Mittwoch, 2. April 2014

Neues von der „Rahlfschen Schweinerei“

Wie schon berichtet, sind mit dem Genehmigungsbescheid durch die untere Bauaufsichtsbehörde unverzüglich zu realisierende Auflagen erteilt worden.

Die Freilandhaltung von über 100 Schweinen hat nur auf einem Teil des Flurstücks 110 auf etwa 7200m² nördlich dem Stall gegenüber der Feuerwehr bis zum Nordrand des Getreidelagers Bree und östlich bis zur Grenze des Flurstücks 21 zu erfolgen.

Die zwei sich auf dem Gelände befindenden Güllegruben sind zu entleeren und dauerhaft zu verfüllen.

Die Freilandhaltung der Schweine hat außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen zu erfolgen.

Mit Schreiben vom 27.03. teilt die untere Bauaufsichtsbehörde nach Prüfung des Sachstandes mit:

Keine der 3 Auflagen ist erfüllt. Die Schweine tummeln sich auf dem nicht genehmigten Flurstück 21 und unter den Baumkronen der alten Eichen herum. Natürlich sind auch die Gruben nicht verfüllt!

Nun gab es die Auflage den Missstand bis 30.03.zu korrigieren.
Fehlanzeige! Auch heute tat sich da nichts! Es ist schon erstaunlich, wie sich die Behörde vom „Gutmenschen“ Rahlf „am Nasenring durch die Schweinekoppel ziehen lässt“.
Ich erinnere: Die 7 Widersprüchler gegen den Genehmigungsbescheid sind von der Behörde mit 1000€ für ihr Tun abgeschreckt worden!

Demnächst etwas aus dem Archiv des Niederbarnim-Echo aus den 90ziger Jahren. Auch hier bleibt Herr Rahlf in “seinem kommunalen Wirken zum Gemeinwohl“ nicht unerwähnt!

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