Der Mehrower Neubauer und Schweinehalter Rahlf hat vom Bauordnungsamt Eberswalde die Genehmigung (02.01.2014) 100 Mastschweine in Freilandhaltung auf 7500m² der Betriebsfläche Krummenseer Weg zu halten.
Nun setzt die Genehmigung voraus, dass andere Behörden u.a. auch die Gemeinde (deren Stellungnahme habe ich schon beschrieben) in Sachen Immissionsschutz, Naturschutz, Bodenschutz, Wasserschutz, dem Gebot der Rücksichtnahme und aus städtebaulicher Sicht dem Bauordnungsamt zuarbeiten, also Stellungnahmen zur aktuellen Gesetzeslage abgeben, um mögliche negative Folgen der Bewirtschaftung auf die Umwelt, den Bürger und die Ortsentwicklung anzuzeigen und auszuschließen.
Dazu wurde auch im Vorfeld der Genehmigung das Barnimer Bodenschutzamt, untere Wasserbehörde aufgefordert.
Im Genehmigungsbescheid des Bauordnungsamtes an Herrn Rahlf wird im Ergebnis der Stellungnahme der unteren Wasserbehörde (05.11.2013) als Auflage angeführt:
"Bei der Freilandtierhaltung ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen, dass Grund-und Oberflächenwasser beeinträchtigt wird. U.a. auch ein Oberflächenwasserabfluss in Richtung Lake-See verhindert wird."
Auf Anzeige von Mehrow 21 hat nun die untere Wasserbehörde am 02.09.2014, also 8 Monate nach der Genehmigung des Bauantrages durch das Bauordnungsamt die Betriebsfläche, insbesondere auch die von Herrn Rahlf praktizierte Freilandtierhaltung in Augenschein genommen.
Ergebnis: "Der Besatz mit 100 Schweinen auf beiden Flächengrößen stellt aus wasserrechtlicher Sicht den Tatbestand einer unzulässigen Gewässerbenutzung dar."
Was heißt, weder auf den im Genehmigungsbescheid vorgegebenen 7500m², noch auf der von Herrn Rahlf in Willkür tatsächlich bewirtschaften Fläche von 1500m² dürfen 100 Schweine stehen!
Dem Wasserhaushaltsgesetz nach, werden bei der Freilandtierhaltung des Herrn Rahlf auf 1500m² im hohen Maße nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeiführt,weil der Grenzwert von maximal 170kg Stickstoff (!!) pro Hektar und Jahr mit der Aufbringung von Dung von 100 Schweinen weit, weit überschritten wird.
Nach Düngeverordnung dürfte Herr Rahlf um der Gesetzeslage gerecht zu werden 2 Schweine auf 1500m² halten, um eine Grund- und Oberflächenwasserverunreinigung auszuschließen!
Genau das Gegenteil macht Herr Rahlf und realisiert damit seit mindestens dem Genehmigungsbescheid (ich meine auch vorher schon illegal) einen Straftatbestand, einen Gesetzesverstoß den das Bauordnungsamt mit dem Genehmigungsbescheid und die Gemeinde mit ihrer Einvernehmenserklärung zum Bauantrag ohne Zweifel begünstigt hat und noch billigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.