So jedenfalls hat die ehemalige
Ortsvorsteherin in der Gemeindevertretung auf meine Frage reagiert,
wie lange der Schweinehalter Rahlf mitten im Ort agieren darf.
Da kannte sie und kennt ihn heute wohl
noch nicht, den bis weit ins nächste Jahrzehnt reichenden
Pachtvertrag über das Grundstück.
Gestern 23 Uhr musste ich wieder mal
mein Schlafzimmerfenster schließen, um ohne den ätzenden Gestank
meine Nachtruhe genießen zu können!
Wie muss es doch den Anwohnern der
Straße zur Lake und gegenüber am Krummenseer Weg, „eine Nase
lang“ vom Schweinestall entfernt, ergehen?
Schlafen sie dabei womöglich besser?
Neu ist, dass Herr Rahlf im Dezember 15
wiederholt einen Bauantrag für die Schweinehaltung in den Stallungen
und Umfeld gestellt hat. Offenbar soll eine Verlagerung der
Schweinehaltung vom Altlandsberger Weg wieder zurück erfolgen.
Womöglich ist dort die Schweinehaltung auf Ackerland infrage
gestellt worden, denn auch dafür ist ein Umnutzungsantrag notwendig.
Interessant ist, wie sich der
Ortsvorsteher zum neuerlichen Bauantrag gegenüber der Ahrensfelder
Bauverwaltung artikuliert hat. Denn diese wurde vom Landkreis
aufgefordert eine Stellungnahme zum Bauantrag abzugeben. Nach Aussage
von Frau Wenzel (Bauverwaltung) wäre die Stellungnahme durch sie
erfolgt; die Stellungnahme aber nur beim Landkreis einsehbar!!
Gibt
es da wieder was zu verbergen? Es wird schon noch öffentlich werden!
Diesmal liegt der Stellungnahme allerdings ein rechtlich verbindlicher
Flächennutzungsplan mit der Ausweisung eines allgemeinen
Wohngebietes für die von Herrn Rahlf für die Schweinehaltung
beanspruchte Fläche zugrunde.
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