Der Bürger
wohnt seit 11 Jahren im Goethewohnpark.
Sein
Anliegen:
Dort
befindet sich ein kleines Birkenwäldchen. Daneben befindet sich der
Sportplatz Grün-Weiss Ahrensfelde.
Sportplatz Grün-Weiss Ahrensfelde.
Schon im März 2006 wurde mit dem Beginn des Abholzens begonnen. Da keine Fällgenehmigung vorlag, konnten wir dies durch die Polizei stoppen.
Im Herbst 2012 begann das Abholzen mehrerer Birken.
Lt. telefonischer
Auskunft beim Gemeindeamt erfuhr ich, dass die Gemeinde Firmen erlaubt,
sich Holz zu beschaffen, damit der Wald sich nicht ausbreitet.
Auskunft beim Gemeindeamt erfuhr ich, dass die Gemeinde Firmen erlaubt,
sich Holz zu beschaffen, damit der Wald sich nicht ausbreitet.
Am 27. und 28.2. 2013 wurden erneut viele Birken
abgeholzt. Unsere
Nachbarn riefen die Polizei in Bernau an. Dort hieß es wieder, das
wäre genehmigt worden.
Nachbarn riefen die Polizei in Bernau an. Dort hieß es wieder, das
wäre genehmigt worden.
Wir sind alle sehr entsetzt, wie sinnlos die Natur
zerstört wird.
Dieses
Wäldchen bietet einheimischen Vögeln und Kleintieren, ja sogar 2 Feldhasen
Unterschlupf. Durch das Abholzen gehen viele Brut- und
Nistplätze für die Vögel verloren. Wenn es so weitergeht, bleibt von
dem Birkenwäldchen nichts mehr übrig.
Nistplätze für die Vögel verloren. Wenn es so weitergeht, bleibt von
dem Birkenwäldchen nichts mehr übrig.
Auszug aus dem Schreiben des Bürgermeisters:
"Ein erneuter Begehungstermin mit Gemeindemitarbeitern und dem Revierförster Herr Voigt (Revier Werneuchen-Oberförsterei Eberswalde)
am 08.März hat das Vorgehen der Gemeinde in seiner Rechtmäßigkeit bestätigt. Bei dem Pflegeeingriff wurden die Bestimmungen einer
ordnungsgemäßen Forstwirtschaft ausreichend berücksichtigt. Die Bestandspflege ist nicht als Kahlschlag anzusehen. Um einen Kahlschlag
handelt es sich nach LWaldG§10, wenn eine zusammenhängende Fläche von über zwei Hektar auf weniger als 40 vom Hundert des nach
gebräuchlichen Ertragstafeln oder bekannter standörtlicher Wuchsleistung üblichen Vorrats reduziert wird."
"Ein erneuter Begehungstermin mit Gemeindemitarbeitern und dem Revierförster Herr Voigt (Revier Werneuchen-Oberförsterei Eberswalde)
am 08.März hat das Vorgehen der Gemeinde in seiner Rechtmäßigkeit bestätigt. Bei dem Pflegeeingriff wurden die Bestimmungen einer
ordnungsgemäßen Forstwirtschaft ausreichend berücksichtigt. Die Bestandspflege ist nicht als Kahlschlag anzusehen. Um einen Kahlschlag
handelt es sich nach LWaldG§10, wenn eine zusammenhängende Fläche von über zwei Hektar auf weniger als 40 vom Hundert des nach
gebräuchlichen Ertragstafeln oder bekannter standörtlicher Wuchsleistung üblichen Vorrats reduziert wird."
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