Hier ein Artikel aus
den Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) vom 24.06.2011.
„
Urteil im Hesco-Prozess Haftstrafe für Potsdamer
Anwalt, Bewährung für die Firmenchefs
Wegweiser für Rechtsfragen. Auf einem Potsdamer Hinterhof
geht es zur Kanzlei von Jörg-Klaus B. Foto: Klaer
Im Prozess wegen Insolvenzverschleppung bei der Luckenwalder Firma
Hesco hat das Landgericht Potsdam am Freitag die Urteile gesprochen.
Für den Potsdamer Anwalt Jörg-Klaus Baumgart verhängte das Gericht
eine Haftstrafe und ein Berufsverbot
Im Prozess wegen Insolvenzverschleppung bei der Luckenwalder Firma
Hesco hat das Landgericht Potsdam am Freitag die Urteile gesprochen.
Für den Potsdamer Anwalt Jörg-Klaus Baumgart verhängte das Gericht
eine Haftstrafe und ein Berufsverbot
Die beiden Geschäftsführer der Luckenwalder Firma Hesco, Klaus
und Birgit R., sind am Freitag vom Potsdamer Landgericht wegen
Insolvenzverschleppung, Untreue und Bankrott zu einer Geldstrafe von
insgesamt 61.200 Euro verurteilt worden. Der mitangeklagte
Rechtsanwalt Jörg-Klaus Baumgart, dessen Potsdamer Kanzlei mit dem
Unternehmen einen Beratervertrag hatte, wurde wegen Anstiftung und
Beihilfe zur Insolvenzverschleppung und Untreue in mehreren Fällen
zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und vier Monaten sowie zu einem
zweijährigen Berufsverbot verurteilt. Zudem wurde ein von dem
Hesco-Unternehmen als Strohmann eingesetzter Geschäftsführer zu
einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
MEHR ZU DEM FALL FINDEN SIE IN DER WOCHENENDAUSGABE DER POTSDAMER
NEUESTEN NACHRICHTEN
Zum Hintergrund: Hesco belieferte die Telekommunikationsbranche,
etwa zur Jahrtausendwende bekam das Unternehmen die Krise der New
Economy zu spüren. Aufträge blieben aus, die Lohnkosten waren am
Ende höher als die Einnahmen. Die R.s wollten Mitarbeiter entlassen,
aber der Betriebsrat wehrte sich vehement. Später und auch im
Prozess bemühten die Verteidiger die Legende, die IG Metall habe im
Betriebsrat Druck gemacht, weil auch die Tochter der R.s, eine
Potsdamer CDU-Bundespolitikerin, Anteile an der Familienfirma hält.
Weitere Gesellschafter sind ebenfalls Familienmitglieder. Die R.s
gerieten schließlich an Anwalt Baumgart. Und der wusste nach Ansicht
der Ankläger und des Gerichts, wie man Firmen bestattet. Nach
Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte es die nun abgeurteilten
Straftaten ohne Baumgart nicht gegeben.
Baumgart, so die Staatsanwälte, machte schließlich den
mitangeklagten Maurer J. zum Geschäftsführer, der laut
Staatsanwaltschaft nur dazu da ist, Unterschriften zu leisten und zu
Notarterminen zu gehen. Der Maurer entließ alle Hesco-Mitarbeiter,
der Firmensitz wurde nach Horla in Sachsen-Anhalt verlegt, das
Betriebsvermögen an ein neues Unternehmen der Reiches übertragen.
Übrig blieb eine Briefkastenfirma, die Insolvenz, so das Gericht,
wurde verschleppt, um die Spuren zu verwischen. Hesco aber machte als
neue Firma wenig später unter leicht geändertem Namen in
Luckenwalde einfach weiter - mit den alten Maschinen und nur noch 35
Beschäftigten. Ein Stellen- und Schuldenabbau über illegale Umwege.
Nach derselben Masche ist Anwalt Baumgart auch bei anderen Firmen
vorgegangen, auch wegen dieser Fälle war er angeklagt. Die
Unternehmen gerieten in Geldnot, J. wurde als Geschäftsführer
bestellt, übrig blieb eine leere Hülle. In einigen Fällen
lehnten die Gerichte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels
Masse ab. In dem Prozess sind auch zwei Geschäftsfrauen angeklagt,
deren Möbelgeschäft in Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) 2003
ebenfalls Insolvenz anmeldete. Auch dieser Fall spielte bei der
Haftstrafe und dem verhängten Berufsverbot gegen Baumgart eine
Rolle.“
Anmerkung: Der Anwalt
Baumgart soll wohl auch der Liquidator der LPG, auf deren Fläche
sich heute inmitten Mehrows die Schweine tummeln, gewesen sein. Das
Urteil ist möglicherweise wegen Revision noch nicht rechtskräftig.
Hier noch der Kommentar
aus den PNN eines „Wutbürgers“ zu diesem Beitrag:
von Klaus23968 24.06.2011 richtig so!
Der hat viel zu lange schon sein Unwesen getrieben und es darauf
angelegt, anderen Schaden zuzuführen. Zwei Jahre ist viel zu wenig.
10 Jahre wären angemessen gewesen. Das Berufsverbot müsste
lebenslänglich lauten.