Donnerstag, 31. Januar 2013

Zu Besuch beim Ortsbeirat Ahrensfelde - Teil 3



Ein Hilferuf der Bewohner der Dorfstr. 6/7 in Ahrensfelde nach Sanierung des Gemeindegebäudes hat wohl die FWG bewegt, im Sinne der 4 Wohnparteien einen Antrag auf umfängliche Sanierung in der Gemeindevertretung zu stellen. Wie schon im Blog mitgeteilt, ist dieser Antrag abgelehnt worden! Die Verwaltung (Bürgermeister und Frau Schaaf)  positionierten sich sofort klar als Antragsgegner und die Luft für eine Diskussion, war für die anderen Gemeindevertreter raus. Der Bürgermeister ließ es sich nicht nehmen, unbedingt für einen Verkauf der Immobilie zu plädieren. Er hätte prima Erfahrungen mit der Privatisierung in der Gemeinde gemacht! 

Offensichtlich hat er sich in der Gemeindevertretersitzung etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt und die fehlende Resonanz in der Gemeindevertretung hat ihm wohl keine Ruhe gelassen. Also ab ging es am 10.01. zu einer Ortsbesichtigung mit einem Stab von 12 Personen. Nun muss man wissen, dass ausnahmslos wohl alle Bewohner das schöne Alter von 80 und mehr erreicht haben. Wie 80zigjährige so einen massiven Personalauftritt aufnehmen, dürfte außer Frage stehen! Und so war es verständlich, dass der Bürgermeister in der Ortsbeiratssitzung als Fazit des Besuchs „Friede und Freude bei den Bewohnern zu den Wohnverhältnissen“ verkündete. 

Nun war zur Sitzung auch die Alexandra Hausverwaltung (verwaltet die Gemeindeimmobilien) bestellt. Und die berichtete von einem beträchtlichen Instandhaltungsrückstau und dementsprechend von Mängeln (Schimmel in Wohnräumen, falscher Einbau von Heizkörpern (1997), daher in einem Raum max. 17 Grad Zimmertemperatur, Mängel am Dach und an den Fenstern). Überschlägig kann kleinteilig die Mängelbeseitigung , so die Aussage der Vertreterin, mit 17.500€ angegangen werden.

Das regte wohl die Gemeindevertreter Joachim, Dieter Wolf,  Hackbarth und Loos an, Kritik an der Arbeit der Hausverwaltung und deren Kontrolltätigkeit zu üben.

Des spürbaren Gegenwindes der Gemeindevertreter in Sachen Verkauf der Immobilie wegen, hielt sich der Bürgermeister dann auffallend in der Diskussion zurück. Ihm ging es wohl an die Nieren, dass die Vertreterin der Hausverwaltung auch verkündete, dass im Auftrag der Verwaltung schon ein Büro dran ist, ein Gutachten für den angestrebten Verkauf zu erstellen, obwohl er mehrmals betonte, ein Beschluss zum Verkauf wäre eben noch nicht gefasst.
Bloß gut, dass die Bewohner von den Verkaufsbestrebungen des Bürgermeisters nichts ahnten!

In Kürze noch zur Beantwortung meiner Frage in der Bürgerfragestunde nach den Gründen  für den fehlenden Ortsbeirat in Mehrow!

Mittwoch, 30. Januar 2013

Zu Besuch beim Ortsbeirat Ahrensfelde-Teil 2



Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder waren: Herr Peter Hackbarth, Herr Klaus Joachim, Herr Dieter Wolf, Frau Silvia Wolf (alle FWG), Herr Dr. Heiner Loos (FDP), Herr Winfried Wolf (CDU). 

Zunächst zum Bericht des Ortsvorstehers:

Die Fertigstellung des neuen Ortsteilzentrums verzögert sich erneut. Man rechnet jetzt vorsichtig mit einer Fertigstellung Ende Februar. Gesichert wären die Faschingsveranstaltung (16.2) und die Veranstaltung der Distel (23.2) nach Aussage des Bürgermeisters. Für letztere Veranstaltung hat jeder Ortsteil ein Kartenkontingent bekommen.
Meine Anmerkung dazu: Die Ortsvorsteherin wird es wohl gut verstanden haben, die Karten hier im Ort klammheimlich an den Mann zu bringen!

Die geplante Ansiedlung von REWE  in Ahrensfelde-Dorfstraße  ist geplatzt! Gründe dafür sind nicht bekannt. Man kann erfahrungsgemäß nur darüber spekulieren! Ein neuer Betreiber steht wohl Gewehr bei Fuß, nämlich EDEKA. Soll alles deckungsgleich übernehmen.
Meine Anmerkung dazu: Wir warten auf die nächste Überraschung, die nächste Beschäftigung für Verwaltung und Gemeindevertretung!

Die vom Landkreis erarbeitete und von der Gemeindevertretung  Ahrensfelde  legitimierte Baumschutzverordnung wird wohl von den Mitgliedern des Kreistages gekippt und überarbeitet werden müssen.

Um präventiv den zunehmenden Einbrüchen im Gemeindegebiet zu begegnen, plant die Polizei mit der Gemeinde in Teilen der Gemeinde ein Pilotprojekt mit dem Einsatz von künstlicher DNA zu starten. Noch ist die angedachte  Finanzierung nicht in Sack und Tüten.

Der auf dem Gemeindegrundstück Dorfstr.5 in Ahrensfelde tätige Autohandel ist wohl in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und hat um Auflösung des bestehenden Erbbaupachtvertrages gebeten. Dem ist wohl durch die Gemeinde entsprochen worden. Geplant ist jetzt ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren mit einem neuen Bewerber. Für die Gemeinde wird ein Einnahmeverlust erwartet.

Zur Ortsumfahrung  Ahrensfelde ist am 16.1. der zuständige Minister in Potsdam aufgesucht worden. Bei täglich 20.000 Fahrzeugen, die die 158 nutzen, ist die Umgehung wie geplant unumstößlich. 1500 Einwendungen sollen noch 2013 abgearbeitet und ernst genommen werden. Der von der FWG am 21.1. in die Gemeindevertretung eingebrachte Antrag auf einen Bürgerentscheid zum Planfeststellungsverfahren ist in der Sitzung zurückgezogen worden.

Anmerkung dazu: Mehrow 21 begrüßt jede Bürgerinitiative und die zunehmende Aktivität der FWG in Sachen Anträge. Wir haben allerdings schon im Vorfeld darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Bürgerentscheid, rechtlich so nicht möglich ist.

Die FWG hat noch in der Sitzung dann einen neuen Antrag eingebracht, der ein Bürgervotum in allen Ortsteilen vorsieht. Hier sollen die Bürger zur Akzeptanz des Planfeststellungsverfahrens/Ergebnissen befragt werden. Bei Akzeptanz wird die Gemeinde aufgefordert, auf die Umsetzung der gemachten Gemeindeeinwendungen zu achten. Bei einer Ablehnung soll Klage durch die Gemeinde eingereicht werden.

Zum Problem Dorfstr.6/7 (Ablehnung des Antrages der FWG zur umfänglichen Sanierung durch die Gemeindevertretung, Hilferuf der Bewohner nach Sanierung , Vorschlag des Bürgermeisters zum Verkauf der Immobilie) wird mitgeteilt, dass am 10.1. eine Begehung des Objektes durch 12 Personen, u.a. dem Bürgermeister erfolgt ist.

Dazu Weiteres im Teil 3. Sowie auch zur Bürgerfragestunde und zur Investitionsplanung des Ortsbeirates für die nächsten Jahre.

Wir haben locker die 30.000 Seitenaufrufe überschritten und sind bei 30.056!

Dienstag, 29. Januar 2013

Frage an den Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Gehrke,

bitte beantworten Sie mir die Frage, ob die Gemeinde über ein Brachflächen- und Baulückenkataster verfügt? Wenn ja, ist es für eine vernünftige und nachhaltige Flächennutzungsplanung im Rahmen des FNP-Entwurfs herangezogen worden!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger

Zur Erinnerung:
In diesem Sinne fordert auch der Deutsche Bauernverband als politische Interessenvertretung auf Bundesebene, in den relevanten Gesetzen und Verordnungen Regelungen zu schaffen, die den Flächenverbrauch reduzieren, die Innenentwicklung von Kommunen und die Schonung von landwirtschaftlichen Flächen und Naturarealen voranbringen. In diesem Sinne fordert der Deutsche Bauernverband im Rahmen der laufenden Novelle des Baugesetzbuches, dass Kommunen erst dann ein neues Baugebiet auf der "Grünen Wiese" ausweisen dürfen, wenn zuvor alle innerörtlichen Potentiale ausgenutzt wurden. Hierfür ist es erforderlich, Brachflächen- und Baulückenkataster zu führen.

Sonntag, 27. Januar 2013

Warum hat Mehrow nicht den dem Ortsteil zustehenden Ortsbeirat?



Alle anderen Ortsteile der Gemeinde haben einen Ortsbeirat und den dazugehörigen Ortsvorsteher. Wo bleibt da die Chancengleichheit? 

Man könnte meinen, es liegt an den Vorgaben der Kommunalverfassung bzw. der Gemeindeordnung.
Nein, nicht doch! Denn diese lassen natürlich auch für Mehrow einen Ortsbeirat zu!
Grundsätzlich sind für Ortsteile bis 1000 Einwohner 3 Mitglieder für den Ortsbeirat vorgesehen. Aus denen dann durch Wahl der Ortvorsteher bestimmt werden kann.
Nun ist das aber eine „ nicht muss“ Bestimmung, sondern in der Hauptsatzung der Gemeinde kann das anders verfügt werden. Und so ist das für den Ortsteil Mehrow geschehen. Hier wurde über die Köpfe der Mehrower hinweg in der Gemeindevertretung entschieden, dass Mehrow sich nur mit einem/er Ortsvorsteher zufrieden zu geben hat.

Warum, weshalb, darüber darf spekuliert werden!

Nun, welche Auswirkungen zeigt diese Entscheidung auf den Verzicht eines Ortsbeirates?

Ja, genau die! Die Ortsvorsteherin wurschtelt seit 2008 so vor sich hin. Da sitzt sie  donnerstags in ihrem Gemeindezentrum-Stübchen und wartet auf ihre „engsten Berater“. Das ist u.a. ihre Öffentlichkeitsarbeit im Ortsteil. Keiner außerhalb des engsten Beraterkreises erfährt was. Auch die nach Kritik an der Informations- und Gestaltungsunfähigkeit der Ortsvorsteherin durch diese angebotene  inhalts- und konzeptionslose Stammtischrunde blieb eine Einmaligkeit. Wer nun erwartet hat, dass die Ortsvorsteherin, entsprechend der Möglichkeiten, die ihr durch die Kommunalverfassung gegeben sind,  Mehrow in der Gemeindevertretung aktiv vertreten hat, auch der wird enttäuscht. Man sehe sich nur die Niederschriften zu den Sitzungen der Gemeindevertretung an. Hinzu kommt, dass mit dem Verzicht auf einen Ortsbeirat auch die öffentliche Kontrolle/Rechenschaftslegung über die Arbeit der Ortsvorsteherin nicht möglich gemacht wurde. Hinzu kommt noch, dass auch mögliche Bürgerversammlungen mit u.a. dieser Zielstellung,  bis auf die von der Verwaltung zum FNP geforderten, kein Thema waren.

Wie läuft das nun in den Ortsteilen mit Ortsbeirat?
Da gibt es monatliche öffentliche Sitzungen. Die Sitzungen haben eine Tagesordnung, die in erster Linie vom Ortsbeirat aufgestellt wird. Diese Tagesordnung wird in den Aushängen bekannt gemacht, sowie in den Ratsinformationen. Zur Sitzung wird eine Niederschrift angefertigt, die jeder Bürger zumindest in den Ratsinformationen nachlesen kann.

Genauso sollte das auch zukünftig in Mehrow laufen. So kann Willkür, Ungereimtheiten und Kungelei begegnet und mehr Transparenz  und Kompetenz geschaffen werden. 

Mehrow 21 fordert genau darum für die nächste Wahlperiode einen Ortsbeirat! 

Liebe Mehrower, schließt Euch dieser Forderung an. Erwirkt noch im Frühjahr einen entsprechenden Beschluss in der Gemeindevertretung über einen Antrag durch die Ortsvorsteherin!

Freitag, 25. Januar 2013

Leser haben sich gemeldet



Zur Straßenübernahme Straße Am Walde. 
Es ist erschreckend, wie der politisch verantwortliche Bürgermeister an Vertrauen verliert. Und das zu recht bei seinem Hin und Her. Jetzt empfiehlt er der Gemeindevertretung die Privatstraße Am Walde ins Gemeindeeigentum zu übernehmen, wo er doch noch 2011/12 lauthals und öffentlich jede Übernahme von Privatstraßen abgelehnt hat, was mit Zustimmung der Ortsvorsteherin im Zusammenhang mit der Diskussion um die Privatstraße An der Lake geschah. Ist die Sanierung von Privatstraßen mit öffentlichen Geldern überhaupt zulässig, sollte bei den zuständigen Stellen ruhig mal hinterfragt werden! 

Zur Einsicht in die erfolgte Vergabe Winterdienst.
Das was hier von beiden Seiten praktiziert wurde ist grenzwertig. Die politische und moralische Verantwortung für diesen Akt und den bewussten Ausschluss der Öffentlichkeit trägt der Bürgermeister. Wer nichts zu verheimlichen hat, der kann öffentlich tagen. Zwangsweise 7,50€ brutto Hungerlohn heute, da kann sich jeder vorstellen, mit welchen unsittlichen Hungerlöhnen für den Winterdienst bisher kalkuliert und geboten wurde.

Mittwoch, 23. Januar 2013

Einblick in die nichtöffentliche Winterdienstausschreibung



Mehrow 21 hat über die Art und Weise der Vergabe berichtet und dessen Rechtmäßigkeit bezweifelt. Ungewöhnlich daran war, dass der Vergabebeschluss in der Gemeindevertretung im nichtöffentlichen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit also und damit ohne jegliche Transparenz für die Öffentlichkeit erfolgte. Das war Anlass für eine Überprüfung durch die Kommunalaufsicht. 

Was hat die nun festgestellt?

Festgestellt hat die Kommunalaufsicht, dass der Beschluss der GV im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Festgestellt hat die Kommunalaufsicht aber auch, dass der Name des Bieters, der den Zuschlag erhalten hat, entgegen der Veröffentlichungspflicht nicht im Beschluss enthalten ist. Das ist gerügt worden und die Gemeinde musste versprechen zukünftig ihre Veröffentlichungspraxis zu ändern.

Die Kommunalaufsicht hat darauf hingewiesen, dass der Vergabebeschluss nur gültig ist, wenn der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat,  in seinem Angebot die Bedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (Zahlung eines  Arbeitsentgeltes  für die im Winterdienst eingesetzten Beschäftigten von 7,50€) berücksichtigt und das schriftlich dokumentiert hat und dies durch die Verwaltung geprüft worden ist. Das Verwaltungshandeln kann durch Akteneinsicht kontrolliert werden. 

Festgestellt hat die Kommunalaufsicht, dass Vergaben grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind.
Und jetzt kommt die Ausnahme auf die sich die Ahrensfelder Verwaltung offenbar stützt.
Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn berechtigte Interessen des Bieters es erfordern!  Dann beispielsweise, wenn sich aus der Angebotssumme des Bieters Rückschlüsse auf die Kalkulation der Preise  (u.a. auf das kalkulierte Arbeitsentgelt für die im Winterdienst eingesetzten Beschäftigten) ziehen lassen. 

Da liegt also der Hase im Pfeffer!

Für den Winterdienst hat die Verwaltung 95.000€ in den Haushalt eingestellt. Dabei hat sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit an dem orientiert, was vertraglich im letzten Jahr mit dem Bieter vereinbart worden ist, der den Zuschlag erhalten hat. Das war ebenfalls die Firma Rahlf.  Es galt zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Brandenburger Vergabegesetz. Anzunehmen ist, dass in der Kalkulation des Bieters die Entgelte für die im Winterdienst Beschäftigten so unter dem heutigen Mindestlohn von 7,50€ lagen.

Nun das Dilemma. 
Offensichtlich hat der Bieter Rahlf auch diesmal ähnlich wie im letzten Jahr kalkuliert (verständlich bei der Finanzvorgabe der Verwaltung) und damit offensichtlich das günstigste Angebot gemacht. Nur ist hier noch Chancengleichheit  für die, die auf der Basis des Vergabegesetzes kalkuliert haben und mit der Vorgabe von 95.000€ nicht zu recht kamen,  gegeben?

Jetzt kommt es zum Widerspruch. 
Die Verwaltung ist verpflichtet das Vergabegesetz umzusetzen. Was heißt, die Vergabe an die Zusage des Bieters zu binden, den Mindestlohn zu zahlen. Nun, das wird für den Bieter problematisch, bringt  letztlich seine Kalkulation und den geplanten Gewinn ins Wanken!
Nun wie reagiert die Verwaltung? 
Da das Kind wohl in den Brunnen gefallen ist, wird damit getröstet, dass für die nächste Winterdienstausschreibung 145.000€ in den Haushalt eingestellt werden. Es darf jetzt vermutet werden, wer Gewinner der nächsten Ausschreibung werden wird!
Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Firma Rahlf tatsächlich jetzt den Mindestlohn von 7,50€ die Stunde an die im Winterdienst Beschäftigten zahlt. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung dies prüfen wird.
So, nun dürfte klar sein, weshalb die Vergabe streng geheim im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt wurde. Das alles ist so geheim, dass auch keinesfalls die Niederschrift zu diesem Teil der Sitzung in die Hände der Öffentlichkeit  gelangen darf!
Abschließend sei noch allgemein angemerkt: Selbst 7.50€ brutto  sind ein Hungerlohn, der mit Sicherheit die so Beschäftigten in die Altersarmut treibt!