Mittwoch, 15. Februar 2017

Warum hat die Gemeinde keine Schwerbehindertenvertretung?

Dazu schreibt mir anonym ein Leser: 

"Entsetzt bin ich darüber, dass es in der Gemeinde keine Schwerbehindertenvertretung gibt und das, obwohl Schwerbehinderte und mit Sicherheit mehr als 5 - beschäftigt werden. Wo kann sich da ein Schwerbehinderter hinwenden und wo bekommt er Hilfe die ihm zusteht, ich glaube es getraut sich gar keiner zu äußern dass er schwerbeschädigt ist weil das ein Fremdwort in der Gemeinde ist. Am Montag ist Sozialausschuss, aus gesundheitlichen Gründen  ist es mir nicht möglich diesen abendlichen Termin zu wahren , aber ich bitte sie höflichst das Thema Schwerbehinderung ins Gespräch zu bringen."

 

Fakt ist: Die Gemeinde beschäftigt mindestens 150 Arbeitnehmer. Nach Aussage der Verwaltung werden so viele Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigt, dass bisher die Ausgleichsabgabe nicht gezahlt werden musste. Also mit Sicherheit mehr als 5.

Deshalb gilt für die Gemeinde:
In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen (§ 94 Abs.1 SGB IX).

Und genau das hat die Gemeinde (Dienststelle) 2014 versäumt (?), um der gesetzlichen Teilhabe schwerbehinderter Arbeitnehmer am Arbeitsleben gerecht zu werden!

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (§ 94 SGB IX) erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 94 Abs.7 SGB IX). Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn die Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung noch nicht beendet ist, mit deren Ablauf. Scheidet die Vertrauensperson vorzeitig aus dem Amt aus, rückt der mit der höchsten Stimmenzahl gewählte Stellvertreter für den Rest der Amtszeit nach.

Aufgaben: Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 95 Abs.1 SGB IX). Dabei hat sie vor allem
  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen (§§ 71, 72 und 81–84 SGB IX) erfüllt werden;
  • Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen (d.h. Maßnahmen, die mit der beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen);
  • Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken;
  • über den Abschluss einer Integrationsvereinbarung zu verhandeln;
  • bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitzuwirken;
  • Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung zu unterstützen (§ 95 Abs.1 Satz 2 SGB IX).
Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen. Sie bietet dafür Gesprächsmöglichkeiten an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schaltet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen, die der Betrieb oder die Dienststelle plant. Dazu ist vor allem erforderlich, dass sie die schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitsplätze genau kennt und im Auge behält, um so Probleme rechtzeitig zu erkennen. Außerdem muss sie jederzeit einen guten Überblick über den Betrieb bzw. die Dienststelle und die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Menschen haben.

Fazit: Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung in der Gemeinde steht seit Beginn der laufenden vierjährigen Wahlperiode (2014 bis 2018) noch aus!

5 Kommentare:

  1. Ich habe die Vermutung, es gibt bis heute keine Schwerbehindertenvertretung!

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  2. Richtig, aber ich bin dran dafür zu sorgen!Habe entsprechende Institutionen eingeschaltet, die sich auch schon in der Verwaltung gemeldet haben.Es sollten jetzt die Beschäftigten mit Schwerbehinderung ihre Rechte wahrnehmen!

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    1. Ich glaube viele Schwerbehinderte kennen ihre Rechte gar nicht und arbeiten bis zum Umfallen...wenn eine Frau S...anruft und fragt ob man eine Schwerbehindertenvertretung wünscht ist das doch merkwürdig, diese müsste doch vom Amt gestellt werden-jeder Schwerbehinderter benötigt Schutz und einen Ansprechpartner!

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  3. Ich bin selbst davon betroffen, arbeite am Limit und weiß nicht wo ich mich hinwenden soll..ich wäre dankbar wenn es einen Ansprechpartner geben würde

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  4. ach jetzt schreiben wir November 2018 und es hat sich doch immer noch nichts getan, Schwerbehinderte interessieren wahrscheinlich nicht...es tut sich gar nichts!!!!

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