Das Einschreiten der Kommunalaufsicht auf Grund der bisherigen Vergabe- und wirtschaftlichen Ungereimtheiten in der Nutzung des Mehrower Gemeindesaals zeigt Wirkung!
Rückblick: Im Blog vom März schrieb ich:
Der Bürgermeister scheint jetzt die Sache, wie in der Benutzerordnung vorgesehen, an sich gerissen zu haben, um der Willkür der Ortsvorsteherin zu begegnen. Man kann nur hoffen er hat auch das Rückgrat und Durchsetzungsvermögen dazu!
Mehrow 21 wird sich ein solches Formular besorgen und dann veröffentlichen und am Ball bleiben.
Das Formular liegt mir mit dem Antwortschreiben des Bürgermeisters jetzt vor.
Antrag zur Reservierung eines gemeindeeigenen Raumes der Gemeinde Ahrensfelde
Adressat: Sekretariat- Frau Steffie Domes.
Warum nicht der Bürgermeister? Nach der Benutzerordnung §3 erteilt der Bürgermeister im Benehmen mit den jeweiligen „Ortsbürgermeistern“ die Nutzungsgenehmigung!!
Stiehlt sich der Bürgermeister hier schon im Anschreiben aus der Verantwortung?
Weiter: unter
1. Hier hat der Antragsteller den gewünschten Gemeindesaal anzugeben.
2. Hier sind Angaben zum Antragsteller zu machen (Verein, Partei, ehrenamtlich Tätige).
3. Hier hat der Antragsteller Angaben zur Veranstaltung zu machen (u.a. Datum, Titel der Veranstaltung, Uhrzeit inklusive Auf-und Abbauzeit?
Sehr nebulöse Formulierung! Ich gehe davon aus, hier werden Angaben zum Beginn und zum Ende der Veranstaltung eingefordert. Oder wird jetzt neuerdings ein Zelt im Gemeindesaal aufgebaut?
Weiter Fragen, die zu beantworten sind: Wird vom Antragsteller ein Eintrittsgeld erhoben? Findet eine Bewirtung gegen Entgelt statt?
Mit Datum und Unterschrift des Antragstellers.
4. Bestätigung ja/nein durch den/die Ortsvorsteher/in mit Datum und Unterschrift.
Nicht zu erkennen, wer hier die Nutzungsgenehmigung erteilt! Der
Bürgermeister entzieht sich auch hier ohne Kenntlichmachung durch Unterschrift der ihm in der Benutzerordnung angetragenen Hauptverantwortung.
Nach Benutzerordnung deshalb notwendig:
Genehmigung ja/nein durch den Bürgermeister mit Datum und Unterschrift.
5. Nutzungsvereinbarung. ja/nein.
Bei Erhebung von Eintrittsgeld und/oder Bewirtung schreibt die Benutzerordnung die Festsetzung von Nutzungsentgelt in einem Nutzungsvertrag!! vor.
Nach Benutzerordnung deshalb:
Entgeltlicher Nutzungsvertrag: ja/nein!!
Das zu begrüßende Formular ist in Orientierung auf die Benutzerordnung zu überarbeiten!
Bei zukünftig konsequent-rechtlicher Umsetzung der Benutzerordnung und Kontrolle von allen Seiten, wenn notwendig auch von der Kommunalaufsicht, sind der willkürlichen Auslegung der Benutzerordnung durch die Ortsvorsteherin wohl Grenzen gesetzt und der Bürgermeister muss sich in seinen Antworten an die Kommunalaufsicht nicht verbiegen! Das dürfte doch wohl nicht so schwer sein!!
Wer allerdings so zum Pilates Kurs im Gemeindesaal, wie der Bürgermeister am 29.03., trotz besseren Wissens antwortet, der säht dauerhaftes Misstrauen!
„Ein o.g. Antrag zur Reservierung des Gemeindesaales im Ortsteil Mehrow wurde vom Veranstalter der Pilate Kurse nicht gestellt. Der Kurs wird künftig nicht mehr öffentlich kostenpflichtig veranstaltet. Dementsprechend gibt es keinen Nutzungsvertrag der ein Nutzungsentgelt festsetzt.“
Dazu sehe sich jeder Mehrower im Infokasten die Werbung für den Kurs an!!
Die eingangs formulierte Hoffnung trügt schon hier wieder! Der Bürgermeister hat weder Rückgrat, noch Durchsetzungsvermögen. Er giert offensichtlich immer wieder auf die Korrespondenz mit den Rechtsaufsichten.
Demnächst etwas zur Jahre währenden Konzeptionslosigkeit in Mehrow!
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