Der Leser erinnert sich: Seinen Sitz in der gewählten Gemeindevertretung kann nur derjenige wahrnehmen, der den ständigen Wohnsitz in der Gemeinde hat.
Das hat bei Änderung der Lebensumstände und tatsächlichem Wechsel des ständigen Wohnsitzes bei gewählten Vertretern schon dazu geführt, den Ortswechsel zu verschweigen bzw. mit Scheinwohnsitzen im Wahlkreis/Wahlbezirk an der Wahlfunktion festzuhalten.
Herr Jakob, Vorsitzender der Gemeindevertretung Ahrensfelde, hat sichtbar seinen ständigen Wohnsitz in Mehrow aufgegeben.
Auf Nachfrage beim Bürgermeister in Bezug auf eine Abmeldung verwies der ausschließlich auf die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Nachfrage im Einwohnermeldeamt.
Plötzlich taucht im März-Amtsblatt Folgendes auf:
Information des Einwohnermeldeamtes
Widerspruch gegen die Weitergabe persönlicher Daten
Der § 33 Abs. 1 – 6 des Brandenburgischen Meldegesetzes
(BbgMeldeG) vom 17.01.2006 (GVBl. I, S. 6), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.07.2009 (GVBl. I, S. 255),
beinhaltet die Möglichkeiten der Weitergabe und des Widerspruches
gegen die Weitergabe von persönlichen Daten.
Der Absatz 1 gestattet die Weitergabe bei Anfragen von Parteien,
politischen Vereinigungen, Wählergruppen usw. ab dem 6. Monat
vor der Wahl.
Nach Absatz 2 dürfen in Verbindung mit Volksbegehren und
Volksentscheiden ab dem Tage der Bekanntmachung Auskünfte
erteilt werden.
Gemäß Absatz 3 dürfen im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden
ab Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Auskünfte erteilt werden.
Nach Absatz 4 dürfen Auskünfte zu Alters- und Ehejubiläen an die
Medien ab dem 60. Geburtstag und dem 50. Ehejubiläum erteilt
werden.
Der Absatz 5 beinhaltet die Weitergabe von einfachen Meldedaten
an Adressbuchverlage.
Gemäß Absatz 6 hat der Betroffene (Einwohner) das Recht, der
Weitergabe seiner Daten aus den oben angeführten Anlässen zu
widersprechen.
Des Weiteren kann der Betroffene gemäß § 32a Abs. 2 BbgMeldeG
den automatisierten Abruf seiner Daten über das Internet
widersprechen.
Die Eintragung des Widerspruchs erfolgt mündlich zu den
Sprechzeiten oder schriftlich an die Gemeinde Ahrensfelde Einwohnermeldeamt
Na,wenn das nicht nachdenklich macht!
Die Seitenaufrufe haben die 10000 mit heute 10047 überschritten! Gestern waren es allein 103!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.