Der Ahrensfelder Unabhängige Dr. Pöltelt meldet sich zu Wort
Die
Klimakatastrophen-Hysterie treibt immer bizarrere Blüten. Erst ruft
Greta Thunberg zum globalen Klimastreik auf und soll dafür von der
belgischen Universität von Mons die Ehrendoktorwürde verliehen
bekommen. Dann fordert der grüne Spitzenkandidat für die
brandenburgische Landtagswahl im Herbst, Benjamin Raschke, von der
rot-roten Landesregierung die Ausrufung des Klimanotstands für
Brandenburg. Man solle dem Beispiel von Basel und Konstanz oder San
Francisco und Vancouver folgen. Aber was bedeutet Klimanotstand
eigentlich? Was bringt er für Klimanotstandsgebiete? Jeder Notstand
ist ein staatsrechtliches Ausnahmeinstrument, das eigentlich bei
jedem Bürger die Alarmglocken schrillen lassen muss. Notstand heißt
Notrecht. Es bedeutet: man muss derart rasch handeln, dass keine Zeit
bleibt für die üblichen demokratischen Verfahren. Gilt der
Notstand, dürfen sich die Behörden über bestehendes Recht
hinwegsetzen. Das Grundgesetz ist teilweise außer Kraft gesetzt.
Regierung und Bundestag können eigenmächtig befristete Verordnungen
erlassen, ohne gesetzliche Grundlage Maßnahmen beschließen. Kurzum:
der demokratische Rechtsstaat kann außer Kraft gesetzt werden, wenn
der Klimanotstand ausgerufen wird.Notstandsgesetzgebung
ist indes für Deutschland nichts Neues. Das
Notverordnungsrecht in Artikel 48 der Weimarer Verfassung regelte und
verlieh dem Reichspräsidenten die Macht, ohne das Parlament durch
Notverordnungen zu regieren. Das entspricht einer Diktatur. Sie
endete im Nationalsozialismus.
Am
30. Mai 1968 beschloss der Deutsche Bundestag Notstandsgesetze und
fügte in das Grundgesetz eine Notstandsverfassung ein. Das führte
zu massiven Protesten der damaligen sogenannten
außerparlamentarischen Opposition. Die Notstandsgesetze enthalten
Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren
Notstand und den Katastrophenfall. In diesen Fällen werden die
Grundrechte eingeschränkt. Und diese Notstandsgesetze sollen also
auch auf den Klimawandel angewendet werden?
Nun
wiegeln die grünen Klimaaktivisten ab, dass sie das so streng nicht
verstanden wissen wollen. Der Klimanotstand soll keine Grundlage für
eigentliche Notstandsmaßnahmen bilden und der Begriff nur symbolisch
zu verstehen sein. Man will die Bürger nicht beunruhigen. Lässt
sich der deutsche Michel mal wieder einlullen?
Wir
lehnen die Ausrufung eines Klimanotstands in Brandenburg ab.
Notstandsgesetze sind der letzte Ausweg in akuten
Katastrophensituationen, kein PR-Gag für politische Aktivisten!
Dr.Helmut
Pöltelt
Ja gibt´s denn so was? Sind die Grünen jetzt total von der Rolle?? Panik können sie dann mit Sicherheit verbreiten.
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