Wie
schon berichtet, sind mit dem Genehmigungsbescheid durch die untere
Bauaufsichtsbehörde unverzüglich zu realisierende Auflagen erteilt
worden.
Die
Freilandhaltung von über 100 Schweinen hat nur auf einem Teil des
Flurstücks 110 auf etwa 7200m² nördlich dem Stall gegenüber der
Feuerwehr bis zum Nordrand des Getreidelagers Bree und östlich bis
zur Grenze des Flurstücks 21 zu erfolgen.
Die
zwei sich auf dem Gelände befindenden Güllegruben sind zu entleeren
und dauerhaft zu verfüllen.
Die
Freilandhaltung der Schweine hat außerhalb des Kronenbereiches von
Bäumen zu erfolgen.
Mit Schreiben vom
27.03. teilt die untere Bauaufsichtsbehörde nach Prüfung des
Sachstandes mit:
Keine
der 3 Auflagen ist erfüllt. Die Schweine tummeln sich auf dem nicht
genehmigten Flurstück 21 und unter den Baumkronen der alten Eichen
herum. Natürlich sind auch die Gruben nicht verfüllt!
Nun
gab es die Auflage den Missstand bis 30.03.zu korrigieren.
Fehlanzeige!
Auch heute tat sich da nichts! Es ist schon erstaunlich, wie sich die
Behörde vom „Gutmenschen“ Rahlf „am Nasenring durch die
Schweinekoppel ziehen lässt“.
Ich
erinnere: Die 7 Widersprüchler gegen den Genehmigungsbescheid sind
von der Behörde mit 1000€ für ihr Tun abgeschreckt worden!
Demnächst
etwas aus dem Archiv des Niederbarnim-Echo aus den 90ziger Jahren.
Auch hier bleibt Herr Rahlf in “seinem kommunalen Wirken zum
Gemeinwohl“ nicht unerwähnt!
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