Warum ist die Gemeindevertretung Ahrensfelde keine offizielle Anlaufstelle für Petitionen?
Wir Unabhängige werden einen Antrag an die GV zur Einrichtung einer solchen Anlaufstelle einbringen!
Eine Petition ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen, z. B. den Beschluss einer Gemeindevertretung oder die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten.
Die Zulässigkeit
von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechteeines jeden Bürgers.
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