konnten daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Träger, deren Vorhaben ein positives Votum erhalten haben, können ab 01.04.2016 beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau den Antrag auf Förderung des Vorhabens einreichen. 
Ich gehe davon aus, dass die Gemeinde den Antrag zeitnah stellt!

Auszug (befürwortete Projekte)

Hier wäre für die Gemeinde ( Ortsteile Blumberg und Mehrow) mehr noch drin gewesen! Nur hätte man Projekte einreichen müssen! Das Potenzial für Maßnahmen ist da!

Montag, 11. April 2016

Ich begrüße Ihren Vorschlag der letzten Gemeindevertretersitzung: "Antrag des Herrn Dr. Unger (für Die Unabhängigen) auf Beschlussfassung zur Prüfung, Kitas der Gemeinde in freie Trägerschaft zu überführen".

Genau das schreibt eine Ahrensfelderin an mich!

Die MOZ greift das Thema auch wiederholt in nachfolgenden 2 Beiträgen auf:

 


Wer die Beiträge liest, wird sich fragen, von welchem Kleingeist sich die 15 Gemeindevertreter haben leiten lassen, den Antrag bzw. die Überweisung in den Ausschuss Kultur/Soziales abzulehnen.

Mindestens genau so fragwürdig ist der Debattenbeitrag des "Vordenkers" Herr Wollermann (SPD) in der GV-Sitzung:

"Herr Wollermann erinnert an die Privatschule. Die Schule ist als privater Träger an uns herangetreten, erst dann hat man sich mit dem Thema befasst."

Sieh an, so funktioniert in der Gemeinde Schulentwicklungsplanung!!














Freitag, 8. April 2016

Chance auf rote Karte an den Landtag nicht verpassen!

Die MOZ berichtet vom Halbzeitstand beim Volksbegehren. Gegenwärtig sind die Windkraftgegener mit 23.061 Stimmen dabei. Es bedarf also noch großer Anstrengung, um auf die Stimmenzahl von 80.000 zu kommen.
Wir in der Gemeinde sind bei 164 Stimmen. Ich meine, etwas dürftig! Mir fehlt die Motivation aus der Gemeindevertretung, die sich mit ihrem Beschluss zum Inhalt des Volksbegehrens bekannt hat.
Liebe Leserinnen und Leser, geben Sie sich einen Ruck und machen Sie sich zur Stimmabgabe auf! Motivieren Sie Bekannte,Verwandte und Nachbarn , Gleiches zu tun!

Hier geht es allerdings nicht schlechthin nur um das konkrete Volksbegehren, sondern um die Ausübung von direkter Demokratie, die auf allen Ebenen der parlamentarischen Demokratie ein bewusst organisiertes Schattendasein führt.

Zeigen wir denen, die dafür die Verantwortung tragen mit der Zustimmung zum Volksbegehren die rote Karte!

Halbzeitstand 31.000 beim erfolgreichen Volksbegehren zur Massentierhaltung!  





Bürgerpetition an die Gemeindevertretung für die Sitzung im April

Patrick Seiler                                                                                         Ahrensfelde, 6.4.2016
Ahrensfelde

An die Gemeindevertretung Ahrensfelde
z. Hd. Vorsitzender Maik Berendt
Lindenberger Straße 1
16356 Ahrensfelde

Petition: Arbeitsleistung Straßenbau

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezug nehmend auf das Urteil des Finanzgerichtes Nürnberg , Az.7 KL356lL4 und den in
der Sitzung Ihres Gremiums vom 13.2.2016 durch Herrn Dr. Wolfgang Unger eingereichten
Antrag rege ich Sie dazu mit einem Beschluss an, die Gemeindeverwaltung Ahrensfelde
zu folgendem, verbindlichen und nachhaltigem Handeln aufzufordern;

Die Gemeindeverwaltung Ahrensfelde stellt gegenüber den Unternehmen bei
allen zukünftigen Ausschreibungsverfahren in Bezug auf den Straßenbau
folgende Forderungen:

a) Schätzung der Arbeitsleistung im Angebot und
b) Ausweisung der Kosten für Arbeitsleitung bei Rechnungslegung.

Weiterhin weist die Gemeindeverwaltung explizit die Arbeitsleistung in den den Grundstückseigentümern zugestellten Gebührenbescheiden aus.

Begründunqen:

1) Jedes handwerklich tätige Unternehmen ist betriebswirtschaftlich zu einer möglichst
genauen Schätzung der Arbeitsleistung in der Lage.
2) Auch beinhaltet jede Rechnung über eine handwerkliche Dienstleistung immer den
Posten ,,Bezeichnung der erbrachten Leistung" o. Ä., demzufolge auch die Arbeitsleistung.
3) Die Ausschreibungsverfahren widersprechen dieser Praxis nicht!
4) Das Vergabeverfahren bleibt weiterhin Bestandteil des nichtöffentlichen Teils,
sodass betriebswirtschaftliche Geheimnisse unberührt bleiben.
5) Die Gemeindeverwaltung sollte an den Stellen, bei denen es unkompliziert möglich
ist, seinen Bürgerinnen und Bürgern entgegenkommen, noch dazu, dass eine gültige
Rechtsprechung existiert.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Seiler

Donnerstag, 7. April 2016

Ein schwarzer Tag für die Demokratie in Ahrensfelde

Ein Beitrag zum Brandenburger Bürgerblatt April 2016

In ihrer Sitzung vom 21.03.2016 beschloss die Gemeindevertretung eine Änderung ihrer Geschäftsordnung. Diese stellt einen deutlichen Abbau der demokratischen Rechte der fraktionslosen Vertreter in der Gemeindevertretung selbst, in den Ortsbeiräten und in den Fachausschüssen gegenüber der bis dahin gültigen Geschäftsordnung dar. Proteste dagegen im Vorfeld wurden ignoriert. Betroffen von den Änderungen sind insbesondere auch die Vertreter der Unabhängigen- der Ahrensfelder Gruppierung der BVB/ FREIE WÄHLER.

Was wurde geändert? Fraktionslose Gemeindevertreter dürfen unter dem Tagesordnungspunkt „Anträge der Gemeindevertreter“ keinen eigenen Anträge mehr einbringen und zur Diskussion stellen. Dieses Recht haben nur noch Fraktionen oder mindestens zwei Gemeindevertreter, die sich zusammenfinden. Auch darf ein einzelner Gemeindevertreter nicht mehr eine namentliche Abstimmung zu wichtigen Fragen beantrage. Das dürfen nur noch mindestens drei Gemeindevertreter. Die Pressefreiheit wurde eingeschränkt, da Bild- und Tonaufzeichnungen von den öffentlichen Gemeindevertretersitzungen nur noch dann gemacht werden dürfen, wenn dem alle anwesenden Mitglieder der Gemeindvertretung zustimmen.
Beraten wurden die Änderungen lediglich im Hauptausschuss der Gemeindevertretung. Die von den Änderungen ebenfalls betroffenen Ortsbeiräte wurden im Prozess der Entscheidungsfindung komplett übergangen. Ein klarer Verstoß gegen demokratische Spielregeln. Das Argument, die im Hauptausschuss anwesenden Ortsvorsteher der Ortsbeiräte hätten der Änderung ja zugestimmt, ist unsinnig, da ohne entsprechende Beschlusslage die Ortsvorsteher nur für sich selbst, nicht jedoch für den Ortsbeirat sprechen können.

Ursache für den Geschäftsordnungsänderungsantrag soll die Bildung von Fraktionen in der Gemeindevertretung nach den letzten Kommunalwahlen gewesen sein. Bis dahin bildete die Gemeindvertretung keine strukturierte Einheit, aus der die Öffentlichkeit erkennen konnte, wer politisch wofür in kommunalen Belangen steht. Das haben die Unabhängigen durch Antrag verändert, obwohl es angeblich keiner der Gemeindvertreter so wollte. Warum eigentlich nicht? Eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der Fraktionen entstand nicht. Es bestand Gleichberechtigung zwischen Fraktionen und fraktionslosen Gemeindevertretern. Dass viele Anträge der Unabhängigen auf die Tagesordnung kamen und den zeitlichen Ablauf der Gemeindevertretungssitzungen beeinflussten, missfiel einigen Fraktionsmitgliedern. Anträge der Fraktionen gab es in den vergangenen anderthalb Jahren nur sehr vereinzelt. Ja, gelebte Demokratie in Volksvertretungen kann anstrengend sein. Wer sich dieser Anstrengung nicht stellen will oder kann, sollte nicht als Gemeindevertreter kandidieren oder zurücktreten.

Im Kern ging es bei der Änderung der Geschäftsordnung offiziell lediglich darum, den Sitzungsablauf zu straffen.
Statuiert werden sollte jedoch ein Exempel gegen den Gemeindvertreter der Unabhängigen, der von einigen Gemeindevertretern der Fraktionen wegen seiner kritisch-konstruktiven Anträge als Störenfried gebranntmarkt wurde und quasi mundtot gemacht werden soll. Der Antrag auf die Geschäftsordnungsänderung war politisches Kalkül in schlechtem politischen Stil.
Die beschlossene Änderung der Geschäftsordnung ist die schlechteste, unintelligenteste und undemokratischste Lösung für eine angestrebte Straffung des Sitzungsablaufes.

Welche fatalen Außenwirkungen der gefasste Mehrheitsbeschluss hervorruft, der sich letztendlich objektiv gegen die Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegung/FREIE WÄHLER im Brandenburger Landtag richtet, hatte offenbar keiner der Gemeindevertreter vorher bedacht.
Aus dem Barnimer Umland war von Fremdschämen für Ahrensfelde zu hören.

Dr. Helmut Pöltelt
Mitglied der Ortsbeirats Ahrensfelde
für Die Unabhängigen

Mittwoch, 6. April 2016

Wieder durch die kalte Küche!

Zur Erinnerung: Am 21.3.16 hatten die Unabhängigen folgenden Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht!

Antrag

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen auf den Haushalt bestehende Kitas der Gemeinde bzw. noch einzurichtende Kitas in freie Trägerschaft überführt werden können.

Begründung:

Eltern haben Wunsch- und Wahlrecht, die Einrichtung für ihr Kind auszusuchen, die ihren Bedürfnissen am meisten entspricht.
In der Diskussion in der GV um die neue Kita-Satzung regte ein Elternteil an, in der Gemeinde über einen Trägerwechsel hin zu freier Trägerschaft nachzudenken. Das Anliegen wurde ausdrücklich vom Bürgermeister unterstützt. Dem wurde seitens der Eltern nicht widersprochen. Demnach scheint ein generelles Bedürfnis auf eine vielfältige Trägerlandschaft mit starker Pluralität in den pädagogischen und organisatorischen Konzepten bis hin u.a. zur integrativen und mehrsprachigen Kita in der Gemeinde da zu sein. Hinzu kommt der zu erwartende Bevölkerungszuwachs in den nächsten Jahren und dessen heterogene junge, in unterschiedlicher weise in die Arbeitswelt eingebundene Bevölkerung.

Dr. Wolfgang Unger
für die Unabhängigen

Reaktion des Bürgermeisters: Das könne die Verwaltung nicht stemmen. Dafür stände nur eine Mitarbeiterin zur Verfügung.
Den Antrag der Unabhängigen lehnt er ab, auch eine Überweisung in den Ausschuss Soziales/Kultur! 
Danach wurde der Antrag von seiner Gefolgschaft abgelehnt! 

Nun tagt am 11.4.16 der Ausschuss Soziales/Kultur und was lese ich da in der Tagesordnung! 
 
Tagesordnungspunkt 10: Diskussion über freie Trägerschaft bei Kitaneubau 
Der Sach- und Gestaltungsantrag der Unabhängigen hat im Nachhinein ersichtlich doch ein Nachdenken und Aktionismus bewirkt!





 



Dienstag, 5. April 2016

MOZ vom 4.4. 2016

Hier nochmal die von Wollermann (SPD) (ehemaliger Amtsdirektor!) angezettelte politische Intrige zum Abbau von Demokratie in der Ahrensfelder Gemeindevertretung!

Montag, 4. April 2016

Wer stimmt wie ab?

Im Internet wird über das Stimmverhalten der Mitglieder der Regionalversammlung in der abschließenden Sitzung in Eberswalde am 11.04. zur Ausweisung der vom Regionalausschuss vorgeschlagenen Windeignungsgebiete im Barnim und der Uckermark spekuliert.

Das unsere Gemeinde davon in den Ortsteilen Lindenberg und Blumberg betroffen ist, ist in mehreren Blogbeiträgen thematisiert worden.

Die Gemeindevertretung hat per Beschluss sich auf das Volksbegehren ( keine Windräder im Wald, 10H-Abstandsregelung von Wohngebäuden) eingeschworen. Den Mitgliedern der Regionalversammlung liegt jetzt ein Entwurf vor, in dem weder die Forderungen des Volksbegehrens berücksichtigt werden, noch die Belange einzelner Kommunen; Ahrensfelde mit seinen Windeignungsgebieten nicht ausgenommen.

Es wird daher erwartet, dass die Ahrensfelder Vertreter Gehrke und Meuschke (beide CDU) ein entsprechendes Abstimmungsverhalten zeigen.

Beide Lindenberger können auch anders, wie sie schon bewiesen haben:

Erst in der März-GV-Sitzung haben sie dem Bebauungsplan Thomas- Müntzer-Str. Neulindenberg zugestimmt. Hier werden nun bald Häuser stehen, die Windräder in ca. 900m ertragen müssen.

Selbiges ist passiert mit Häuslebauern in Schwanebeck. Die müssen jetzt ein Windrad ertragen, das auf der Lindenberger Gemarkung steht und nur ca. 600m von ihren Häusern entfernt ist.

Als sich im Bauausschuss neulich Prokon mit seinen Plänen zur Bebauung des Windeignungsgebietes Blumberg vorstellte war nichts vom Bürgermeister zu hören, obwohl er wusste, dass angrenzend im FNP ein großes Baugebiet ausgewiesen ist. Erst Zuhörer griffen das Thema auf und wiesen auf die Problematik hin.

Und zu guter Letzt waren es Herr Gehrke und Herr Meuschke, die mit ihrer Stimme verhinderten, dass mit dem Amtsblatt als Beilage eine Info zum Verfahren Volksbegehren verteilt wurde.

Freitag, 1. April 2016

Wahlversprechen - was interessiert das Geschwätz von gestern

Recht hat der Ahrensfelder Linke, wenn er die Parteien und Wählervereinigungen in der Ahrensfelder Gemeindevertretung an ihre nicht gehaltenen Wahlversprechen auf mehr Bürgerbeteiligung und Demokratie erinnert.
Allerdings kommen aus seiner Fraktion in der Gemeindevertretung zwei Zustimmungen zum Antrag auf Abbau von Demokratie.
Peinlich, dass dazu die Fraktionsvorsitzende Frau Herzog aus Blumberg gehört. Schon in der Hauptausschusssitzung hat sie vom friedlichen Miteinander ohne Fraktionen geschwärmt und diese als nicht notwendig bezeichnet.
Auch von einem Bürgerhaushalt scheint sie nichts zu halten, denn einen Antrag und eine Petition auf dessen Einführung hat sie jeweils abgelehnt.