Hauptakteure hier im gemeindlichen Verfahren sind bekanntlich der Bürgermeister als Verwaltungschef, die Fachbereichsleiterin Frau Schaaf und ihre Mitarbeiterin im Bauamt Frau Wenzel und die ehemalige Ortsvorsteherin.
Bekannt dürfte dem Leser sein, dass der von der Firma Rahlf gestellte Bauantrag für die Schweinehaltung von der Kreisverwaltung im Januar 2014 entschieden worden ist. Allerdings unter Hinzuziehung der örtlichen Verwaltung.
Und wie sieht deren Beitrag aus?
Bekanntlich wird bei in der unteren Bauaufsichtsbehörde des
Landkreises eingehenden Bauanträgen, die Gemeinde aufgefordert, dazu
Stellung zu nehmen.
Im Juni 2013 ist die Aufforderung zur
Stellungnahme zum Bauantrag Rahlf mit den Bauantragsunterlagen in der
Bauverwaltung der Gemeinde eingegangen. Bearbeiterin war Frau Wenzel. Im
Juli erklärte diese dann in der Stellungnahme das gemeindliche
Einvernehmen.
Doch wie sieht die Stellungnahme aus?
Die schriftliche Stellungnahme ist mit falschen und unterlassenen Angaben versehen.
Da wird trotz besseren Wissens die inmitten Mehrows liegende Bauantragsfläche zur Schweinehaltung Krummenseer Weg plötzlich zur Fläche im Außenbereich gemacht!
Noch
2006 hat Frau Wenzel, die mit dem Wohnbebauungsplan für diese Fläche
befasst war, aus städtebaulicher Sicht dem Innenbereich Mehrows
zugeordnet.
Auch im Abwägungsverfahren (Mai 2013) zum FNP ist
diese Fläche bei Frau Wenzel eine "innerörtliche Konversionsfläche",
"ein städtebaulicher Missstand, für den ein B-Plan der Innenentwicklung
erforderlich ist."
Frau Wenzel ist auch aus der
Nutzungsuntersagung der Tierhaltung auf dem Grundstück Krummenseer Weg
vom Januar 2013 bekannt, dass die untere Bauaufsichtbehörde die Fläche
dem Innenbereich zuordnet ("Innenbereichsfläche mit anteiligem
Außenbereich"-am Lake-See).
Trotz besseren Wissens unterlassen hat Frau Wenzel geforderte
Angaben zu den besonderen Schutzgebieten, die die Tierhaltungsfläche im
Westen und Osten begrenzen. Das sind nach dem neuen Landschaftsplan und
dem Bundes- und Brandenburger Naturschutzgesetz der Lake-See (Biotope
02100, 02122) und die Krummenseer Straße mit ihren Altbaumbeständen (
Biotop 07141). Bei Frau Wenzel scheint es den angrenzenden Lake-See
nicht zu geben, denn auch die Frage, liegt das Grundstück in der Nähe
eines öffentlichen Gewässers (bitte Entfernung in Meter angeben) bleibt
unbeantwortet.
Juristisch könnte das Verhalten der Frau Wenzel womöglich der Begünstigung bzw. dem Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt gleich kommen.
Die mir vom Bürgermeister verweigerte Akteneinsicht ist mir über Eberswalde schließlich ermöglicht worden.
Meine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Frau Wenzel wertet der Bürgermeister wie folgt:
"Da ich weder ein persönliches Fehlverhalten noch ein rechtswidriges Handeln feststellen konnte, ist ein dienstrechtliches Einschreiten gegen Frau Wenzel nicht angezeigt."
Und weiter:
"Die Stellungnahme der Gemeinde ist eine behördeninterne Erklärung, die nicht gesondert rechtlich angreifbar ist. Die Einvernehmenserteilung durch die Gemeinde bindet die Baugenehmigungsbehörde gerade nicht."
Ach nee! Also egal, ob wahrheitsgetreue, bewußt unterlassene oder wissentlich falsche behördeninterne Angaben, der Mitarbeiter ist dienstrechtlich dem Bürgermeister nach, nicht angreifbar! Toll das zu wissen, Herr Bürgermeister, wir nehmen sie beim Wort, so womöglich jetzt die Reaktion seiner Mitarbeiter!
Wozu überhaupt eine gesetzlich geforderte Stellungnahme der Gemeinde, wenn die in keiner Weise
für die Genehmigungsbehörde bindend ist? Die Genehmigungsbehörde macht demnach sowieso was sie will! Was hat sich bloß der Gesetzgeber dabei gedacht?
Na ja, mal sehen, vielleicht sieht der Staatsanwalt die Rechtmäßigkeit der behördeninternen Stellungnahme der Gemeinde und deren Folgen anders als der Bürgermeister.
Später etwas zur Freiland-Schweinehaltung auf 1500m² und die wasserechtliche Stellungnahme durch die zuständige Behörde.
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