Donnerstag, 27. November 2014

Nun zur Rolle der Gemeindeverwaltung im Genehmigungsverfahren Bauantrag Schweinehaltung inmitten Mehrows

Hauptakteure  hier im gemeindlichen Verfahren sind bekanntlich der Bürgermeister als Verwaltungschef, die Fachbereichsleiterin Frau Schaaf und ihre  Mitarbeiterin im Bauamt Frau Wenzel und die ehemalige Ortsvorsteherin.

Bekannt dürfte dem Leser sein, dass der von der Firma Rahlf gestellte Bauantrag für die Schweinehaltung von der Kreisverwaltung im Januar 2014 entschieden worden ist. Allerdings unter Hinzuziehung der örtlichen Verwaltung.

Und wie sieht deren Beitrag aus?

Bekanntlich wird bei in der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises eingehenden Bauanträgen, die Gemeinde aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.
Im Juni 2013 ist die Aufforderung zur Stellungnahme  zum Bauantrag Rahlf mit den Bauantragsunterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde eingegangen. Bearbeiterin war Frau Wenzel. Im Juli erklärte diese dann in der Stellungnahme das gemeindliche Einvernehmen.

Doch wie sieht die Stellungnahme aus?

Die schriftliche Stellungnahme ist mit falschen und unterlassenen Angaben versehen.

Da wird trotz besseren Wissens die inmitten Mehrows liegende Bauantragsfläche zur Schweinehaltung Krummenseer Weg  plötzlich zur Fläche im Außenbereich gemacht!

Noch 2006 hat Frau Wenzel, die mit dem Wohnbebauungsplan für diese Fläche befasst war, aus städtebaulicher Sicht dem Innenbereich Mehrows zugeordnet.
Auch im Abwägungsverfahren (Mai 2013) zum FNP ist diese Fläche bei Frau Wenzel eine "innerörtliche Konversionsfläche", "ein städtebaulicher Missstand, für den ein B-Plan der Innenentwicklung erforderlich ist."
Frau Wenzel ist auch aus der Nutzungsuntersagung der Tierhaltung auf dem Grundstück Krummenseer Weg vom Januar 2013 bekannt, dass die untere Bauaufsichtbehörde die Fläche dem Innenbereich zuordnet ("Innenbereichsfläche mit anteiligem Außenbereich"-am Lake-See).

Trotz besseren Wissens unterlassen hat Frau Wenzel geforderte Angaben zu den besonderen Schutzgebieten, die die Tierhaltungsfläche im  Westen und Osten begrenzen. Das sind nach dem neuen Landschaftsplan und dem Bundes- und Brandenburger Naturschutzgesetz der Lake-See (Biotope 02100, 02122) und die Krummenseer Straße mit ihren Altbaumbeständen ( Biotop 07141). Bei Frau Wenzel scheint es den angrenzenden Lake-See nicht zu geben, denn auch die Frage, liegt das Grundstück in der Nähe eines öffentlichen Gewässers (bitte Entfernung in Meter angeben) bleibt unbeantwortet.

Juristisch könnte das Verhalten der Frau Wenzel womöglich der Begünstigung bzw. dem Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt gleich kommen.

Die mir vom Bürgermeister verweigerte Akteneinsicht ist mir über Eberswalde  schließlich ermöglicht worden.

Meine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Frau Wenzel wertet der Bürgermeister wie folgt:

"Da ich weder ein persönliches Fehlverhalten noch ein rechtswidriges Handeln feststellen konnte, ist ein dienstrechtliches Einschreiten gegen Frau Wenzel nicht angezeigt."
Und weiter:
"Die Stellungnahme der Gemeinde ist eine behördeninterne Erklärung, die nicht gesondert rechtlich angreifbar ist. Die Einvernehmenserteilung durch die Gemeinde bindet die Baugenehmigungsbehörde gerade nicht."

Ach nee! Also egal, ob wahrheitsgetreue, bewußt unterlassene oder wissentlich falsche behördeninterne Angaben, der Mitarbeiter ist  dienstrechtlich dem Bürgermeister nach, nicht angreifbar! Toll das zu wissen, Herr Bürgermeister, wir nehmen sie beim Wort, so womöglich jetzt die Reaktion seiner Mitarbeiter!
Wozu überhaupt eine gesetzlich geforderte Stellungnahme der Gemeinde, wenn die in keiner Weise
für die Genehmigungsbehörde bindend ist? Die Genehmigungsbehörde macht demnach sowieso was sie will! Was hat sich bloß der Gesetzgeber dabei gedacht?

Na ja, mal sehen, vielleicht sieht der Staatsanwalt die Rechtmäßigkeit der behördeninternen Stellungnahme der Gemeinde und deren Folgen anders als der Bürgermeister.

Später etwas zur Freiland-Schweinehaltung  auf 1500m² und  die wasserechtliche Stellungnahme durch die zuständige Behörde.




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