Montag, 27. Juni 2016

Es ist ja nur eine Zwischenlösung!

So jedenfalls hat die ehemalige Ortsvorsteherin in der Gemeindevertretung auf meine Frage reagiert, wie lange der Schweinehalter Rahlf mitten im Ort agieren darf.
Da kannte sie und kennt ihn heute wohl noch nicht, den bis weit ins nächste Jahrzehnt reichenden Pachtvertrag über das Grundstück.

Gestern 23 Uhr musste ich wieder mal mein Schlafzimmerfenster schließen, um ohne den ätzenden Gestank meine Nachtruhe genießen zu können!
Wie muss es doch den Anwohnern der Straße zur Lake und gegenüber am Krummenseer Weg, „eine Nase lang“ vom Schweinestall entfernt, ergehen?
Schlafen sie dabei womöglich besser?

Neu ist, dass Herr Rahlf im Dezember 15 wiederholt einen Bauantrag für die Schweinehaltung in den Stallungen und Umfeld gestellt hat. Offenbar soll eine Verlagerung der Schweinehaltung vom Altlandsberger Weg wieder zurück erfolgen. Womöglich ist dort die Schweinehaltung auf Ackerland infrage gestellt worden, denn auch dafür ist ein Umnutzungsantrag notwendig.

Interessant ist, wie sich der Ortsvorsteher zum neuerlichen Bauantrag gegenüber der Ahrensfelder Bauverwaltung artikuliert hat. Denn diese wurde vom Landkreis aufgefordert eine Stellungnahme zum Bauantrag abzugeben. Nach Aussage von Frau Wenzel (Bauverwaltung) wäre die Stellungnahme durch sie erfolgt; die Stellungnahme aber nur beim Landkreis einsehbar!! 
Gibt es da wieder was zu verbergen? Es wird schon noch öffentlich werden! Diesmal liegt der Stellungnahme allerdings ein rechtlich verbindlicher Flächennutzungsplan mit der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes für die von Herrn Rahlf für die Schweinehaltung beanspruchte Fläche zugrunde.

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