Genau diesen
Kommentar habe ich der MOZ zugestellt.
Herr Bockhardt hat die Pflicht über seine Behörde Recht und
Gesetz durchzusetzen, insbesondere dann, wenn das Bauen beispielsweise ohne
Baugenehmigung wirklich Dauerthema sein sollte. Und wenn die Zahl der
stattgegebenen Widersprüche und erfolgreichen Klagen mit rund einem Prozent
sehr gering ist, dann ist die Konsequenz der Bauaufsicht nur zu begrüßen!
Leider ist diese Konsequenz eben nicht immer gegeben!
Wir in Mehrow haben hier eine Firma, der Recht und Gesetz
egal sind. 2007 hat die Firma nur wenige Meter von Wohnbebauung, entgegen
aller Bestimmungen des
Landesumweltgesetzes , leider mit Zustimmung des Ahrensfelder Bürgermeisters
und einer knappen Mehrheit in der Gemeindevertretung sowie des
Landesumweltamtes und offensichtlich auch der Bauaufsicht!! eine Dreckschleuder
von Bodenaufbereitungsanlage am Ortseingang errichtet!
Ganz aktuell hat dieselbe Firma im Ortskern, im Innenbereich
also, ohne jegliche Genehmigung eine landwirtschaftliche Betriebsstätte größeren Ausmaßes (Schweine-,
Rinder- und Geflügelhaltung), mitten in einem Wohngebiet bei Duldung durch die Ortsvorsteherin und den
Ahrensfelder Bürgermeister installiert. Hier hat begrüßenswert die Bauaufsicht
reagiert und die Betriebsstätte begründet als illegal deklariert und eine
Nutzungsuntersagung ausgesprochen, mit der Aufforderung die Betriebsstätte zu
räumen. Wie bei dieser Firma nicht anders zu erwarten, gab es den
obligatorischen Widerspruch.
Ich gehe nun davon aus, dass die Bauaufsicht konsequent ist und dem Widerspruch nicht stattgibt,
ihre Bilanz im Umgang mit diesem Widerspruch nicht schmälert!
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