Donnerstag, 17. April 2014

Zur Rolle des Bauamtes Ahrensfelde (Frau Wenzel) im Genehmigungsverfahren Bauantrag Rahlf

Bekanntlich wird bei in der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises eingehenden Bauanträgen, die Gemeinde aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.
Im Juni 2013 ist die Aufforderung zur Stellungnahme  zum Bauantrag Rahlf mit den Bauantragsunterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde eingegangen. Bearbeiterin war Frau Wenzel. Im Juli erklärte diese dann in der Stellungnahme das gemeindliche Einvernehmen.

Doch wie sieht die Stellungnahme aus?

 Die Stellungnahme ist vorsätzlich mit falschen und unterlassenen Angaben versehen.

Da wird die inmitten Mehrows liegende Bauantragsfläche Krummenseer Weg 9 plötzlich zur Fläche im Außenbereich gemacht!
Noch 2006 hat Frau Wenzel, die mit dem Wohnbebauungsplan für diese Fläche befasst war, aus städtebaulicher Sicht dem Innenbereich Mehrows zugeordnet.
Auch im Abwägungsverfahren (Mai 2013) zum FNP ist diese Fläche bei Frau Wenzel eine "innerörtliche Konversionsfläche", "ein städtebaulicher Missstand, für den ein B-Plan der Innenentwicklung erforderlich ist."
Frau Wenzel ist auch aus der Nutzungsuntersagung der Tierhaltung auf dem Grundstück Krummenseer Weg 9 vom Januar 2013 bekannt, dass die untere Bauaufsichtbehörde die Fläche dem Innenbereich zuordnet ("Innenbereichsfläche mit anteiligem Außenbereich").

Unterlassen hat Frau Wenzel geforderte Angaben zu den besonderen Schutzgebieten, die die Tierhaltungsfläche im  Westen und Osten begrenzen. Das sind nach dem neuen Landschaftsplan und dem Bundes- und Brandenburger Naturschutzgesetz der Lake-See (Biotope 02100, 02122) und die Krummenseer Straße mit ihren Altbaumbeständen ( Biotop 07141). Bei Frau Wenzel scheint es den angrenzenden Lake-See nicht zu geben, denn auch die Frage, liegt das Grundstück in der Nähe eines öffentlichen Gewässers (bitte Entfernung in Meter angeben) bleibt unbeantwortet.

Ganz offensichtlich hat Frau Wenzel wider besseren Wissens die Stellungnahme mit falschen und unterlassenen Angaben versehen, um den Bauantrag mit dem gemeindlichen Einvernehmen zu begünstigen.

Nicht zuletzt hatte Frau Wenzel nichts Wichtigeres und Eiligeres  zu tun, meinen Antrag auf Einsicht in die Stellungnahme abzulehnen und darüber viele Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde zu informieren.

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