Dienstag, 22. Oktober 2013

Gemeindevertretersitzung am 21.10.13 - Ein Vater klagt die katastrophalen Zustände in der Grundschule Blumberg an



Dazu später in der Bürgerfragestunde. 

Anwesenheit: Es fehlen nur die GV-Vertreter Frau Formazin und Herr Dr. Jakobs. Frau Kießling hat die Sitzung 20 Uhr verlassen. Unter den 15 Gästen waren der Vertreter der MOZ und der Mehrower Eigentümer der Fläche M3, die ja bekanntlich Bauland werden soll.

Bürgermeisterinfos: Der Kitabau in Lindenberg läuft planmäßig, liegt voll in der Kostenplanung. Schwierigkeiten bereitet die Dorfteichsanierung in Mehrow. Es wird überlegt, ob die Sanierung unter den gegebenen Bedingungen überhaupt fortgeführt werden kann. Es muss auch über die Finanzierung neu nachgedacht werden. Die Laubentsorgung funktioniert nicht. Sie macht eine Neuorganisation dringend notwendig. Der geprüfte Jahreshaushaltsabschluss 2011 liegt vor. Mit keinen größeren Beanstandungen, aber kleineren Hinweisen. Auch der Haushalt 2012 des Abwasserzweckverbandes wäre abgeschlossen. Nach einem Bericht des Landkreises sind 2013 die Unfälle mit Kindern gestiegen. Die Vorbereitung der Weihnachtsmärkte läuft.  
Anmerkung: Der sichtlich nervöse Bürgermeister hat bei den Ausführungen zum Abwasserzweckverband das Verfahren des Kartellamtes wohlweislich nicht erwähnt. Unangenehm zu erwähnen schien ihm der Vorgang Dorfteichsanierung. Die Sanierung wird wohl auf eine sich anbahnende Kostenexplosion hinauslaufen.

Zur Bürgerfragestunde demnächst der Bericht!
Wir sind bei 48.235 Seitenaufrufen!

Montag, 21. Oktober 2013

Wann endlich hört die Kungelei und Vetternwirtschaft in dieser Gemeinde auf?

Genau das bin ich gefragt worden!

Da der FNP am Montag verabschiedet werden soll, ist mir sofort die Kungelei zwischen dem Eigentümer der im FNP ausgewiesenen Baufläche M3 in Mehrow, der Ortsvorsteherin, dem Bürgermeister und der Bauverwaltung (Frau Schaaf, Frau Wenzel) eingefallen.

Ja, was antwortet man darauf?

Der Kungelei und Vetternwirtschaft kann u.a. dadurch Einhalt geboten werden, indem man die aus den Machtpositionen entfernt, die Kungelei und Vetternwirtschaft betrieben haben. Das ist über eine Abwahl möglich bzw. darüber, dass man diese sogenannten „Volksvertreter“ nicht mehr wählt. Das ist allerdings nicht so einfach, da diese zumeist langjährigen Volksvertreter über  nicht unbeträchtliche  Seilschaften verfügen.

Es stehen bekanntlich im Frühjahr nächsten Jahres Kommunalwahlen an. Ich bin sicher, die oben genannten stehen schon in den Startlöchern und scharren aufgeregt mit den Hufen. In der Hoffnung auf eine geringe Wahlbeteiligung, die dann erwartungsgemäß ihre Chancen auf eine Wiederwahl erhöht. Das Potential für eine Abwahl ist also durch eine hohe Wahlbeteiligung gegeben. 

Mehrow 21 plant, sich an der Kommunalwahl zu beteiligen. Wir brauchen in Vorbereitung darauf Unterstützer. Wir appellieren daher an unsere vielen Leser in allen Ortsteilen sich mit uns für einen anderen Politikstil in der Gemeinde einzusetzen. Melden Sie sich!

Wir sind nun bei 48.100 Seitenaufrufen angelangt!

Sonntag, 20. Oktober 2013

Schreiben an die Verantwortliche für Jugendkoordination

Sehr geehrte Frau Hirsch,

in der GV-Sitzung am 21.10. soll der Verkauf eines 126m² Gemeindegrundstücks in Hoheneiche, Am Gehrenberg, beschlossen werden (Sitzungsvorlage). Ein Anwohner hat einen Kaufantrag gestellt. In dieser Siedlung wohnen viele zugezogene junge Leute, deren Kinder keine Möglichkeit, z.B keinen Spielplatz, keinen Treff außer der Bushaltestelle haben. Hier böte sich ein Jugendprojekt für eine Umsetzung über Sponsoren/Elterniniative an. Sie sollten das mal prüfen und mit dem Sozialausschussvorsitzenden Herrn Wolf und den Ortsvorsteher Herrn Meusel besprechen. Das ist so ein Gedanke von mir, der sich eventuell ohne riesigen Aufwand realisieren lässt!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger

Das Schreiben ging auch an Herrn Meusel und Herrn Wolf!

Bisher wären allein für den Stillstand der Maschinen 10.000€ angefallen

Genau das hat der "vertrauenswürdige" Bürgermeister im September der GV berichtet. Täglich würden bei Stillstand der Maschinen über 1000€ Kosten anfallen. Um das zu verhindern,  hätte er für die Abfuhr der ausgebaggerten Schlammassen (geplant 10.000 m³) und deren Lagerung einen Zusatzvertrag in Höhe von etwa 180.000€ abschließen müssen. Er sei sich aber sicher, dass damit die geplanten Gesamtkosten von 500.000€ nicht überschritten werden.
Nun bin ich seit Mittwoch aus dem Urlaub zurück. Donnerstag und Freitag habe ich am Dorfteich keine Ausbaggerung erkennen können. Wieder ein Stillstand, der Kosten verursacht? Ich hatte auch nicht den Eindruck, dass es mit der Schlammabtragung auf 4 Meter Tiefe wesentlich vorangegangen ist. Sind die geplanten Kapazitäten von 10.000 m³ etwa schon ausgeschöpft? Sollte da ein Nachschlag erforderlich sein?

Hier nochmal der Bloginhalt vom Februar zur Bürgerinformation Dorfteichsanierung (Auszug):

Nun zu den Ausführungen:
Der verlandete Dorfteich  mit einer Länge von 300m und einer max. Breite von 50m hat gegenwärtig max. 80cm Wassertiefe. Darunter befindet sich eine 3m Schlammschicht. Die stark von Schilf bewachsene Uferneigung beträgt nur noch etwa 30 Grad.
Als Ursachen für diesen Zustand führt der Planer die in den Teich mündende ungefilterte Straßenentwässerung (Dorfstr. und Krummenseer Weg), das zunehmend in den Teich hineinwachsende Schilf und den ufernahen Laubbaumbewuchs mit der Herbstentlaubung in den Teich an.

Wie soll dem begegnet werden?

Zur Verhinderung des ungefilterten Zuflusses aus der Straßenentwässerung sollen zuerst je eine  Sedimentationsanlage am Westufer (Krummenseer Weg) und Südufer (Dorfstr.) errichtet werden. Der Zufluss am Ostufer wird gestoppt, gefiltert und umgeleitet in Richtung natürlicher Abfluss des Teiches in die Mehrower Weiherketten.

Dem soll dann das Abpumpen des Wassers in die Mehrower Weiherketten folgen. Dabei soll der Fischbestand nach Krummensee umgesetzt werden (?). Nach Gesamtfertigstellung ist ein Fischbestand von „kleineren Fischarten“ vorgesehen.

Dem folgt schließlich die Entschlammung. Gerechnet wird mit einer Ausbaggerung von etwa 10.000m³ „leicht konterminierten Schlamms“. Der soll gelagert werden und austrocknen und einer späteren Verwendung zugeführt werden. Zur vorgesehenen Lagerfläche konnte der Planer keine Auskunft geben! In dem Zusammenhang hat der Planer Verkehrsbeeinträchtigungen angekündigt.

Um den Laubeintrag in den Teich zukünftig zu minimieren sieht das Projekt das Fällen von 30 uferbestandenen Bäumen vor! Über den Standort eines Kompensationsausgleiches gibt es noch keine Vorstellungen.

Der jetzt eine 4m Wassertiefe erreichende Teich soll durch natürlichen Zufluss etwa binnen  3 Monate aufgefüllt sein und mit arttypischer Bepflanzung versehen werden. Ziel sei es wie in anderen umgesetzten Projekten realisiert, möglichst  Sichtverhältnisse im Wasser von bis zu 1,8m Tiefe zu schaffen.

Auf die Problematik der Wasserentnahme während des Brandes der Mühle verwiesen, konnte die Frage nach einem zukünftigen Löschwasserzugang nicht abschließend beantwortet werden.

Soweit ich den Planer verstanden habe, könnte das Gesamtprojekt im Herbst abgeschlossen werden. Auf eine genauere Zeitplanung wollte sich dieser nicht festlegen.


Klar wurde auch, dass dem Projekt im Sinne der Nachhaltigkeit Kosten folgen werden.

Man darf auf den Fortgang der Sanierung durchaus gespannt sein!

Freitag, 18. Oktober 2013

Hintergrundinfos zur Winterdienstvergabe 2013/14

Liebe Leser, Sie erinnern sich an die undurchsichtige und kostenexplodierende Winterdienstvergabe 2012/2013 an die Firma Rahlf und an den neuerlichen Blogbeitrag zur Auftragsvergabe Winterdienst 2013/2014.
Jetzt mehr dazu!
Wie in dieser Gemeindevertretung unter Führung des "sauberen" Bürgermeisters üblich, ist auch diesmal nach der Ausschreibung des Winterdienstes, der Winterdienst in nicht öffentlicher Gemeindevertretersitzung vergeben worden.
Wer darauf gehofft hat, im September-Amtsblatt den Namen des Dienstleisters, der den Auftrag erhalten hat, zu erfahren, wurde enttäuscht. Nichts dergleichen ist geschehen, obwohl die Kommunalaufsicht den Bürgermeister dazu verpflichtet hat. Ich denke auf die Firmennennung hat ein jeder Bürger recht, da es sich hier um eine Dienstleistung handelt, die jeden von uns betrifft und nicht unerhebliche Steuermittel kostet (letztes Jahr über 350.000€).
Nun muss man bei den gemachten Erfahrungen natürlich Verdacht schöpfen, wenn der Bürgermeister die öffentliche Namensnennung unterschlägt!
Die Kommunalaufsicht hat den Bürgermeister nun auf Druck von Mehrow 21 hin, aufgefordert, dies nachzuholen.
Wer ist denn diesmal der Auserwählte?
Nun kann jeder Bürger im Oktober-Amtsblatt lesen: Es ist die Firma AS Dienstleistungen aus dem nahen Neuenhagen.
Doch wer ist der Inhaber dieser Firma? Es ist ein gewisser Herr Andreas Sill! Leicht im Internet nachzulesen.
Herr Andreas Sill ist allerdings Ahrensfelder. Und nicht nur das. Herr Sill ist auch Gemeindevertreter und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft für die FWG. Und wer unseren Blog verfolgt hat, wird wissen, dass der Gemeindevertreter Sill auch Pächter der gemeindeeigenen Vereinsgaststätte von Grün-Weiß-Ahrensfelde ist und Pächter der gemeindeeigenen Immobilie  "Brandenburgmarkt" in Eiche. Letztere Gemeindeimmobilie hat der Gemeindevertreter Sill übrigens ohne jede Ausschreibung pachten können!
So die Hintergrundinfos zur Winterdienstvergabe 2013/14 mit der Option der Verlängerung bis 2017.
Mache sich nun jeder sein Bild selbst!

Donnerstag, 17. Oktober 2013

Die Pause ist vorüber - die Reiselust fürs Erste auch

Es darf wieder geraten werden, wohin es mich in die Ferne gezogen hat!


Das Bild zeigt Ziegen auf Arganbäumen. Aus Arganbaumfrüchten wird das gefragte Arganbaumöl gewonnen und exportiert.

Morgen folgt eine Info zur Winterdienstvergabe, nachdem nun auf Druck von Mehrow 21 über die Kommunalaufsicht der Bürgermeister aufgefordert wurde, im Amtsblatt die Firma namentlich bekannt zu machen.

Samstag, 28. September 2013

Offensichtlich liest man unseren Blog auch beim Landesverband Berlin/Brandenburg für „Mehr Demokratie e.V.“


Interessant ist deren Beitrag unter dem Titel
 „Mehr Demokratie in Brandenburger Kommunen“

In kritischer Analyse der gegenwärtigen Praxis machen die 7198 Mitglieder Vorschläge  zur Verbesserung der kommunalen Demokratie in Brandenburg.

14 Vorschläge zur Verbesserung der Demokratie im Umgang mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
2 Vorschläge zur Verbesserung der Demokratie im Umgang mit dem Wahlrecht.
5 Vorschläge zur Verbesserung der Demokratie im parlamentarischen Miteinander.

Unterstützen Sie wie ich, diese Vorschläge/Forderungen des Vereins an den Landtag mit ihrer Unterschrift!

Mehr können Sie erfahren über folgenden Link:

Ich will 2 Vorschläge aufgreifen, die aus dem Alltag der kommunalen Demokratie in unserer Gemeinde für die Leser von Interesse sein sollten:
Folgt in Kürze!



Der Verein tritt für einen Fraktionsstatus in kommunalen Parlamenten ab 2 Mitgliedern ein, bei Gemeindevertretungen, die beispielsweise die Größe unserer Gemeindevertretung haben. Begründet wird das damit, das am Fraktionsstatus entscheidende parlamentarische Rechte wie die Entsendung von Mitgliedern in die Ausschüsse und damit auch das Stimmrecht sowie der Anspruch auf Mittel für Sachkosten und die Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten gekoppelt sind.

Wie sieht das in unserer Gemeindevertretung aus?
Den Fraktionsstatus hat man wohlweislich auf Betreiben bestimmter Kräfte in CDU, SPD und der Verwaltungsspitze, u.a. der Bürgermeister, nicht eingeführt. Weshalb nicht, kann man in den GV-Sitzungen gut beobachten. Bei Abstimmungen tut sich regelmäßig das Problem auf, dass die Vertreter der FWG entsprechend ihrer Philosophie, im Gegensatz zur vom Bürgermeister dominierten CDU, der SPD und der Linken, uneinheitlich votieren und so regelmäßig in Abstimmungen mit ihren Inhalten Schiffbruch erleiden. Man kann nur hoffen, dass in der zukünftigen GV die neuen Kräfte das ändern!
Es ist in der GV und im Amtsblatt so, dass der oft langatmig labernde Bürgermeister sich als alleiniger Macher aller Erfolge in der Gemeinde verkauft. Das wird in der GV in der Regel unwidersprochen hingenommen.

Der Verein tritt dafür ein, dass Bauleitplanungen wie der FNP im Sinne von wirklicher Bürgerbeteiligung aus der Negativliste für Bürgerbegehren rausgenommen wird. Das was wir hier gegenwärtig an Bürgerbeteiligung zum FNP-Entwurf erleben, ist eine Farce ohnegleichen. Es ist schon mehr als peinlich, dass sich die Bürger mündlich nur über Fragestellungen in der Bürgerfragestunde vor der Behandlung des Themas FNP einbringen konnten. Es ist bisher noch nie beim eigentlichen Tagesordnungspunkt FNP die Öffentlichkeit hergestellt worden. Nun gibt es ja immerhin 53 schriftliche Einwendungen gegen den FNP-Entwurf und die durchweg ablehnenden Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung. Auch zu diesen Abwägungsvorschlägen ist keine öffentliche Debatte gewünscht, sonst hätte man den 53 Einwendenden im Bauausschuss beispielsweise die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den ablehnenden Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vor dem Beschluss durch die GV zu äußern. Nicht einmal ist diesen eine Information zu ihren Einwendungen zugegangen.
Das soll sich ändern fordert der Verein für mehr kommunale Demokratie, indem eben zum Vorgang Bauleitplanung zukünftig u.a. Bürgerbegehren zugelassen werden.


Mittwoch, 25. September 2013

Fortsetzung Eiche 3


Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag

2. Laut Unterlagen ist r die verkehrstechnische Anbindung einer Wohnbebauung in E1 die Verlängerung der Straße der Jugend vorgesehen. Dagegen legen wir als unmittelbar Betroffene Immobilienbesitzer/ Einwohner deutlichen Widerspruch ein, da wir als Schutzgut Mensch durch zusätzlichen Fahrzeuglärm und Emissionen stark betroffen sind. Lärmschutzmaßnahmen und Emissionsschutz sind nicht vorgesehen.



3. Auf dem Zwischenstück zwischen den Grundstücken Saarstr.
32 und 33, welches als Verlängerung der Straße der Jugend zu E1 vorgesehen ist, wurde ab 2004 eine Streuobstwiese angelegt, mit
einer heutigen Vielfalt an Wildkräutern, Obstbäumen, Insekten
(auch Wildbienen), Nistgelegenheiten für Vögel. Diese Fche soll zum großen Teil versiegelt werden.


4. An der östlichen bebauten und der westlichen unbebauten Grenze von E1 hat sich auf einem Feldrain eine lebhafte Fauna und Flora entwickelt, die es zu erhalten gilt. Dieser bewachsene Feldrain ist mit einer Gehölzpflanzung vergleichbar und erscheint nicht in der Bewertung der Bestandsaufnahme und Bewertung für E1.


5. Die Bestandsaufnahme und Bewertung für E1 bezüglich der Schutzgüter ist in großen Teilen aufgrund von Messtischbttern und älterer Bewertung für andere Bauvorhaben (Umgehungstraße B 158) erfolgt und erscheint sehr tendenziös und unvollständig.



5.1. Das Schutzgut Mensch steht in der Tabelle 21 Vorentwurf
Umweltbericht zwar an erster Stelle, wird aber mit gering bewertet.


5.2. Biotope/Fauna/Flora werden mit sehr gering bewertet. ... Bei der Bewertung muss berücksichtigt werden:
2. Die Straße der Jugend dient als Gemeindestraße der Erschließung innerhalb der Gemeinde sowie dem weiteren Anschluss von Gemeinden (Siedlungen) an das überörtliche Straßennetz. (§ 3 Abs. 4 BbgStrG). Eine unangemessene Mehrbelastung durch Anliegerverkehr, der aus einer Siedlungserweiterung resultiert,  die  nach  Art  (Wohnen)  und Maß (bauliche Dichte) dem vorhandenen Siedlungscharakter entspricht, ist nicht zu erwarten.


3. Bei der vorliegenden Bepflanzung auf der Fläche handelt es sich  nicht  um  eine  nach  § 18  BbgNatSchAG  geschützte Streuobstwiese. Die Voraussetzungen dafür werden in der Biotopschutzverordnung definiert und treffen hier nicht zu. Für die Fläche E1 muss im weiteren Verfahren ein Bebauungsplan erstellt werden. Mögliche Kompensationserfordernisse werden in dem Verfahren bestimmt.


4. Der Feldrain besitzt für die Ebene des Flächennutzungs- planes eine zu geringe Ausdehnung. Im Sinne der Abschich- tung findet die Betrachtung dieser Fläche im nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanverfahren statt.



5.  Die  Bestandsaufnahme und  Bewertung erfolgt  nach gängigen Methoden und Standards. Kleinteilige Abweichungen resultieren aus dem Erfassungsmaßstab (Planungsebene von FNP und Landschaftsplan).
Der Vorwurf tendenziöser Bewertung  wird als gegenstandslos zurückgewiesen.

5.1. Die Reihenfolge der Schutzgüter hat keinen Einfluss auf die Bewertung.

5.2. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung werden
Ackerflächen als Biotop in der Regel als sehr gering bewertet.



Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
-      auf  der  Ackerfläche befindet sich  seit  vielen  Jahren  eine
Population von Feldlerchen (4 Brut-Paare 2012), (Rote Liste),
-      über die Ackerfche (an beiden Enden von Feuchtgebieten begrenzt) wandern Frösche und Kröten (Foto als Dokumentation vorhanden),
-      in Bereich von E1 treten hrlich 2 Ringelnattern auf (Rote
Liste) (Foto als Dokumentation vorhanden),
-      Anfang März 2012 wurde ein Laubfrosch beobachtet (Rote
Liste) (Foto als Dokumentation vorhanden),
-      der    Acker    ist    Jagdgebiet    von    Habicht,    Kornweihe, Waldohreule (Foto als Dokumentation vorhanden), Turmfalke,
-      in  der  Ackerfläche  befindet  sich  ein  Maulwurf  (Foto  als
Dokumentation vorhanden) vorkommen,
-      regelmäßiges    auftreten    seltenerer    Vögel:    Bachstelze, Schafstelze, Girlitze, Eisvogel, Haubenlerche.
5.3. Boden/Oberflächenwasser/Grundwasser sind falsch bewertet. Durch ihre ausgewogenen Eigenschaften sind lehmige Sand- den als hoch zu bewerten. Außerdem gibt es eine Fehleinsct- zung zum Oberflächenwasser bei E1. Dies bildet mehrere Sölle
auf dieser Fläche und ist nur sehr schwer zu versickern. Bei Extremregen oder Schneeschmelze läuft das Wasser von der gesamten Ackerfläche in Richtung nördliche/westliche Saarstraße und überflutet dabei einige Grundstücke. Durch eine weitere Versiegelung der Fchen wird diese Erscheinung verstärkter auftreten.

6. Die im Entwurf Umweltbericht genannten Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen sind nicht ausreichend und müssen deutlich erweitert werden bzw. müssen Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden.

Bei den genannten Arten handelt es sich um solche, die regelmäßig auf vergleichbaren Flächen vorkommen. Da die angrenzenden Flächen einer vergleichbaren Struktur unterliegen, ist nicht mit einem erheblichen Eingriff in den Lebensraum der genannten Arten zu rechnen. Dennoch müssen genannte Arten und Artengruppen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung näher untersucht werden.











5.3. Neben den Eigenschaften der Böden spielt auch die Nutzung der Fläche eine erhebliche Rolle. Durch die intensive landwirtschaft- liche Nutzung und den somit einhergehenden Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden die lehmigen Sande auf die Wertstufe "mittel" abgewertet. (Vgl. Umweltbericht, Tabelle 5)
Im Umweltbericht wird auf die Notwendigkeit eines Entwässerungs- konzeptes im Rahmen nachgeordneter Planverfahren hingewiesen.




6. Der Einwand wird zurückgewiesen. Die genannten Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung von Eingriffen entsprechen den fachlichen Standards. Die Ermittlung des Kompensationserforder- nisses erfolgt gemäß den Vorgaben der HVE (Handlungsanleitung zum Vollzug der Eingriffsregelung, MLUV 2009). Die genannten Maßnahmen sind aus dem Erkenntnisstand des Landschaftsplans hervorgegangen. Eine präzisierte Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz wird (im Rahmen der Umweltprüfung zur verbindlichen Bauleitplanung) entsprechend dem zum Zeitpunkt des Eingriffs real vorhandenen Umweltzustandes  konkrete  qualitativ  und  quantitativ  ermittelte



Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag



Einspruch gegen die Ausweisung von Acker- in Bauland, Fläche
E1.
Maßnahmen darstellen.

Den Einwendungen wird nicht gefolgt.

Zur Präzisierung der Begründung der Inanspruchnahme von land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächen für eine bauliche Nutzung im Sinne des § 1a BauGB (2013) wird der Begründung zum FNP ein entsprechendes Kapitel beigefügt.

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Sammelstellungnahme (23 Unterzeichner)

Einspruch/Widerspruch gegen Umwidmung landwirtschaft- licher Nutzfläche in Siedlungsfläche östlich der Saarstraße in  Eiche.
- kein begründeter Bedarf
- Einspruch vom 20.05.2012 wurde pauschal und ohne inhalt- liche Gegenargumente abgewiesen
- Realiten werden ignoriert; LEP B-B 2009 nicht mehr zeitgemäß

Ergänzung des Einspruchs vom 20.05.2012:
1. Kein verantwortungsloses Berufen auf den nicht mehr zeitgemäßen LEP B-B.
- „Gestaltungsraum Siedlung“, hier Eiche und Ahrensfelde,
ist unvernünftig und unzeitgemäß
- politischer Freibrief“ befördert Klientelpolitik und Zersied- lung der Landschaft .

2. Anforderungen der BauGB-Novelle im FNP-Entwurf berück- Sichtigen.




Der Einwand wird zurückgewiesen.
Die  Gemeindevertretung  hat   sich  mit   den  vorgetragenen
Einwänden  bereits  in  der  Abwägung  nach  der  frühzeitigen
Information der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) am
15.10.2012 befasst.  Die  Ergebnisse der  Abwägung sind  im
Abwägungsprotokoll und der erweiterten Begründung (Anlage zum Abwägungsprotokoll) aushrlich dargestellt.

1. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Vorgaben des LEP B-B sind für die Gemeinde nicht abgungsfähig (laufende Recht- sprechung).
Die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raum- ordnung wurde in der  Stellungnahme vom 15.06.2012 von der
Gemeinsamen Landesplanungsabteilung festgestellt.

2. Die am 20.09.2013 in Kraft getretene BauGB Novelle enthält die Einfügung des Satzes 4 in § 1a Abs. 2:
Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als
Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen
Ermittlungen zu Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werde, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäude- leerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglich- keiten zählen können.“



Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag



Einspruch gegen die Ausweisung von Acker- in Bauland, Fläche
E1.
Maßnahmen darstellen.

Den Einwendungen wird nicht gefolgt.

Zur Präzisierung der Begründung der Inanspruchnahme von land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächen für eine bauliche Nutzung im Sinne des § 1a BauGB (2013) wird der Begründung zum FNP ein entsprechendes Kapitel beigefügt.

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Sammelstellungnahme (23 Unterzeichner)

Einspruch/Widerspruch gegen Umwidmung landwirtschaft- licher Nutzfläche in Siedlungsfläche östlich der Saarstraße in  Eiche.
- kein begründeter Bedarf
- Einspruch vom 20.05.2012 wurde pauschal und ohne inhalt- liche Gegenargumente abgewiesen
- Realiten werden ignoriert; LEP B-B 2009 nicht mehr zeitgemäß

Ergänzung des Einspruchs vom 20.05.2012:
1. Kein verantwortungsloses Berufen auf den nicht mehr zeitgemäßen LEP B-B.
- „Gestaltungsraum Siedlung“, hier Eiche und Ahrensfelde,
ist unvernünftig und unzeitgemäß
- politischer Freibrief“ befördert Klientelpolitik und Zersied- lung der Landschaft .

2. Anforderungen der BauGB-Novelle im FNP-Entwurf berück- Sichtigen.




Der Einwand wird zurückgewiesen.
Die  Gemeindevertretung  hat   sich  mit   den  vorgetragenen
Einwänden  bereits  in  der  Abwägung  nach  der  frühzeitigen
Information der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) am
15.10.2012 befasst.  Die  Ergebnisse der  Abwägung sind  im
Abwägungsprotokoll und der erweiterten Begründung (Anlage zum Abwägungsprotokoll) aushrlich dargestellt.

1. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Vorgaben des LEP B-B sind für die Gemeinde nicht abgungsfähig (laufende Recht- sprechung).
Die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raum- ordnung wurde in der  Stellungnahme vom 15.06.2012 von der
Gemeinsamen Landesplanungsabteilung festgestellt.

2. Die am 20.09.2013 in Kraft getretene BauGB Novelle enthält die Einfügung des Satzes 4 in § 1a Abs. 2:
Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als
Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen
Ermittlungen zu Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werde, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäude- leerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglich- keiten zählen können.“



Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag

















3. Realität stagnierender Bevölkerungszahlen anerkennen – auch bei gleich bleibender Bevölkerungszahl ist qualitatives Wachstum möglich.
- Einwohnerzahl von Ahrensfelde stagniert bei ca. 13.000.
- Im Vorentwurf FNP 03/2012 wird in Pkt. 5.2
Bevölkerungsentwicklung“ die Wachstumssuggestion
(Einwohnerzahl von Ahrensfelde von 1990 bis 2010 auf
260 % gewachsen) noch verstärkt mit:
Damit gehört Ahrensfelde zu den stark wachsenden
Gemeinden des Landes Brandenburg“.
Diese Gesetzesänderung stellt keine generelle neue Regelung dar. Die sogenannte Bodenschutzklausel ist seit 1986 im BauGB verankert (s. § 1a Abs. 2 gesamt).
Die  Erstellung  von  Brachflächen- und  Baulückenkataster ist eine Kannbestimmung.
In der Gesetzesbegründung (Drucksache 17/11468) zur Ermittlung der Möglichkeiten der Innenentwicklung heißt es: „ Hierzu bieten sich in größeren Gemeinden Flächenkataster an.
Des Weiteren bietet sich eine valide Ermittlung des Neubaubedarfs, basierend auf aktuellen Prognosen der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung an.“
Das   Nachverdichtungspotential  wurde   bei   Ermittlun des
Bauflächenbedarfs berücksichtig (s. Begründung C 1.1.2.1 +
1.1.1.1).

3. Gemäß Artikel 28 GG obliegt der Gemeinde die Daseins- fürsorge. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind u.a. insbesondere die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Das einseitige Abstellen des Bau- landbedarfs auf die Prognosen zur demographischen Entwick- lung würde den o.g. Grundsätzen zu wider laufen. Mit fehlender Baulandausweisung würde sich die Überalterung der Bevölke- rung verstärken, da keine Flächen für jüngere Bevölkerungs- schichten zur Verfügung stünden und die Baulandpreise erhöht würden.
Dass die Bevölkerungszahlen nicht als einziges Kriterium herangezogen werden können, zeigt auch der jüngste Grund-
stücksmarktbericht für das Land Brandenburg. Danach ist die
Anzahl der Baugenehmigungen beim individuellen Wohnungs- bau von 2012 zu 2011 um 30 % gestiegen.
Der Vorwurf suggestiver Dateninterpretation wird zurück- gewiesen. Der Einwohnerzuwachs auf 260% (1990 bis 2010) ist  belegt.  Die  Entwicklung  der  Einwohnerzahlen  ist  in  der
Begründung B 2.2 als Diagramm dargestellt.
Zur Präzisierung der Begründung der Inanspruchnahme von land-



Inhalt der Stellungnahme
Abwägungsvorschlag

bzw. forstwirtschaftlichen Flächen für eine bauliche Nutzung im Sinne des § 1a BauGB (2013) wird der Begründung zum FNP er- nzt und präzisiert.

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
40+41:
Gleichlautende Stellungnahmen (Privatperson und Firma)

Einspruch bezüglich der Trasse der geplanten
Ortsumgehungsstraße Eiche:
- durch den Verlauf der OU über das Flurstück 266 wird eine bauliche Nutzung (Mischgebiet) des Grundstücks unmöglich;
- der Eigentümer bemüht sich seit Jahren ohne Erfolg um eine
Bebauung des Flst. 266;
- Ortsumgehung sollte Richtung Osten auf die Flst. 213+216 verlagert werden.

Die Ortsumgehung (OU) Eiche befindet sich z.Zt. im Planfest- stellungsverfahren.
Nach § 5 Abs. 4 BauGB sollen Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich im FNP übernommen werden. Hierzu gehören insbesondere die nach §
38 BauGB privilegierten Fachplanungen (bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grundlage von Planfest- stellungsverfahren). Dies betrifft auch auf hinreichend konkreti-
sierte Planungen zu, die vorliegen, wenn ein Beteiligungs- verfahren eingeleitet ist. Gemäß § 35 Abs. 4 BbgStrG ist die bestimmte Planung und Linienhrung in den Flächennutzungs-
plan zu übernehmen.
Darüber hinaus entspricht eine weitere bauliche Entwicklung des    Flurstück 266    nicht    den    Entwicklungszielen   der
Gemeinde.
Eine Verlagerung der OU Richtung Osten (Flst. 213+216) ist unmöglich,  da  in  diesem  Falle  geschützte  Biotope  direkt
betroffen wären.

Der Einspruch wird zurückgewiesen.






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