Antrag an die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung möge beschließen.
Die Gemeindevertretung Ahrensfelde als vom Windkraftanlagenbau betroffen, fordert den Landtag und die Landesregierung auf:
1.
Höhenabhängige Abstände von Windkraftanlagen zu beschließen und die
Brandenburger Bauordnung entsprechend zu ändern. Die Abstände sollen
das 10-fache der Gesamthöhe der Windkraftanlage zu jeglicher
Wohnbebauung betragen.
2. Waldgebiete komplett von der Bebauung
mit Windkraftanlagen auszuschließen und den aktuellen Windkrafterlass
Brandenburgs entsprechend zu ändern.
Begründung:
Nach
Änderung des §249 im BauGB sind die Länder ermächtigt, bis 31.12.2015
eigene Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen festzulegen.
Damit würde auch die Privilegierung nach §35BauGB wegfallen. Die
Maßnahme
würde wesentlich zur Erhöhung der Akzeptanz von Windkraftanlagen durch
die Bevölkerung beitragen, zum Schutz unserer einmaligen
brandenburgischen Kulturlandschaft sowie zum Schutz der Bevölkerung vor
Gesundheitsgefahren.
Wald gehört zu den effektivsten CO2-Speichern
und Kühlsystemen. Die Klimaschutzziele werden daher u.a. auch mit Hilfe
eines intakten, unzerstörten Ökosystems Wald erreicht werden können.
Der
Vorsitzende der Gemeindevertretung wird beauftragt, den Beschluss dem
Landtag, der Landesregierung, dem Kreistag, dem Landrat, dem
Planungsausschuss der Regionalversammlung Uckermark-Barnim und dem Brandenburger Städte-
und Gemeindebund zur Kenntnis zu geben.
Für Die Unabhängigen
Dr. Wolfgang Unger
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